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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

der großen Summe der britischen Interessen, die von Malta bis Hongkong und
darüber hinaus reichen, ist die unbeschränkte militärische Beherrschung Ägyptens
von größtem Wert. Eine übertriebne Betonung eines angeblichen muselmännischen
Fanatismus muß den Vorwand hergeben sowohl für eine stärkere Besetzung Ägyptens
als für die drakonische Bestrafung jeder Neigung der Eingebornen, sich dem roten
Rock nicht willenlos zu beugen. England schickt sich an, die Konsequenzen aus
seinem Abkommen mit Frankreich aus dem April 1901 zu ziehen. Darin ist den
Franzosen in allen Handels-, Zoll- und Tariffragen eine gleiche Behandlung wie
den Engländern für die nächsten dreißig Jahre zugesichert, und Deutschland hat
auf Wunsch Englands gegen die gleiche Konzession der von England beabsichtigten
Regelung der ägyptischen Finanzen zugestimmt. Jetzt kommt aber der englische Gou¬
verneur, Lord Cromer, mit Vorschlägen, die die vertragsmäßige Exterritorialität
der Fremden, die Konsulargerichtsbarkeit usw. beseitigen sollen. Würde sich, wie zu
erwarten steht, die englische Regierung diese Vorschläge aneignen, so hätte sie dieser-
halb mit allen Mächten, die die sogenannten Kapitulationen unterzeichnet haben, in
Verhandlung zu treten. Deutschland Wird achtzugeben haben, daß es dabei in Fragen
s *§* einer Interessen und seiner Würde nicht zu kurz kommt.




Das Programm und die Geschäftsordnung des dritten Panameri¬

kanischen Kongresses.

Nach langwierigen Verhandlungen ist die formelle und
materielle Basis für die am 21. Juli in Rio de Janeiro eröffnete ^mira Inter-
national Oontsroneo ok tuo ^msrioan Rsxublies geschaffen worden. Die über¬
mäßig lange Dauer des zweiten Kongresses ist die Veranlassung gewesen, dieses-
mal das Arbeitsprogramm fest zu umgrenzen und zugleich durch eine vorher
zwischen den amerikanischen Republiken vereinbarte Geschäftsordnung den geregelten
Gang der Sitzungen nach Möglichkeit zu sichern. Das Programm umfaßt vierzehn
verschiedne Punkte, die der Reihenfolge nach folgende Materien umfassen: 1. Re¬
organisation des International Lursau ok ins ^.msrioan Ropudlics auf einer dauer¬
haften Grundlage, sowie Erweiterung und Verbesserung des Arbeitsfeldes und des
Wirkungskreises dieses Instituts. 2. Eine Resolution betreffend den Beitritt der
amerikanischen Republiken zum Schiedsgerichtsprinzip zum Zwecke der Beilegung der
Mschen ihnen entstehenden Streitigkeiten. Ausdruck der Hoffnungen der an der
Konferenz teilnehmenden (!) Republiken, daß die nächste Haager Konferenz einen
allgemeinen Schiedsgerichtsvertrag zustande bringen wird, der von jedem Staate
gebilligt und in Wirksamkeit gesetzt (xnt in oxsiation) werden kann. 3. Eine Re-
^ution, die den betreffenden Republiken empfiehlt, den von ihnen auf dem zweiten
Kongreß in Mexiko abgeschlossenen Schiedsgerichtsvertrag auf eine weitere Periode
°°n fünf Jahren zu verlängern. 4. Eine Resolution, die empfiehlt, daß die zweite
Friedenskonferenz im Haag aufgefordert werden soll, zu erwägen, ob und wenn
überhaupt, bis zu welcher Ausdehnung die Anwendung bewaffneter Gewalt bei der
^ntreibung öffentlicher Schulden zulässig ist (Dragodoktrin). 5. Die Kodifikation
^ öffentlichen und privaten internationalen Rechts soll durch ein von der Kor-
^euz zu erwählendes Juristenkomitee erfolgen und später der vierten Konferenz
ö"r Beratung und Beschlußfassung vorgelegt werden. 6. Die Naturalisation soll
'" Zukunft so gehandhabt werden, daß ein natnrcilisierter Bürger einer der vertrag-
Mießenden Länder, der in sein Geburtsland oder Ursprungsland zurückkehrt, ohne
Absicht zu haben, später wieder in das Land, wo er naturalisiert wurde, zu
^du. sewe Naturalisation verlieren soll, und daß eine solche Absicht immer dann
prcisumiert werden soll, wenn sich die naturalisierte Person länger als zwei Jahre
ihrem Ursprungslande aufhält. 7. Die Handelsverbindungen zwischen den


