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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

amerikanischen Republiken sollen durch Resolutionen gebessert werden zur Schaffung
schnellerer Verkehrsmittel, zum Abschluß von Handelsverträgen, zum Austausch und
zur Reorganisation der Statistiker. 8. Die Zoll- und Konsulargesetze, die auf Schiffe
und auf Waren Bezug haben, sollen vereinfacht und miteinander in Übereinstimmung
gebracht werden. 9. Patente und Handelsmarken sollen durch einen besondern
Vertrag, der die Verträge von Montevideo und von Mexiko weiter aufbaut, neu
geregelt werden. Die Patentgesetzgebung und das Patentierungsverfahren sollen
gleichmäßig eingerichtet werden. Ein internationales Bureau für die Eintragung
der Handelsmarken soll errichtet werden. 10. Das Sanitätspolizeiwesen und die
Quarantänebestimmung sollen auf Grund der frühern Erwägungen und Abmachungen
auf der Konferenz diskutiert werden. 11. Der Bericht des auf der frühern Kon¬
ferenz eingesetzten permanenten Komitees der?An-^n>öriLar> Railvva^ soll beraten, und
das Interesse aller Republiken an dem Erfolg des Projekts bestätigt werden.
12. Der Schutz gegen Nachdruck soll erneut in Erwägung gezogen werden. 13. Die
Ausübung gelehrter Berufe in den einzelnen amerikanischen Republiken soll durch
neue Maßnahmen geregelt werden. 14. Beschluß über die nächsten Konferenzen.

Wir sehen, daß die Beschlüsse, die das Deutsche Reich und die andern europäischen
Großmächte in Mitleidenschaft ziehn können, voraussichtlich nicht gering sein werden.
Zunächst ist das Bestreben deutlich erkennbar, in der Schiedsgerichtsfrage Europa
vor ein lÄit aeeomxli zu stellen und der nächsten Friedenskonferenz im Haag be¬
stimmte völkerrechtliche Bestimmungen zur Beratung aufzustellen. Die Vertreter der
Vereinigten Staaten werden die Dragodoktrin energisch bekämpfen. Sodann wird
wiederum versucht werden, die jetzt noch so wenig entwickelten Handels- und See¬
schiffahrtsbeziehungen zwischen der großen Republik im Norden und all den kleinen
Schwestern im Süden des amerikanischen Kontinents zu verbessern auf Kosten der
jetzt deren Handel beherrschenden europäischen Handelsvölker. Endlich werden sich
die amerikanischen Republiken untereinander vielleicht über einen Schutz des geistigen
Eigentums ihrer Bürger und über Zulassung von Personen der gelehrten Berufe
in ihnen einigen, während die Europäer dort nach wie vor ungeschützt mit ihren
geistigen Produkten bleiben und ihre gelehrten Berufe dort nur ausüben können,
wenn sie ein neues Examen ablegen. Es wird sich fragen, wie solche Beschlüsse
mit dem Meistbegünstigungsprinzip zu vereinbaren sein werden. Jedenfalls ist
aber ein Zollbund oder auch nur ein Europa ausschließender Handelsvertrag
zwischen allen amerikanischen Republiken auf absehbare Zeit hin ausgeschlossen, und
während vor dem ersten Panamerikanischen Kongreß in der ganzen Aankeepresse
dafür Stimmung zu machen gesucht wurde, begnügt man sich diesesmal mit dem
Vorschlag einer übereinstimmenden Regelung der Zoll- und der Konsularg esetz-
gebung. Interessant ist, daß das Wort xg-n-amsrioan nur einmal, und zwar bet
der ?an-L.mkri<:M Rh,los.?, in dem Programm vorkommt, und daß sonst immer das
so wenig zutreffende Wort juten-national gebraucht wird, das doch nur bei Ab¬
machungen einen Sinn haben könnte, an denen sich auch europäische Mächte be¬
teiligen.

Aus der langschweifigen Geschäftsordnung (RsAuIations) wollen wir nur die
wichtigsten Bestimmungen hervorheben. Eröffnet soll die Konferenz werden durch
den Staatssekretär der auswärtigen Angelegenheiten Brasiliens, eine Stelle, die
augenblicklich der in Berlin unvergessene liebenswürdige und kluge Baron do Rio
Branco bekleidet, der dem Deutschen Reiche trotz der Pantheraffäre und andern
Ungeschicklichkeiten seine Zuneigung bewahrt hat. Es ist darum nicht ausgeschlossen,
daß auf seinen Vorschlag die an sich nicht öffentliche Konferenz von dem Artikel 22
der Geschäftsordnung Gebrauch macht und den fremden Diplomaten, also auch
unsern Vertretern tds oourtssiss ok tbs eontörenLs gewährt. Sonst würde es sehr


