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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr.

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Die Turkmenen in Transkaspien. Sie Eisenbahn

die Rennen stehen, die bei jeder passenden Gelegenheit, bisweilen selbst bei der
Errichtung einer neuen Kibitke veranstaltet werden; ferner beanspruchen die
Ringkampfe der Knaben unter fünfzehn Jahren allgemeines Interesse. Abends
finden sich die Turkmenen in größerer oder geringerer Anzahl zum Schwatzen
vor irgendeiner Kibitke zusammen und erzählen sich aus ihren Erinnerungen.
Es gibt auch berufsmüßige Musikanten und Bänkelsänger, obwohl selten. Die
hauptsächlichsten Musikinstrumente sind die und zwei Darmsaiten bespannte
Balalaika, sodann eine Art Geige mit drei Metallsaiten, zu der ein mit
Pferdehaaren bezogner Bogen gehört, und die Flöte aus Schilfrohr. Sonst
beschäftigt sich vorwiegend die Jugend mit der Musik. Besungen werden Helden¬
taten, berühmte Männer, Weiberschönheit und häufig auch die Liebe. Das
Spiel auf dem Instrument wird gewöhnlich durch Gesang begleitet, der den
Inhalt gibt. Die Motive sind im allgemeinen einförmig, der Gesang ist zu
schrill. Der Turkmene hat eben kein musikalisches Ohr und ist in bezug aus
die Musik nicht wählerisch.

Die gewöhnliche Nahrung ist höchst einfach und besteht aus Tschurjok
(einer Art Pfannkuchen) und süßer oder saurer Kamel- oder Kuhmilch, Grütze
aus geriebner Dshugara (einer Art Hirse), bisweilen aus einer warmen Suppe
aus ebensolcher Milch mit Wasser oder einem Aufguß von Beten mit Schämst;
Wohlhabendere essen dazu gedörrte Hammelschnitten oder geräucherten Speck; man
bereitet und verzehrt auch Nudeln. Zur Sommerszeit wird diese Nahrung
durch einige in abgekochtem oder rohem Zustande zu genießende Kräuter und
Gemüse etwas abwechslungsreicher. Die als Nahrung dienenden Kräuter sind
ganz junge, eben sprießende Junsha, Hundspetersilie, Spinat, Sauerampfer,
Minze lind Schwarzwurz. Frisches Hammel- oder Kamelfleisch ist ein Luxus,
den sich nur Wohlhabendere und auch die nur bei irgendwelchen Festen wie
Hochzeit, Beschneidung usw. leisten. Als Getränk dient der aus Kamel- oder
Kuhmilch bereitete Tschai, der einen süßsäuerlichen etwas alkoholischen Geschmack
hat und leicht moussiert. Nach zwei bis drei Bechern Tschai wird der Turkmene
lustig, bisweilen sogar trunken. Tee wird viel genossen, hauptsächlich grüner,
minderwertiger, aus Persien stammender Tee.

Die Zubereitung der Nahrung wie überhaupt die Ausführung aller häus¬
lichen Arbeiten ist Aufgabe der Frauen. Sie haben entscheidend bei der Ver¬
änderung des Wohn- oder Lagerplatzes mitzureden und mitzuhelfen und die
Einnahme durch Filzverarbeitung und Teppichknüpfen zu vermehren. Die
Stellung der Frauen ist darum keine leichte, wenn auch die Turkmenin im
allgemeinen unvergleichlich mehr Selbständigkeit genießt als die andern Frauen
des Orients, zum Beispiel die Ssartinnen, die Perserinnen und selbst die Frauen
der kaukasischen Bergvölker. Ihre Verheiratung ist ganz in die Hand des
Vaters oder der Brüder gegeben, die sie dem Meistbietenden zum Weibe geben
und das dafür verabfolgte Kalpa für sich allein verwenden. Mit der Ver¬
heiratung wird die Turkmenin vollkommen Eigentum des Mannes; im Falle
seines Todes wird aber die Witwe nach dem Gewohnheitsrecht Vormündern:
der unmündigen Kinder und verfügt unbeaufsichtigt und unbeschränkt über das
Vermögen. War die Ehe kinderlos, füllt die ganze Habe der Witwe zu, und
sie bleibt in ihrem ungestörten Besitz bis zum Tode oder bis zur zweiten Ver¬
heiratung. Nur in diesen beiden Fällen geht die Erbschaft auf die nächsten
Verwandten über. Nach dem Schariat, dem geschriebnen Recht, bekommt die
Witwe allerdings nur ihren Witwenanteil (ein Achtel), kann über den Besitz
nicht verfügen und nicht Vormünderin werden. Eine Witwe kann zu einer


