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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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Die russische Armee nach dem Kriege gegen Japan

und bei der Qualifikationsverteiluug eines Offiziers an die erste Stelle gesetzt
wissen will. Wenn man aber versteh" will, welche Riesenarbeit hierbei ge¬
leistet werden muß, und was für Schwierigkeiten zu überwinden sind, ist es
unerläßlich, einen Blick in die ganz eigentümlichen Verhältnisse zu tun, wie
sie heute bei dem russischen Offizierkorps liegen.

Das hauptsächlich durch finanzielle Rücksichten hervorgerufne System des
den Truppenteilen selbst obliegenden und einen gewaltigen Verwaltungsapparat
fordernden Ökonomiebetriebs (außer Verpflegung auch Bekleidung und Aus¬
rüstung, Traincinrichtungen, Unterkunftsangelegenheiten usw.) hat es mit sich
gebracht, daß sehr viele und darunter meist die befähigtste" Offiziere dauernd
dem Frontdienst entzogen wurden, und dieser trat überhaupt der administra¬
tiven Tätigkeit gegenüber ganz zurück. So wurde auch bei den Qualifikationen
zur Beförderung auf die Leistungen der Offiziere im Verwaltungsfach das
Hauptgewicht gelegt, während die, die bei der Ausbildung der Truppen die
Hauptarbeit hatten, gewissermaßen als minderwertig angesehen und auch
materiell viel schlechter gestellt waren. Abgesehen von dieser Ungerechtigkeit
hatte die Bevorzugung der "Nichtfrontoffiziere", deren es in jedem Regiment,
außer dem Adjutanten, sechs bis sieben gibt, den Nachteil, daß ihnen, wenn
sie in den praktischen Dienst zur Übernahme von Kommandostellungen zurück¬
traten, die Vorübung dazu fehlte, wodurch die Ausbildung der Truppen
natürlich litt. Diese Erscheinung zeigt sich schon, wenn Offiziere, die oft schon
als Unterleutnants dem Frontdienst entzogen und ununterbrochen bis zum
Stabskapitän weiter avancierend im Verwaltungsfach geblieben sind, eine
Kompagnie, Eskadron usw. erhalten, noch mehr aber in den höhern, noch
verantwortlichern Kommandostellungen, obwohl bei der Beförderung dazu nicht
mehr allein die Alterstour, sondern daneben auch die besondre Eignung ma߬
gebend ist oder sein soll.

Im allgemeinen galten bisher bei der russischen Armee für die Beförderung
folgende Grundsätze: Bis zum Kapitän (Rittmeister) einschließlich erfolgt das
Avancement nach vierjährigen Verbleib in der vorausgehenden Charge. Mithin
kann ein bei der Truppe eingetretner Offizier nach zwölfjähriger Dienstzeit,
davon er je vier Jahre als Unterleutnant, Leutnant und Stabskapitän zuge¬
bracht hat, zum Kapitän befördert und als solcher Kompaguiekommcmdeur
werden. Da nicht immer offne Stellen vorhanden und Versetzungen zu andern
Regimentern wenig im Gebrauch sind, verzögert sich jedoch die mit der Be¬
förderung zum Kapitän verbundn" Übernahme einer Kompagnie (Eskadron)
häufig um mehrere Jahre, es finden deshalb Nachpatentieruugen statt.

Bei der Beförderung zum Stabsoffizier (Oberstleutnant, da der Majors¬
grad bei der ganzen Armee nicht mehr existiert) gilt, genügende Qualifikation
vorausgesetzt, nur für die sich bei der Garde, den SpezialWaffen und den
nichtregimentierten in bevorzugten Stellungen (z. B. Generalstab, Militär¬
bildungswesen, Justizintendantur) befindenden Offiziere die Anciennität oder
ein bestimmter Verbleib in der frühern Charge.