Maßgebliches und Unmaßgebliches

der großen Summe der britischen Interessen, die von Malta bis Hongkong und
darüber hinaus reichen, ist die unbeschränkte militärische Beherrschung Ägyptens
von größtem Wert. Eine übertriebne Betonung eines angeblichen muselmännischen
Fanatismus muß den Vorwand hergeben sowohl für eine stärkere Besetzung Ägyptens
als für die drakonische Bestrafung jeder Neigung der Eingebornen, sich dem roten
Rock nicht willenlos zu beugen. England schickt sich an, die Konsequenzen aus
seinem Abkommen mit Frankreich aus dem April 1901 zu ziehen. Darin ist den
Franzosen in allen Handels-, Zoll- und Tariffragen eine gleiche Behandlung wie
den Engländern für die nächsten dreißig Jahre zugesichert, und Deutschland hat
auf Wunsch Englands gegen die gleiche Konzession der von England beabsichtigten
Regelung der ägyptischen Finanzen zugestimmt. Jetzt kommt aber der englische Gou¬
verneur, Lord Cromer, mit Vorschlägen, die die vertragsmäßige Exterritorialität
der Fremden, die Konsulargerichtsbarkeit usw. beseitigen sollen. Würde sich, wie zu
erwarten steht, die englische Regierung diese Vorschläge aneignen, so hätte sie dieser-
halb mit allen Mächten, die die sogenannten Kapitulationen unterzeichnet haben, in
Verhandlung zu treten. Deutschland Wird achtzugeben haben, daß es dabei in Fragen
s *§* einer Interessen und seiner Würde nicht zu kurz kommt.




Das Programm und die Geschäftsordnung des dritten Panameri¬

kanischen Kongresses.

Nach langwierigen Verhandlungen ist die formelle und
materielle Basis für die am 21. Juli in Rio de Janeiro eröffnete ^mira Inter-
national Oontsroneo ok tuo ^msrioan Rsxublies geschaffen worden. Die über¬
mäßig lange Dauer des zweiten Kongresses ist die Veranlassung gewesen, dieses-
mal das Arbeitsprogramm fest zu umgrenzen und zugleich durch eine vorher
zwischen den amerikanischen Republiken vereinbarte Geschäftsordnung den geregelten
Gang der Sitzungen nach Möglichkeit zu sichern. Das Programm umfaßt vierzehn
verschiedne Punkte, die der Reihenfolge nach folgende Materien umfassen: 1. Re¬
organisation des International Lursau ok ins ^.msrioan Ropudlics auf einer dauer¬
haften Grundlage, sowie Erweiterung und Verbesserung des Arbeitsfeldes und des
Wirkungskreises dieses Instituts. 2. Eine Resolution betreffend den Beitritt der
amerikanischen Republiken zum Schiedsgerichtsprinzip zum Zwecke der Beilegung der
Mschen ihnen entstehenden Streitigkeiten. Ausdruck der Hoffnungen der an der
Konferenz teilnehmenden (!) Republiken, daß die nächste Haager Konferenz einen
allgemeinen Schiedsgerichtsvertrag zustande bringen wird, der von jedem Staate
gebilligt und in Wirksamkeit gesetzt (xnt in oxsiation) werden kann. 3. Eine Re-
^ution, die den betreffenden Republiken empfiehlt, den von ihnen auf dem zweiten
Kongreß in Mexiko abgeschlossenen Schiedsgerichtsvertrag auf eine weitere Periode
°°n fünf Jahren zu verlängern. 4. Eine Resolution, die empfiehlt, daß die zweite
Friedenskonferenz im Haag aufgefordert werden soll, zu erwägen, ob und wenn
überhaupt, bis zu welcher Ausdehnung die Anwendung bewaffneter Gewalt bei der
^ntreibung öffentlicher Schulden zulässig ist (Dragodoktrin). 5. Die Kodifikation
^ öffentlichen und privaten internationalen Rechts soll durch ein von der Kor-
^euz zu erwählendes Juristenkomitee erfolgen und später der vierten Konferenz
ö»r Beratung und Beschlußfassung vorgelegt werden. 6. Die Naturalisation soll
'" Zukunft so gehandhabt werden, daß ein natnrcilisierter Bürger einer der vertrag-
Mießenden Länder, der in sein Geburtsland oder Ursprungsland zurückkehrt, ohne
Absicht zu haben, später wieder in das Land, wo er naturalisiert wurde, zu
^du. sewe Naturalisation verlieren soll, und daß eine solche Absicht immer dann
prcisumiert werden soll, wenn sich die naturalisierte Person länger als zwei Jahre
ihrem Ursprungslande aufhält. 7. Die Handelsverbindungen zwischen den


