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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.

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gesellschaft -- solche sind in den Sitzungen immer anwesend -- hervor und
sagt, er kenne den Fall; der Knabe sei durch elende häusliche Verhältnisse
verdorben; das beste werde sein, er komme in die Erziehungsanstalt der Gesell¬
schaft. Der Richter übergibt ihn dieser. So verfährt der Richter, ganz formlos,
nach seinem gesunden Menschenverstand und nach den Umständen entscheidend,
wie es am zweckmäßigsten erscheint. Hintrager hat von diesen Verhandlungen
den Eindruck gewonnen, "daß hier im bunten Durcheinander die Kinder des
Volkes sich zum Richtertische drängen, um dem Richter wie einem Vater ihre
Leiden und Klagen vorzutragen und Abhilfe zu suchen." Der Richter fragt
nicht nach der Legitimation des Nechtsanwalts, kümmert sich nicht um die Namen
der Parteien und untersucht nicht die nähern Umstünde der Bagatellsachen.

Nicht anders geht es beim Oourt ok Lxsoial LWswns zu, der etwa unsrer
Strafkammer entspricht und mit drei Richtern besetzt ist, die so wenig wie die
Einzelrichter studierte Juristen sind. Den Vorsitz führt in den von unserm
Amtsrichter besuchten Verhandlungen ein Herr Jerome. Der Herausgeber
eines illustrierten Witzblatts ist wegen eines unsittlichen Beitrags zu zwanzig
Dollars Strafe verurteilt worden. Zwölf Kollegen von der Presse kommen
und bitten um Aufhebung oder wenigstens Milderung des Urteils, weil der
Schuldige arm und zudem nur Strohmann sei. Jeromes Kollegen sind ge¬
neigt, die Bitte zu erfüllen, er aber bleibt bei seiner Entscheidung, erklärt sich
jedoch bereit, fünfundzwanzig Dollars beizusteuern, wenn für den armen Teufel
eine Sammlung veranstaltet werde. Der Richter darf nämlich sein Urteil
innerhalb des laufenden Vierteljahrs aufheben oder ändern, er darf auch die
Vollstreckung des Urteils bedingungsweise oder unbedingt suspendieren, so
lange er will. Das einemal war dastg,ra^-<ZÄ808-<Zg,/, wo nnr Alimenten¬
klagen abgefertigt wurden. Im Raume für die Angeklagten sitzen die Väter,
im Zeugenraume die Mütter -- meist Eingewanderte -- mit ihren Säug¬
lingen und die Vertreter der alimentationspflichtigen Gemeinden, die bei der
Gelegenheit bemüht sind, die Paare zur Verheiratung zu bewegen. Ein andres
mal läßt Jerome einen kranken Verurteilten ärztlich untersuchen lind sagt
dann: "Ich habe die Wahl, ob ich Sie ins Zuchthaus oder ins Grafschafts¬
gefängnis schicken will. Ich tue das zweite, weil Sie ein unheilbares Leiden
haben, damit Sie nicht im Zuchthause sterben müssen. Aus dem Grafschafts¬
gefängnisse können Sie, wenn der Tod nahe scheint, nach Hause entlassen
werden." Auch Jerome fragt öfter: Was soll man nun mit Ihnen machen?
Zum Beispiel bei einem des Diebstahls überführten Mädchen von achtzehn
Jahren. Diesesmal meldet sich ein weiblicher Gefängniscngel. Die Dame
bittet, mit der Angeklagten unter vier Augen reden zu dürfen. Das Ergebnis
der Unterredung ist, daß sich Frau Forster erbietet, die Person in ihr Haus
aufzunehmen. Der Richter übergibt sie ihr. Die Gefängnisstrafe wird mög¬
lichst so gelegt, daß der Sträfling nicht im Winter herauskommt; geschieht das
einmal, so bekommt er bei der Entlassung einen Winterüberzieher. Ein acht¬
zehnjähriger Bursche, der wegen Diebstahls zu sechzig Tagen Gefängnis ver¬
urteilt worden war, hat wegen der ungelegnen Zeit drei Monate Strafaufschub
bekommen. Nach deren Verlauf erscheint er wieder, jedoch in Begleitung


