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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Zweites Vierteljahr.

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Fahrendes Volk im siebzehnten Jahrhundert

Bei der damaligen Unsicherheit aller Straßen, wovon hundert Klagen über
erlittene Raubanfälle und Mißhandlungen zeugen, muß es wundernehmen, wie
viele ledige Frauen allein oder in Gesellschaft von ihresgleichen die Wege be¬
völkerten. Unter den Bettlern machen sie einen ganz beträchtlichen Prozentsatz
ans. Meist sind es die Frauen oder Töchter verstorbner oder auf irgendeine
Weise ins Elend gekommncr Pfarrer, Magister, Organisten, Schulbedienten;
sie sind so häusig, daß der Stadtschreiber nur selten ihren kleinen Posten mit
ein paar erklärenden Worten begleitet. Ich erwähne nur "zwei Pfarrweiber
aus der Uckermark, deren Männer ins Feuer umgekommen", eine Pfarrfrau
aus Neuenburg, eine aus Nymwegen in Holland, eines Schulrektvrs Tochter
aus Oldendorf (Offendvrf?) in Oberelsaß, und im Jahre 1684 sogar eines
königlich dänemärckischen Feldpredigers Wittib. Aber neben ihnen sind auch
alle andern Stände vertreten, adliche wie bürgerliche. So reichte man 1661
"einer von Ateti aus Schlesigeu namens Sybille von Falcke" stein", 1678 einer
Edelfrau Mit zwei Kindern "von Limbergt beim Rheinstrohm" und einer des
Geschlechts von Prizschlern aus der Mark. Man gab ihnen doch etwas reich¬
licher als beispielsweise einem alten Bergmannsweib aus Zellerfeld oder eines
Bildschnitzers Fran von Zerbst. Neben diesen sind alle denkbaren Typen des
bürgerlichen Lebens angeführt. Da ist eine Fran aus Hirschberg, die ihren
Sohle begleitet, der als Schüler die Welt durchwandert, ein Kaufmannsweib,
deren Mann von den Räuber" erschossen, und zwei ans Lübeck, "deren Männer
in Ungarn gefangen gelegen". Eine hat ihrem Sohn das Bein müssen ab¬
lösen lassen, eine andre hat bei sich eine Tochter mit einer lahmen Hand, und
eine dritte erzählt, daß ihr Sohn in der Türkei gefangen liegt. Zwei Frauen,
heißt es, "sind aus Pohlen von den kaltem verjagt", andre sind "erledigte
Nonnen", diese ist stumm "aus Dennemark", jene blind "von Zippel Zerbig".
Von blinden Frauen oder Männern, die von andern geführt wurden, hört
man häufiger, aber doch nicht so oft wie vou lahmen, die gefahren oder ge¬
tragen werden mußten. Am übelsten daran waren augenscheinlich die Ärmsten,
die hier oder da "in Kindesnöten etliche Tage gelegen und nichts zu verzehren
gehabt". Man mußte sie wohl ein paar Tage abwarten, wie es Brauch und
Menschenpflicht gebot, aber sobald es irgend angängig schien, lud man Mutter
und Kind auf den Wagen, um sie bis zum nächsten Dorfe zu schaffen. Dann
gings von dort weiter auf dieselbe Art, bis Tod oder Genesung die Bedauerns¬
werten aus ihrem rollenden Wochenbette erlöste.

Allgemein bekannt ist ja die alte Sitte der Krüppelfuhr, die es gebot,
einen zu Wagen eintreffenden kranken Bettler nach Verabreichung eines Almosens
auf dieselbe Weise weiterzuschaffen. Meist waren die Bauern der Amtsdörfer
zu diesem Dienste verpflichtet, sonst mußte man zusehen, woher man rasch einen
Karren und Fuhrmann bekam, um den armen Krüppel ins nächste Dorf zu
schaffen. So gab man hier 1677 drei Groschen "einem mit der schweren Not
beladenen Weibe samt bei sich habenden" kleinen Kinde", die die Gemeinde


