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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

belehren, die er für die nächsten vierundzwanzig Stunden haben soll! Wie sagte
doch Btsmcirck zu Beust, als sie von Böckstein aus den Grafen Harry Arnim auf
dem Wege von Gastein nach Böckstein hinter dem Postwagen die Toilette wechseln
sahen: "Und mit solchen Leuten soll ich Politik machen!"

Bei dieser Erwähnung Bismarcks sei zugleich erlaubt, noch einmal auf den
im vorigen Hefte besprochnen Brief aus dem Jahre 1882 zurückzukommen, den
Professor Schiemann für die Kreuzzeitung aus der Biographie Lord Granvilles
(von Fitzmaurice) übersetzt hat. Dieser Brief dürfte als ein privates Jnstruktions-
schreiben an den Grafen Herbert Bismarck anzusehen sein, der seit November 1881
in London war und teils im Auftrage seines Vaters, teils auf Granvilles Ersuchen
eine größere Anzahl von Unterredungen mit diesem hatte. Bismarck gab damals
auf diesem Wege Grenville den Rat, die Ruhe in Ägypten durch den Sultan her¬
stellen zu lassen, der allein dafür zuständig sei. Den Engländern lag aber natürlich
an einem Grunde zum Einschreiten, und Greenville erwiderte dem Grafen Bismarck,
daß die türkischen Truppen dann vielleicht Ägypten gar nicht wieder verlassen
Würden. Bismarck, der Reichskanzler, schrieb hierzu an den Rand: "Desto besser!"
Es spricht daraus, wie sehr er auf die Wahrung der Machtstellung des Sultans
bedacht war, und daß er die englische Intervention in Ägypten, ohne sie hindern
zu wollen, doch mit sehr geringem Vergnügen sah. Innerlich war er also weit
davon entfernt, den Engländern den Rat, to es-Ks it, den Grenville gern von ihm
gehabt hätte, zu erteilen. Es ist bemerkenswert, wie gern sich die englische Politik
damals durch den breiten Rücken des deutschen Reichskanzlers gedeckt Hütte.

Zwischen zwei Mitgliedern der freikonservativen Partei, dem Freiherrn von
Zedlitz und dem Professor Hans Delbrück, hat sich in einem Berliner Blatte eine
Auseinandersetzung wegen des allgemeinen Stimmrechts entsponnen. Der Abgeordnete
Freiherr von Zedlitz steht auf dem Standpunkte, daß es Unheil anrichte und des¬
halb beseitigt oder eingeschränkt werden müsse, Professor Delbrück erklärt das für
gefährlich und unausführbar. Solange die Sozialdemokratie nicht durch gewaltsame
Eruptionen zu einer Abwehr zwingt, die dann freilich auch vor dem Wahlrecht
nicht Halt machen kann und wird, ist Professor Delbrück im Recht. Aber auch nur
so lange. Bis dahin denkt auch wohl keine Stelle im Staate daran, das jetzige
Wahlrecht, so unliebsame Folgen es auch gezeitigt hat, einzuschränken oder irgend
anzutasten. Eine andre Frage ist die der Abschwächung seiner Wirkungen durch die
Errichtung eines Oberhauses. Der nationalliberalen Stimmgabel zufolge wäre ein
solches neben Bundesrat und Reichstag nicht möglich. Der Bundesrat repräsentiert
doch nur die Souveränität der Einzelstaaten, den sogenannten "dritten Faktor der
Gesetzgebung", die Krone. Der Kaiser repräsentiert als solcher die Exekutivgewalt,
die von einer Versammlung nicht ausgeübt werden kann. Es ist deshalb eine
übertriebne und unrichtige Annahme, wenn behauptet wird, daß sich zwischen
Bundesrat und Reichstag ein Oberhaus nur unter wesentlicher Erschwerung der
Geschäfte einfügen lasse. Das war früher vielleicht richtig, solange sich noch
nicht übersehen ließ, welche Entwicklung die Dinge im Reiche nehmen würden.
Viel würde auch von der Zusammensetzung des Oberhauses abhängen. Die
Reichsverfassung von 1849 sah ein "Staatenhaus" vor, dessen 192 Mitglieder zur
Hälfte von den Landtagen gewählt, zur andern Hälfte von den Regierungen
ernannt werden sollten. Beide Kammern jedes Landtags sollten zu diesem Zweck
M gemeinsamen Sitzungen zusammentrete,!. Die gewählten Mitglieder sollten
oller drei Jahre zur Hälfte erneuert werden. Ein solches Staatenhaus würde
als Hüter des einzelstaatlicheu Interesses, als eine Art Ersatz für den Bundesrat
angesehen werden können, aber es würde doch niemals die Souveränität der deutschen


Maßgebliches und Unmaßgebliches

belehren, die er für die nächsten vierundzwanzig Stunden haben soll! Wie sagte
doch Btsmcirck zu Beust, als sie von Böckstein aus den Grafen Harry Arnim auf
dem Wege von Gastein nach Böckstein hinter dem Postwagen die Toilette wechseln
sahen: „Und mit solchen Leuten soll ich Politik machen!"

