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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Zweites Vierteljahr.

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Om Frauenberuf

"natürlich nur mit auserlesnen, die so zarten und starken Gemüts sind, daß sie
mit ihren armen Schwestern leiden, sie lieben und ihnen helfen können".

Eine deutsche Stadt, Stuttgart, ist allen andern Behörden in dieser An¬
gelegenheit vorangegangen. Vor vier Jahren, im Februar 1903, ist ein Mit¬
glied des Hilfspflegerinnenverbandes als Assistentin am Stuttgarter Stadtpolizei¬
amt angestellt worden. Sie wechselte ihr Arbeitsgebiet, trat aus der engen
Krankenstube in die weite Welt des Leids, aber ihre Tracht behielt sie bei, als
Legitimation und als Schutz. Sie hat die Pflicht, anwesend zu sein, wenn die
eingelieferten weiblichen Personen vom Polizeiarzt untersucht werden, und sie
hat das Recht, an der zuständigen Stelle ihre Meinung zu äußern, wenn sie
Bedenken gegen eine Untersuchung hegt oder eine Untersuchung für notwendig
hält. Sie hat alle weiblichen Personen zu überwachen, die im Stadtpolizei¬
gefängnis eine Strafe zu verbüßen haben oder als geschüfts- und unterkunfts¬
los vorgeführt oder von auswärtigen an die Stuttgarter Behörden abgeliefert
werden, und ist berechtigt, ihre Schutzbefohlnen in den Gefängnissen aufzusuchen.
Auch der männlichen Arrestanten nimmt sie sich an, wenn sie einen Erfolg ihrer
Mühe erwarten kann oder von den Unglücklichen um ihre Hilfe gebeten wird.
Sie muß von Amts wegen das tun, wozu ihr Herz sie drängt. Sie muß den
unglücklichen, von Irrlichtern verführten, versinkendem Wesen die Hand reichen
und sie auf festen Boden und auf den Weg zu bringen suchen, der sie wieder
ins Vaterhaus und in die bürgerliche Gesellschaft führt.

Diese Aufgabe fordert die Gemüts- und Geisteskräfte, die eine Mutter zur
Erziehung ihrer Kinder braucht, gesteigert und um die zur Bekleidung eines
schwierigen öffentlichen Amts nötigen Eigenschaften vermehrt. Eine Mutter braucht
viel Liebe und Opfermut, Kenntnis der ihr verwandten Kinderherzen und ein
gutes Maß von Energie und praktischem Sinn. Diese Eigenschaften braucht die
Mutter der Verlornen auch, aber hochgesteigert. Ihr Dienst verlangt von ihr
eine Verbindung von Idealismus und praktischem Sinn, die sehr selten ist.
Allerdings ist der Dienst der Krankenpflegerin eine Vorschule für ein solches
Amt, und eigentlich ist die Aufgabe, die dieses Amt stellt, auch nicht neu. Eine
Diakonissin arbeitet im Dienste der Stuttgarter Stadtmission seit Jahren an
ihrer Erfüllung. Neu ist uur die Sanktionierung dieser Tätigkeit durch die
städtische Behörde.

Inwieweit die Aufgabe erfüllbar ist, geht aus den Jahresberichten der
Stuttgarter Polizeiassistentin, Schwester Henriette Arendt, hervor. Im ersten
Jahre ihrer amtlichen Tätigkeit, vom 20. Februar bis zum 31. Dezember 1903,
war sie in 406 Füllen tätig. Dabei brachte sie 3 weibliche Personen in Heil¬
anstalten, 25 in Rettungshäuser, 11 in die Heimat, 12 in Stellungen. Von
den in die Heimat verbrachten blieben 6 daheim, von den in Stellung gebrachten
bewährten sich 4. Ihre Tätigkeit scheint also nur in 51 Fällen von 406 sofort
einen Erfolg gehabt zu haben, und da über die Heil- und Erziehungsresultate
der Anstalten keine Angaben vorliegen, ergeben sich als dauernder Ertrag ihrer


Om Frauenberuf

„natürlich nur mit auserlesnen, die so zarten und starken Gemüts sind, daß sie
mit ihren armen Schwestern leiden, sie lieben und ihnen helfen können".

