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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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Der genesende Reichskanzler

eingeschlagen hat, unterstehn selbstverständlich der Kritik, nicht zum wenigsten
seiner eignen. Ein andrer hätte vielleicht manches anders gemacht; ob besser,
ist eine Frage für sich. In der Politik entscheidet der Erfolg, und diesen Erfolg
darf Fürst Bülow voll für sich in Anspruch nehmen. Eine vorurteilslose Kritik
kaun nicht außer Auge lassen, daß bei der Beseitigung von Verstimmungen der
Vermittelnde immer mit beiden Teilen zu rechnen hat, und es mag für heute
dahingestellt bleiben, ob der Widerstand, den der Kanzler beseitigen mußte, bei
der Krone oder bei den Parteien der stärkere war. Denn der neue Reichs¬
kanzler konnte nicht nur darauf ausgehn, der Krone jene konservativen und
nationalen Kreise zurückzugewinnen und sich in ihrem Vertrauen festzusetzen.
Um Wirkungen zu erreichen, mußte er vor allen Dingen das Vertrauen des
Monarchen selbst erlangen und sich darin behaupten. Das war sicherlich die
viel schwierigere Aufgabe, obendrein wenn sie erreicht werden mußte, ohne daß
sich dabei der Reichskanzler als solcher zu viel vergab.

Fürst Bülow war sich im Hinblick auf seine beiden unmittelbaren Vor¬
gänger darüber klar, daß der Reichskanzlerposten eine starke Persönlichkeit er¬
heische. Nicht eine solche, wie sie von mancher Seite verlangt wird, die bei
jeder Gelegenheit mit der Faust auf den Tisch schlägt, wohl aber eine Persönlich¬
keit, die viel Autorität hat oder doch erwirbt, damit sie der Krone gegenüber ihre
Ratschläge, im Bundesrat, im preußischen Staatsministerium und in den Parla¬
menten ihre Ansichten mit Erfolg durchsetzen kann. Dazu gehört notwendig die
Überzeugung dieser Kreise, daß der Reichskanzler nichts unnötiges verlangt, nichts
unter dem Eindruck von Zufälligkeiten oder Launen begehrt, sondern daß er nach
wohlüberlegten Plänen, nach klaren und bestimmten Grundsätzen, mit festem Blick
in die Zukunft handelt, und daß er die hinreichende Widerstandskraft hat, Dinge,
die seiner Überzeugung und seinein Pflichtbewußtsein widersprechen, abzulehnen,
gleichviel, ob es sich um Wünsche der Krone, der Eiuzelstnaten oder der Parteien
handelt. Nach dem Tode des Fürsten Hohenlohe ist ebenso wie bei seinem Rück¬
tritt anerkannt worden, daß seine besten Leistungen darin bestanden Hütten, Dinge
zu verhindern, die dem Deutschen Reiche zum Nachteil gereicht haben würden. Er¬
fahrung und Altersweisheit verliehen in dieser Beziehung dem hochbetagten Reichs¬
kanzler auch dem Kaiser gegenüber eine Autorität, die er an sich wohl nicht gehabt
haben würde. Dem Fürsten Bülow ist bei seiner Erkrankung die Anerkennung
zuteil geworden, daß ein wesentlicher Teil seiner Arbeitskraft, deren Überspannung
ihn auf das Krankenlager geworfen hat, durch solche Arbeit in Anspruch genommen
werde, bei der es sich um Verhinderung von Schritten und Maßnahmen handle,
die als nachteilig für Deutschland anzusehen er sich verpflichtet halte.

Ein leitender Staatsmann muß mit allen Einzelheiten der Lage, in der er
sich befindet, und der er dienen soll, rechnen. Es wird dabei zunächst immer die
Person des Monarchen in Betracht kommen, die nach Maßgabe ihrer Neigungen
und Anschauungen, ihres Temperaments, vor allem ihrer verfassungsmäßigen
Befugnis, für den Reichskanzler hauptsächlich maßgebend ist. In der Politik
eines Staates gibt es augenblickliche und bleibende Interessen. Es muß
darauf gesehen werden, daß die bleibenden nicht zugunsten der augenblicklichen
geschädigt werden, andrerseits ist zu erwägen, wieweit den Bedürfnissen des


