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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr.

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Militärische Jugenderziehung

Lehrer bei ihr zu stellen. Vorläufig soll aber die Zahl dieser Offiziere nicht
119 übersteigen. In die höhern Lehranstalten sind militärische Bildungsan-
stalten, Seminare, Akademien, Gymnasien "ut Universitäten einbegriffen. Die
abkommandierten Offiziere werden in erster Linie den staatlichen Instituten
zugeteilt, bei denen der militärische Unterricht schon obligatorisch ist. In
zweiter Linie soll, soweit es angängig ist, die Zuteilung der Lehroffiziere an
die Anstalten im Verhältnis zur Bevölkerungszahl stattfinden. Jeder ab¬
kommandierte Offizier muß schon fünf Jahre aktiv dienen, sein Kommando
soll die Dauer von drei bis vier Jahren nicht überschreiten. Reserve- und
inaktive Offiziere können auf ihren Wunsch ebenfalls als Militärlehrer zu den
höhern Lehranstalten kommandiert werden. Vor Abkommandierung der Offi¬
ziere zu den privaten Lehranstalten überzeugt sich der militärische Inspektor,
ob die Lehranstalt ihre Schüler im Geiste des Anstandes und der Disziplin
erzieht. Das Kriegsdcparteinent ist bereit, den Lehranstalten, bei denen die
militärische Erziehung eingeführt ist, Bekleidung, Ausrüstung, Waffen und
Munition für die Schüler zu verabreichen. Für jeden Verlust an Material
ist die Lehranstalt ersatzpflichtig. Hiervon ist jedoch die natürliche Abnutzung
ausgenommen.

General von Gersdorf berichtet, daß dazu für deu militärischen Unterricht
die höhern Lehranstalten in drei Klassen eingeteilt sind, und zwar umfaßt
Klasse ^ alle höhern Lehranstalten, die nicht zur Klasse K und 0 zählen. Klasse L
umfaßt die wirtschaftlichen Schulen, die laut Gesetz zur Erteilung militärischen
Unterrichts verpflichtet sind; Klasse (ü die militärischen Schulen, d. h. die Lehr¬
anstalten, deren hauptsächlichster Zweck das Aneignen eines hohen Grades von
militärischen Dienstkenntnissen und Wissenschaften ist. Der Lehrplan für eine jede
der drei genannten Klassen ist in wissenschaftliche und praktische Übungen ein¬
geteilt. Er besteht in der Klasse^, ans folgenden Disziplinen: s.) praktischen:
Exerzieren in geschlossener und aufgelöster Ordnung. Avant-, Arrieregarden und
Vorpostendienst. Marschübuugeu. Wachtdienst. Scheibenschießen. Erste Hilfe¬
leistung bei Verwundeten, v) theoretischen: Jnfanteriedienstreglement verbunden
mit praktischer Instruktion. Wachtdienstinstruktiou. Kleingewehrinstruktion.
Schießinstruktion. Kriegsartikel. Vorlesung über Feldwachtdienst und eine solche
über Gesmidheitslehre. Außerdem: einiger Unterricht in der Listenführung, wie
Aufstellung von Rapporten und Einstelluugs- und Entlassungspapieren und
dergleichen. In der Klasse L aus: praktischen: derselbe Kursus wie in Klasse ^.
Es tritt vermehrter Wachtdienst hinzu, b) theoretischen: derselbe Kursus wie
in Klasse ^. Es treten hinzu Vorlesungen über nachfolgende Gegenstände:
a) Patrouillen und Vorposten, d) Marschdienst, o) Angriff und Verteidigung
von Avantgarden, Arrieregarden und Militärtransporten, et) Operations¬
basis und Operationslinien. ") Lager und Lagerhygiene. Alle diese Vorträge
werden durch historische Beispiele erläutert. Die Schüler machen sich Notizen
und halten später Vorträge über denselben Gegenstand. In der Klaffet? aus:


Militärische Jugenderziehung

Lehrer bei ihr zu stellen. Vorläufig soll aber die Zahl dieser Offiziere nicht
119 übersteigen. In die höhern Lehranstalten sind militärische Bildungsan-
stalten, Seminare, Akademien, Gymnasien »ut Universitäten einbegriffen. Die
abkommandierten Offiziere werden in erster Linie den staatlichen Instituten
zugeteilt, bei denen der militärische Unterricht schon obligatorisch ist. In
zweiter Linie soll, soweit es angängig ist, die Zuteilung der Lehroffiziere an
die Anstalten im Verhältnis zur Bevölkerungszahl stattfinden. Jeder ab¬
kommandierte Offizier muß schon fünf Jahre aktiv dienen, sein Kommando
soll die Dauer von drei bis vier Jahren nicht überschreiten. Reserve- und
inaktive Offiziere können auf ihren Wunsch ebenfalls als Militärlehrer zu den
höhern Lehranstalten kommandiert werden. Vor Abkommandierung der Offi¬
ziere zu den privaten Lehranstalten überzeugt sich der militärische Inspektor,
ob die Lehranstalt ihre Schüler im Geiste des Anstandes und der Disziplin
erzieht. Das Kriegsdcparteinent ist bereit, den Lehranstalten, bei denen die
militärische Erziehung eingeführt ist, Bekleidung, Ausrüstung, Waffen und
Munition für die Schüler zu verabreichen. Für jeden Verlust an Material
ist die Lehranstalt ersatzpflichtig. Hiervon ist jedoch die natürliche Abnutzung
ausgenommen.

General von Gersdorf berichtet, daß dazu für deu militärischen Unterricht
die höhern Lehranstalten in drei Klassen eingeteilt sind, und zwar umfaßt
Klasse ^ alle höhern Lehranstalten, die nicht zur Klasse K und 0 zählen. Klasse L
umfaßt die wirtschaftlichen Schulen, die laut Gesetz zur Erteilung militärischen
Unterrichts verpflichtet sind; Klasse (ü die militärischen Schulen, d. h. die Lehr¬
anstalten, deren hauptsächlichster Zweck das Aneignen eines hohen Grades von
militärischen Dienstkenntnissen und Wissenschaften ist. Der Lehrplan für eine jede
der drei genannten Klassen ist in wissenschaftliche und praktische Übungen ein¬
geteilt. Er besteht in der Klasse^, ans folgenden Disziplinen: s.) praktischen:
Exerzieren in geschlossener und aufgelöster Ordnung. Avant-, Arrieregarden und
Vorpostendienst. Marschübuugeu. Wachtdienst. Scheibenschießen. Erste Hilfe¬
leistung bei Verwundeten, v) theoretischen: Jnfanteriedienstreglement verbunden
mit praktischer Instruktion. Wachtdienstinstruktiou. Kleingewehrinstruktion.
Schießinstruktion. Kriegsartikel. Vorlesung über Feldwachtdienst und eine solche
über Gesmidheitslehre. Außerdem: einiger Unterricht in der Listenführung, wie
Aufstellung von Rapporten und Einstelluugs- und Entlassungspapieren und
dergleichen. In der Klasse L aus: praktischen: derselbe Kursus wie in Klasse ^.
Es tritt vermehrter Wachtdienst hinzu, b) theoretischen: derselbe Kursus wie
in Klasse ^. Es treten hinzu Vorlesungen über nachfolgende Gegenstände:
a) Patrouillen und Vorposten, d) Marschdienst, o) Angriff und Verteidigung
von Avantgarden, Arrieregarden und Militärtransporten, et) Operations¬
basis und Operationslinien. «) Lager und Lagerhygiene. Alle diese Vorträge
werden durch historische Beispiele erläutert. Die Schüler machen sich Notizen
und halten später Vorträge über denselben Gegenstand. In der Klaffet? aus:


