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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Hätte das Reichsgericht das Recht, zu prüfen, ob die Reichsgesetze, die es seinen
Entscheidungen zugrunde zu legen hat, rechtsgiltig zustande gekommen sind, so würde sich
wahrscheinlich ergeben, daß auch schon vor 1890 die Beschlußfähigkeit des Reichstags
höchst mangelhaft war. Gewiß wäre viel gewonnen, wenn dem Reichsgericht ein solches
Recht übertragen werden konnte, aber dazu wäre notwendig, daß jedes Gesetz wenigstens
in der dritten Lesung durch namentliche Abstimmung zur Annahme gelangte, oder
daß die Beschlußfähigkeit des Hauses durch das Präsidium in andrer Weise aus¬
drücklich festgestellt würde. Aber auch dieses Hilfsmittel bliebe lückenhaft, weil doch
bet weitem nicht sämtliche Reichsgesetze durch das Reichsgericht zur Anwendung ge¬
langen. Viel eher könnte der Bundesrat beschließen oder durch Verfassungsbestimmung
gehalten werden, daß er keinem Gesetze seine Zustimmung gebe" darf, für das das
Vorhandensein einer verfassungsgemäßen Mehrheit nicht ausdrücklich festgestellt ist.
Wohin wären wir da mit unsrer bisherigen Reichsgesetzgebung gekommen! Aber
als Äquivalent für die Diäten wäre eine solche Verfassungsbestimmung wohl in
Betracht zu ziehn. Würde der Reichstag auch jetzt noch trotz Diäten bei endgiltigen
Abstimmungen über Gesetze nicht beschlußfähig sein, so könnte die Auflösung und
sogar eine notwendig werdende Verfassungsänderung mit ganz andrer Zuversicht
in das Auge gefaßt werden. Warten wir nun zunächst einmal ab, wie sich die
Sache nach dem von der Regierung gemachten "ehrlichen Versuch" gestalten wird.
Aber gegen die Lobpreisungen, mit denen einzelne Blätter jetzt den Reichstag über¬
schütten, als ob er mit der Annahme der Finanzgesetze und des Flottengesetzes eine
Patriotische Glanzleistung vollbracht hätte, möchten wir uns doch sehr energisch ver¬
w *Z* ahren



^msrioana..

So nennt Karl Lamprecht ein vor einigen Wochen erschienenes
Bändchen mit Reiseeindruckssplittern, zusammenfassendem Betrachtungen und einer ge¬
schichtlichen Gesamtansicht von den heutigen Vereinigten Staaten.*) Wer sich den hohen
Genuß verschaffen will, mit einem Manne von der geistigen Elastizität und Aktivität und
der großen geschichtlichen Bildung Lamprechts zusammen das teutonische Riesenkolonial-
land der 17. 8. ^. zu durchstreifen, im Eisenbahncoupö mit ihm Landschaften und Mit¬
reisende kennen zu lernen, in den Städten ihn unter das Volk und in die Kreise
der Gelehrten zu begleiten, in Gottesdienste und Kommerse, zu Karl Schurz und
vor die Freiheitsstatue -- wo er komische und ernsthafte Dinge über die amerikanische
"Freiheit" zu hören bekommen wird --, der nehme das beobachtnngs- und urteils¬
kräftige Büchlein zur Hand: so rasche und so begründete Belehrung wird ihm nach
unsrer Kenntnis der einschlägigen Literatur heute nirgends auch nur entfernt geboten.
Die beiden ersten Abschnitte erhalten eine Art Bindung durch den dritten, eine sicher
accentuierende Skizze der amerikanischen Kulturgeschichte des neunzehnten Jahr¬
hunderts. Wir meinen, das kleine Buch kommt auch für unsre politische Lage gerade
im rechten Augenblick.


Eine Verherrlichung des Kalvinismus.

Der niederländische Premier¬
minister Dr. Abraham Kuyper hat zu Princetown in Nordamerika sechs Vor¬
trage über den Kalvinismus gehalten (über den Kalvinismus in der Geschichte, in
der Religion, in der Politik, in der Wissenschaft, in der Kunst, in der Zukunft),
die Martin Jaeger unter dem viel zu engen, eigentlich ganz unzutreffender Titel:
Reformation wider Revolution im Reich-Christi-Verlag zu Groß-Lichterfelde
vorm Jahre deutsch herausgegeben hat. Daß man von diesem gewaltigen, eine
großartige Welt- und Lebensansicht entrollenden Buche nicht sofort in allen Zeitungen
gesprochen hat, ist ein Beweis dafür, wie blind und befangen oder auch von welchen



