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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.

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Amerikanische Strafrechtspflege

eines Herrn, der mitteilt, er habe den Burschen in seinem Geschäft angestellt,
sei mit ihm zufrieden und bürge für sein ferneres Wohlverhalten, Daraufhin
schenkt man ihm die Strafe.

Mit diesem praktischen Verfahren vergleiche man unsre berühmten Fälle,
zum Beispiel den folgenden, der dieser Tage durch die Zeitungen lief. (Wir
wählen absichtlich einen, der nicht tragisch, sondern bloß komisch ist.) In
einem norddeutschen Kreise ist jeder Landwirt gehalten, alljährlich eine nach
der Größe seiner Ackerfläche bemessene Anzahl von Sperlingen oder Sperlings¬
köpfen abzuliefern. Ein Mann, der dieser Verpflichtung nicht nachgekommen
ist, erhält ein Strafmandat. Er wendet sich an das Gericht, weil es ihm un¬
möglich gewesen sei, dem Gebot des Landrath nachzukommen; fangen ließen sich
die Sperlinge nicht, und schießen könne er nicht, ohne ein Gesetz zu übertreten.
Das Gericht verurteilt ihn trotzdem. Sei die Verordnung des Landrath un¬
ausführbar, so müsse dafür gesorgt werden, daß sie aufgehoben werde; aber
so lange sie zu Recht bestehe, müsse der Richter den Übertreter verurteilen.
Und nnn bedenke man noch die Menge von Zeit und Mühe, die unsre Richter,
akademisch gebildete Männer, verschwenden müssen, um in langen Verhand¬
lungen über Bagatellsachen, manchmal bloße Albernheiten, zu Entscheidungen
zu gelangen, deren Zweckmäßigkeit nicht bloß von den Nörglern im dummen
Publikum, sondern auch von einem großen Teile der gelehrtesten Juristen an¬
gezweifelt oder entschieden bestritten wird. Zweckmäßigkeit ist auch für den
Strafvollzug das Entscheidende in Amerika. Strafe heißt das Gefängnis nach
hergebrachter Weise, aber, sagen die Beamten, wir wollen gar nicht strafen;
bei den "Jugendlichen" wollen wir die Erziehung nachholen, die Erwachsnen
wollen wir in einem solchen Zustand entlassen, daß sie für den Kampf ums
Dasein so gut wie möglich ausgerüstet sind. Die amerikanischen Gefängnisse
haben darum nichts Kerkerhaftes an sich; sie sind schon von außen als mit
Gewerbebetrieben verbundne Erziehungsanstalten zu erkennen, und es geht in
ihnen so fröhlich zu, wie in Amerika überhaupt. Die Gutherzigkeit der
Amerikaner -- fröhliche und glückliche Leute sind gutherzig -- beeifert sich,
den Häftlingen das Leben angenehm zu machen. Es fehlt nicht an allen
Arten von Leibesübungen, es wird Theater gespielt, und zwar in der Kapelle
(den Altar schiebt man unterdes hinter die Kulissen), jedes Gefünguis hat seine
von den Gefangnen selbst hergestellte Zeitung; wenn ein Besuch kommt wie
Hiutrager, muß er zu den Boys ein paar Worte sprechen und wird dann in
ihrem Blatte gefeiert; an heißen Tagen wehen den Arbeitenden elektrische
Fächer Kühlung zu; Damen verschönern den Sountagsgottesdienst durch
Gesangsvorträgc, bringen Blumen und führen Beschwerde darüber, daß nicht
jeder Gefangne in seiner Zelle einen Schcinkelstuhl hat. Trotz diesem Götter¬
leben wird das Gefängnis nicht, wie oft bei uns das viel härtere, als
Zufluchtsort erstrebt, weil es doch eben nicht die Freiheit ist, und strenge
Disziplin in den Augen des durch Ungebundenheit verwöhnten Amerikaners
die materiellen Annehmlichkeiten aufwiegt. Hiutrager hat auch die Junior
K(P,Mio besucht, die den Lesern aus den Familieublättern bekannt ist. Darin
regieren zweihundert verwahrloste Knaben und Mädchen, die man in Newyork


Grenzboten U 1905 26
Amerikanische Strafrechtspflege

eines Herrn, der mitteilt, er habe den Burschen in seinem Geschäft angestellt,
sei mit ihm zufrieden und bürge für sein ferneres Wohlverhalten, Daraufhin
schenkt man ihm die Strafe.

