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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.

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Das alte Preußen vor ^306

keineswegs das ganze Volk ohne Unterschied. So hoffte er den Einfluß der
Bureaukratie zu beschränken, deren "Mietlingsgeist" der stolze Edelmann ver¬
achtete. Die Städte sollen von gewählten, unbesoldeten, von der Regierung nur
bestätigten Magistraten verwaltet werden, neben ihnen aber überall Stadtver¬
ordnete stehn. Ebenso sollen die ländlichen Gemeinden ihre "Dorfgerichte" selbst
wählen und Vertreter zu den Kreistagen entsenden. Den Gemeindeobrigkeiten,
die ihre gerichtlichen Befugnisse größtenteils an die Kreisgerichte abgeben, bleiben
die Ortspolizei, die Verwaltung des Gemeindevermögens und der Anstalten für
den öffentlichen Unterricht, die Wohltätigkeit und andre Gemeindebedürfnisse;
bei den Beratungen sind die Stadtverordneten zuzuziehn. Über das alles hat
die Negierung nur das Aufsichtsrecht, die Bevormundung durch den Steuerrad
hört auf. Damit fallen die steuerrätlichen Kreise. Dagegen dauern die von
den Landräten verwalteten rein topographischen Kreise und die Kreistage fort.
Aber zu diesen werden neben den mit Virilstimmen ausgestatteten Ritterguts¬
besitzern die Vertreter der städtischen und der ländlichen Gemeinden berufen;
diese wühlen dann die Abgeordneten zu den Landtagen aus den "Eigentümern,"
die eine schuldenfreie Rente mindestens von dreihundert Talern haben. Dem
Landtage der Provinz steht die "innere Polizei" zu, d. h. die Beratung des
Provinzialgesetzbuchs, die bäuerlichen Verhältnisse, die Unterrichts- und Armen¬
anstalten, die Gemeinheitsteilungen, die Austrocknung der Sümpfe und der
Moore, das Straßenwesen. Dafür erhält jede Provinz einen besondern Fonds.
An der Spitze der Provinz steht die "Kammer" aus königlichen Beamten und
Deputierten des Landtags, die der König auf Vorschlag für sechs Jahre aus¬
wählt. Doch behalten die Berufsbeamten die Verwaltung des öffentlichen Ein¬
kommens, die Militärsachen, die oberste polizeiliche Aufsicht und alles, was den
Gesamtstaat betrifft, auch wird ihnen der "Präsident" entnommen. Als Ab¬
schluß dieser ganzen Reform denkt sich Stein, wie aus einem Briefe an Harden-
berg aus Memel vom 8. Dezember 1807 hervorgeht, in der Zukunft "Reichs-
stünde." Er zweifelt nicht, daß sich für die von ihm vorgezeichnete Selbst¬
verwaltung geeignete Männer in genügender Zahl finden würden, und daß
ihre Teilnahme an der Verwaltung die Fundamente des Staats nur verstärken,
>naht erschüttern würde. Auch die aufständischen Polen, deren Abtrennung er
"och nicht voraussah, glaubt er mit dem deutschen Staate durch "freie Ent¬
wicklung und Veredlung der eigentümlichen Natur jedes Völkcrstammes" ver¬
söhnen zu können; ja er Null dem König von Preußen auch den Titel eines
Königs vou Polen geben und in Warschau einen Statthalter aus dem polnischen
Adel einsetzen.

So das Programm, das Erinnerungen an die von Stein immer geschützte
blühende westfälische Selbstverwaltung, an das von ihm bewunderte englische
Selfgovernment und nicht zum wenigsten an die Umgestaltungen in Frank-
^>es, an die Ideen von 1789, zu einem wohldurchdachten, doch dem germanischen
leiste entsprechenden und alle lebendigen Kräfte des Volks zur Mitarbeit auf¬
rufenden Ganzen verband. Ebendeshalb ist es dem großen Minister vergönnt
gewesen, es in einigen grundlegenden Teilen selbst zu verwirklichen, und das
ni den Trümmerstttcken eines bis aufs Blut ausgesognen, noch von den Feinden