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[0231] Maßgebliches und Unmaßgebliches der großen Summe der britischen Interessen, die von Malta bis Hongkong und darüber hinaus reichen, ist die unbeschränkte militärische Beherrschung Ägyptens von größtem Wert. Eine übertriebne Betonung eines angeblichen muselmännischen Fanatismus muß den Vorwand hergeben sowohl für eine stärkere Besetzung Ägyptens als für die drakonische Bestrafung jeder Neigung der Eingebornen, sich dem roten Rock nicht willenlos zu beugen. England schickt sich an, die Konsequenzen aus seinem Abkommen mit Frankreich aus dem April 1901 zu ziehen. Darin ist den Franzosen in allen Handels-, Zoll- und Tariffragen eine gleiche Behandlung wie den Engländern für die nächsten dreißig Jahre zugesichert, und Deutschland hat auf Wunsch Englands gegen die gleiche Konzession der von England beabsichtigten Regelung der ägyptischen Finanzen zugestimmt. Jetzt kommt aber der englische Gou¬ verneur, Lord Cromer, mit Vorschlägen, die die vertragsmäßige Exterritorialität der Fremden, die Konsulargerichtsbarkeit usw. beseitigen sollen. Würde sich, wie zu erwarten steht, die englische Regierung diese Vorschläge aneignen, so hätte sie dieser- halb mit allen Mächten, die die sogenannten Kapitulationen unterzeichnet haben, in Verhandlung zu treten. Deutschland Wird achtzugeben haben, daß es dabei in Fragen s *§* einer Interessen und seiner Würde nicht zu kurz kommt. Das Programm und die Geschäftsordnung des dritten Panameri¬ kanischen Kongresses. Nach langwierigen Verhandlungen ist die formelle und materielle Basis für die am 21. Juli in Rio de Janeiro eröffnete ^mira Inter- national Oontsroneo ok tuo ^msrioan Rsxublies geschaffen worden. Die über¬ mäßig lange Dauer des zweiten Kongresses ist die Veranlassung gewesen, dieses- mal das Arbeitsprogramm fest zu umgrenzen und zugleich durch eine vorher zwischen den amerikanischen Republiken vereinbarte Geschäftsordnung den geregelten Gang der Sitzungen nach Möglichkeit zu sichern. Das Programm umfaßt vierzehn verschiedne Punkte, die der Reihenfolge nach folgende Materien umfassen: 1. Re¬ organisation des International Lursau ok ins ^.msrioan Ropudlics auf einer dauer¬ haften Grundlage, sowie Erweiterung und Verbesserung des Arbeitsfeldes und des Wirkungskreises dieses Instituts. 2. Eine Resolution betreffend den Beitritt der amerikanischen Republiken zum Schiedsgerichtsprinzip zum Zwecke der Beilegung der Mschen ihnen entstehenden Streitigkeiten. Ausdruck der Hoffnungen der an der Konferenz teilnehmenden (!) Republiken, daß die nächste Haager Konferenz einen allgemeinen Schiedsgerichtsvertrag zustande bringen wird, der von jedem Staate gebilligt und in Wirksamkeit gesetzt (xnt in oxsiation) werden kann. 3. Eine Re- ^ution, die den betreffenden Republiken empfiehlt, den von ihnen auf dem zweiten Kongreß in Mexiko abgeschlossenen Schiedsgerichtsvertrag auf eine weitere Periode °°n fünf Jahren zu verlängern. 4. Eine Resolution, die empfiehlt, daß die zweite Friedenskonferenz im Haag aufgefordert werden soll, zu erwägen, ob und wenn überhaupt, bis zu welcher Ausdehnung die Anwendung bewaffneter Gewalt bei der ^ntreibung öffentlicher Schulden zulässig ist (Dragodoktrin). 5. Die Kodifikation ^ öffentlichen und privaten internationalen Rechts soll durch ein von der Kor- ^euz zu erwählendes Juristenkomitee erfolgen und später der vierten Konferenz ö»r Beratung und Beschlußfassung vorgelegt werden. 6. Die Naturalisation soll '" Zukunft so gehandhabt werden, daß ein natnrcilisierter Bürger einer der vertrag- Mießenden Länder, der in sein Geburtsland oder Ursprungsland zurückkehrt, ohne Absicht zu haben, später wieder in das Land, wo er naturalisiert wurde, zu ^du. sewe Naturalisation verlieren soll, und daß eine solche Absicht immer dann prcisumiert werden soll, wenn sich die naturalisierte Person länger als zwei Jahre ihrem Ursprungslande aufhält. 7. Die Handelsverbindungen zwischen den

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299786/231>, abgerufen am 27.12.2024.