Mit diesem praktischen Verfahren vergleiche man unsre berühmten Fälle,
zum Beispiel den folgenden, der dieser Tage durch die Zeitungen lief. (Wir
wählen absichtlich einen, der nicht tragisch, sondern bloß komisch ist.) In
einem norddeutschen Kreise ist jeder Landwirt gehalten, alljährlich eine nach
der Größe seiner Ackerfläche bemessene Anzahl von Sperlingen oder Sperlings¬
köpfen abzuliefern. Ein Mann, der dieser Verpflichtung nicht nachgekommen
ist, erhält ein Strafmandat. Er wendet sich an das Gericht, weil es ihm un¬
möglich gewesen sei, dem Gebot des Landrath nachzukommen; fangen ließen sich
die Sperlinge nicht, und schießen könne er nicht, ohne ein Gesetz zu übertreten.
Das Gericht verurteilt ihn trotzdem. Sei die Verordnung des Landrath un¬
ausführbar, so müsse dafür gesorgt werden, daß sie aufgehoben werde; aber
so lange sie zu Recht bestehe, müsse der Richter den Übertreter verurteilen.
Und nnn bedenke man noch die Menge von Zeit und Mühe, die unsre Richter,
akademisch gebildete Männer, verschwenden müssen, um in langen Verhand¬
lungen über Bagatellsachen, manchmal bloße Albernheiten, zu Entscheidungen
zu gelangen, deren Zweckmäßigkeit nicht bloß von den Nörglern im dummen
Publikum, sondern auch von einem großen Teile der gelehrtesten Juristen an¬
gezweifelt oder entschieden bestritten wird. Zweckmäßigkeit ist auch für den
Strafvollzug das Entscheidende in Amerika. Strafe heißt das Gefängnis nach
hergebrachter Weise, aber, sagen die Beamten, wir wollen gar nicht strafen;
bei den „Jugendlichen" wollen wir die Erziehung nachholen, die Erwachsnen
wollen wir in einem solchen Zustand entlassen, daß sie für den Kampf ums
Dasein so gut wie möglich ausgerüstet sind. Die amerikanischen Gefängnisse
haben darum nichts Kerkerhaftes an sich; sie sind schon von außen als mit
Gewerbebetrieben verbundne Erziehungsanstalten zu erkennen, und es geht in
ihnen so fröhlich zu, wie in Amerika überhaupt. Die Gutherzigkeit der
Amerikaner — fröhliche und glückliche Leute sind gutherzig — beeifert sich,
den Häftlingen das Leben angenehm zu machen. Es fehlt nicht an allen
Arten von Leibesübungen, es wird Theater gespielt, und zwar in der Kapelle
(den Altar schiebt man unterdes hinter die Kulissen), jedes Gefünguis hat seine
von den Gefangnen selbst hergestellte Zeitung; wenn ein Besuch kommt wie
Hiutrager, muß er zu den Boys ein paar Worte sprechen und wird dann in
ihrem Blatte gefeiert; an heißen Tagen wehen den Arbeitenden elektrische
Fächer Kühlung zu; Damen verschönern den Sountagsgottesdienst durch
Gesangsvorträgc, bringen Blumen und führen Beschwerde darüber, daß nicht
jeder Gefangne in seiner Zelle einen Schcinkelstuhl hat. Trotz diesem Götter¬
leben wird das Gefängnis nicht, wie oft bei uns das viel härtere, als
Zufluchtsort erstrebt, weil es doch eben nicht die Freiheit ist, und strenge
Disziplin in den Augen des durch Ungebundenheit verwöhnten Amerikaners
die materiellen Annehmlichkeiten aufwiegt. Hiutrager hat auch die Junior
K(P,Mio besucht, die den Lesern aus den Familieublättern bekannt ist. Darin
regieren zweihundert verwahrloste Knaben und Mädchen, die man in Newyork


Grenzboten U 1905 26
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764/205>, abgerufen am 05.02.2025.