*) ^morioang., Reiseeindrücke, Betrachtungen, geschichtliche Gesanuansicht. Von or. pd.
^- v. Karl Lamprecht, Professor an der Universität Leipzig. Freiburg im Breisgau,
Hermann Heyfelder, 1906.
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Hätte das Reichsgericht das Recht, zu prüfen, ob die Reichsgesetze, die es seinen
Entscheidungen zugrunde zu legen hat, rechtsgiltig zustande gekommen sind, so würde sich
wahrscheinlich ergeben, daß auch schon vor 1890 die Beschlußfähigkeit des Reichstags
höchst mangelhaft war. Gewiß wäre viel gewonnen, wenn dem Reichsgericht ein solches
Recht übertragen werden konnte, aber dazu wäre notwendig, daß jedes Gesetz wenigstens
in der dritten Lesung durch namentliche Abstimmung zur Annahme gelangte, oder
daß die Beschlußfähigkeit des Hauses durch das Präsidium in andrer Weise aus¬
drücklich festgestellt würde. Aber auch dieses Hilfsmittel bliebe lückenhaft, weil doch
bet weitem nicht sämtliche Reichsgesetze durch das Reichsgericht zur Anwendung ge¬
langen. Viel eher könnte der Bundesrat beschließen oder durch Verfassungsbestimmung
gehalten werden, daß er keinem Gesetze seine Zustimmung gebe» darf, für das das
Vorhandensein einer verfassungsgemäßen Mehrheit nicht ausdrücklich festgestellt ist.
Wohin wären wir da mit unsrer bisherigen Reichsgesetzgebung gekommen! Aber
als Äquivalent für die Diäten wäre eine solche Verfassungsbestimmung wohl in
Betracht zu ziehn. Würde der Reichstag auch jetzt noch trotz Diäten bei endgiltigen
Abstimmungen über Gesetze nicht beschlußfähig sein, so könnte die Auflösung und
sogar eine notwendig werdende Verfassungsänderung mit ganz andrer Zuversicht
in das Auge gefaßt werden. Warten wir nun zunächst einmal ab, wie sich die
Sache nach dem von der Regierung gemachten „ehrlichen Versuch" gestalten wird.
Aber gegen die Lobpreisungen, mit denen einzelne Blätter jetzt den Reichstag über¬
schütten, als ob er mit der Annahme der Finanzgesetze und des Flottengesetzes eine
Patriotische Glanzleistung vollbracht hätte, möchten wir uns doch sehr energisch ver¬
w *Z* ahren



^msrioana..

So nennt Karl Lamprecht ein vor einigen Wochen erschienenes
Bändchen mit Reiseeindruckssplittern, zusammenfassendem Betrachtungen und einer ge¬
schichtlichen Gesamtansicht von den heutigen Vereinigten Staaten.*) Wer sich den hohen
Genuß verschaffen will, mit einem Manne von der geistigen Elastizität und Aktivität und
der großen geschichtlichen Bildung Lamprechts zusammen das teutonische Riesenkolonial-
land der 17. 8. ^. zu durchstreifen, im Eisenbahncoupö mit ihm Landschaften und Mit¬
reisende kennen zu lernen, in den Städten ihn unter das Volk und in die Kreise
der Gelehrten zu begleiten, in Gottesdienste und Kommerse, zu Karl Schurz und
vor die Freiheitsstatue — wo er komische und ernsthafte Dinge über die amerikanische
„Freiheit" zu hören bekommen wird —, der nehme das beobachtnngs- und urteils¬
kräftige Büchlein zur Hand: so rasche und so begründete Belehrung wird ihm nach
unsrer Kenntnis der einschlägigen Literatur heute nirgends auch nur entfernt geboten.
Die beiden ersten Abschnitte erhalten eine Art Bindung durch den dritten, eine sicher
accentuierende Skizze der amerikanischen Kulturgeschichte des neunzehnten Jahr¬
hunderts. Wir meinen, das kleine Buch kommt auch für unsre politische Lage gerade
im rechten Augenblick.


Eine Verherrlichung des Kalvinismus.

Der niederländische Premier¬
minister Dr. Abraham Kuyper hat zu Princetown in Nordamerika sechs Vor¬
trage über den Kalvinismus gehalten (über den Kalvinismus in der Geschichte, in
der Religion, in der Politik, in der Wissenschaft, in der Kunst, in der Zukunft),
die Martin Jaeger unter dem viel zu engen, eigentlich ganz unzutreffender Titel:
Reformation wider Revolution im Reich-Christi-Verlag zu Groß-Lichterfelde
vorm Jahre deutsch herausgegeben hat. Daß man von diesem gewaltigen, eine
großartige Welt- und Lebensansicht entrollenden Buche nicht sofort in allen Zeitungen
gesprochen hat, ist ein Beweis dafür, wie blind und befangen oder auch von welchen