Die Turkmenen in Transkaspien. Sie Eisenbahn

die Rennen stehen, die bei jeder passenden Gelegenheit, bisweilen selbst bei der
Errichtung einer neuen Kibitke veranstaltet werden; ferner beanspruchen die
Ringkampfe der Knaben unter fünfzehn Jahren allgemeines Interesse. Abends
finden sich die Turkmenen in größerer oder geringerer Anzahl zum Schwatzen
vor irgendeiner Kibitke zusammen und erzählen sich aus ihren Erinnerungen.
Es gibt auch berufsmüßige Musikanten und Bänkelsänger, obwohl selten. Die
hauptsächlichsten Musikinstrumente sind die und zwei Darmsaiten bespannte
Balalaika, sodann eine Art Geige mit drei Metallsaiten, zu der ein mit
Pferdehaaren bezogner Bogen gehört, und die Flöte aus Schilfrohr. Sonst
beschäftigt sich vorwiegend die Jugend mit der Musik. Besungen werden Helden¬
taten, berühmte Männer, Weiberschönheit und häufig auch die Liebe. Das
Spiel auf dem Instrument wird gewöhnlich durch Gesang begleitet, der den
Inhalt gibt. Die Motive sind im allgemeinen einförmig, der Gesang ist zu
schrill. Der Turkmene hat eben kein musikalisches Ohr und ist in bezug aus
die Musik nicht wählerisch.

Die gewöhnliche Nahrung ist höchst einfach und besteht aus Tschurjok
(einer Art Pfannkuchen) und süßer oder saurer Kamel- oder Kuhmilch, Grütze
aus geriebner Dshugara (einer Art Hirse), bisweilen aus einer warmen Suppe
aus ebensolcher Milch mit Wasser oder einem Aufguß von Beten mit Schämst;
Wohlhabendere essen dazu gedörrte Hammelschnitten oder geräucherten Speck; man
bereitet und verzehrt auch Nudeln. Zur Sommerszeit wird diese Nahrung
durch einige in abgekochtem oder rohem Zustande zu genießende Kräuter und
Gemüse etwas abwechslungsreicher. Die als Nahrung dienenden Kräuter sind
ganz junge, eben sprießende Junsha, Hundspetersilie, Spinat, Sauerampfer,
Minze lind Schwarzwurz. Frisches Hammel- oder Kamelfleisch ist ein Luxus,
den sich nur Wohlhabendere und auch die nur bei irgendwelchen Festen wie
Hochzeit, Beschneidung usw. leisten. Als Getränk dient der aus Kamel- oder
Kuhmilch bereitete Tschai, der einen süßsäuerlichen etwas alkoholischen Geschmack
hat und leicht moussiert. Nach zwei bis drei Bechern Tschai wird der Turkmene
lustig, bisweilen sogar trunken. Tee wird viel genossen, hauptsächlich grüner,
minderwertiger, aus Persien stammender Tee.

Die Zubereitung der Nahrung wie überhaupt die Ausführung aller häus¬
lichen Arbeiten ist Aufgabe der Frauen. Sie haben entscheidend bei der Ver¬
änderung des Wohn- oder Lagerplatzes mitzureden und mitzuhelfen und die
Einnahme durch Filzverarbeitung und Teppichknüpfen zu vermehren. Die
Stellung der Frauen ist darum keine leichte, wenn auch die Turkmenin im
allgemeinen unvergleichlich mehr Selbständigkeit genießt als die andern Frauen
des Orients, zum Beispiel die Ssartinnen, die Perserinnen und selbst die Frauen
der kaukasischen Bergvölker. Ihre Verheiratung ist ganz in die Hand des
Vaters oder der Brüder gegeben, die sie dem Meistbietenden zum Weibe geben
und das dafür verabfolgte Kalpa für sich allein verwenden. Mit der Ver¬
heiratung wird die Turkmenin vollkommen Eigentum des Mannes; im Falle
seines Todes wird aber die Witwe nach dem Gewohnheitsrecht Vormündern:
der unmündigen Kinder und verfügt unbeaufsichtigt und unbeschränkt über das
Vermögen. War die Ehe kinderlos, füllt die ganze Habe der Witwe zu, und
sie bleibt in ihrem ungestörten Besitz bis zum Tode oder bis zur zweiten Ver¬
heiratung. Nur in diesen beiden Fällen geht die Erbschaft auf die nächsten
Verwandten über. Nach dem Schariat, dem geschriebnen Recht, bekommt die
Witwe allerdings nur ihren Witwenanteil (ein Achtel), kann über den Besitz
nicht verfügen und nicht Vormünderin werden. Eine Witwe kann zu einer


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_301253/588>, abgerufen am 04.07.2024.