Maßgebliches und Unmaßgebliches

amerikanischen Republiken sollen durch Resolutionen gebessert werden zur Schaffung
schnellerer Verkehrsmittel, zum Abschluß von Handelsverträgen, zum Austausch und
zur Reorganisation der Statistiker. 8. Die Zoll- und Konsulargesetze, die auf Schiffe
und auf Waren Bezug haben, sollen vereinfacht und miteinander in Übereinstimmung
gebracht werden. 9. Patente und Handelsmarken sollen durch einen besondern
Vertrag, der die Verträge von Montevideo und von Mexiko weiter aufbaut, neu
geregelt werden. Die Patentgesetzgebung und das Patentierungsverfahren sollen
gleichmäßig eingerichtet werden. Ein internationales Bureau für die Eintragung
der Handelsmarken soll errichtet werden. 10. Das Sanitätspolizeiwesen und die
Quarantänebestimmung sollen auf Grund der frühern Erwägungen und Abmachungen
auf der Konferenz diskutiert werden. 11. Der Bericht des auf der frühern Kon¬
ferenz eingesetzten permanenten Komitees der?An-^n>öriLar> Railvva^ soll beraten, und
das Interesse aller Republiken an dem Erfolg des Projekts bestätigt werden.
12. Der Schutz gegen Nachdruck soll erneut in Erwägung gezogen werden. 13. Die
Ausübung gelehrter Berufe in den einzelnen amerikanischen Republiken soll durch
neue Maßnahmen geregelt werden. 14. Beschluß über die nächsten Konferenzen.

Wir sehen, daß die Beschlüsse, die das Deutsche Reich und die andern europäischen
Großmächte in Mitleidenschaft ziehn können, voraussichtlich nicht gering sein werden.
Zunächst ist das Bestreben deutlich erkennbar, in der Schiedsgerichtsfrage Europa
vor ein lÄit aeeomxli zu stellen und der nächsten Friedenskonferenz im Haag be¬
stimmte völkerrechtliche Bestimmungen zur Beratung aufzustellen. Die Vertreter der
Vereinigten Staaten werden die Dragodoktrin energisch bekämpfen. Sodann wird
wiederum versucht werden, die jetzt noch so wenig entwickelten Handels- und See¬
schiffahrtsbeziehungen zwischen der großen Republik im Norden und all den kleinen
Schwestern im Süden des amerikanischen Kontinents zu verbessern auf Kosten der
jetzt deren Handel beherrschenden europäischen Handelsvölker. Endlich werden sich
die amerikanischen Republiken untereinander vielleicht über einen Schutz des geistigen
Eigentums ihrer Bürger und über Zulassung von Personen der gelehrten Berufe
in ihnen einigen, während die Europäer dort nach wie vor ungeschützt mit ihren
geistigen Produkten bleiben und ihre gelehrten Berufe dort nur ausüben können,
wenn sie ein neues Examen ablegen. Es wird sich fragen, wie solche Beschlüsse
mit dem Meistbegünstigungsprinzip zu vereinbaren sein werden. Jedenfalls ist
aber ein Zollbund oder auch nur ein Europa ausschließender Handelsvertrag
zwischen allen amerikanischen Republiken auf absehbare Zeit hin ausgeschlossen, und
während vor dem ersten Panamerikanischen Kongreß in der ganzen Aankeepresse
dafür Stimmung zu machen gesucht wurde, begnügt man sich diesesmal mit dem
Vorschlag einer übereinstimmenden Regelung der Zoll- und der Konsularg esetz-
gebung. Interessant ist, daß das Wort xg-n-amsrioan nur einmal, und zwar bet
der ?an-L.mkri<:M Rh,los.?, in dem Programm vorkommt, und daß sonst immer das
so wenig zutreffende Wort juten-national gebraucht wird, das doch nur bei Ab¬
machungen einen Sinn haben könnte, an denen sich auch europäische Mächte be¬
teiligen.

Aus der langschweifigen Geschäftsordnung (RsAuIations) wollen wir nur die
wichtigsten Bestimmungen hervorheben. Eröffnet soll die Konferenz werden durch
den Staatssekretär der auswärtigen Angelegenheiten Brasiliens, eine Stelle, die
augenblicklich der in Berlin unvergessene liebenswürdige und kluge Baron do Rio
Branco bekleidet, der dem Deutschen Reiche trotz der Pantheraffäre und andern
Ungeschicklichkeiten seine Zuneigung bewahrt hat. Es ist darum nicht ausgeschlossen,
daß auf seinen Vorschlag die an sich nicht öffentliche Konferenz von dem Artikel 22
der Geschäftsordnung Gebrauch macht und den fremden Diplomaten, also auch
unsern Vertretern tds oourtssiss ok tbs eontörenLs gewährt. Sonst würde es sehr


