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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.

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Das alte Preußen vor l.306

Besitzer nur als Ausnahme zulassen und die Patrimonialgerichtsbarkeit keines¬
wegs aufgeben. Sie kamen nicht auf den naheliegenden, in Frankreich im
Jahre 1739 verwirklichten Gedanken, gegen den Adel den "dritten Stand" zu
benutzen, also zum Beispiel die Köllner zum ostpreußischen Landtage zuzulassen
und damit ein Gegengewicht gegen den Adel zu schaffen, und mit der Idee,
die Zustimmung der Stände zu gesetzgeberischen Maßregeln einzuholen, wußten
sie praktisch nichts anzufangen. Noch konservativer äußerte sich das General¬
direktorium; in einem Jmmediatbericht vom 15. März 1800 verwarf es die
Aufhebung der Erbuntertänigkeit auf das bestimmteste, und von dem Versuche,
die Nation am Staate zu beteiligen, wollte auch Schroeter nichts wissen. So
blieb es bei einzelnen Anläufen; an die Grundlagen des "Systems," unter dem
Preußen in der Tat groß geworden war, wollte niemand rühren. Also trieb
der Staat, von dem Gefühl der UnHaltbarkeit des Bestehenden und von dem
unbefriedigten Drange nach Reformen erfüllt, mit schon erschütterten Grund-
lagen, mit einem provinziell und ständisch gespaltnen Volke, das keinen Anteil
am Staate hatte, in ihm nur eine Steuern und Rekruten heischende Zwangs¬
anstalt sah, deshalb auch ohne ein wirklich politisches Gemeingefühl dahinlebte,
der Katastrophe von Jena zu. Aber so schmerzlich sie war, sie war notwendig.
"Erst mußte das mit den Ansprüchen der absoluten Monarchie und den Aspi¬
rationen des Erbadels so eng verbundne fridericianische Heer auf dem Schlacht¬
felde unterlegen sein, ehe von einer Reform im Ernste die Rede sein konnte."

Nun ist es aber doch für Preußen charakteristisch, daß nach Jena eben
eine Reform kam und nicht eine Revolution wie in Frankreich, denn die Grund¬
lagen des Volkslebens waren eben viel gesünder als dort. Eingeleitet hat sie
die große Denkschrift, die der im Januar 1807 ungnädig entlassene Freiherr
vom Stein auf seinem Stammschlosse bei Nassau zunächst für den ihm be¬
freundeten Fürsten Anton von Radziwill, den Gemahl der Prinzessin Luise
von Preußen, im Juni 1807 vollendete ("Über die zweckmüßige Bildung der
obersten und der Provinzial-, Finanz- und Polizei-Behörden in der preußischen
Monarchie"). Was im einzelnen schon bisher gefordert und geplant worden
war, das erscheint hier als ein großes geschlossenes, auf dem Boden des Be¬
stehenden aufgebautes Reformprogramm. An die Stelle des Kabinetts tritt
das Ministerkollegium, in Fachministerien gegliedert; denn die Provinzial-
departements sind mir geeignet, die Interessen ihrer Provinzen, nicht die des
ganzen Staates wahrzunehmen. Die Verwaltung wird von der Justiz getrennt,
die besondern Behörden zu überweisen ist; an die Stelle der "im Prinzip und
in der Ausführung fehlerhaften" Patrimonialgerichte treten Kreisgerichte. Die
Landschulen sollen verbessert werden. Den Bauern ist die persönliche Freiheit
und das Eigentum ihrer Hufen zu gewähren, ihre Abgaben und Dienste sind
durch Urbarien festzustellen und können abgekauft werden. In allen Provinzen
sollen Landstände bestehn, die einen Anteil an der Verwaltung der Provinz
und der niedern Verbände haben. Dadurch soll eine enge Verbindung zwischen
dem Staate und der Nation hergestellt werden; unter der Nation im politischen
Sinne versteht Stein aber nur die "Eigentümer aller Klassen," Grundbesitzer,
Fabrikanten, Kaufleute, Rentner, anch Vertreter "aller gebildeten Klassen/


