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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.

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Meißen

oberte, war er in dessen Lager und übernahm mit Albrecht, dem Burggrafen von
Leisnig, Heinrich von Kolditz und einem Herrn von Waldenburg das Freiberger
Silberbergwerk gegen Zahlung von 3000 Mark Silbers an den König Adolf in
Pfandbesitz. Während nun der Markgraf Friedrich heimatlos umherirrte -- sogar
in der Lombardei soll er gewesen sein, um sich als Sohn einer Hohenstaufin dort
eine neue Herrschaft zu gründen --, war der Burggraf Meinher der Dritte der
eigentliche Gebieter in Meißen. In diese Zeit fällt wohl der nicht von Heinrich
den: Erlauchten, sondern von Meinher dem Dritten herrührende Bau der Stein¬
brücke, des sogenannten Gewölbes vom ersten Burgtor herüber zum zweiten. Noch
heute sichtbar ist der in der Mitte des westlichen Zinnenkranzes eingemauerte mäch¬
tige steinerne einköpfige Adler des Reichs, in dessen Flügeln und Schwanz sich
verschiedne, schwer erkennbare Wappen, darunter, wie ich glaube, die gekreuzten
Balken des burggräflichen Wappens befinden. Sehe ich recht, so haben wir hier
den Trutzadler der sich wieder reichsunmittelbar fühlenden Burggrafen vor uns,
durch deu er seine "Freiheit" und wohl auch den Sitz seines Gerichts markierte.
Aber diese Herrlichkeit war von kurzer Dauer. Als 1307 die "Schwaben" Albrechts
des Ersten bei Lucka im Altenburgischen von Friedrich dem Freidigen und seinem
Bruder Diezmann besiegt worden waren, und König Albrecht selbst am 1. Mai 1308
von Johann (Parrieida) und seinen Genossen ermordet worden war, stellte Friedrich
die wettinische Macht in Meißen und Thüringen wieder her. So mußte sich um
18. August 1308 außer andern Edeln des Landes auch der Bnrggrnf Meinher
der Dritte von Meißen vor dem Markgrafen demütigen. Diese Gelegenheit be¬
nutzten die Wettiner zur Beseitigung eines sie drückenden Verhältnisses auf dem
Meißner Burgberge. Sie hatten nämlich, abgesehen von einem von der Wasser¬
burg hinaufführenden Fußsteige, keinen andern reit- und fahrbaren Zugang zu ihrer
Burg, als das dem Burggrafen gehörende Gewölbe und den durch dessen Burg
hiudurchführenden Weg. So konnten die Burggrafen noch 1435 in dem soge¬
nannten Forchheimer Schied, in dem sie ihre Klagen wider die Wettiner aus-
sprachen, sagen: "und der Torwart sol den flussel von unserm wegen zu dem Tore
haben, und wannen sie jdie Markgrafen^ oder die Iren alß oder ein wollen, so
füllen sie uns oder den unsern zusprechen und wir nicht in oder den Iren, nach¬
dem dannen das vor alter bey den Burggraveu herkomme" und geWest ist."
Damals, 1308, ließ sich Friedrich der Freidige deu weißen Turm, der in der
Südwestecke (im Garten des jetzigen Burgkellers) stehend das Gewölbe und das
Torhaus strategisch beherrschte, zunächst auf zwei Jahre abtreten. Dieser Turm ist
den Burggrafen, obwohl er innerhalb der Ringmauer ihres Hofes lag, nie zurück¬
gegeben worden; vielmehr wurden sie allmählich genötigt, auch das Tor und das
Torhaus und die gnuze Vorburg, durch die der Weg zum Dom und zum Schlosse
der Markgrafen führte, diesen abzutreten. Trotzdem behaupteten die Burggrafen
ihre Reichsunmittelbarkeit zum Beispiel in dem Lehnbriefe Kaiser Ludwigs des
Bayern vom 2. Juni 1338 und behielten auch gewisse Rechte über die Stadt
Meißen, nachdem dort ein Bürgermeister und eine Anzahl "Gesworne" (eonsulvs se
inra>ti) die eigentliche Regierung in die Hand genommen hatten. Denn als 1329
an Stelle des "Schuhauses" der Schuhmacherinnung ein "Schuhhaus und Kauf¬
haus" erbaut werden soll, geloben die Ratsherren, gewisse Bedingungen zu halten
"in truwen an argelist umhin Herrin Herr Herman und Herr Meynher Bnrcgraven
zu Misne und iren erbin."