Bei der Armeeinfanterie und Kavallerie dagegen findet nur unter be¬
schränkter Jnnehaltung der Alterstour eine "Auswahl" statt, sodaß etwa die


Die russische Armee nach dem Kriege gegen Japan

und bei der Qualifikationsverteiluug eines Offiziers an die erste Stelle gesetzt
wissen will. Wenn man aber versteh« will, welche Riesenarbeit hierbei ge¬
leistet werden muß, und was für Schwierigkeiten zu überwinden sind, ist es
unerläßlich, einen Blick in die ganz eigentümlichen Verhältnisse zu tun, wie
sie heute bei dem russischen Offizierkorps liegen.

Das hauptsächlich durch finanzielle Rücksichten hervorgerufne System des
den Truppenteilen selbst obliegenden und einen gewaltigen Verwaltungsapparat
fordernden Ökonomiebetriebs (außer Verpflegung auch Bekleidung und Aus¬
rüstung, Traincinrichtungen, Unterkunftsangelegenheiten usw.) hat es mit sich
gebracht, daß sehr viele und darunter meist die befähigtste« Offiziere dauernd
dem Frontdienst entzogen wurden, und dieser trat überhaupt der administra¬
tiven Tätigkeit gegenüber ganz zurück. So wurde auch bei den Qualifikationen
zur Beförderung auf die Leistungen der Offiziere im Verwaltungsfach das
Hauptgewicht gelegt, während die, die bei der Ausbildung der Truppen die
Hauptarbeit hatten, gewissermaßen als minderwertig angesehen und auch
materiell viel schlechter gestellt waren. Abgesehen von dieser Ungerechtigkeit
hatte die Bevorzugung der „Nichtfrontoffiziere", deren es in jedem Regiment,
außer dem Adjutanten, sechs bis sieben gibt, den Nachteil, daß ihnen, wenn
sie in den praktischen Dienst zur Übernahme von Kommandostellungen zurück¬
traten, die Vorübung dazu fehlte, wodurch die Ausbildung der Truppen
natürlich litt. Diese Erscheinung zeigt sich schon, wenn Offiziere, die oft schon
als Unterleutnants dem Frontdienst entzogen und ununterbrochen bis zum
Stabskapitän weiter avancierend im Verwaltungsfach geblieben sind, eine
Kompagnie, Eskadron usw. erhalten, noch mehr aber in den höhern, noch
verantwortlichern Kommandostellungen, obwohl bei der Beförderung dazu nicht
mehr allein die Alterstour, sondern daneben auch die besondre Eignung ma߬
gebend ist oder sein soll.

Im allgemeinen galten bisher bei der russischen Armee für die Beförderung
folgende Grundsätze: Bis zum Kapitän (Rittmeister) einschließlich erfolgt das
Avancement nach vierjährigen Verbleib in der vorausgehenden Charge. Mithin
kann ein bei der Truppe eingetretner Offizier nach zwölfjähriger Dienstzeit,
davon er je vier Jahre als Unterleutnant, Leutnant und Stabskapitän zuge¬
bracht hat, zum Kapitän befördert und als solcher Kompaguiekommcmdeur
werden. Da nicht immer offne Stellen vorhanden und Versetzungen zu andern
Regimentern wenig im Gebrauch sind, verzögert sich jedoch die mit der Be¬
förderung zum Kapitän verbundn« Übernahme einer Kompagnie (Eskadron)
häufig um mehrere Jahre, es finden deshalb Nachpatentieruugen statt.

Bei der Beförderung zum Stabsoffizier (Oberstleutnant, da der Majors¬
grad bei der ganzen Armee nicht mehr existiert) gilt, genügende Qualifikation
vorausgesetzt, nur für die sich bei der Garde, den SpezialWaffen und den
nichtregimentierten in bevorzugten Stellungen (z. B. Generalstab, Militär¬
bildungswesen, Justizintendantur) befindenden Offiziere die Anciennität oder
ein bestimmter Verbleib in der frühern Charge.

Bei der Armeeinfanterie und Kavallerie dagegen findet nur unter be¬
schränkter Jnnehaltung der Alterstour eine „Auswahl" statt, sodaß etwa die


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/183>, abgerufen am 04.07.2024.