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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Fürsten und deren Mitwirkungsrecht zum Ausdruck bringen. Die Mitgliederzahl
war in der Verfassung von 1849 auf 192 festgesetzt worden, von denen freilich
38 Österreich zugedacht waren, 3 für Luxemburg, je 1 für Holstein, Lauenburg,
Liechtenstein, Frankfurt und Hessen-Homburg, ferner für Hohenzollern-Hechingen
und Hohenzollern-Sigmaringen und jedes der drei Anhalt, die Mitgliederzahl
würde sich also um 50 verringern. Nun kann man sich das Oberhaus aber auch
anders zusammengesetzt denken. Zu dem Wahlrecht der Landtage könnte ein Wahl¬
recht der großen Korporationen, des Reichsgerichts, der Städte, der Hochschulen,
der Handelskammern und Landwirtschaftskammern usw., hinzutreten unter gänzlichem
Verzicht auf ein Ernennungsrecht der Regierungen, oder aber man könnte dem
Bundesrat ein Ernennungsrecht für diese Kategorien einräumen, zu denen dann
noch die Spitzen von Heer und Flotte, der Geistlichkeit beider Bekenntnisse u. a. zu
treten hätten. Auch eine Entscheidung der Frage, ob die deutschen souveränen Häuser,
ferner die frühern Reichsunmittelbaren Anspruch auf einen Sitz im Oberhause
hätten, wäre nicht von der Hand zu weisen. Bekanntlich existiert auch kein Eid
auf die Reichsverfassung, der Kaiser leistet ihn nicht, die Mitglieder des Reichs¬
tags ebensowenig. In der Reichsverfassung von 1849 war dieser Eid vor¬
gesehen. Man hätte sich damals den Verzicht auf die Beeidigung, den wir nun
schon seit 1867 haben, nur schwer vorstellen können. Um soviel ist das Vertrauen zu
den Regierungen und dieser zur Volksvertretung doch größer und fester geworden!

Es ist die Oberhausfrage sicherlich keine solche, die heute oder morgen zur
Entscheidung steht, aber sie bietet die einzige Lösung, einerseits das allgemeine
Stimmrecht unangetastet zu lassen, andrerseits den Regierungen sowie dem ge¬
bildeten und erhaltenden Teile der Nation einen Einfluß auf die Reichsentwicklung zu
sichern, der seit 1390 fortgesetzt im Rückgange begriffen ist. Dem Reichsbau würde
damit ein sehr wertvolles Fundamentstück für seine Sicherheit und damit eine wesent¬
liche Bürgschaft für die ungestörte schöpferische Bethätigung seiner gesetzgeberischen Kraft
eingefügt.

Die unerfreulichen Beiträge zur Tagesgeschichte, die unsre Kolonialverwaltung
liefert, sind insofern nicht ohne Nutzen geblieben, als sie die allergründlichste Remedur
gezeitigt haben, ohne die eine gewisse Erbsünde in diesem Ressort vielleicht heimisch
geblieben wäre. Im Auswärtigen Amte sowie in andern mit der Kolonialabteilung
in engerer Fühlung stehenden Reichsämtern hatte man seit Jahren die Überzeugung,
daß dort ein eiserner Besen Vonnöten sei. Stübels Berufung an die Spitze/der
Abteilung wurde seinerzeit auch in diesem Sinne von vielen Kolonialfreunden mit
großen Erwartungen begrüßt, genoß er doch auch namentlich in Marinekreisen durch
die Berührung, in die er als Generalkonsul in Shanghai in den Jahren 1895/97
zu der damaligen Kreuzerdivision getreten war, eines ungeteilten Ansehens. Stubet
war sich der Schwierigkeiten, die seiner auf diesem neuen Posten harrten, voll¬
kommen bewußt; auch eine energischere Natur als die seinige würde dort weder
Lorbeeren noch Rosen, sondern nur Dornen geerntet haben. Der Zuschnitt war
für die großen Aufgaben zu klein, und die Arbeitskräfte waren ihnen nicht gewachsen.
Dazu kam, daß ihn bei seinem Amtsantritt die Gewißheit empfing, an der ma߬
gebendsten Stelle werde auf das neu gewonnene Kiautschou sowie auf das Zukunfts¬
unternehmen der Bagdadbahn, dessen ungemessene Perspektiven sich damals aufladen,
viel mehr Wert gelegt als auf die afrikanischen Kolonien. Also auf die der eigentlichen
Kolonialverwaltung entzognen Unternehmungen an Stelle der afrikanischen Besitzungen,
die doch eine gewaltige, oft vergeblich aufgewandte Arbeitslast, eine große Menge
von Schwierigkeiten aller Art in ihrer Verwaltung sowie in ihrer Vertretung gegen¬
über den obersten Neichsbehörden, dem Bundesrat und -- dem Reichstag erheischten.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Fürsten und deren Mitwirkungsrecht zum Ausdruck bringen. Die Mitgliederzahl
war in der Verfassung von 1849 auf 192 festgesetzt worden, von denen freilich
38 Österreich zugedacht waren, 3 für Luxemburg, je 1 für Holstein, Lauenburg,
Liechtenstein, Frankfurt und Hessen-Homburg, ferner für Hohenzollern-Hechingen
und Hohenzollern-Sigmaringen und jedes der drei Anhalt, die Mitgliederzahl
würde sich also um 50 verringern. Nun kann man sich das Oberhaus aber auch
anders zusammengesetzt denken. Zu dem Wahlrecht der Landtage könnte ein Wahl¬
recht der großen Korporationen, des Reichsgerichts, der Städte, der Hochschulen,
der Handelskammern und Landwirtschaftskammern usw., hinzutreten unter gänzlichem
Verzicht auf ein Ernennungsrecht der Regierungen, oder aber man könnte dem
Bundesrat ein Ernennungsrecht für diese Kategorien einräumen, zu denen dann
noch die Spitzen von Heer und Flotte, der Geistlichkeit beider Bekenntnisse u. a. zu
treten hätten. Auch eine Entscheidung der Frage, ob die deutschen souveränen Häuser,
ferner die frühern Reichsunmittelbaren Anspruch auf einen Sitz im Oberhause
hätten, wäre nicht von der Hand zu weisen. Bekanntlich existiert auch kein Eid
auf die Reichsverfassung, der Kaiser leistet ihn nicht, die Mitglieder des Reichs¬
tags ebensowenig. In der Reichsverfassung von 1849 war dieser Eid vor¬
gesehen. Man hätte sich damals den Verzicht auf die Beeidigung, den wir nun
schon seit 1867 haben, nur schwer vorstellen können. Um soviel ist das Vertrauen zu
den Regierungen und dieser zur Volksvertretung doch größer und fester geworden!

