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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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Die neuen Handelsverträge

in dem Satze von 4 Mark nachgegeben, und wegen der Unterscheidung hat man
sich dahin geeinigt, daß alle Gerste über 65 Kilogramm das Hektoliter als
Malzgerste gilt, daß leichtere Ware nur einen bestimmten Zusatz fremdartiger
Sämereien enthalten darf und als "Futtergerste" deklariert werden muß, wenn
sie den niedrigen Zoll beansprucht; endlich darf die Futtergerste bei Strafe nicht
als Malzgerste verwandt werden. Der deutsche Malzzoll ist von 3,60 Mark auf
5,75 Mark erhöht worden. Nach Ansicht österreichischer Mälzer bedeutet das für
sie den Verlust des deutschen Marktes (jährlich rund 100000 Tonnen Einfuhr
aus Österreich-Ungarn) und eine ernstliche Erschwerung des Absatzes von Malz¬
gerste. Für Vieh verlangte Österreich-Ungarn die Wiederzulassung der jetzt
verhornen Einfuhr von Schweinen und Schafen; sie ist ihm unter Erhöhung
des deutschen Zolls und unter der Sicherung der Gesundheit des deutschen
Viehstandes durch eine Veterinärkonvention gewährt worden. Auf Holz hat
Deutschland den Russen einen Nachlaß von 12 Mark (dem jetzigen Satze) für
rohe Ware auf 9 Mark gewährt. Dieser sollte von Haus aus auch den
Österreichern zugute kommen. Sie verlangten außerdem eine Verringerung des
Unterschieds zwischen rohem und bearbeiteten Holz. Diese ist ihnen aber nur
insofern zugestanden worden, als Deutschland von der beabsichtigten Erhöhung
des Schutzzolls für seine Sägemühlen etwas nachgelassen hat. Er wird jedoch
höher, als er bisher war. Der Hopfcnzoll ist von 14 Mark auf 20 Mark
erhöht worden, der Mehlzoll von 7,30 Mark auf 18,75 Mark.

Das sind die hauptsächlichsten Veränderungen an den deutschen Zöllen
im österreichischen Vertrage. Außerdem hat Österreich (ebenso Rumänien) die¬
selben deutschen Zollermüßigungen zugebilligt erhalten, die im russischen Ver¬
trage gewährt waren. Für Getreide sind überall die Minimalzölle unsers
Vertrags stipuliert: Weizen jetzt 3,50 Mark, im autonomen Tarif 7,50 Mark,
ini neuen Vertrag 5,50 Mark; Roggen jetzt 3,50 Mark, im autonomen Tarif
7 Mark, im neuen Vertrag 5 Mark; Hafer jetzt 2,80 Mark, im autonomen
Tarif 7 Mark, im neuen Vertrag 5 Mark; Mais jetzt 1,60 Mark, im neuen
Tarif 5 Mark, im neuen Vertrag 3 Mark. Für Mais enthielt der neue
Tarif übrigens keinen Mindestzoll.

Ohne daß sich Deutschland eine Erhöhung der fremden Zölle auf seine
Ausfuhrartikel gefallen ließ, war diese Erhöhung seiner eignen Lebensmittel¬
zölle nicht zu erlangen. Die Umwandlung mußte also einerseits auf Kosten
der Industrie, andrerseits auf Kosten der Konsumenten vor sich gehn. Regierung
und Neichstagsmehrheit waren sich klar darüber und glaubten in die Änderung
einwilligen zu müssen. Wie nun aber im einzelnen die Opfer der Ausfuhr¬
industrie ausgefallen sind, das kann kein Mensch nach flüchtigem Blicke beur¬
teilen. Es kommen viele Hunderte von Zolltarifpositionen in Betracht. Bei
einigen wenigen sind Erleichterungen gegen den jetzigen Zustand erreicht
worden, wobei vor allem zu erwähnen ist, daß sich Rußland verpflichtet hat, auf
den zum Nachteil Deutschlands bisher festgehaltnen Unterschied zwischen Zöllen
auf die Einfuhr seewärts und die Einfuhr landwärts zu verzichten. Bisher
wurde unser Handel zum Vorteil des englischen und des französischen differenziert
durch höhere Zölle für die Einfuhr über Land. Da diese größtenteils aus
Deutschland kommt, während England und Frankreich nur den Seeweg be-