Eine deutsche Stadt, Stuttgart, ist allen andern Behörden in dieser An¬
gelegenheit vorangegangen. Vor vier Jahren, im Februar 1903, ist ein Mit¬
glied des Hilfspflegerinnenverbandes als Assistentin am Stuttgarter Stadtpolizei¬
amt angestellt worden. Sie wechselte ihr Arbeitsgebiet, trat aus der engen
Krankenstube in die weite Welt des Leids, aber ihre Tracht behielt sie bei, als
Legitimation und als Schutz. Sie hat die Pflicht, anwesend zu sein, wenn die
eingelieferten weiblichen Personen vom Polizeiarzt untersucht werden, und sie
hat das Recht, an der zuständigen Stelle ihre Meinung zu äußern, wenn sie
Bedenken gegen eine Untersuchung hegt oder eine Untersuchung für notwendig
hält. Sie hat alle weiblichen Personen zu überwachen, die im Stadtpolizei¬
gefängnis eine Strafe zu verbüßen haben oder als geschüfts- und unterkunfts¬
los vorgeführt oder von auswärtigen an die Stuttgarter Behörden abgeliefert
werden, und ist berechtigt, ihre Schutzbefohlnen in den Gefängnissen aufzusuchen.
Auch der männlichen Arrestanten nimmt sie sich an, wenn sie einen Erfolg ihrer
Mühe erwarten kann oder von den Unglücklichen um ihre Hilfe gebeten wird.
Sie muß von Amts wegen das tun, wozu ihr Herz sie drängt. Sie muß den
unglücklichen, von Irrlichtern verführten, versinkendem Wesen die Hand reichen
und sie auf festen Boden und auf den Weg zu bringen suchen, der sie wieder
ins Vaterhaus und in die bürgerliche Gesellschaft führt.

Diese Aufgabe fordert die Gemüts- und Geisteskräfte, die eine Mutter zur
Erziehung ihrer Kinder braucht, gesteigert und um die zur Bekleidung eines
schwierigen öffentlichen Amts nötigen Eigenschaften vermehrt. Eine Mutter braucht
viel Liebe und Opfermut, Kenntnis der ihr verwandten Kinderherzen und ein
gutes Maß von Energie und praktischem Sinn. Diese Eigenschaften braucht die
Mutter der Verlornen auch, aber hochgesteigert. Ihr Dienst verlangt von ihr
eine Verbindung von Idealismus und praktischem Sinn, die sehr selten ist.
Allerdings ist der Dienst der Krankenpflegerin eine Vorschule für ein solches
Amt, und eigentlich ist die Aufgabe, die dieses Amt stellt, auch nicht neu. Eine
Diakonissin arbeitet im Dienste der Stuttgarter Stadtmission seit Jahren an
ihrer Erfüllung. Neu ist uur die Sanktionierung dieser Tätigkeit durch die
städtische Behörde.

Inwieweit die Aufgabe erfüllbar ist, geht aus den Jahresberichten der
Stuttgarter Polizeiassistentin, Schwester Henriette Arendt, hervor. Im ersten
Jahre ihrer amtlichen Tätigkeit, vom 20. Februar bis zum 31. Dezember 1903,
war sie in 406 Füllen tätig. Dabei brachte sie 3 weibliche Personen in Heil¬
anstalten, 25 in Rettungshäuser, 11 in die Heimat, 12 in Stellungen. Von
den in die Heimat verbrachten blieben 6 daheim, von den in Stellung gebrachten
bewährten sich 4. Ihre Tätigkeit scheint also nur in 51 Fällen von 406 sofort
einen Erfolg gehabt zu haben, und da über die Heil- und Erziehungsresultate
der Anstalten keine Angaben vorliegen, ergeben sich als dauernder Ertrag ihrer


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_301987/242>, abgerufen am 06.02.2025.