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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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Bosnien und die Herzegowina

In Bosnien und in der Herzegowina gibt es nämlich noch einen Stand
von unfreien Bauern, die Kneten genannt werden. Das Wort bedeutet
sprachlich ursprünglich nichts andres als Bauer. Die rechtliche Stellung des
Kneten ist jetzt etwa die eines unabsetzbaren Erbpächters. Früher aber war
der Kenel mehr oder weniger ein an die Scholle gebundner Leibeigner. "Ich
habe mir sechzehn Kneten gekauft, die ich jetzt freilassen will, natürlich nicht
umsonst," erzählte mir gelegentlich ein Herr in Bcmjaluka. Den etwa 6000
meist mohammedanischen größern Grundbesitzern stehn 85000 freie Bauern
gegenüber, worunter vor allem die kleinen mohammedanischen Besitzer und außer¬
dem ebensoviele Kneten, die in der überwiegenden Mehrzahl Christen sind.

Die Türken lebten vor der Okkupation nur von den Naturalabgaben und
den Fronten dieser Kneten, und die Besorgnis, daß die Österreicher die Kneten
freigeben, d. h. ihnen, den Mohammedanern, ihr Land umsonst abnehmen würden,
war unbeschadet des religiösen Fanatismus jedenfalls die Haupttriebfeder ihres
zähen Widerstandes. Die Regelung der Kmetenfrcige, bei der die Wünsche der
Mohammedaner und die der Christen einander diametral gegenüberstanden,
war die schwierigste Aufgabe der neuen Negierung. Sie hat sich aber jedes
jähen Eingriffs in die bestehenden Verhältnisse enthalten und nur einerseits
die gegenseitigen Rechte und Pflichten scharf umgrenzt und andrerseits dem
Kneten die Möglichkeit gegeben, sich frei zu machen. Eine sehr zweckmüßige
Maßregel scheint mir die zu sein, daß der Kenel eine Art Vorkaufsrecht auf
das von ihm innegehabte Grundstück hat. Wenn sein Herr das Grundstück
verkaufen will, so kann der Kenel ein volles halbes Jahr lang, nachdem der
Kauflustige und der alte Besitzer über den Preis einig geworden sind, zu dem
ausgemachten Preise selbst als Käufer eintreten. Zurzeit sind schon über
zwanzigtausend Bauern auf dem einen Teil ihres Grundstücks selbständige
Besitzer, während sie für einen andern Teil noch Kneten sind. Die Österreicher
haben mit dieser vorsichtigen Regelung nicht bloß ihren einheimischen Moham¬
medanern gegenüber klug und weise gehandelt und für etwaige weitere Okku¬
pationen auf der Balkanhalbinsel politisch richtig vorgearbeitet, sondern sie
haben auch im wahren Interesse der für wirtschaftliche Selbständigkeit noch
unreifen Mehrzahl der Kneten gehandelt. Man erinnere sich nur an die
Folgen der unvermittelter Aufhebung der Leibeigenschaft in Rußland, durch
die der Adel vielfach heruntergekommen ist, ohne daß der Bauer in die Höhe
gekommen wäre. In der deutschen Kolonie Rudolfstal habe ich zum Beispiel
erfahren, daß sich von einer ganzen Anzahl benachbarter serbischer Kneten, die
durch eine serbische Bank in Agram aus nationalem Interesse unter den
günstigsten Bedingungen freigekauft worden waren, nur ein Teil auf seinem
Besitztum halten konnte, weil sie nicht zu wirtschafte" verstanden.

Der Weg, auf dem die Kmetenbefreiuug vor sich gehn wird und vor sich
geht, führt einerseits durch die wirtschaftliche Schule und -- da man zwischen
Una und Drina noch im Mittelalter lebt -- durch das Kloster, andrerseits
durch die landwirtschaftlichen Unterstützungskassen der Regierung. Gelingt es
den unfreien Bauern, die mohammedanischen Grundbesitzer auf dem Boden der
Landwirtschaft zu überflügeln, so wird alles Wohlwollen der Regierung die
Türken nicht vor dem Niedergange schützen.


