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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Holland und die Holländer

zurück ist, als daß es sich in dieser Beziehung mit England auf eine Linie
stellen könnte.

Wir treffen deshalb auch in den holländischen Staatsinstitu.livrer auf
freiheitliche Formen. Die Staatsform ist zurzeit die konsequent konstitutionelle
Monarchie, worin der Krone nur das sehr beschränkte Recht der Ministerwahl
aus der gerade bestehenden Majorität gelassen ist, und die sich nicht viel mehr
als im Namen von der Republik unterscheidet. Diese Staatsform arbeitet mit
aller Schonung des Selbstbewußtseins eines politisch gereiften Volkes, aber
wegen der Vielheit der Instanzen und des Phlegmas des Volkscharakters
äußerst langsam, sodaß eine große Zahl von nützlichen Maßregeln auf sozialem
Gebiete, ich nenne mir Altersversorgung, Schulpflicht, Verstaatlichung der Eisen¬
bahnen und andrer der Privatfürsorge kaum zu überlassender Betriebe und Ein¬
richtungen nicht oder sehr spät zustande gekommen sind. Es gilt dies vor allem
im Vergleich mit dem Deutschen Reiche, wo, charakteristisch genug, viele der
besten Reformen von oben herunter und oft unter Widerspruch der Parteien,
die sich den Namen fortschrittlich beizulegen beliebten, eingeführt worden sind.

So fehlt es in Holland auch nicht an wahren Karikaturen des Freiheits¬
begriffs, wie man sich zum Beispiel nun nach mehr als zehn Jahren der inter¬
nationalen Zeitregelung, nach der für die Eisenbahnen die westeuropäische Zeit
adoptiert werden mußte, noch nicht zur Einführung einer gemeinschaftlichen
bürgerlichen Zeit für das ganze Land hat entschließen wollen, sodaß verschiedne
Gemeinden in dieser Beziehung um zwanzig Minuten und mehr voneinander
abweichen, wodurch natürlich die größten Unzuträglichkeiten hervorgerufen werden.
Der Gedanke, jemand zu seinem eignen Wohl zu zwingen, erscheint dem
Holländer so fremd, daß er diese Mißstände lieber ertrüge, als daß er sich dem
Zwange beugt, wobei er freilich vergißt, daß in diesem Falle der Einzelne auch
nicht frei ist, sondern sich dem Willen eines Gemeinderath beugt, der häufig
nur Kirchturminteressen im Auge hat, während vom Staate doch eine für den
allgemeinen Nutzen viel einsichtigere Entscheidung zu erhoffen wäre. Auch an
die stammverwandten Buren in Südafrika wäre hier zu erinnern, die im Kriege
gegen England, wo doch ihr Alles auf dem Spiele stand, heute willkürlich an¬
sonsten, morgen aber ihr Kommando verließen und nach Hause gingen, ganz
wie es seiner Majestät dem souveränen Eigenwillen behagte. Auch das Expro¬
priationsgesetz wies und weist noch für das praktische Leben sehr empfindliche
Lücken auf, die in Einzelheiten zu Lächerlichkeiten führen. So habe ich zum
Beispiel erlebt, daß sich bei einem zu legenden Bürgersteige ein einzelner
Hauseigentümer weigerte, den Streifen vor seinem Hause liegenden Landes zu
diesem Zwecke herzugeben. Nach den bestehenden Gesetzen konnte man ihn
nicht zwingen. Er wurde deshalb von der städtischen Verwaltung drangsaliert,
sein Stückchen Boden mit einem Bretterzaun zu umgeben. Das Gossenwasser
sammelte sich darauf zu einem kleinen Sumpfe, worauf er dann nach vollen
fünf Vierteljahren endlich nachgab. Aber so lange trug die Gemeinschaft
diesen Zustand ohne Murren, bloß um keinen direkten Zwang, der ihr nicht
rechtlich erschien, auszuüben.

Dagegen muß man wieder anerkennen, daß der große persönliche Freiheits¬
sinn für die Charakterbildung seine große oft ausschlaggebende Bedeutung hat.


