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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

doch eine dauernde Reichseinrichtung unter dem preußischen Kriegsministerium ge¬
worden sein. Im Sinne des Artikels im Lokalanzeiger aber müßten die Truppen,
die wir heute noch in China haben, eigentlich vom Auswärtigen Amt aus verwaltet
werden. In diesem Zusammenhange mag dann noch daran erinnert werden, daß
auch das Reichsmilitärgericht seine formelle Vertretung im Etat und vor dem Reichs¬
tage durch das preußische Kriegsministerium findet.

Die europäischen Truppen in unsern Schutzgebieten müssen in Deutschland
formiert, aufgestellt und ausgerüstet, von hier aus transportiert, mit Nachschub,
Proviant, Munition usw. versehen werden. Hierzu hat das Kriegsministerium alle
Einrichtungen, die Kolonialabteilung dagegen hat sich ihre Einrichtungen äußerst
mangelhaft und unter unermeßlichen Kosten nur durch Abschlüsse mit einzelnen
Firmen beschaffen können. Der Transport der Truppen ist z. B. ganz unverhältnis¬
mäßig teurer dadurch geworden, daß nicht die Seetransportabteilung des Kriegs¬
ministeriums, sondern eine Hamburger Firma für Rechnung der Kolonialabteilung
damit betraut war. Es ist aber auch sonst gar kein Grund vorhanden, weshalb
mit dem Militärwesen anders Verfahren werden soll als z. B. mit dem Post- und
Telegraphenwesen in den Kolonien, das ebenfalls nicht von der Kolonialabteilung,
sondern von seiner sachlich zuständigen Zentralstelle verwaltet wird. So lange es sich
in Südwestafrika um eine Handvoll Reiter handelte, denen zugleich alle möglichen
andern Dienstleistungen oblagen, mochte die Sache hingehen. Jetzt aber, seitdem
geschlossene größere Truppenverbände verschiedner Waffen bestehen, erscheint es nicht
länger tunlich, sie von der Armee, aus der sie hervorgehen, die ihre Lücken ausfüllen
muß und mit der sie durch ihre Offiziere verbunden bleiben, zu trennen. Das Kolonial¬
ressort ist ohnehin umfangreich genug und hat auf Jahrzehnte hinaus hinreichend
Aufgaben schwierigster Art zu bewältigen, irgendeine sachliche Notwendigkeit, es auch
noch mit einer rein militärischen Verwaltung zu belasten, bei der es schließlich doch
auf die Armee angewiesen und von ihr abhängig bleibt, ist nicht erkennbar. Man sollte
eigentlich meinen, daß die Kolonialverwaltung sehr froh sein müßte, wenn das Kriegs¬
ministerium ihr diese Aufgabe abnähme, schon deshalb, weil sich damit auch die Ver¬
tretung des Kolonialetats vor dem Reichstage wesentlich vereinfachen würde. Das
Kriegsministerium genießt, zumal unter der Leitung des jetzigen Kriegsministers, beim
Reichstage einen sehr guten Kredit, der sich dann auch wohl auf diesen Punkt
ausdehnen würde, während die militärischen Ausgaben der Kolonialverwaltung fast
unvermeidlich auf Mißtrauen stoßen werden, was dann leicht wieder von neuem
dazu führen würde, sie auf Kosten ihrer Zweckmäßigkeit zu verringern.

Es bleibt nun noch übrig, die Frage von entgegengesetztem Standpunkte, dem
des Kriegsministeriums, zu prüfen. Für den Kriegsminister oder für das Kriegs¬
ministerium würde die Aufnahme der Kolonialtruppen eine nicht geringe dauernde
Mehrbelastung an Arbeit und Verantwortlichkeit bedeuten, das würde für das
preußische Kriegsministerium selbstverständlich nicht maßgebend sein. Für die Er¬
gänzung der Schutztruppen hat es ja ohnehin sorgen müssen, und es wird das
auch in Zukunft tun, auch die Korrespondenz darüber mit den drei andern Kriegs¬
ministerien von Bayern, Sachsen und Württemberg hat es führen müssen. Auf weitere
Einzelheiten der letzten Jahre soll hier nicht eingegangen werden, aber sie fallen
alle in derselben Richtung ins Gewicht. Auch der Umstand, daß es sich bei den
Kolonialtrnppen um freiwillige, bei der ganzen übrigen Armee um ausgehöhlte
Mannschaft handelt, kann nicht als maßgebend in Betracht kommen. Erstens bleibt es
fraglich, ob wir uns in den Schutzgebieten auf die Dauer mit freiwilligen Mann¬
schaften behelfen können, oder ob bei plötzlich notwendig werdenden Verstärkungen
nicht schließlich doch geschlossene Truppenteile, vorbehaltlich der Untersuchung für


Grenzboten III 1906 92
Maßgebliches und Unmaßgebliches

doch eine dauernde Reichseinrichtung unter dem preußischen Kriegsministerium ge¬
worden sein. Im Sinne des Artikels im Lokalanzeiger aber müßten die Truppen,
die wir heute noch in China haben, eigentlich vom Auswärtigen Amt aus verwaltet
werden. In diesem Zusammenhange mag dann noch daran erinnert werden, daß
auch das Reichsmilitärgericht seine formelle Vertretung im Etat und vor dem Reichs¬
tage durch das preußische Kriegsministerium findet.