Diese Verhältnisse ändern sich erst, als 1426 am 15. Juni Burggraf Heinrich
der Zweite, der letzte der Meinherier, in der für deu meißnischen Adel so ver¬
hängnisvollen Hussitenschlacht bei Aussig geblieben war. Obwohl Kaiser Sigismund
danach seineu Reichshofrichter Heinrich von Planen mit der Bnrggrafschaft Meißen
belehnte, haben dieser und seine Nachfolger doch weder in Meißen selbst noch im
Distrikt der Burggrafschaft ihre Rechte wirklich ausgeübt, da die Wettiner als
äomim teri-as die Erbschaft der Meinherier beanspruchten und in mehreren Verträgen


Meißen

oberte, war er in dessen Lager und übernahm mit Albrecht, dem Burggrafen von
Leisnig, Heinrich von Kolditz und einem Herrn von Waldenburg das Freiberger
Silberbergwerk gegen Zahlung von 3000 Mark Silbers an den König Adolf in
Pfandbesitz. Während nun der Markgraf Friedrich heimatlos umherirrte — sogar
in der Lombardei soll er gewesen sein, um sich als Sohn einer Hohenstaufin dort
eine neue Herrschaft zu gründen —, war der Burggraf Meinher der Dritte der
eigentliche Gebieter in Meißen. In diese Zeit fällt wohl der nicht von Heinrich
den: Erlauchten, sondern von Meinher dem Dritten herrührende Bau der Stein¬
brücke, des sogenannten Gewölbes vom ersten Burgtor herüber zum zweiten. Noch
heute sichtbar ist der in der Mitte des westlichen Zinnenkranzes eingemauerte mäch¬
tige steinerne einköpfige Adler des Reichs, in dessen Flügeln und Schwanz sich
verschiedne, schwer erkennbare Wappen, darunter, wie ich glaube, die gekreuzten
Balken des burggräflichen Wappens befinden. Sehe ich recht, so haben wir hier
den Trutzadler der sich wieder reichsunmittelbar fühlenden Burggrafen vor uns,
durch deu er seine „Freiheit" und wohl auch den Sitz seines Gerichts markierte.
Aber diese Herrlichkeit war von kurzer Dauer. Als 1307 die „Schwaben" Albrechts
des Ersten bei Lucka im Altenburgischen von Friedrich dem Freidigen und seinem
Bruder Diezmann besiegt worden waren, und König Albrecht selbst am 1. Mai 1308
von Johann (Parrieida) und seinen Genossen ermordet worden war, stellte Friedrich
die wettinische Macht in Meißen und Thüringen wieder her. So mußte sich um
18. August 1308 außer andern Edeln des Landes auch der Bnrggrnf Meinher
der Dritte von Meißen vor dem Markgrafen demütigen. Diese Gelegenheit be¬
nutzten die Wettiner zur Beseitigung eines sie drückenden Verhältnisses auf dem
Meißner Burgberge. Sie hatten nämlich, abgesehen von einem von der Wasser¬
burg hinaufführenden Fußsteige, keinen andern reit- und fahrbaren Zugang zu ihrer
Burg, als das dem Burggrafen gehörende Gewölbe und den durch dessen Burg
hiudurchführenden Weg. So konnten die Burggrafen noch 1435 in dem soge¬
nannten Forchheimer Schied, in dem sie ihre Klagen wider die Wettiner aus-
sprachen, sagen: „und der Torwart sol den flussel von unserm wegen zu dem Tore
haben, und wannen sie jdie Markgrafen^ oder die Iren alß oder ein wollen, so
füllen sie uns oder den unsern zusprechen und wir nicht in oder den Iren, nach¬
dem dannen das vor alter bey den Burggraveu herkomme« und geWest ist."
Damals, 1308, ließ sich Friedrich der Freidige deu weißen Turm, der in der
Südwestecke (im Garten des jetzigen Burgkellers) stehend das Gewölbe und das
Torhaus strategisch beherrschte, zunächst auf zwei Jahre abtreten. Dieser Turm ist
den Burggrafen, obwohl er innerhalb der Ringmauer ihres Hofes lag, nie zurück¬
gegeben worden; vielmehr wurden sie allmählich genötigt, auch das Tor und das
Torhaus und die gnuze Vorburg, durch die der Weg zum Dom und zum Schlosse
der Markgrafen führte, diesen abzutreten. Trotzdem behaupteten die Burggrafen
ihre Reichsunmittelbarkeit zum Beispiel in dem Lehnbriefe Kaiser Ludwigs des
Bayern vom 2. Juni 1338 und behielten auch gewisse Rechte über die Stadt
Meißen, nachdem dort ein Bürgermeister und eine Anzahl „Gesworne" (eonsulvs se
inra>ti) die eigentliche Regierung in die Hand genommen hatten. Denn als 1329
an Stelle des „Schuhauses" der Schuhmacherinnung ein „Schuhhaus und Kauf¬
haus" erbaut werden soll, geloben die Ratsherren, gewisse Bedingungen zu halten
„in truwen an argelist umhin Herrin Herr Herman und Herr Meynher Bnrcgraven
zu Misne und iren erbin."