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[0350] Militärische Jugenderziehung Lehrer bei ihr zu stellen. Vorläufig soll aber die Zahl dieser Offiziere nicht 119 übersteigen. In die höhern Lehranstalten sind militärische Bildungsan- stalten, Seminare, Akademien, Gymnasien »ut Universitäten einbegriffen. Die abkommandierten Offiziere werden in erster Linie den staatlichen Instituten zugeteilt, bei denen der militärische Unterricht schon obligatorisch ist. In zweiter Linie soll, soweit es angängig ist, die Zuteilung der Lehroffiziere an die Anstalten im Verhältnis zur Bevölkerungszahl stattfinden. Jeder ab¬ kommandierte Offizier muß schon fünf Jahre aktiv dienen, sein Kommando soll die Dauer von drei bis vier Jahren nicht überschreiten. Reserve- und inaktive Offiziere können auf ihren Wunsch ebenfalls als Militärlehrer zu den höhern Lehranstalten kommandiert werden. Vor Abkommandierung der Offi¬ ziere zu den privaten Lehranstalten überzeugt sich der militärische Inspektor, ob die Lehranstalt ihre Schüler im Geiste des Anstandes und der Disziplin erzieht. Das Kriegsdcparteinent ist bereit, den Lehranstalten, bei denen die militärische Erziehung eingeführt ist, Bekleidung, Ausrüstung, Waffen und Munition für die Schüler zu verabreichen. Für jeden Verlust an Material ist die Lehranstalt ersatzpflichtig. Hiervon ist jedoch die natürliche Abnutzung ausgenommen. General von Gersdorf berichtet, daß dazu für deu militärischen Unterricht die höhern Lehranstalten in drei Klassen eingeteilt sind, und zwar umfaßt Klasse ^ alle höhern Lehranstalten, die nicht zur Klasse K und 0 zählen. Klasse L umfaßt die wirtschaftlichen Schulen, die laut Gesetz zur Erteilung militärischen Unterrichts verpflichtet sind; Klasse (ü die militärischen Schulen, d. h. die Lehr¬ anstalten, deren hauptsächlichster Zweck das Aneignen eines hohen Grades von militärischen Dienstkenntnissen und Wissenschaften ist. Der Lehrplan für eine jede der drei genannten Klassen ist in wissenschaftliche und praktische Übungen ein¬ geteilt. Er besteht in der Klasse^, ans folgenden Disziplinen: s.) praktischen: Exerzieren in geschlossener und aufgelöster Ordnung. Avant-, Arrieregarden und Vorpostendienst. Marschübuugeu. Wachtdienst. Scheibenschießen. Erste Hilfe¬ leistung bei Verwundeten, v) theoretischen: Jnfanteriedienstreglement verbunden mit praktischer Instruktion. Wachtdienstinstruktiou. Kleingewehrinstruktion. Schießinstruktion. Kriegsartikel. Vorlesung über Feldwachtdienst und eine solche über Gesmidheitslehre. Außerdem: einiger Unterricht in der Listenführung, wie Aufstellung von Rapporten und Einstelluugs- und Entlassungspapieren und dergleichen. In der Klasse L aus: praktischen: derselbe Kursus wie in Klasse ^. Es tritt vermehrter Wachtdienst hinzu, b) theoretischen: derselbe Kursus wie in Klasse ^. Es treten hinzu Vorlesungen über nachfolgende Gegenstände: a) Patrouillen und Vorposten, d) Marschdienst, o) Angriff und Verteidigung von Avantgarden, Arrieregarden und Militärtransporten, et) Operations¬ basis und Operationslinien. «) Lager und Lagerhygiene. Alle diese Vorträge werden durch historische Beispiele erläutert. Die Schüler machen sich Notizen und halten später Vorträge über denselben Gegenstand. In der Klaffet? aus:

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_301253/350>, abgerufen am 24.07.2024.