Bosnien und die Herzegowina

In Bosnien und in der Herzegowina gibt es nämlich noch einen Stand
von unfreien Bauern, die Kneten genannt werden. Das Wort bedeutet
sprachlich ursprünglich nichts andres als Bauer. Die rechtliche Stellung des
Kneten ist jetzt etwa die eines unabsetzbaren Erbpächters. Früher aber war
der Kenel mehr oder weniger ein an die Scholle gebundner Leibeigner. „Ich
habe mir sechzehn Kneten gekauft, die ich jetzt freilassen will, natürlich nicht
umsonst," erzählte mir gelegentlich ein Herr in Bcmjaluka. Den etwa 6000
meist mohammedanischen größern Grundbesitzern stehn 85000 freie Bauern
gegenüber, worunter vor allem die kleinen mohammedanischen Besitzer und außer¬
dem ebensoviele Kneten, die in der überwiegenden Mehrzahl Christen sind.

Die Türken lebten vor der Okkupation nur von den Naturalabgaben und
den Fronten dieser Kneten, und die Besorgnis, daß die Österreicher die Kneten
freigeben, d. h. ihnen, den Mohammedanern, ihr Land umsonst abnehmen würden,
war unbeschadet des religiösen Fanatismus jedenfalls die Haupttriebfeder ihres
zähen Widerstandes. Die Regelung der Kmetenfrcige, bei der die Wünsche der
Mohammedaner und die der Christen einander diametral gegenüberstanden,
war die schwierigste Aufgabe der neuen Negierung. Sie hat sich aber jedes
jähen Eingriffs in die bestehenden Verhältnisse enthalten und nur einerseits
die gegenseitigen Rechte und Pflichten scharf umgrenzt und andrerseits dem
Kneten die Möglichkeit gegeben, sich frei zu machen. Eine sehr zweckmüßige
Maßregel scheint mir die zu sein, daß der Kenel eine Art Vorkaufsrecht auf
das von ihm innegehabte Grundstück hat. Wenn sein Herr das Grundstück
verkaufen will, so kann der Kenel ein volles halbes Jahr lang, nachdem der
Kauflustige und der alte Besitzer über den Preis einig geworden sind, zu dem
ausgemachten Preise selbst als Käufer eintreten. Zurzeit sind schon über
zwanzigtausend Bauern auf dem einen Teil ihres Grundstücks selbständige
Besitzer, während sie für einen andern Teil noch Kneten sind. Die Österreicher
haben mit dieser vorsichtigen Regelung nicht bloß ihren einheimischen Moham¬
medanern gegenüber klug und weise gehandelt und für etwaige weitere Okku¬
pationen auf der Balkanhalbinsel politisch richtig vorgearbeitet, sondern sie
haben auch im wahren Interesse der für wirtschaftliche Selbständigkeit noch
unreifen Mehrzahl der Kneten gehandelt. Man erinnere sich nur an die
Folgen der unvermittelter Aufhebung der Leibeigenschaft in Rußland, durch
die der Adel vielfach heruntergekommen ist, ohne daß der Bauer in die Höhe
gekommen wäre. In der deutschen Kolonie Rudolfstal habe ich zum Beispiel
erfahren, daß sich von einer ganzen Anzahl benachbarter serbischer Kneten, die
durch eine serbische Bank in Agram aus nationalem Interesse unter den
günstigsten Bedingungen freigekauft worden waren, nur ein Teil auf seinem
Besitztum halten konnte, weil sie nicht zu wirtschafte» verstanden.

Der Weg, auf dem die Kmetenbefreiuug vor sich gehn wird und vor sich
geht, führt einerseits durch die wirtschaftliche Schule und — da man zwischen
Una und Drina noch im Mittelalter lebt — durch das Kloster, andrerseits
durch die landwirtschaftlichen Unterstützungskassen der Regierung. Gelingt es
den unfreien Bauern, die mohammedanischen Grundbesitzer auf dem Boden der
Landwirtschaft zu überflügeln, so wird alles Wohlwollen der Regierung die
Türken nicht vor dem Niedergange schützen.