Der genesende Reichskanzler

eingeschlagen hat, unterstehn selbstverständlich der Kritik, nicht zum wenigsten
seiner eignen. Ein andrer hätte vielleicht manches anders gemacht; ob besser,
ist eine Frage für sich. In der Politik entscheidet der Erfolg, und diesen Erfolg
darf Fürst Bülow voll für sich in Anspruch nehmen. Eine vorurteilslose Kritik
kaun nicht außer Auge lassen, daß bei der Beseitigung von Verstimmungen der
Vermittelnde immer mit beiden Teilen zu rechnen hat, und es mag für heute
dahingestellt bleiben, ob der Widerstand, den der Kanzler beseitigen mußte, bei
der Krone oder bei den Parteien der stärkere war. Denn der neue Reichs¬
kanzler konnte nicht nur darauf ausgehn, der Krone jene konservativen und
nationalen Kreise zurückzugewinnen und sich in ihrem Vertrauen festzusetzen.
Um Wirkungen zu erreichen, mußte er vor allen Dingen das Vertrauen des
Monarchen selbst erlangen und sich darin behaupten. Das war sicherlich die
viel schwierigere Aufgabe, obendrein wenn sie erreicht werden mußte, ohne daß
sich dabei der Reichskanzler als solcher zu viel vergab.

Fürst Bülow war sich im Hinblick auf seine beiden unmittelbaren Vor¬
gänger darüber klar, daß der Reichskanzlerposten eine starke Persönlichkeit er¬
heische. Nicht eine solche, wie sie von mancher Seite verlangt wird, die bei
jeder Gelegenheit mit der Faust auf den Tisch schlägt, wohl aber eine Persönlich¬
keit, die viel Autorität hat oder doch erwirbt, damit sie der Krone gegenüber ihre
Ratschläge, im Bundesrat, im preußischen Staatsministerium und in den Parla¬
menten ihre Ansichten mit Erfolg durchsetzen kann. Dazu gehört notwendig die
Überzeugung dieser Kreise, daß der Reichskanzler nichts unnötiges verlangt, nichts
unter dem Eindruck von Zufälligkeiten oder Launen begehrt, sondern daß er nach
wohlüberlegten Plänen, nach klaren und bestimmten Grundsätzen, mit festem Blick
in die Zukunft handelt, und daß er die hinreichende Widerstandskraft hat, Dinge,
die seiner Überzeugung und seinein Pflichtbewußtsein widersprechen, abzulehnen,
gleichviel, ob es sich um Wünsche der Krone, der Eiuzelstnaten oder der Parteien
handelt. Nach dem Tode des Fürsten Hohenlohe ist ebenso wie bei seinem Rück¬
tritt anerkannt worden, daß seine besten Leistungen darin bestanden Hütten, Dinge
zu verhindern, die dem Deutschen Reiche zum Nachteil gereicht haben würden. Er¬
fahrung und Altersweisheit verliehen in dieser Beziehung dem hochbetagten Reichs¬
kanzler auch dem Kaiser gegenüber eine Autorität, die er an sich wohl nicht gehabt
haben würde. Dem Fürsten Bülow ist bei seiner Erkrankung die Anerkennung
zuteil geworden, daß ein wesentlicher Teil seiner Arbeitskraft, deren Überspannung
ihn auf das Krankenlager geworfen hat, durch solche Arbeit in Anspruch genommen
werde, bei der es sich um Verhinderung von Schritten und Maßnahmen handle,
die als nachteilig für Deutschland anzusehen er sich verpflichtet halte.

Ein leitender Staatsmann muß mit allen Einzelheiten der Lage, in der er
sich befindet, und der er dienen soll, rechnen. Es wird dabei zunächst immer die
Person des Monarchen in Betracht kommen, die nach Maßgabe ihrer Neigungen
und Anschauungen, ihres Temperaments, vor allem ihrer verfassungsmäßigen
Befugnis, für den Reichskanzler hauptsächlich maßgebend ist. In der Politik
eines Staates gibt es augenblickliche und bleibende Interessen. Es muß
darauf gesehen werden, daß die bleibenden nicht zugunsten der augenblicklichen
geschädigt werden, andrerseits ist zu erwägen, wieweit den Bedürfnissen des