Fahrendes Volk im siebzehnten Jahrhundert

Bei der damaligen Unsicherheit aller Straßen, wovon hundert Klagen über
erlittene Raubanfälle und Mißhandlungen zeugen, muß es wundernehmen, wie
viele ledige Frauen allein oder in Gesellschaft von ihresgleichen die Wege be¬
völkerten. Unter den Bettlern machen sie einen ganz beträchtlichen Prozentsatz
ans. Meist sind es die Frauen oder Töchter verstorbner oder auf irgendeine
Weise ins Elend gekommncr Pfarrer, Magister, Organisten, Schulbedienten;
sie sind so häusig, daß der Stadtschreiber nur selten ihren kleinen Posten mit
ein paar erklärenden Worten begleitet. Ich erwähne nur „zwei Pfarrweiber
aus der Uckermark, deren Männer ins Feuer umgekommen", eine Pfarrfrau
aus Neuenburg, eine aus Nymwegen in Holland, eines Schulrektvrs Tochter
aus Oldendorf (Offendvrf?) in Oberelsaß, und im Jahre 1684 sogar eines
königlich dänemärckischen Feldpredigers Wittib. Aber neben ihnen sind auch
alle andern Stände vertreten, adliche wie bürgerliche. So reichte man 1661
„einer von Ateti aus Schlesigeu namens Sybille von Falcke» stein", 1678 einer
Edelfrau Mit zwei Kindern „von Limbergt beim Rheinstrohm" und einer des
Geschlechts von Prizschlern aus der Mark. Man gab ihnen doch etwas reich¬
licher als beispielsweise einem alten Bergmannsweib aus Zellerfeld oder eines
Bildschnitzers Fran von Zerbst. Neben diesen sind alle denkbaren Typen des
bürgerlichen Lebens angeführt. Da ist eine Fran aus Hirschberg, die ihren
Sohle begleitet, der als Schüler die Welt durchwandert, ein Kaufmannsweib,
deren Mann von den Räuber« erschossen, und zwei ans Lübeck, „deren Männer
in Ungarn gefangen gelegen". Eine hat ihrem Sohn das Bein müssen ab¬
lösen lassen, eine andre hat bei sich eine Tochter mit einer lahmen Hand, und
eine dritte erzählt, daß ihr Sohn in der Türkei gefangen liegt. Zwei Frauen,
heißt es, „sind aus Pohlen von den kaltem verjagt", andre sind „erledigte
Nonnen", diese ist stumm „aus Dennemark", jene blind „von Zippel Zerbig".
Von blinden Frauen oder Männern, die von andern geführt wurden, hört
man häufiger, aber doch nicht so oft wie vou lahmen, die gefahren oder ge¬
tragen werden mußten. Am übelsten daran waren augenscheinlich die Ärmsten,
die hier oder da „in Kindesnöten etliche Tage gelegen und nichts zu verzehren
gehabt". Man mußte sie wohl ein paar Tage abwarten, wie es Brauch und
Menschenpflicht gebot, aber sobald es irgend angängig schien, lud man Mutter
und Kind auf den Wagen, um sie bis zum nächsten Dorfe zu schaffen. Dann
gings von dort weiter auf dieselbe Art, bis Tod oder Genesung die Bedauerns¬
werten aus ihrem rollenden Wochenbette erlöste.

Allgemein bekannt ist ja die alte Sitte der Krüppelfuhr, die es gebot,
einen zu Wagen eintreffenden kranken Bettler nach Verabreichung eines Almosens
auf dieselbe Weise weiterzuschaffen. Meist waren die Bauern der Amtsdörfer
zu diesem Dienste verpflichtet, sonst mußte man zusehen, woher man rasch einen
Karren und Fuhrmann bekam, um den armen Krüppel ins nächste Dorf zu
schaffen. So gab man hier 1677 drei Groschen „einem mit der schweren Not
beladenen Weibe samt bei sich habenden» kleinen Kinde", die die Gemeinde


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_301987/260>, abgerufen am 06.02.2025.