Diese Verhältnisse ändern sich erst, als 1426 am 15. Juni Burggraf Heinrich
der Zweite, der letzte der Meinherier, in der für deu meißnischen Adel so ver¬
hängnisvollen Hussitenschlacht bei Aussig geblieben war. Obwohl Kaiser Sigismund
danach seineu Reichshofrichter Heinrich von Planen mit der Bnrggrafschaft Meißen
belehnte, haben dieser und seine Nachfolger doch weder in Meißen selbst noch im
Distrikt der Burggrafschaft ihre Rechte wirklich ausgeübt, da die Wettiner als
äomim teri-as die Erbschaft der Meinherier beanspruchten und in mehreren Verträgen


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[0618] Meißen oberte, war er in dessen Lager und übernahm mit Albrecht, dem Burggrafen von Leisnig, Heinrich von Kolditz und einem Herrn von Waldenburg das Freiberger Silberbergwerk gegen Zahlung von 3000 Mark Silbers an den König Adolf in Pfandbesitz. Während nun der Markgraf Friedrich heimatlos umherirrte — sogar in der Lombardei soll er gewesen sein, um sich als Sohn einer Hohenstaufin dort eine neue Herrschaft zu gründen —, war der Burggraf Meinher der Dritte der eigentliche Gebieter in Meißen. In diese Zeit fällt wohl der nicht von Heinrich den: Erlauchten, sondern von Meinher dem Dritten herrührende Bau der Stein¬ brücke, des sogenannten Gewölbes vom ersten Burgtor herüber zum zweiten. Noch heute sichtbar ist der in der Mitte des westlichen Zinnenkranzes eingemauerte mäch¬ tige steinerne einköpfige Adler des Reichs, in dessen Flügeln und Schwanz sich verschiedne, schwer erkennbare Wappen, darunter, wie ich glaube, die gekreuzten Balken des burggräflichen Wappens befinden. Sehe ich recht, so haben wir hier den Trutzadler der sich wieder reichsunmittelbar fühlenden Burggrafen vor uns, durch deu er seine „Freiheit" und wohl auch den Sitz seines Gerichts markierte. Aber diese Herrlichkeit war von kurzer Dauer. Als 1307 die „Schwaben" Albrechts des Ersten bei Lucka im Altenburgischen von Friedrich dem Freidigen und seinem Bruder Diezmann besiegt worden waren, und König Albrecht selbst am 1. Mai 1308 von Johann (Parrieida) und seinen Genossen ermordet worden war, stellte Friedrich die wettinische Macht in Meißen und Thüringen wieder her. So mußte sich um 18. August 1308 außer andern Edeln des Landes auch der Bnrggrnf Meinher der Dritte von Meißen vor dem Markgrafen demütigen. Diese Gelegenheit be¬ nutzten die Wettiner zur Beseitigung eines sie drückenden Verhältnisses auf dem Meißner Burgberge. Sie hatten nämlich, abgesehen von einem von der Wasser¬ burg hinaufführenden Fußsteige, keinen andern reit- und fahrbaren Zugang zu ihrer Burg, als das dem Burggrafen gehörende Gewölbe und den durch dessen Burg hiudurchführenden Weg. So konnten die Burggrafen noch 1435 in dem soge¬ nannten Forchheimer Schied, in dem sie ihre Klagen wider die Wettiner aus- sprachen, sagen: „und der Torwart sol den flussel von unserm wegen zu dem Tore haben, und wannen sie jdie Markgrafen^ oder die Iren alß oder ein wollen, so füllen sie uns oder den unsern zusprechen und wir nicht in oder den Iren, nach¬ dem dannen das vor alter bey den Burggraveu herkomme« und geWest ist." Damals, 1308, ließ sich Friedrich der Freidige deu weißen Turm, der in der Südwestecke (im Garten des jetzigen Burgkellers) stehend das Gewölbe und das Torhaus strategisch beherrschte, zunächst auf zwei Jahre abtreten. Dieser Turm ist den Burggrafen, obwohl er innerhalb der Ringmauer ihres Hofes lag, nie zurück¬ gegeben worden; vielmehr wurden sie allmählich genötigt, auch das Tor und das Torhaus und die gnuze Vorburg, durch die der Weg zum Dom und zum Schlosse der Markgrafen führte, diesen abzutreten. Trotzdem behaupteten die Burggrafen ihre Reichsunmittelbarkeit zum Beispiel in dem Lehnbriefe Kaiser Ludwigs des Bayern vom 2. Juni 1338 und behielten auch gewisse Rechte über die Stadt Meißen, nachdem dort ein Bürgermeister und eine Anzahl „Gesworne" (eonsulvs se inra>ti) die eigentliche Regierung in die Hand genommen hatten. Denn als 1329 an Stelle des „Schuhauses" der Schuhmacherinnung ein „Schuhhaus und Kauf¬ haus" erbaut werden soll, geloben die Ratsherren, gewisse Bedingungen zu halten „in truwen an argelist umhin Herrin Herr Herman und Herr Meynher Bnrcgraven zu Misne und iren erbin." Diese Verhältnisse ändern sich erst, als 1426 am 15. Juni Burggraf Heinrich der Zweite, der letzte der Meinherier, in der für deu meißnischen Adel so ver¬ hängnisvollen Hussitenschlacht bei Aussig geblieben war. Obwohl Kaiser Sigismund danach seineu Reichshofrichter Heinrich von Planen mit der Bnrggrafschaft Meißen belehnte, haben dieser und seine Nachfolger doch weder in Meißen selbst noch im Distrikt der Burggrafschaft ihre Rechte wirklich ausgeübt, da die Wettiner als äomim teri-as die Erbschaft der Meinherier beanspruchten und in mehreren Verträgen

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Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764/618>, abgerufen am 06.02.2025.