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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr.

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Die Turkmenen in Transkasxien. Die Eisenbahn

zweiten Ehe nicht gezwungen werden; im Falle einer zweiten Verheiratung
kommt der Kalpa wieder ihren Verwandten zugute; will die Witwe aber einen
Bruder oder sonstigen nahen Verwandten ihres verstorbnen Mannes heiraten,
so wird kein Kalpa gezahlt. In den letzten sieben bis acht Jahren hat sich
auch der Brauch eingebürgert, daß eine Witwe, wenn sie der Wahl ihres
Herzens folgt, dem Manne ihrer Wahl die Zahlung des Kalyms erläßt. Darauf
klagen ihre Verwandten beim Volksgericht, das auf die formelle Erklärung der
Frau, daß nach ihrem Wunsche kein Kalpa gezahlt werde, immer diesem Wunsche
gemäß entscheidet und die Privatkläger abweist.

Die Turkmenenheiraten sind also durch die Gewohnheit auf den Stand¬
punkt eines einfachen Handelsgeschäfts hinabgedrückt, das die nächsten Bluts¬
verwandten zu ihrem Vorteil mit dem Ehekandidaten oder seinen Verwandten
abschließen. Beide Parteien feilschen wie bei jedem andern Geschäft. Mit der
Unterwerfung des Landes durch die Russen sind die Preise für die Madchen
gestiegen bis auf 250, in einzelnen Fällen auf 1500 Rubel je nach der Stellung
und dem Vermögen der beiden Parteien. Aber selbst die geringsten Preise über¬
steigen für die Mehrheit weit deren Kräfte. Die Folge davon ist eine ganz
ungleichmäßige Verteilung der Frauen unter der Bevölkerung. Wohlhabende
besitzen zwei bis vier, sehr viele arme Teufel dagegen keine Frau. Solche
Familienverhältnisse müssen die normale Zunahme der Bevölkerung ungünstig
beeinflussen und auch schädlich auf die gesundheitlichen Verhältnisse und die
sittlichen Zustände einwirken. Diebstahl zum Zweck der Beschaffung der Mittel
für die Erwerbung einer Frau ist ein häufiges Vergehen, allerdings niemals
eine Äußerung moralischer Verdorbenheit oder gänzlicher Mittellosigkeit. Der
Ackerbau stellt die Existenz so sicher, daß Bettler mit Ausnahme weniger Krüppel
eine gänzlich unbekannte Erscheinung sind, und kein Turkmene durch die Sorge
ums tägliche Brot zum Diebstahl verführt wird. Eine Frau jedoch will jeder
haben, selbst um den Preis der Ehrlichkeit.

Auch in Transkaspien gibt es eine Frauenfrage. Viele Turkmenen recht¬
fertigen die gedrückte Stellung der Jungfrau und Frau in Familie und Gemein¬
wesen nur durch den Hinweis auf das Gewohnheitsrecht; einige erkennen den
gegenwärtigen Zustand schon als anomal an, die Frauen selbst setzen alle ihre
Hoffnung auf den wohltätigen Einfluß der russischen Herrschaft und suchen sich
auch hier und da von dem auf ihnen lastenden Joch zu befreien. Vielfach haben
Tekinzenfrauen männlichen Mut und Tüchtigkeit bewiesen, auch in Angelegen¬
heiten des Gemeinwohls bisweilen eine Rolle gespielt. Bemerkt sei noch, daß
die Frauen unverschleiert gehen.

Die Blutrache herrscht unter den Turkmenen ebenso wie unter vielen
andern asiatischen Völkerschaften, nur hat sie hier nicht einen so grausamen
Anstrich wie zum Beispiel unter den kaukasischen Bergvölkern; in den meisten
Fällen wird sie durch Zahlung einer gewissen Summe nach beiderseitigen Über¬
einkommen beigelegt. Überhaupt werden alle Verbrechen schließlich durch
Bezahlung einer Geldstrafe gesühnt. Alle Prvzeßsachen der Turkmenen unter¬
einander werden durch Bolksgerichte entschieden, dessen Mitglieder durch die
ganze Einwohnerschaft unter Aufsicht der Verwaltungsbeamten gewählt werden.
Aufgabe der Richter ist nur, die Würde des Gerichts zu wahren und die Ver¬
handlung zu leiten, die von den Parteien selbst geführt wird. Eine Einmischung
in die Verhandlung selbst ist streng verboten. Die Volksgerichte verfahren nach
dem Adad (dem allmählich entwickelten Gewohnheitsrecht) und nur bei Erb¬
schafts- und Ehescheidungssachen nach dem Schariat. Die Entscheidungen des