Holland und die Holländer

zurück ist, als daß es sich in dieser Beziehung mit England auf eine Linie
stellen könnte.

Wir treffen deshalb auch in den holländischen Staatsinstitu.livrer auf
freiheitliche Formen. Die Staatsform ist zurzeit die konsequent konstitutionelle
Monarchie, worin der Krone nur das sehr beschränkte Recht der Ministerwahl
aus der gerade bestehenden Majorität gelassen ist, und die sich nicht viel mehr
als im Namen von der Republik unterscheidet. Diese Staatsform arbeitet mit
aller Schonung des Selbstbewußtseins eines politisch gereiften Volkes, aber
wegen der Vielheit der Instanzen und des Phlegmas des Volkscharakters
äußerst langsam, sodaß eine große Zahl von nützlichen Maßregeln auf sozialem
Gebiete, ich nenne mir Altersversorgung, Schulpflicht, Verstaatlichung der Eisen¬
bahnen und andrer der Privatfürsorge kaum zu überlassender Betriebe und Ein¬
richtungen nicht oder sehr spät zustande gekommen sind. Es gilt dies vor allem
im Vergleich mit dem Deutschen Reiche, wo, charakteristisch genug, viele der
besten Reformen von oben herunter und oft unter Widerspruch der Parteien,
die sich den Namen fortschrittlich beizulegen beliebten, eingeführt worden sind.

So fehlt es in Holland auch nicht an wahren Karikaturen des Freiheits¬
begriffs, wie man sich zum Beispiel nun nach mehr als zehn Jahren der inter¬
nationalen Zeitregelung, nach der für die Eisenbahnen die westeuropäische Zeit
adoptiert werden mußte, noch nicht zur Einführung einer gemeinschaftlichen
bürgerlichen Zeit für das ganze Land hat entschließen wollen, sodaß verschiedne
Gemeinden in dieser Beziehung um zwanzig Minuten und mehr voneinander
abweichen, wodurch natürlich die größten Unzuträglichkeiten hervorgerufen werden.
Der Gedanke, jemand zu seinem eignen Wohl zu zwingen, erscheint dem
Holländer so fremd, daß er diese Mißstände lieber ertrüge, als daß er sich dem
Zwange beugt, wobei er freilich vergißt, daß in diesem Falle der Einzelne auch
nicht frei ist, sondern sich dem Willen eines Gemeinderath beugt, der häufig
nur Kirchturminteressen im Auge hat, während vom Staate doch eine für den
allgemeinen Nutzen viel einsichtigere Entscheidung zu erhoffen wäre. Auch an
die stammverwandten Buren in Südafrika wäre hier zu erinnern, die im Kriege
gegen England, wo doch ihr Alles auf dem Spiele stand, heute willkürlich an¬
sonsten, morgen aber ihr Kommando verließen und nach Hause gingen, ganz
wie es seiner Majestät dem souveränen Eigenwillen behagte. Auch das Expro¬
priationsgesetz wies und weist noch für das praktische Leben sehr empfindliche
Lücken auf, die in Einzelheiten zu Lächerlichkeiten führen. So habe ich zum
Beispiel erlebt, daß sich bei einem zu legenden Bürgersteige ein einzelner
Hauseigentümer weigerte, den Streifen vor seinem Hause liegenden Landes zu
diesem Zwecke herzugeben. Nach den bestehenden Gesetzen konnte man ihn
nicht zwingen. Er wurde deshalb von der städtischen Verwaltung drangsaliert,
sein Stückchen Boden mit einem Bretterzaun zu umgeben. Das Gossenwasser
sammelte sich darauf zu einem kleinen Sumpfe, worauf er dann nach vollen
fünf Vierteljahren endlich nachgab. Aber so lange trug die Gemeinschaft
diesen Zustand ohne Murren, bloß um keinen direkten Zwang, der ihr nicht
rechtlich erschien, auszuüben.

Dagegen muß man wieder anerkennen, daß der große persönliche Freiheits¬
sinn für die Charakterbildung seine große oft ausschlaggebende Bedeutung hat.