Die europäischen Truppen in unsern Schutzgebieten müssen in Deutschland
formiert, aufgestellt und ausgerüstet, von hier aus transportiert, mit Nachschub,
Proviant, Munition usw. versehen werden. Hierzu hat das Kriegsministerium alle
Einrichtungen, die Kolonialabteilung dagegen hat sich ihre Einrichtungen äußerst
mangelhaft und unter unermeßlichen Kosten nur durch Abschlüsse mit einzelnen
Firmen beschaffen können. Der Transport der Truppen ist z. B. ganz unverhältnis¬
mäßig teurer dadurch geworden, daß nicht die Seetransportabteilung des Kriegs¬
ministeriums, sondern eine Hamburger Firma für Rechnung der Kolonialabteilung
damit betraut war. Es ist aber auch sonst gar kein Grund vorhanden, weshalb
mit dem Militärwesen anders Verfahren werden soll als z. B. mit dem Post- und
Telegraphenwesen in den Kolonien, das ebenfalls nicht von der Kolonialabteilung,
sondern von seiner sachlich zuständigen Zentralstelle verwaltet wird. So lange es sich
in Südwestafrika um eine Handvoll Reiter handelte, denen zugleich alle möglichen
andern Dienstleistungen oblagen, mochte die Sache hingehen. Jetzt aber, seitdem
geschlossene größere Truppenverbände verschiedner Waffen bestehen, erscheint es nicht
länger tunlich, sie von der Armee, aus der sie hervorgehen, die ihre Lücken ausfüllen
muß und mit der sie durch ihre Offiziere verbunden bleiben, zu trennen. Das Kolonial¬
ressort ist ohnehin umfangreich genug und hat auf Jahrzehnte hinaus hinreichend
Aufgaben schwierigster Art zu bewältigen, irgendeine sachliche Notwendigkeit, es auch
noch mit einer rein militärischen Verwaltung zu belasten, bei der es schließlich doch
auf die Armee angewiesen und von ihr abhängig bleibt, ist nicht erkennbar. Man sollte
eigentlich meinen, daß die Kolonialverwaltung sehr froh sein müßte, wenn das Kriegs¬
ministerium ihr diese Aufgabe abnähme, schon deshalb, weil sich damit auch die Ver¬
tretung des Kolonialetats vor dem Reichstage wesentlich vereinfachen würde. Das
Kriegsministerium genießt, zumal unter der Leitung des jetzigen Kriegsministers, beim
Reichstage einen sehr guten Kredit, der sich dann auch wohl auf diesen Punkt
ausdehnen würde, während die militärischen Ausgaben der Kolonialverwaltung fast
unvermeidlich auf Mißtrauen stoßen werden, was dann leicht wieder von neuem
dazu führen würde, sie auf Kosten ihrer Zweckmäßigkeit zu verringern.

Es bleibt nun noch übrig, die Frage von entgegengesetztem Standpunkte, dem
des Kriegsministeriums, zu prüfen. Für den Kriegsminister oder für das Kriegs¬
ministerium würde die Aufnahme der Kolonialtruppen eine nicht geringe dauernde
Mehrbelastung an Arbeit und Verantwortlichkeit bedeuten, das würde für das
preußische Kriegsministerium selbstverständlich nicht maßgebend sein. Für die Er¬
gänzung der Schutztruppen hat es ja ohnehin sorgen müssen, und es wird das
auch in Zukunft tun, auch die Korrespondenz darüber mit den drei andern Kriegs¬
ministerien von Bayern, Sachsen und Württemberg hat es führen müssen. Auf weitere
Einzelheiten der letzten Jahre soll hier nicht eingegangen werden, aber sie fallen
alle in derselben Richtung ins Gewicht. Auch der Umstand, daß es sich bei den
Kolonialtrnppen um freiwillige, bei der ganzen übrigen Armee um ausgehöhlte
Mannschaft handelt, kann nicht als maßgebend in Betracht kommen. Erstens bleibt es
fraglich, ob wir uns in den Schutzgebieten auf die Dauer mit freiwilligen Mann¬
schaften behelfen können, oder ob bei plötzlich notwendig werdenden Verstärkungen
nicht schließlich doch geschlossene Truppenteile, vorbehaltlich der Untersuchung für