gesellschaft — solche sind in den Sitzungen immer anwesend — hervor und
sagt, er kenne den Fall; der Knabe sei durch elende häusliche Verhältnisse
verdorben; das beste werde sein, er komme in die Erziehungsanstalt der Gesell¬
schaft. Der Richter übergibt ihn dieser. So verfährt der Richter, ganz formlos,
nach seinem gesunden Menschenverstand und nach den Umständen entscheidend,
wie es am zweckmäßigsten erscheint. Hintrager hat von diesen Verhandlungen
den Eindruck gewonnen, „daß hier im bunten Durcheinander die Kinder des
Volkes sich zum Richtertische drängen, um dem Richter wie einem Vater ihre
Leiden und Klagen vorzutragen und Abhilfe zu suchen." Der Richter fragt
nicht nach der Legitimation des Nechtsanwalts, kümmert sich nicht um die Namen
der Parteien und untersucht nicht die nähern Umstünde der Bagatellsachen.

Nicht anders geht es beim Oourt ok Lxsoial LWswns zu, der etwa unsrer
Strafkammer entspricht und mit drei Richtern besetzt ist, die so wenig wie die
Einzelrichter studierte Juristen sind. Den Vorsitz führt in den von unserm
Amtsrichter besuchten Verhandlungen ein Herr Jerome. Der Herausgeber
eines illustrierten Witzblatts ist wegen eines unsittlichen Beitrags zu zwanzig
Dollars Strafe verurteilt worden. Zwölf Kollegen von der Presse kommen
und bitten um Aufhebung oder wenigstens Milderung des Urteils, weil der
Schuldige arm und zudem nur Strohmann sei. Jeromes Kollegen sind ge¬
neigt, die Bitte zu erfüllen, er aber bleibt bei seiner Entscheidung, erklärt sich
jedoch bereit, fünfundzwanzig Dollars beizusteuern, wenn für den armen Teufel
eine Sammlung veranstaltet werde. Der Richter darf nämlich sein Urteil
innerhalb des laufenden Vierteljahrs aufheben oder ändern, er darf auch die
Vollstreckung des Urteils bedingungsweise oder unbedingt suspendieren, so
lange er will. Das einemal war dastg,ra^-<ZÄ808-<Zg,/, wo nnr Alimenten¬
klagen abgefertigt wurden. Im Raume für die Angeklagten sitzen die Väter,
im Zeugenraume die Mütter — meist Eingewanderte — mit ihren Säug¬
lingen und die Vertreter der alimentationspflichtigen Gemeinden, die bei der
Gelegenheit bemüht sind, die Paare zur Verheiratung zu bewegen. Ein andres
mal läßt Jerome einen kranken Verurteilten ärztlich untersuchen lind sagt
dann: „Ich habe die Wahl, ob ich Sie ins Zuchthaus oder ins Grafschafts¬
gefängnis schicken will. Ich tue das zweite, weil Sie ein unheilbares Leiden
haben, damit Sie nicht im Zuchthause sterben müssen. Aus dem Grafschafts¬
gefängnisse können Sie, wenn der Tod nahe scheint, nach Hause entlassen
werden." Auch Jerome fragt öfter: Was soll man nun mit Ihnen machen?
Zum Beispiel bei einem des Diebstahls überführten Mädchen von achtzehn
Jahren. Diesesmal meldet sich ein weiblicher Gefängniscngel. Die Dame
bittet, mit der Angeklagten unter vier Augen reden zu dürfen. Das Ergebnis
der Unterredung ist, daß sich Frau Forster erbietet, die Person in ihr Haus
aufzunehmen. Der Richter übergibt sie ihr. Die Gefängnisstrafe wird mög¬
lichst so gelegt, daß der Sträfling nicht im Winter herauskommt; geschieht das
einmal, so bekommt er bei der Entlassung einen Winterüberzieher. Ein acht¬
zehnjähriger Bursche, der wegen Diebstahls zu sechzig Tagen Gefängnis ver¬
urteilt worden war, hat wegen der ungelegnen Zeit drei Monate Strafaufschub
bekommen. Nach deren Verlauf erscheint er wieder, jedoch in Begleitung


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764/204>, abgerufen am 05.02.2025.