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[0281] Der genesende Reichskanzler eingeschlagen hat, unterstehn selbstverständlich der Kritik, nicht zum wenigsten seiner eignen. Ein andrer hätte vielleicht manches anders gemacht; ob besser, ist eine Frage für sich. In der Politik entscheidet der Erfolg, und diesen Erfolg darf Fürst Bülow voll für sich in Anspruch nehmen. Eine vorurteilslose Kritik kaun nicht außer Auge lassen, daß bei der Beseitigung von Verstimmungen der Vermittelnde immer mit beiden Teilen zu rechnen hat, und es mag für heute dahingestellt bleiben, ob der Widerstand, den der Kanzler beseitigen mußte, bei der Krone oder bei den Parteien der stärkere war. Denn der neue Reichs¬ kanzler konnte nicht nur darauf ausgehn, der Krone jene konservativen und nationalen Kreise zurückzugewinnen und sich in ihrem Vertrauen festzusetzen. Um Wirkungen zu erreichen, mußte er vor allen Dingen das Vertrauen des Monarchen selbst erlangen und sich darin behaupten. Das war sicherlich die viel schwierigere Aufgabe, obendrein wenn sie erreicht werden mußte, ohne daß sich dabei der Reichskanzler als solcher zu viel vergab. Fürst Bülow war sich im Hinblick auf seine beiden unmittelbaren Vor¬ gänger darüber klar, daß der Reichskanzlerposten eine starke Persönlichkeit er¬ heische. Nicht eine solche, wie sie von mancher Seite verlangt wird, die bei jeder Gelegenheit mit der Faust auf den Tisch schlägt, wohl aber eine Persönlich¬ keit, die viel Autorität hat oder doch erwirbt, damit sie der Krone gegenüber ihre Ratschläge, im Bundesrat, im preußischen Staatsministerium und in den Parla¬ menten ihre Ansichten mit Erfolg durchsetzen kann. Dazu gehört notwendig die Überzeugung dieser Kreise, daß der Reichskanzler nichts unnötiges verlangt, nichts unter dem Eindruck von Zufälligkeiten oder Launen begehrt, sondern daß er nach wohlüberlegten Plänen, nach klaren und bestimmten Grundsätzen, mit festem Blick in die Zukunft handelt, und daß er die hinreichende Widerstandskraft hat, Dinge, die seiner Überzeugung und seinein Pflichtbewußtsein widersprechen, abzulehnen, gleichviel, ob es sich um Wünsche der Krone, der Eiuzelstnaten oder der Parteien handelt. Nach dem Tode des Fürsten Hohenlohe ist ebenso wie bei seinem Rück¬ tritt anerkannt worden, daß seine besten Leistungen darin bestanden Hütten, Dinge zu verhindern, die dem Deutschen Reiche zum Nachteil gereicht haben würden. Er¬ fahrung und Altersweisheit verliehen in dieser Beziehung dem hochbetagten Reichs¬ kanzler auch dem Kaiser gegenüber eine Autorität, die er an sich wohl nicht gehabt haben würde. Dem Fürsten Bülow ist bei seiner Erkrankung die Anerkennung zuteil geworden, daß ein wesentlicher Teil seiner Arbeitskraft, deren Überspannung ihn auf das Krankenlager geworfen hat, durch solche Arbeit in Anspruch genommen werde, bei der es sich um Verhinderung von Schritten und Maßnahmen handle, die als nachteilig für Deutschland anzusehen er sich verpflichtet halte. Ein leitender Staatsmann muß mit allen Einzelheiten der Lage, in der er sich befindet, und der er dienen soll, rechnen. Es wird dabei zunächst immer die Person des Monarchen in Betracht kommen, die nach Maßgabe ihrer Neigungen und Anschauungen, ihres Temperaments, vor allem ihrer verfassungsmäßigen Befugnis, für den Reichskanzler hauptsächlich maßgebend ist. In der Politik eines Staates gibt es augenblickliche und bleibende Interessen. Es muß darauf gesehen werden, daß die bleibenden nicht zugunsten der augenblicklichen geschädigt werden, andrerseits ist zu erwägen, wieweit den Bedürfnissen des

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/281>, abgerufen am 27.12.2024.