Es ist die Oberhausfrage sicherlich keine solche, die heute oder morgen zur
Entscheidung steht, aber sie bietet die einzige Lösung, einerseits das allgemeine
Stimmrecht unangetastet zu lassen, andrerseits den Regierungen sowie dem ge¬
bildeten und erhaltenden Teile der Nation einen Einfluß auf die Reichsentwicklung zu
sichern, der seit 1390 fortgesetzt im Rückgange begriffen ist. Dem Reichsbau würde
damit ein sehr wertvolles Fundamentstück für seine Sicherheit und damit eine wesent¬
liche Bürgschaft für die ungestörte schöpferische Bethätigung seiner gesetzgeberischen Kraft
eingefügt.

Die unerfreulichen Beiträge zur Tagesgeschichte, die unsre Kolonialverwaltung
liefert, sind insofern nicht ohne Nutzen geblieben, als sie die allergründlichste Remedur
gezeitigt haben, ohne die eine gewisse Erbsünde in diesem Ressort vielleicht heimisch
geblieben wäre. Im Auswärtigen Amte sowie in andern mit der Kolonialabteilung
in engerer Fühlung stehenden Reichsämtern hatte man seit Jahren die Überzeugung,
daß dort ein eiserner Besen Vonnöten sei. Stübels Berufung an die Spitze/der
Abteilung wurde seinerzeit auch in diesem Sinne von vielen Kolonialfreunden mit
großen Erwartungen begrüßt, genoß er doch auch namentlich in Marinekreisen durch
die Berührung, in die er als Generalkonsul in Shanghai in den Jahren 1895/97
zu der damaligen Kreuzerdivision getreten war, eines ungeteilten Ansehens. Stubet
war sich der Schwierigkeiten, die seiner auf diesem neuen Posten harrten, voll¬
kommen bewußt; auch eine energischere Natur als die seinige würde dort weder
Lorbeeren noch Rosen, sondern nur Dornen geerntet haben. Der Zuschnitt war
für die großen Aufgaben zu klein, und die Arbeitskräfte waren ihnen nicht gewachsen.
Dazu kam, daß ihn bei seinem Amtsantritt die Gewißheit empfing, an der ma߬
gebendsten Stelle werde auf das neu gewonnene Kiautschou sowie auf das Zukunfts¬
unternehmen der Bagdadbahn, dessen ungemessene Perspektiven sich damals aufladen,
viel mehr Wert gelegt als auf die afrikanischen Kolonien. Also auf die der eigentlichen
Kolonialverwaltung entzognen Unternehmungen an Stelle der afrikanischen Besitzungen,
die doch eine gewaltige, oft vergeblich aufgewandte Arbeitslast, eine große Menge
von Schwierigkeiten aller Art in ihrer Verwaltung sowie in ihrer Vertretung gegen¬
über den obersten Neichsbehörden, dem Bundesrat und — dem Reichstag erheischten.


