Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.vom alten deutschen Zunftwesen Beziehung den Zunftzwang, der im allgemeinen zugleich mit der Zunft selbst Es waren auch im Grunde nicht die formalen Bestimmungen, worin die So flammten im vierzehnten Jahrhundert überall in Deutschland die Zunft¬ vom alten deutschen Zunftwesen Beziehung den Zunftzwang, der im allgemeinen zugleich mit der Zunft selbst Es waren auch im Grunde nicht die formalen Bestimmungen, worin die So flammten im vierzehnten Jahrhundert überall in Deutschland die Zunft¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0146" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/87624"/> <fw type="header" place="top"> vom alten deutschen Zunftwesen</fw><lb/> <p xml:id="ID_571" prev="#ID_570"> Beziehung den Zunftzwang, der im allgemeinen zugleich mit der Zunft selbst<lb/> entstand; denn sie wurde ja hinfällig, wenn jeder ein Handwerk ausüben durfte,<lb/> auch ohne ihr anzugehören. Ferner brachte sie die Zunftgerichtsbarkeit, die<lb/> Abgrenzung des Produktionsgebiets der Stadt gegen das platte Land und<lb/> Beschränkungen fremder Produzenten auf dem einheimischen Markt mit sich.<lb/> Nach innen schließlich machte sie den festen planmäßigen Zusammenschluß der<lb/> Handwerksgenossen nötig. Es entstand ein verwickelter Mechanismus, zu dem<lb/> freilich in der ersten Periode nur die Anfänge vorhanden sind.</p><lb/> <p xml:id="ID_572"> Es waren auch im Grunde nicht die formalen Bestimmungen, worin die<lb/> Stärke und die Zukunft der Zünfte ruhte, ein festeres Band schmiedete um sie<lb/> die Gemeinsamkeit ihrer Interessen und das Gefühl ihrer Jugendkraft. In<lb/> ihren Fäusten steckte zum größten Teil die militärische Leistungsfähigkeit der<lb/> Städte, mit ihrer Hilfe entledigten sich die Gemeinden des Stadtherrn und<lb/> setzten sie einen Rat aus ihrer Mitte ein, sie gaben die breite Grundlage ab,<lb/> wenn die Städte während der kaiserlosen, der schrecklichen Zeit den Versuch<lb/> machten, in der großen Politik eine leitende Rolle zu spielen; sie traten desto<lb/> mehr in den Vordergrund, je mehr in den Städten Handel und Industrie den<lb/> Ackerbau verdrängten, und je reicher sich die Blüte des städtischen Wesens ent¬<lb/> faltete. Aber sie leisteten nur, ohne ein Entgelt zu empfangen, sie hatten nur<lb/> Pflichten und keine Rechte. Denn die Handwerker waren von: Rate und vom<lb/> Stadtregiment ausgeschlossen, mochte auch einmal ein Zunftmeister zu den Be¬<lb/> ratungen hinzugezogen werden, und nicht nur das, sie wurden unterdrückt und<lb/> mit Füßen getreten von den reich und übermütig gewordnen Geschlechtern.<lb/> Aus Straßburg wird zum Beispiel berichtet, mancher von den Edeln sei so<lb/> hochmütig geworden, daß wenn ihm ein Schneider oder Schuhmacher Geld<lb/> abverlangt hätte, er den Handwerksmann geschlagen und ihm Streiche statt der<lb/> Pfennige gegeben habe. Sie waren in Gefahr, in ein neues Abhängigkeits¬<lb/> verhältnis zu versinken, da sie von den patrizischen Gerichten ihr Recht nicht<lb/> erhielten, wenn sie sich nicht durch Dienste den Schutz eines Patriziers er¬<lb/> kauften. Steuern wurden von ihnen erhoben, ohne daß sie ihre Verwendung<lb/> kontrollieren konnten, der Friede der Stadt, der Verkehr und der Erwerb wurden<lb/> gestört durch die Fehden der müßiggehenden, niemand verantwortlichen Herren.<lb/> Die Handwerker mußten aber ganz abgesehen von diesen Mißständen schon<lb/> wegen ihrer wirtschaftlichen Interessen den Versuch machen, die Alleinherrschaft<lb/> der Geschlechter zu brechen, wenn sie sich einen möglichst großen Anteil an der<lb/> Ausübung der Gewerbepolizei und der Gewerbegerichtsbarkeit, überhaupt Einfluß<lb/> auf die Gestaltung des Gewerbewesens sichern wollten.</p><lb/> <p xml:id="ID_573" next="#ID_574"> So flammten im vierzehnten Jahrhundert überall in Deutschland die Zunft¬<lb/> aufstände empor; hier wurden sie vorläufig gedämpft, dort blieben sie sogleich<lb/> siegreich, vielfach waren sie mit allen Greueln eines Bürgerkrieges verknüpft;<lb/> aus manchen Städten wanderten die Patrizier in Mengen aus. Der endgiltige<lb/> Erfolg gehörte gegen 1400 den Zünften, nicht zum wenigsten, weil ihre mili¬<lb/> tärische Organisation jeder andern überlegen war, weil die leichtgerüsteten Zünftler<lb/> über die schwergepanzerten Ritter noch mehr als im freien Felde in den engen<lb/> Gassen der Stadt die Oberhand hatten. Der Sieg verschaffte ihnen in ver-<lb/> schiedner Weise bald mehr, bald weniger die Teilnahme an der Regierung der</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0146]
vom alten deutschen Zunftwesen
Beziehung den Zunftzwang, der im allgemeinen zugleich mit der Zunft selbst
entstand; denn sie wurde ja hinfällig, wenn jeder ein Handwerk ausüben durfte,
auch ohne ihr anzugehören. Ferner brachte sie die Zunftgerichtsbarkeit, die
Abgrenzung des Produktionsgebiets der Stadt gegen das platte Land und
Beschränkungen fremder Produzenten auf dem einheimischen Markt mit sich.