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[0232] Maßgebliches und Unmaßgebliches amerikanischen Republiken sollen durch Resolutionen gebessert werden zur Schaffung schnellerer Verkehrsmittel, zum Abschluß von Handelsverträgen, zum Austausch und zur Reorganisation der Statistiker. 8. Die Zoll- und Konsulargesetze, die auf Schiffe und auf Waren Bezug haben, sollen vereinfacht und miteinander in Übereinstimmung gebracht werden. 9. Patente und Handelsmarken sollen durch einen besondern Vertrag, der die Verträge von Montevideo und von Mexiko weiter aufbaut, neu geregelt werden. Die Patentgesetzgebung und das Patentierungsverfahren sollen gleichmäßig eingerichtet werden. Ein internationales Bureau für die Eintragung der Handelsmarken soll errichtet werden. 10. Das Sanitätspolizeiwesen und die Quarantänebestimmung sollen auf Grund der frühern Erwägungen und Abmachungen auf der Konferenz diskutiert werden. 11. Der Bericht des auf der frühern Kon¬ ferenz eingesetzten permanenten Komitees der?An-^n>öriLar> Railvva^ soll beraten, und das Interesse aller Republiken an dem Erfolg des Projekts bestätigt werden. 12. Der Schutz gegen Nachdruck soll erneut in Erwägung gezogen werden. 13. Die Ausübung gelehrter Berufe in den einzelnen amerikanischen Republiken soll durch neue Maßnahmen geregelt werden. 14. Beschluß über die nächsten Konferenzen. Wir sehen, daß die Beschlüsse, die das Deutsche Reich und die andern europäischen Großmächte in Mitleidenschaft ziehn können, voraussichtlich nicht gering sein werden. Zunächst ist das Bestreben deutlich erkennbar, in der Schiedsgerichtsfrage Europa vor ein lÄit aeeomxli zu stellen und der nächsten Friedenskonferenz im Haag be¬ stimmte völkerrechtliche Bestimmungen zur Beratung aufzustellen. Die Vertreter der Vereinigten Staaten werden die Dragodoktrin energisch bekämpfen. Sodann wird wiederum versucht werden, die jetzt noch so wenig entwickelten Handels- und See¬ schiffahrtsbeziehungen zwischen der großen Republik im Norden und all den kleinen Schwestern im Süden des amerikanischen Kontinents zu verbessern auf Kosten der jetzt deren Handel beherrschenden europäischen Handelsvölker. Endlich werden sich die amerikanischen Republiken untereinander vielleicht über einen Schutz des geistigen Eigentums ihrer Bürger und über Zulassung von Personen der gelehrten Berufe in ihnen einigen, während die Europäer dort nach wie vor ungeschützt mit ihren geistigen Produkten bleiben und ihre gelehrten Berufe dort nur ausüben können, wenn sie ein neues Examen ablegen. Es wird sich fragen, wie solche Beschlüsse mit dem Meistbegünstigungsprinzip zu vereinbaren sein werden. Jedenfalls ist aber ein Zollbund oder auch nur ein Europa ausschließender Handelsvertrag zwischen allen amerikanischen Republiken auf absehbare Zeit hin ausgeschlossen, und während vor dem ersten Panamerikanischen Kongreß in der ganzen Aankeepresse dafür Stimmung zu machen gesucht wurde, begnügt man sich diesesmal mit dem Vorschlag einer übereinstimmenden Regelung der Zoll- und der Konsularg esetz- gebung. Interessant ist, daß das Wort xg-n-amsrioan nur einmal, und zwar bet der ?an-L.mkri<:M Rh,los.?, in dem Programm vorkommt, und daß sonst immer das so wenig zutreffende Wort juten-national gebraucht wird, das doch nur bei Ab¬ machungen einen Sinn haben könnte, an denen sich auch europäische Mächte be¬ teiligen. Aus der langschweifigen Geschäftsordnung (RsAuIations) wollen wir nur die wichtigsten Bestimmungen hervorheben. Eröffnet soll die Konferenz werden durch den Staatssekretär der auswärtigen Angelegenheiten Brasiliens, eine Stelle, die augenblicklich der in Berlin unvergessene liebenswürdige und kluge Baron do Rio Branco bekleidet, der dem Deutschen Reiche trotz der Pantheraffäre und andern Ungeschicklichkeiten seine Zuneigung bewahrt hat. Es ist darum nicht ausgeschlossen, daß auf seinen Vorschlag die an sich nicht öffentliche Konferenz von dem Artikel 22 der Geschäftsordnung Gebrauch macht und den fremden Diplomaten, also auch unsern Vertretern tds oourtssiss ok tbs eontörenLs gewährt. Sonst würde es sehr

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299786/232>, abgerufen am 27.12.2024.