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[0594] Holland und die Holländer zurück ist, als daß es sich in dieser Beziehung mit England auf eine Linie stellen könnte. Wir treffen deshalb auch in den holländischen Staatsinstitu.livrer auf freiheitliche Formen. Die Staatsform ist zurzeit die konsequent konstitutionelle Monarchie, worin der Krone nur das sehr beschränkte Recht der Ministerwahl aus der gerade bestehenden Majorität gelassen ist, und die sich nicht viel mehr als im Namen von der Republik unterscheidet. Diese Staatsform arbeitet mit aller Schonung des Selbstbewußtseins eines politisch gereiften Volkes, aber wegen der Vielheit der Instanzen und des Phlegmas des Volkscharakters äußerst langsam, sodaß eine große Zahl von nützlichen Maßregeln auf sozialem Gebiete, ich nenne mir Altersversorgung, Schulpflicht, Verstaatlichung der Eisen¬ bahnen und andrer der Privatfürsorge kaum zu überlassender Betriebe und Ein¬ richtungen nicht oder sehr spät zustande gekommen sind. Es gilt dies vor allem im Vergleich mit dem Deutschen Reiche, wo, charakteristisch genug, viele der besten Reformen von oben herunter und oft unter Widerspruch der Parteien, die sich den Namen fortschrittlich beizulegen beliebten, eingeführt worden sind. So fehlt es in Holland auch nicht an wahren Karikaturen des Freiheits¬ begriffs, wie man sich zum Beispiel nun nach mehr als zehn Jahren der inter¬ nationalen Zeitregelung, nach der für die Eisenbahnen die westeuropäische Zeit adoptiert werden mußte, noch nicht zur Einführung einer gemeinschaftlichen bürgerlichen Zeit für das ganze Land hat entschließen wollen, sodaß verschiedne Gemeinden in dieser Beziehung um zwanzig Minuten und mehr voneinander abweichen, wodurch natürlich die größten Unzuträglichkeiten hervorgerufen werden. Der Gedanke, jemand zu seinem eignen Wohl zu zwingen, erscheint dem Holländer so fremd, daß er diese Mißstände lieber ertrüge, als daß er sich dem Zwange beugt, wobei er freilich vergißt, daß in diesem Falle der Einzelne auch nicht frei ist, sondern sich dem Willen eines Gemeinderath beugt, der häufig nur Kirchturminteressen im Auge hat, während vom Staate doch eine für den allgemeinen Nutzen viel einsichtigere Entscheidung zu erhoffen wäre. Auch an die stammverwandten Buren in Südafrika wäre hier zu erinnern, die im Kriege gegen England, wo doch ihr Alles auf dem Spiele stand, heute willkürlich an¬ sonsten, morgen aber ihr Kommando verließen und nach Hause gingen, ganz wie es seiner Majestät dem souveränen Eigenwillen behagte. Auch das Expro¬ priationsgesetz wies und weist noch für das praktische Leben sehr empfindliche Lücken auf, die in Einzelheiten zu Lächerlichkeiten führen. So habe ich zum Beispiel erlebt, daß sich bei einem zu legenden Bürgersteige ein einzelner Hauseigentümer weigerte, den Streifen vor seinem Hause liegenden Landes zu diesem Zwecke herzugeben. Nach den bestehenden Gesetzen konnte man ihn nicht zwingen. Er wurde deshalb von der städtischen Verwaltung drangsaliert, sein Stückchen Boden mit einem Bretterzaun zu umgeben. Das Gossenwasser sammelte sich darauf zu einem kleinen Sumpfe, worauf er dann nach vollen fünf Vierteljahren endlich nachgab. Aber so lange trug die Gemeinschaft diesen Zustand ohne Murren, bloß um keinen direkten Zwang, der ihr nicht rechtlich erschien, auszuüben. Dagegen muß man wieder anerkennen, daß der große persönliche Freiheits¬ sinn für die Charakterbildung seine große oft ausschlaggebende Bedeutung hat.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/594>, abgerufen am 20.10.2024.