Nach innen schließlich machte sie den festen planmäßigen Zusammenschluß der
Handwerksgenossen nötig. Es entstand ein verwickelter Mechanismus, zu dem
freilich in der ersten Periode nur die Anfänge vorhanden sind.
Es waren auch im Grunde nicht die formalen Bestimmungen, worin die
Stärke und die Zukunft der Zünfte ruhte, ein festeres Band schmiedete um sie
die Gemeinsamkeit ihrer Interessen und das Gefühl ihrer Jugendkraft. In
ihren Fäusten steckte zum größten Teil die militärische Leistungsfähigkeit der
Städte, mit ihrer Hilfe entledigten sich die Gemeinden des Stadtherrn und
setzten sie einen Rat aus ihrer Mitte ein, sie gaben die breite Grundlage ab,
wenn die Städte während der kaiserlosen, der schrecklichen Zeit den Versuch
machten, in der großen Politik eine leitende Rolle zu spielen; sie traten desto
mehr in den Vordergrund, je mehr in den Städten Handel und Industrie den
Ackerbau verdrängten, und je reicher sich die Blüte des städtischen Wesens ent¬
faltete. Aber sie leisteten nur, ohne ein Entgelt zu empfangen, sie hatten nur
Pflichten und keine Rechte. Denn die Handwerker waren von: Rate und vom
Stadtregiment ausgeschlossen, mochte auch einmal ein Zunftmeister zu den Be¬
ratungen hinzugezogen werden, und nicht nur das, sie wurden unterdrückt und
mit Füßen getreten von den reich und übermütig gewordnen Geschlechtern.
Aus Straßburg wird zum Beispiel berichtet, mancher von den Edeln sei so
hochmütig geworden, daß wenn ihm ein Schneider oder Schuhmacher Geld
abverlangt hätte, er den Handwerksmann geschlagen und ihm Streiche statt der
Pfennige gegeben habe. Sie waren in Gefahr, in ein neues Abhängigkeits¬
verhältnis zu versinken, da sie von den patrizischen Gerichten ihr Recht nicht
erhielten, wenn sie sich nicht durch Dienste den Schutz eines Patriziers er¬
kauften. Steuern wurden von ihnen erhoben, ohne daß sie ihre Verwendung
kontrollieren konnten, der Friede der Stadt, der Verkehr und der Erwerb wurden
gestört durch die Fehden der müßiggehenden, niemand verantwortlichen Herren.
Die Handwerker mußten aber ganz abgesehen von diesen Mißständen schon
wegen ihrer wirtschaftlichen Interessen den Versuch machen, die Alleinherrschaft
der Geschlechter zu brechen, wenn sie sich einen möglichst großen Anteil an der
Ausübung der Gewerbepolizei und der Gewerbegerichtsbarkeit, überhaupt Einfluß
auf die Gestaltung des Gewerbewesens sichern wollten.
So flammten im vierzehnten Jahrhundert überall in Deutschland die Zunft¬
aufstände empor; hier wurden sie vorläufig gedämpft, dort blieben sie sogleich
siegreich, vielfach waren sie mit allen Greueln eines Bürgerkrieges verknüpft;
aus manchen Städten wanderten die Patrizier in Mengen aus. Der endgiltige
Erfolg gehörte gegen 1400 den Zünften, nicht zum wenigsten, weil ihre mili¬
tärische Organisation jeder andern überlegen war, weil die leichtgerüsteten Zünftler
über die schwergepanzerten Ritter noch mehr als im freien Felde in den engen
Gassen der Stadt die Oberhand hatten. Der Sieg verschaffte ihnen in ver-
schiedner Weise bald mehr, bald weniger die Teilnahme an der Regierung der
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