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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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vom alten deutschen Zunftwesen

man auch die Vernichtung des mangelhaften Arbeitsstücks und das zeitweilige
Verbot der Arbeit an, ja man verhängte sogar Körperstrafen. Unter den
Begriff Fürsorge für die Konsumenten fallen in der guten Zeit der Zünfte
die Verordnungen über den Lehrgang der Handwerker, über ihr Lehrlings¬
und Gesellenwesen und dessen Abschluß durch das Meisterstück, durch das sie
ihre Tüchtigkeit erwiesen. Es kommt hier ferner in Betracht, daß der Käufer
nicht nur gute, sondern auch preiswerte Arbeit verlangte, eine Forderung,
die später durch taxmäßige Festsetzung der Preise durch die Obrigkeit erfüllt
wurde, nachdem gerade in den Taxen der Zünfte schon früh ihre üble Seite
hervorgetreten war. Das galt besonders für die Handwerker, die von fremdem
Wettbewerb so gut wie frei waren, wie zum Beispiel Bueler und Schlächter;
sie sind deshalb sehr bald von der Obrigkeit mit Taxen bedacht worden.

Auf der andern Seite finden wir nun die Sorge für die Produzenten.
In der Regel -- um hier die Feststellung ihres wirtschaftlichen Charakters ein¬
zuschalten -- erhielten sie zunächst ihre Rohstoffe von den Bestellern. Nur
langsam, im Zusammenhang mit dem Wachstum der Geldwirtschaft, übernahm
der Handwerker anch die Beschaffung seines Materials. Damit hielt auch die
Zunahme der Gesellen und der Lehrlinge gleichen Schritt, deren Tätigkeit je nach
der wirtschaftlichen Entwicklung der Landesteile in Deutschland natürlich ebenso
verschieden war wie die übrigen Seiten des Zunftwesens. Am Oberrhein war
das Gesellenwesen schon im vierzehnten Jahrhundert entwickelt und zu Gesellen¬
brüderschaften ausgebildet, die sich dann seit dem fünfzehnten Jahrhundert über
ganz Deutschland ausbreiteten. Schon im fünfzehnten Jahrhundert findet man
hier zahlreiche Aufstände und Verrusserkläruugen einzelner Meister wie ganzer
Zünfte. Es war eine Bewegung, die in der Natur der Sache lag, die jedoch
den Meistern unerträglich erscheinen mußte und zunächst vielfache vergebliche
Versuche der Unterdrückung hervorrief, wodurch sie in vielen Beziehungen an
Erscheinungen unsrer Zeit erinnert. Das ursprüngliche Verhältnis, daß die
Gesellenzeit nur die Vorbereitung auf die Meisterschaft war, daß Geselle und
Meister einander nahestehende Angehörige desselben Handwerks waren, daß der
Geselle als unverheirateter Haus- und Tischgenosse ruhig und bescheiden lebte,
verschob sich mit zunehmender Bevölkerung, mit der Differenzierung der Ge¬
werbetreibenden immer mehr; die Gesellen wurden aus einer Altersklasse ein
dauernder Stand, die Interessen gerieten in Gegensatz, und in den Zünften
einerseits -- zu denen die Gesellen und die Lehrlinge ursprünglich als Schutz¬
genossen gehörten, unter deren Gerichtsbarkeit sie standen -- und in den Gesellen¬
brüderschaften andrerseits traten sich oftmals zwei feindliche Körperschaften gegen¬
über. Der Name Geselle verdrängte die Bezeichnung Knecht, und so kam zum
Ausdruck, daß aus dem Herrschaftsverhältnis ein Vertragsverhältnis geworden
war. Doch liegen in dieser Zeit im großen und ganzen nur die Anfänge der
spätem ungesunden Entwicklung: hier muß man vielmehr daran erinnern, daß
die Bedingung, der Lehrling solle nur bei Unbescholtenheit, bei freier, ehrlicher,
deutscher Geburt und gegen gewisse Gebühren angenommen werden, ferner die
Bestimmungen über eine gewisse Lehr- und Wanderzeit wie über ein Meister¬
stück im Anfang das Handwerk nur heben, nicht drücken konnten. Ebensowenig