Die Turkmenen in Transkasxien. Die Eisenbahn

zweiten Ehe nicht gezwungen werden; im Falle einer zweiten Verheiratung
kommt der Kalpa wieder ihren Verwandten zugute; will die Witwe aber einen
Bruder oder sonstigen nahen Verwandten ihres verstorbnen Mannes heiraten,
so wird kein Kalpa gezahlt. In den letzten sieben bis acht Jahren hat sich
auch der Brauch eingebürgert, daß eine Witwe, wenn sie der Wahl ihres
Herzens folgt, dem Manne ihrer Wahl die Zahlung des Kalyms erläßt. Darauf
klagen ihre Verwandten beim Volksgericht, das auf die formelle Erklärung der
Frau, daß nach ihrem Wunsche kein Kalpa gezahlt werde, immer diesem Wunsche
gemäß entscheidet und die Privatkläger abweist.

Die Turkmenenheiraten sind also durch die Gewohnheit auf den Stand¬
punkt eines einfachen Handelsgeschäfts hinabgedrückt, das die nächsten Bluts¬
verwandten zu ihrem Vorteil mit dem Ehekandidaten oder seinen Verwandten
abschließen. Beide Parteien feilschen wie bei jedem andern Geschäft. Mit der
Unterwerfung des Landes durch die Russen sind die Preise für die Madchen
gestiegen bis auf 250, in einzelnen Fällen auf 1500 Rubel je nach der Stellung
und dem Vermögen der beiden Parteien. Aber selbst die geringsten Preise über¬
steigen für die Mehrheit weit deren Kräfte. Die Folge davon ist eine ganz
ungleichmäßige Verteilung der Frauen unter der Bevölkerung. Wohlhabende
besitzen zwei bis vier, sehr viele arme Teufel dagegen keine Frau. Solche
Familienverhältnisse müssen die normale Zunahme der Bevölkerung ungünstig
beeinflussen und auch schädlich auf die gesundheitlichen Verhältnisse und die
sittlichen Zustände einwirken. Diebstahl zum Zweck der Beschaffung der Mittel
für die Erwerbung einer Frau ist ein häufiges Vergehen, allerdings niemals
eine Äußerung moralischer Verdorbenheit oder gänzlicher Mittellosigkeit. Der
Ackerbau stellt die Existenz so sicher, daß Bettler mit Ausnahme weniger Krüppel
eine gänzlich unbekannte Erscheinung sind, und kein Turkmene durch die Sorge
ums tägliche Brot zum Diebstahl verführt wird. Eine Frau jedoch will jeder
haben, selbst um den Preis der Ehrlichkeit.

Auch in Transkaspien gibt es eine Frauenfrage. Viele Turkmenen recht¬
fertigen die gedrückte Stellung der Jungfrau und Frau in Familie und Gemein¬
wesen nur durch den Hinweis auf das Gewohnheitsrecht; einige erkennen den
gegenwärtigen Zustand schon als anomal an, die Frauen selbst setzen alle ihre
Hoffnung auf den wohltätigen Einfluß der russischen Herrschaft und suchen sich
auch hier und da von dem auf ihnen lastenden Joch zu befreien. Vielfach haben
Tekinzenfrauen männlichen Mut und Tüchtigkeit bewiesen, auch in Angelegen¬
heiten des Gemeinwohls bisweilen eine Rolle gespielt. Bemerkt sei noch, daß
die Frauen unverschleiert gehen.

Die Blutrache herrscht unter den Turkmenen ebenso wie unter vielen
andern asiatischen Völkerschaften, nur hat sie hier nicht einen so grausamen
Anstrich wie zum Beispiel unter den kaukasischen Bergvölkern; in den meisten
Fällen wird sie durch Zahlung einer gewissen Summe nach beiderseitigen Über¬
einkommen beigelegt. Überhaupt werden alle Verbrechen schließlich durch
Bezahlung einer Geldstrafe gesühnt. Alle Prvzeßsachen der Turkmenen unter¬
einander werden durch Bolksgerichte entschieden, dessen Mitglieder durch die
ganze Einwohnerschaft unter Aufsicht der Verwaltungsbeamten gewählt werden.
Aufgabe der Richter ist nur, die Würde des Gerichts zu wahren und die Ver¬
handlung zu leiten, die von den Parteien selbst geführt wird. Eine Einmischung
in die Verhandlung selbst ist streng verboten. Die Volksgerichte verfahren nach
dem Adad (dem allmählich entwickelten Gewohnheitsrecht) und nur bei Erb¬
schafts- und Ehescheidungssachen nach dem Schariat. Die Entscheidungen des


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_301253/589>, abgerufen am 04.07.2024.