Das alte Preußen vor l.306

Besitzer nur als Ausnahme zulassen und die Patrimonialgerichtsbarkeit keines¬
wegs aufgeben. Sie kamen nicht auf den naheliegenden, in Frankreich im
Jahre 1739 verwirklichten Gedanken, gegen den Adel den „dritten Stand" zu
benutzen, also zum Beispiel die Köllner zum ostpreußischen Landtage zuzulassen
und damit ein Gegengewicht gegen den Adel zu schaffen, und mit der Idee,
die Zustimmung der Stände zu gesetzgeberischen Maßregeln einzuholen, wußten
sie praktisch nichts anzufangen. Noch konservativer äußerte sich das General¬
direktorium; in einem Jmmediatbericht vom 15. März 1800 verwarf es die
Aufhebung der Erbuntertänigkeit auf das bestimmteste, und von dem Versuche,
die Nation am Staate zu beteiligen, wollte auch Schroeter nichts wissen. So
blieb es bei einzelnen Anläufen; an die Grundlagen des „Systems," unter dem
Preußen in der Tat groß geworden war, wollte niemand rühren. Also trieb
der Staat, von dem Gefühl der UnHaltbarkeit des Bestehenden und von dem
unbefriedigten Drange nach Reformen erfüllt, mit schon erschütterten Grund-
lagen, mit einem provinziell und ständisch gespaltnen Volke, das keinen Anteil
am Staate hatte, in ihm nur eine Steuern und Rekruten heischende Zwangs¬
anstalt sah, deshalb auch ohne ein wirklich politisches Gemeingefühl dahinlebte,
der Katastrophe von Jena zu. Aber so schmerzlich sie war, sie war notwendig.
„Erst mußte das mit den Ansprüchen der absoluten Monarchie und den Aspi¬
rationen des Erbadels so eng verbundne fridericianische Heer auf dem Schlacht¬
felde unterlegen sein, ehe von einer Reform im Ernste die Rede sein konnte."

Nun ist es aber doch für Preußen charakteristisch, daß nach Jena eben
eine Reform kam und nicht eine Revolution wie in Frankreich, denn die Grund¬
lagen des Volkslebens waren eben viel gesünder als dort. Eingeleitet hat sie
die große Denkschrift, die der im Januar 1807 ungnädig entlassene Freiherr
vom Stein auf seinem Stammschlosse bei Nassau zunächst für den ihm be¬
freundeten Fürsten Anton von Radziwill, den Gemahl der Prinzessin Luise
von Preußen, im Juni 1807 vollendete („Über die zweckmüßige Bildung der
obersten und der Provinzial-, Finanz- und Polizei-Behörden in der preußischen
Monarchie"). Was im einzelnen schon bisher gefordert und geplant worden
war, das erscheint hier als ein großes geschlossenes, auf dem Boden des Be¬
stehenden aufgebautes Reformprogramm. An die Stelle des Kabinetts tritt
das Ministerkollegium, in Fachministerien gegliedert; denn die Provinzial-
departements sind mir geeignet, die Interessen ihrer Provinzen, nicht die des
ganzen Staates wahrzunehmen. Die Verwaltung wird von der Justiz getrennt,
die besondern Behörden zu überweisen ist; an die Stelle der „im Prinzip und
in der Ausführung fehlerhaften" Patrimonialgerichte treten Kreisgerichte. Die
Landschulen sollen verbessert werden. Den Bauern ist die persönliche Freiheit
und das Eigentum ihrer Hufen zu gewähren, ihre Abgaben und Dienste sind
durch Urbarien festzustellen und können abgekauft werden. In allen Provinzen
sollen Landstände bestehn, die einen Anteil an der Verwaltung der Provinz
und der niedern Verbände haben. Dadurch soll eine enge Verbindung zwischen
dem Staate und der Nation hergestellt werden; unter der Nation im politischen
Sinne versteht Stein aber nur die „Eigentümer aller Klassen," Grundbesitzer,
Fabrikanten, Kaufleute, Rentner, anch Vertreter „aller gebildeten Klassen/


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764/358>, abgerufen am 05.02.2025.