Die neuen Handelsverträge

in dem Satze von 4 Mark nachgegeben, und wegen der Unterscheidung hat man
sich dahin geeinigt, daß alle Gerste über 65 Kilogramm das Hektoliter als
Malzgerste gilt, daß leichtere Ware nur einen bestimmten Zusatz fremdartiger
Sämereien enthalten darf und als „Futtergerste" deklariert werden muß, wenn
sie den niedrigen Zoll beansprucht; endlich darf die Futtergerste bei Strafe nicht
als Malzgerste verwandt werden. Der deutsche Malzzoll ist von 3,60 Mark auf
5,75 Mark erhöht worden. Nach Ansicht österreichischer Mälzer bedeutet das für
sie den Verlust des deutschen Marktes (jährlich rund 100000 Tonnen Einfuhr
aus Österreich-Ungarn) und eine ernstliche Erschwerung des Absatzes von Malz¬
gerste. Für Vieh verlangte Österreich-Ungarn die Wiederzulassung der jetzt
verhornen Einfuhr von Schweinen und Schafen; sie ist ihm unter Erhöhung
des deutschen Zolls und unter der Sicherung der Gesundheit des deutschen
Viehstandes durch eine Veterinärkonvention gewährt worden. Auf Holz hat
Deutschland den Russen einen Nachlaß von 12 Mark (dem jetzigen Satze) für
rohe Ware auf 9 Mark gewährt. Dieser sollte von Haus aus auch den
Österreichern zugute kommen. Sie verlangten außerdem eine Verringerung des
Unterschieds zwischen rohem und bearbeiteten Holz. Diese ist ihnen aber nur
insofern zugestanden worden, als Deutschland von der beabsichtigten Erhöhung
des Schutzzolls für seine Sägemühlen etwas nachgelassen hat. Er wird jedoch
höher, als er bisher war. Der Hopfcnzoll ist von 14 Mark auf 20 Mark
erhöht worden, der Mehlzoll von 7,30 Mark auf 18,75 Mark.

Das sind die hauptsächlichsten Veränderungen an den deutschen Zöllen
im österreichischen Vertrage. Außerdem hat Österreich (ebenso Rumänien) die¬
selben deutschen Zollermüßigungen zugebilligt erhalten, die im russischen Ver¬
trage gewährt waren. Für Getreide sind überall die Minimalzölle unsers
Vertrags stipuliert: Weizen jetzt 3,50 Mark, im autonomen Tarif 7,50 Mark,
ini neuen Vertrag 5,50 Mark; Roggen jetzt 3,50 Mark, im autonomen Tarif
7 Mark, im neuen Vertrag 5 Mark; Hafer jetzt 2,80 Mark, im autonomen
Tarif 7 Mark, im neuen Vertrag 5 Mark; Mais jetzt 1,60 Mark, im neuen
Tarif 5 Mark, im neuen Vertrag 3 Mark. Für Mais enthielt der neue
Tarif übrigens keinen Mindestzoll.

Ohne daß sich Deutschland eine Erhöhung der fremden Zölle auf seine
Ausfuhrartikel gefallen ließ, war diese Erhöhung seiner eignen Lebensmittel¬
zölle nicht zu erlangen. Die Umwandlung mußte also einerseits auf Kosten
der Industrie, andrerseits auf Kosten der Konsumenten vor sich gehn. Regierung
und Neichstagsmehrheit waren sich klar darüber und glaubten in die Änderung
einwilligen zu müssen. Wie nun aber im einzelnen die Opfer der Ausfuhr¬
industrie ausgefallen sind, das kann kein Mensch nach flüchtigem Blicke beur¬
teilen. Es kommen viele Hunderte von Zolltarifpositionen in Betracht. Bei
einigen wenigen sind Erleichterungen gegen den jetzigen Zustand erreicht
worden, wobei vor allem zu erwähnen ist, daß sich Rußland verpflichtet hat, auf
den zum Nachteil Deutschlands bisher festgehaltnen Unterschied zwischen Zöllen
auf die Einfuhr seewärts und die Einfuhr landwärts zu verzichten. Bisher
wurde unser Handel zum Vorteil des englischen und des französischen differenziert
durch höhere Zölle für die Einfuhr über Land. Da diese größtenteils aus
Deutschland kommt, während England und Frankreich nur den Seeweg be-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/312>, abgerufen am 23.07.2024.