Grenzboten III 1906 92
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[0701] Maßgebliches und Unmaßgebliches doch eine dauernde Reichseinrichtung unter dem preußischen Kriegsministerium ge¬ worden sein. Im Sinne des Artikels im Lokalanzeiger aber müßten die Truppen, die wir heute noch in China haben, eigentlich vom Auswärtigen Amt aus verwaltet werden. In diesem Zusammenhange mag dann noch daran erinnert werden, daß auch das Reichsmilitärgericht seine formelle Vertretung im Etat und vor dem Reichs¬ tage durch das preußische Kriegsministerium findet. Die europäischen Truppen in unsern Schutzgebieten müssen in Deutschland formiert, aufgestellt und ausgerüstet, von hier aus transportiert, mit Nachschub, Proviant, Munition usw. versehen werden. Hierzu hat das Kriegsministerium alle Einrichtungen, die Kolonialabteilung dagegen hat sich ihre Einrichtungen äußerst mangelhaft und unter unermeßlichen Kosten nur durch Abschlüsse mit einzelnen Firmen beschaffen können. Der Transport der Truppen ist z. B. ganz unverhältnis¬ mäßig teurer dadurch geworden, daß nicht die Seetransportabteilung des Kriegs¬ ministeriums, sondern eine Hamburger Firma für Rechnung der Kolonialabteilung damit betraut war. Es ist aber auch sonst gar kein Grund vorhanden, weshalb mit dem Militärwesen anders Verfahren werden soll als z. B. mit dem Post- und Telegraphenwesen in den Kolonien, das ebenfalls nicht von der Kolonialabteilung, sondern von seiner sachlich zuständigen Zentralstelle verwaltet wird. So lange es sich in Südwestafrika um eine Handvoll Reiter handelte, denen zugleich alle möglichen andern Dienstleistungen oblagen, mochte die Sache hingehen. Jetzt aber, seitdem geschlossene größere Truppenverbände verschiedner Waffen bestehen, erscheint es nicht länger tunlich, sie von der Armee, aus der sie hervorgehen, die ihre Lücken ausfüllen muß und mit der sie durch ihre Offiziere verbunden bleiben, zu trennen. Das Kolonial¬ ressort ist ohnehin umfangreich genug und hat auf Jahrzehnte hinaus hinreichend Aufgaben schwierigster Art zu bewältigen, irgendeine sachliche Notwendigkeit, es auch noch mit einer rein militärischen Verwaltung zu belasten, bei der es schließlich doch auf die Armee angewiesen und von ihr abhängig bleibt, ist nicht erkennbar. Man sollte eigentlich meinen, daß die Kolonialverwaltung sehr froh sein müßte, wenn das Kriegs¬ ministerium ihr diese Aufgabe abnähme, schon deshalb, weil sich damit auch die Ver¬ tretung des Kolonialetats vor dem Reichstage wesentlich vereinfachen würde. Das Kriegsministerium genießt, zumal unter der Leitung des jetzigen Kriegsministers, beim Reichstage einen sehr guten Kredit, der sich dann auch wohl auf diesen Punkt ausdehnen würde, während die militärischen Ausgaben der Kolonialverwaltung fast unvermeidlich auf Mißtrauen stoßen werden, was dann leicht wieder von neuem dazu führen würde, sie auf Kosten ihrer Zweckmäßigkeit zu verringern. Es bleibt nun noch übrig, die Frage von entgegengesetztem Standpunkte, dem des Kriegsministeriums, zu prüfen. Für den Kriegsminister oder für das Kriegs¬ ministerium würde die Aufnahme der Kolonialtruppen eine nicht geringe dauernde Mehrbelastung an Arbeit und Verantwortlichkeit bedeuten, das würde für das preußische Kriegsministerium selbstverständlich nicht maßgebend sein. Für die Er¬ gänzung der Schutztruppen hat es ja ohnehin sorgen müssen, und es wird das auch in Zukunft tun, auch die Korrespondenz darüber mit den drei andern Kriegs¬ ministerien von Bayern, Sachsen und Württemberg hat es führen müssen. Auf weitere Einzelheiten der letzten Jahre soll hier nicht eingegangen werden, aber sie fallen alle in derselben Richtung ins Gewicht. Auch der Umstand, daß es sich bei den Kolonialtrnppen um freiwillige, bei der ganzen übrigen Armee um ausgehöhlte Mannschaft handelt, kann nicht als maßgebend in Betracht kommen. Erstens bleibt es fraglich, ob wir uns in den Schutzgebieten auf die Dauer mit freiwilligen Mann¬ schaften behelfen können, oder ob bei plötzlich notwendig werdenden Verstärkungen nicht schließlich doch geschlossene Truppenteile, vorbehaltlich der Untersuchung für Grenzboten III 1906 92

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299786/701>, abgerufen am 27.12.2024.