Bei dieser Erwähnung Bismarcks sei zugleich erlaubt, noch einmal auf den
im vorigen Hefte besprochnen Brief aus dem Jahre 1882 zurückzukommen, den
Professor Schiemann für die Kreuzzeitung aus der Biographie Lord Granvilles
(von Fitzmaurice) übersetzt hat. Dieser Brief dürfte als ein privates Jnstruktions-
schreiben an den Grafen Herbert Bismarck anzusehen sein, der seit November 1881
in London war und teils im Auftrage seines Vaters, teils auf Granvilles Ersuchen
eine größere Anzahl von Unterredungen mit diesem hatte. Bismarck gab damals
auf diesem Wege Grenville den Rat, die Ruhe in Ägypten durch den Sultan her¬
stellen zu lassen, der allein dafür zuständig sei. Den Engländern lag aber natürlich
an einem Grunde zum Einschreiten, und Greenville erwiderte dem Grafen Bismarck,
daß die türkischen Truppen dann vielleicht Ägypten gar nicht wieder verlassen
Würden. Bismarck, der Reichskanzler, schrieb hierzu an den Rand: „Desto besser!"
Es spricht daraus, wie sehr er auf die Wahrung der Machtstellung des Sultans
bedacht war, und daß er die englische Intervention in Ägypten, ohne sie hindern
zu wollen, doch mit sehr geringem Vergnügen sah. Innerlich war er also weit
davon entfernt, den Engländern den Rat, to es-Ks it, den Grenville gern von ihm
gehabt hätte, zu erteilen. Es ist bemerkenswert, wie gern sich die englische Politik
damals durch den breiten Rücken des deutschen Reichskanzlers gedeckt Hütte.

Zwischen zwei Mitgliedern der freikonservativen Partei, dem Freiherrn von
Zedlitz und dem Professor Hans Delbrück, hat sich in einem Berliner Blatte eine
Auseinandersetzung wegen des allgemeinen Stimmrechts entsponnen. Der Abgeordnete
Freiherr von Zedlitz steht auf dem Standpunkte, daß es Unheil anrichte und des¬
halb beseitigt oder eingeschränkt werden müsse, Professor Delbrück erklärt das für
gefährlich und unausführbar. Solange die Sozialdemokratie nicht durch gewaltsame
Eruptionen zu einer Abwehr zwingt, die dann freilich auch vor dem Wahlrecht
nicht Halt machen kann und wird, ist Professor Delbrück im Recht. Aber auch nur
so lange. Bis dahin denkt auch wohl keine Stelle im Staate daran, das jetzige
Wahlrecht, so unliebsame Folgen es auch gezeitigt hat, einzuschränken oder irgend
anzutasten. Eine andre Frage ist die der Abschwächung seiner Wirkungen durch die
Errichtung eines Oberhauses. Der nationalliberalen Stimmgabel zufolge wäre ein
solches neben Bundesrat und Reichstag nicht möglich. Der Bundesrat repräsentiert
doch nur die Souveränität der Einzelstaaten, den sogenannten „dritten Faktor der
Gesetzgebung", die Krone. Der Kaiser repräsentiert als solcher die Exekutivgewalt,
die von einer Versammlung nicht ausgeübt werden kann. Es ist deshalb eine
übertriebne und unrichtige Annahme, wenn behauptet wird, daß sich zwischen
Bundesrat und Reichstag ein Oberhaus nur unter wesentlicher Erschwerung der
Geschäfte einfügen lasse. Das war früher vielleicht richtig, solange sich noch
nicht übersehen ließ, welche Entwicklung die Dinge im Reiche nehmen würden.
Viel würde auch von der Zusammensetzung des Oberhauses abhängen. Die
Reichsverfassung von 1849 sah ein „Staatenhaus" vor, dessen 192 Mitglieder zur
Hälfte von den Landtagen gewählt, zur andern Hälfte von den Regierungen
ernannt werden sollten. Beide Kammern jedes Landtags sollten zu diesem Zweck
M gemeinsamen Sitzungen zusammentrete,!. Die gewählten Mitglieder sollten
oller drei Jahre zur Hälfte erneuert werden. Ein solches Staatenhaus würde
als Hüter des einzelstaatlicheu Interesses, als eine Art Ersatz für den Bundesrat
angesehen werden können, aber es würde doch niemals die Souveränität der deutschen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299786/119>, abgerufen am 23.07.2024.