*) ^morioang., Reiseeindrücke, Betrachtungen, geschichtliche Gesanuansicht. Von or. pd.
^- v. Karl Lamprecht, Professor an der Universität Leipzig. Freiburg im Breisgau,
Hermann Heyfelder, 1906.
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[0457] Maßgebliches und Unmaßgebliches Hätte das Reichsgericht das Recht, zu prüfen, ob die Reichsgesetze, die es seinen Entscheidungen zugrunde zu legen hat, rechtsgiltig zustande gekommen sind, so würde sich wahrscheinlich ergeben, daß auch schon vor 1890 die Beschlußfähigkeit des Reichstags höchst mangelhaft war. Gewiß wäre viel gewonnen, wenn dem Reichsgericht ein solches Recht übertragen werden konnte, aber dazu wäre notwendig, daß jedes Gesetz wenigstens in der dritten Lesung durch namentliche Abstimmung zur Annahme gelangte, oder daß die Beschlußfähigkeit des Hauses durch das Präsidium in andrer Weise aus¬ drücklich festgestellt würde. Aber auch dieses Hilfsmittel bliebe lückenhaft, weil doch bet weitem nicht sämtliche Reichsgesetze durch das Reichsgericht zur Anwendung ge¬ langen. Viel eher könnte der Bundesrat beschließen oder durch Verfassungsbestimmung gehalten werden, daß er keinem Gesetze seine Zustimmung gebe» darf, für das das Vorhandensein einer verfassungsgemäßen Mehrheit nicht ausdrücklich festgestellt ist. Wohin wären wir da mit unsrer bisherigen Reichsgesetzgebung gekommen! Aber als Äquivalent für die Diäten wäre eine solche Verfassungsbestimmung wohl in Betracht zu ziehn. Würde der Reichstag auch jetzt noch trotz Diäten bei endgiltigen Abstimmungen über Gesetze nicht beschlußfähig sein, so könnte die Auflösung und sogar eine notwendig werdende Verfassungsänderung mit ganz andrer Zuversicht in das Auge gefaßt werden. Warten wir nun zunächst einmal ab, wie sich die Sache nach dem von der Regierung gemachten „ehrlichen Versuch" gestalten wird. Aber gegen die Lobpreisungen, mit denen einzelne Blätter jetzt den Reichstag über¬ schütten, als ob er mit der Annahme der Finanzgesetze und des Flottengesetzes eine Patriotische Glanzleistung vollbracht hätte, möchten wir uns doch sehr energisch ver¬ w *Z* ahren ^msrioana.. So nennt Karl Lamprecht ein vor einigen Wochen erschienenes Bändchen mit Reiseeindruckssplittern, zusammenfassendem Betrachtungen und einer ge¬ schichtlichen Gesamtansicht von den heutigen Vereinigten Staaten.*) Wer sich den hohen Genuß verschaffen will, mit einem Manne von der geistigen Elastizität und Aktivität und der großen geschichtlichen Bildung Lamprechts zusammen das teutonische Riesenkolonial- land der 17. 8. ^. zu durchstreifen, im Eisenbahncoupö mit ihm Landschaften und Mit¬ reisende kennen zu lernen, in den Städten ihn unter das Volk und in die Kreise der Gelehrten zu begleiten, in Gottesdienste und Kommerse, zu Karl Schurz und vor die Freiheitsstatue — wo er komische und ernsthafte Dinge über die amerikanische „Freiheit" zu hören bekommen wird —, der nehme das beobachtnngs- und urteils¬ kräftige Büchlein zur Hand: so rasche und so begründete Belehrung wird ihm nach unsrer Kenntnis der einschlägigen Literatur heute nirgends auch nur entfernt geboten. Die beiden ersten Abschnitte erhalten eine Art Bindung durch den dritten, eine sicher accentuierende Skizze der amerikanischen Kulturgeschichte des neunzehnten Jahr¬ hunderts. Wir meinen, das kleine Buch kommt auch für unsre politische Lage gerade im rechten Augenblick. Eine Verherrlichung des Kalvinismus. Der niederländische Premier¬ minister Dr. Abraham Kuyper hat zu Princetown in Nordamerika sechs Vor¬ trage über den Kalvinismus gehalten (über den Kalvinismus in der Geschichte, in der Religion, in der Politik, in der Wissenschaft, in der Kunst, in der Zukunft), die Martin Jaeger unter dem viel zu engen, eigentlich ganz unzutreffender Titel: Reformation wider Revolution im Reich-Christi-Verlag zu Groß-Lichterfelde vorm Jahre deutsch herausgegeben hat. Daß man von diesem gewaltigen, eine großartige Welt- und Lebensansicht entrollenden Buche nicht sofort in allen Zeitungen gesprochen hat, ist ein Beweis dafür, wie blind und befangen oder auch von welchen *) ^morioang., Reiseeindrücke, Betrachtungen, geschichtliche Gesanuansicht. Von or. pd. ^- v. Karl Lamprecht, Professor an der Universität Leipzig. Freiburg im Breisgau, Hermann Heyfelder, 1906.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/457>, abgerufen am 04.07.2024.