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[0120] Maßgebliches und Unmaßgebliches Fürsten und deren Mitwirkungsrecht zum Ausdruck bringen. Die Mitgliederzahl war in der Verfassung von 1849 auf 192 festgesetzt worden, von denen freilich 38 Österreich zugedacht waren, 3 für Luxemburg, je 1 für Holstein, Lauenburg, Liechtenstein, Frankfurt und Hessen-Homburg, ferner für Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen und jedes der drei Anhalt, die Mitgliederzahl würde sich also um 50 verringern. Nun kann man sich das Oberhaus aber auch anders zusammengesetzt denken. Zu dem Wahlrecht der Landtage könnte ein Wahl¬ recht der großen Korporationen, des Reichsgerichts, der Städte, der Hochschulen, der Handelskammern und Landwirtschaftskammern usw., hinzutreten unter gänzlichem Verzicht auf ein Ernennungsrecht der Regierungen, oder aber man könnte dem Bundesrat ein Ernennungsrecht für diese Kategorien einräumen, zu denen dann noch die Spitzen von Heer und Flotte, der Geistlichkeit beider Bekenntnisse u. a. zu treten hätten. Auch eine Entscheidung der Frage, ob die deutschen souveränen Häuser, ferner die frühern Reichsunmittelbaren Anspruch auf einen Sitz im Oberhause hätten, wäre nicht von der Hand zu weisen. Bekanntlich existiert auch kein Eid auf die Reichsverfassung, der Kaiser leistet ihn nicht, die Mitglieder des Reichs¬ tags ebensowenig. In der Reichsverfassung von 1849 war dieser Eid vor¬ gesehen. Man hätte sich damals den Verzicht auf die Beeidigung, den wir nun schon seit 1867 haben, nur schwer vorstellen können. Um soviel ist das Vertrauen zu den Regierungen und dieser zur Volksvertretung doch größer und fester geworden! Es ist die Oberhausfrage sicherlich keine solche, die heute oder morgen zur Entscheidung steht, aber sie bietet die einzige Lösung, einerseits das allgemeine Stimmrecht unangetastet zu lassen, andrerseits den Regierungen sowie dem ge¬ bildeten und erhaltenden Teile der Nation einen Einfluß auf die Reichsentwicklung zu sichern, der seit 1390 fortgesetzt im Rückgange begriffen ist. Dem Reichsbau würde damit ein sehr wertvolles Fundamentstück für seine Sicherheit und damit eine wesent¬ liche Bürgschaft für die ungestörte schöpferische Bethätigung seiner gesetzgeberischen Kraft eingefügt. Die unerfreulichen Beiträge zur Tagesgeschichte, die unsre Kolonialverwaltung liefert, sind insofern nicht ohne Nutzen geblieben, als sie die allergründlichste Remedur gezeitigt haben, ohne die eine gewisse Erbsünde in diesem Ressort vielleicht heimisch geblieben wäre. Im Auswärtigen Amte sowie in andern mit der Kolonialabteilung in engerer Fühlung stehenden Reichsämtern hatte man seit Jahren die Überzeugung, daß dort ein eiserner Besen Vonnöten sei. Stübels Berufung an die Spitze/der Abteilung wurde seinerzeit auch in diesem Sinne von vielen Kolonialfreunden mit großen Erwartungen begrüßt, genoß er doch auch namentlich in Marinekreisen durch die Berührung, in die er als Generalkonsul in Shanghai in den Jahren 1895/97 zu der damaligen Kreuzerdivision getreten war, eines ungeteilten Ansehens. Stubet war sich der Schwierigkeiten, die seiner auf diesem neuen Posten harrten, voll¬ kommen bewußt; auch eine energischere Natur als die seinige würde dort weder Lorbeeren noch Rosen, sondern nur Dornen geerntet haben. Der Zuschnitt war für die großen Aufgaben zu klein, und die Arbeitskräfte waren ihnen nicht gewachsen. Dazu kam, daß ihn bei seinem Amtsantritt die Gewißheit empfing, an der ma߬ gebendsten Stelle werde auf das neu gewonnene Kiautschou sowie auf das Zukunfts¬ unternehmen der Bagdadbahn, dessen ungemessene Perspektiven sich damals aufladen, viel mehr Wert gelegt als auf die afrikanischen Kolonien. Also auf die der eigentlichen Kolonialverwaltung entzognen Unternehmungen an Stelle der afrikanischen Besitzungen, die doch eine gewaltige, oft vergeblich aufgewandte Arbeitslast, eine große Menge von Schwierigkeiten aller Art in ihrer Verwaltung sowie in ihrer Vertretung gegen¬ über den obersten Neichsbehörden, dem Bundesrat und — dem Reichstag erheischten.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299786/120>, abgerufen am 25.08.2024.