Das alte Preußen vor ^306

keineswegs das ganze Volk ohne Unterschied. So hoffte er den Einfluß der
Bureaukratie zu beschränken, deren „Mietlingsgeist" der stolze Edelmann ver¬
achtete. Die Städte sollen von gewählten, unbesoldeten, von der Regierung nur
bestätigten Magistraten verwaltet werden, neben ihnen aber überall Stadtver¬
ordnete stehn. Ebenso sollen die ländlichen Gemeinden ihre „Dorfgerichte" selbst
wählen und Vertreter zu den Kreistagen entsenden. Den Gemeindeobrigkeiten,
die ihre gerichtlichen Befugnisse größtenteils an die Kreisgerichte abgeben, bleiben
die Ortspolizei, die Verwaltung des Gemeindevermögens und der Anstalten für
den öffentlichen Unterricht, die Wohltätigkeit und andre Gemeindebedürfnisse;
bei den Beratungen sind die Stadtverordneten zuzuziehn. Über das alles hat
die Negierung nur das Aufsichtsrecht, die Bevormundung durch den Steuerrad
hört auf. Damit fallen die steuerrätlichen Kreise. Dagegen dauern die von
den Landräten verwalteten rein topographischen Kreise und die Kreistage fort.
Aber zu diesen werden neben den mit Virilstimmen ausgestatteten Ritterguts¬
besitzern die Vertreter der städtischen und der ländlichen Gemeinden berufen;
diese wühlen dann die Abgeordneten zu den Landtagen aus den „Eigentümern,"
die eine schuldenfreie Rente mindestens von dreihundert Talern haben. Dem
Landtage der Provinz steht die „innere Polizei" zu, d. h. die Beratung des
Provinzialgesetzbuchs, die bäuerlichen Verhältnisse, die Unterrichts- und Armen¬
anstalten, die Gemeinheitsteilungen, die Austrocknung der Sümpfe und der
Moore, das Straßenwesen. Dafür erhält jede Provinz einen besondern Fonds.
An der Spitze der Provinz steht die „Kammer" aus königlichen Beamten und
Deputierten des Landtags, die der König auf Vorschlag für sechs Jahre aus¬
wählt. Doch behalten die Berufsbeamten die Verwaltung des öffentlichen Ein¬
kommens, die Militärsachen, die oberste polizeiliche Aufsicht und alles, was den
Gesamtstaat betrifft, auch wird ihnen der „Präsident" entnommen. Als Ab¬
schluß dieser ganzen Reform denkt sich Stein, wie aus einem Briefe an Harden-
berg aus Memel vom 8. Dezember 1807 hervorgeht, in der Zukunft „Reichs-
stünde." Er zweifelt nicht, daß sich für die von ihm vorgezeichnete Selbst¬
verwaltung geeignete Männer in genügender Zahl finden würden, und daß
ihre Teilnahme an der Verwaltung die Fundamente des Staats nur verstärken,
>naht erschüttern würde. Auch die aufständischen Polen, deren Abtrennung er
"och nicht voraussah, glaubt er mit dem deutschen Staate durch „freie Ent¬
wicklung und Veredlung der eigentümlichen Natur jedes Völkcrstammes" ver¬
söhnen zu können; ja er Null dem König von Preußen auch den Titel eines
Königs vou Polen geben und in Warschau einen Statthalter aus dem polnischen
Adel einsetzen.

So das Programm, das Erinnerungen an die von Stein immer geschützte
blühende westfälische Selbstverwaltung, an das von ihm bewunderte englische
Selfgovernment und nicht zum wenigsten an die Umgestaltungen in Frank-
^>es, an die Ideen von 1789, zu einem wohldurchdachten, doch dem germanischen
leiste entsprechenden und alle lebendigen Kräfte des Volks zur Mitarbeit auf¬
rufenden Ganzen verband. Ebendeshalb ist es dem großen Minister vergönnt
gewesen, es in einigen grundlegenden Teilen selbst zu verwirklichen, und das
ni den Trümmerstttcken eines bis aufs Blut ausgesognen, noch von den Feinden


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764/359>, abgerufen am 05.02.2025.