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[0159] Bosnien und die Herzegowina In Bosnien und in der Herzegowina gibt es nämlich noch einen Stand von unfreien Bauern, die Kneten genannt werden. Das Wort bedeutet sprachlich ursprünglich nichts andres als Bauer. Die rechtliche Stellung des Kneten ist jetzt etwa die eines unabsetzbaren Erbpächters. Früher aber war der Kenel mehr oder weniger ein an die Scholle gebundner Leibeigner. „Ich habe mir sechzehn Kneten gekauft, die ich jetzt freilassen will, natürlich nicht umsonst," erzählte mir gelegentlich ein Herr in Bcmjaluka. Den etwa 6000 meist mohammedanischen größern Grundbesitzern stehn 85000 freie Bauern gegenüber, worunter vor allem die kleinen mohammedanischen Besitzer und außer¬ dem ebensoviele Kneten, die in der überwiegenden Mehrzahl Christen sind. Die Türken lebten vor der Okkupation nur von den Naturalabgaben und den Fronten dieser Kneten, und die Besorgnis, daß die Österreicher die Kneten freigeben, d. h. ihnen, den Mohammedanern, ihr Land umsonst abnehmen würden, war unbeschadet des religiösen Fanatismus jedenfalls die Haupttriebfeder ihres zähen Widerstandes. Die Regelung der Kmetenfrcige, bei der die Wünsche der Mohammedaner und die der Christen einander diametral gegenüberstanden, war die schwierigste Aufgabe der neuen Negierung. Sie hat sich aber jedes jähen Eingriffs in die bestehenden Verhältnisse enthalten und nur einerseits die gegenseitigen Rechte und Pflichten scharf umgrenzt und andrerseits dem Kneten die Möglichkeit gegeben, sich frei zu machen. Eine sehr zweckmüßige Maßregel scheint mir die zu sein, daß der Kenel eine Art Vorkaufsrecht auf das von ihm innegehabte Grundstück hat. Wenn sein Herr das Grundstück verkaufen will, so kann der Kenel ein volles halbes Jahr lang, nachdem der Kauflustige und der alte Besitzer über den Preis einig geworden sind, zu dem ausgemachten Preise selbst als Käufer eintreten. Zurzeit sind schon über zwanzigtausend Bauern auf dem einen Teil ihres Grundstücks selbständige Besitzer, während sie für einen andern Teil noch Kneten sind. Die Österreicher haben mit dieser vorsichtigen Regelung nicht bloß ihren einheimischen Moham¬ medanern gegenüber klug und weise gehandelt und für etwaige weitere Okku¬ pationen auf der Balkanhalbinsel politisch richtig vorgearbeitet, sondern sie haben auch im wahren Interesse der für wirtschaftliche Selbständigkeit noch unreifen Mehrzahl der Kneten gehandelt. Man erinnere sich nur an die Folgen der unvermittelter Aufhebung der Leibeigenschaft in Rußland, durch die der Adel vielfach heruntergekommen ist, ohne daß der Bauer in die Höhe gekommen wäre. In der deutschen Kolonie Rudolfstal habe ich zum Beispiel erfahren, daß sich von einer ganzen Anzahl benachbarter serbischer Kneten, die durch eine serbische Bank in Agram aus nationalem Interesse unter den günstigsten Bedingungen freigekauft worden waren, nur ein Teil auf seinem Besitztum halten konnte, weil sie nicht zu wirtschafte» verstanden. Der Weg, auf dem die Kmetenbefreiuug vor sich gehn wird und vor sich geht, führt einerseits durch die wirtschaftliche Schule und — da man zwischen Una und Drina noch im Mittelalter lebt — durch das Kloster, andrerseits durch die landwirtschaftlichen Unterstützungskassen der Regierung. Gelingt es den unfreien Bauern, die mohammedanischen Grundbesitzer auf dem Boden der Landwirtschaft zu überflügeln, so wird alles Wohlwollen der Regierung die Türken nicht vor dem Niedergange schützen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/159>, abgerufen am 28.06.2024.