vom alten deutschen Zunftwesen

man auch die Vernichtung des mangelhaften Arbeitsstücks und das zeitweilige
Verbot der Arbeit an, ja man verhängte sogar Körperstrafen. Unter den
Begriff Fürsorge für die Konsumenten fallen in der guten Zeit der Zünfte
die Verordnungen über den Lehrgang der Handwerker, über ihr Lehrlings¬
und Gesellenwesen und dessen Abschluß durch das Meisterstück, durch das sie
ihre Tüchtigkeit erwiesen. Es kommt hier ferner in Betracht, daß der Käufer
nicht nur gute, sondern auch preiswerte Arbeit verlangte, eine Forderung,
die später durch taxmäßige Festsetzung der Preise durch die Obrigkeit erfüllt
wurde, nachdem gerade in den Taxen der Zünfte schon früh ihre üble Seite
hervorgetreten war. Das galt besonders für die Handwerker, die von fremdem
Wettbewerb so gut wie frei waren, wie zum Beispiel Bueler und Schlächter;
sie sind deshalb sehr bald von der Obrigkeit mit Taxen bedacht worden.

Auf der andern Seite finden wir nun die Sorge für die Produzenten.
In der Regel — um hier die Feststellung ihres wirtschaftlichen Charakters ein¬
zuschalten — erhielten sie zunächst ihre Rohstoffe von den Bestellern. Nur
langsam, im Zusammenhang mit dem Wachstum der Geldwirtschaft, übernahm
der Handwerker anch die Beschaffung seines Materials. Damit hielt auch die
Zunahme der Gesellen und der Lehrlinge gleichen Schritt, deren Tätigkeit je nach
der wirtschaftlichen Entwicklung der Landesteile in Deutschland natürlich ebenso
verschieden war wie die übrigen Seiten des Zunftwesens. Am Oberrhein war
das Gesellenwesen schon im vierzehnten Jahrhundert entwickelt und zu Gesellen¬
brüderschaften ausgebildet, die sich dann seit dem fünfzehnten Jahrhundert über
ganz Deutschland ausbreiteten. Schon im fünfzehnten Jahrhundert findet man
hier zahlreiche Aufstände und Verrusserkläruugen einzelner Meister wie ganzer
Zünfte. Es war eine Bewegung, die in der Natur der Sache lag, die jedoch
den Meistern unerträglich erscheinen mußte und zunächst vielfache vergebliche
Versuche der Unterdrückung hervorrief, wodurch sie in vielen Beziehungen an
Erscheinungen unsrer Zeit erinnert. Das ursprüngliche Verhältnis, daß die
Gesellenzeit nur die Vorbereitung auf die Meisterschaft war, daß Geselle und
Meister einander nahestehende Angehörige desselben Handwerks waren, daß der
Geselle als unverheirateter Haus- und Tischgenosse ruhig und bescheiden lebte,
verschob sich mit zunehmender Bevölkerung, mit der Differenzierung der Ge¬
werbetreibenden immer mehr; die Gesellen wurden aus einer Altersklasse ein
dauernder Stand, die Interessen gerieten in Gegensatz, und in den Zünften
einerseits — zu denen die Gesellen und die Lehrlinge ursprünglich als Schutz¬
genossen gehörten, unter deren Gerichtsbarkeit sie standen — und in den Gesellen¬
brüderschaften andrerseits traten sich oftmals zwei feindliche Körperschaften gegen¬
über. Der Name Geselle verdrängte die Bezeichnung Knecht, und so kam zum
Ausdruck, daß aus dem Herrschaftsverhältnis ein Vertragsverhältnis geworden
war. Doch liegen in dieser Zeit im großen und ganzen nur die Anfänge der
spätem ungesunden Entwicklung: hier muß man vielmehr daran erinnern, daß
die Bedingung, der Lehrling solle nur bei Unbescholtenheit, bei freier, ehrlicher,
deutscher Geburt und gegen gewisse Gebühren angenommen werden, ferner die
Bestimmungen über eine gewisse Lehr- und Wanderzeit wie über ein Meister¬
stück im Anfang das Handwerk nur heben, nicht drücken konnten. Ebensowenig


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/200>, abgerufen am 22.12.2024.