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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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Das geistliche Leben in Leipzig bis zum Legimi der Reformation

in Rom zu stellen, über den Ausgang des Streites liegen keine Akten vor,
daß er aber zugunsten des Rates ausgefallen ist, geht ans der Tatsache hervor,
daß Entritzsch die Stelle tatsächlich bekleidet hat.

Wie der Rat, so hatte auch der Landesherr in Leipzig eine besondre
Kapelle, und zwar in der Pleißenburg. Das Jahr ihrer Errichtung ist un¬
bekannt; jedenfalls war sie 1500 schou vorhanden.

Endlich erhielt die Stadt noch eine elfte Kirche, die von den Erfurter
Schottenmönchen gegründete Jakobskirche, durch die Einverleibung der Ran¬
städter Vorstadt gegen Ende des fünfzehnten Jahrhunderts. Nach einem
lungern Streit verkaufte der Erfurter Abt am 17. März 1484 alle seine
Rechte auf die Jakobsparochie für dreihundert rheinische Gulden an den Rat
der Stadt Leipzig. Die Kirche stand vermutlich links vom heutigen Ran¬
städter Steinweg am Ende der Schotten- oder Jakobsgasse.

Bedenkt man, daß zu diesen Kirchen noch ein kleines Gotteshaus außer¬
halb der Stadt, die Kapelle zum heiligen Kreuze, sowie die Kapellen zweier
Hospitäler, des Se. Georgen- und des Johcmnishospitals kamen, so wird mau
zugeben müssen, daß für die religiösen Bedürfnisse der Einwohner Leipzigs
mehr als ausreichend gesorgt war.

Wir haben gesehen, daß das Thomaskloster einen großen, wenn auch
nicht unbestrittneu Einfluß auf das gesamte geistliche Leben der Stadt aus¬
übte. Eine weitere Stärkung dieses Einflusses erwuchs ihm auch aus der
Gründung der Universität im Jahre 1409. Infolge der anfangs religiös¬
dogmatischen, später tschechisch-nationalen Bewegung, die Husseus Namen trügt,
war es in Prag an der Universität zwischen der böhmischen und den drei
deutschen "Nationen" zu einem Konflikt gekommen, der schließlich zu einer
Massenauswanderung der deutschen Dozenten und Studenten führte. Sie be¬
schlossen, in Leipzig eine neue Universität zu gründen, erwirkten sich die Zu¬
stimmung des Landesherrn und erhielten durch die von Alexander dem Fünften
am 9. September 1409 in Pisa ausgestellte Bulle auch die päpstliche Ge¬
nehmigung. Am 2. Dezember fand die feierliche Eröffnung der neuen Univer¬
sität im Refektorium des Thomasklosters statt. Mochte der Stadt aus der
neuen Gründung auch mancher Vorteil fließen, so wurde diese, weil sie mit
besondern landesherrlichen Rechten und Freiheiten ausgestattet war, und wegen
ihrer engen Verbindung mit dem Thomasklvster für den Rat zu einer Quelle
fortgesetzten Ärgernisfes. Ein Hauptstreitpunkt war dabei die Ausübung der
Gerichtsbarkeit. Die Universität hatte nämlich ihren eignen Gerichtshof für
Kriminalsachen wie Mord, Diebstahl und ähnliche Verbrechen, der sich ans
den "Conservatoren" (wohl Professoren?) der Rechte zusammensetzte, und dem
der Bischof von Merseburg als Oberster Richter oder Kanzler präsidierte.
Dieser ließ sich jedoch durch den Propst des Thomasklosters als "Sub-
eouservntor" vertreten. Die Gerichtsbarkeit für Disziplinarsachen, das ML
wcNrosi-Mai, lag in den Händen des Rektors, dem sie schon 1419 durch deu
Bischof Nikolaus übertragen worden war.

Es war natürlich, daß die rechtliche Sonderstellung der oivss ac^äomivi,
und die Eifersucht, womit Rat und Universität über die Wahrung ihrer Rechts-


Das geistliche Leben in Leipzig bis zum Legimi der Reformation

in Rom zu stellen, über den Ausgang des Streites liegen keine Akten vor,
daß er aber zugunsten des Rates ausgefallen ist, geht ans der Tatsache hervor,
daß Entritzsch die Stelle tatsächlich bekleidet hat.

Wie der Rat, so hatte auch der Landesherr in Leipzig eine besondre
Kapelle, und zwar in der Pleißenburg. Das Jahr ihrer Errichtung ist un¬
bekannt; jedenfalls war sie 1500 schou vorhanden.

Endlich erhielt die Stadt noch eine elfte Kirche, die von den Erfurter
Schottenmönchen gegründete Jakobskirche, durch die Einverleibung der Ran¬
städter Vorstadt gegen Ende des fünfzehnten Jahrhunderts. Nach einem
lungern Streit verkaufte der Erfurter Abt am 17. März 1484 alle seine
Rechte auf die Jakobsparochie für dreihundert rheinische Gulden an den Rat
der Stadt Leipzig. Die Kirche stand vermutlich links vom heutigen Ran¬
städter Steinweg am Ende der Schotten- oder Jakobsgasse.

Bedenkt man, daß zu diesen Kirchen noch ein kleines Gotteshaus außer¬
halb der Stadt, die Kapelle zum heiligen Kreuze, sowie die Kapellen zweier
Hospitäler, des Se. Georgen- und des Johcmnishospitals kamen, so wird mau
zugeben müssen, daß für die religiösen Bedürfnisse der Einwohner Leipzigs
mehr als ausreichend gesorgt war.

Wir haben gesehen, daß das Thomaskloster einen großen, wenn auch
nicht unbestrittneu Einfluß auf das gesamte geistliche Leben der Stadt aus¬
übte. Eine weitere Stärkung dieses Einflusses erwuchs ihm auch aus der
Gründung der Universität im Jahre 1409. Infolge der anfangs religiös¬
dogmatischen, später tschechisch-nationalen Bewegung, die Husseus Namen trügt,
war es in Prag an der Universität zwischen der böhmischen und den drei
deutschen „Nationen" zu einem Konflikt gekommen, der schließlich zu einer
Massenauswanderung der deutschen Dozenten und Studenten führte. Sie be¬
schlossen, in Leipzig eine neue Universität zu gründen, erwirkten sich die Zu¬
stimmung des Landesherrn und erhielten durch die von Alexander dem Fünften
am 9. September 1409 in Pisa ausgestellte Bulle auch die päpstliche Ge¬
nehmigung. Am 2. Dezember fand die feierliche Eröffnung der neuen Univer¬
sität im Refektorium des Thomasklosters statt. Mochte der Stadt aus der
neuen Gründung auch mancher Vorteil fließen, so wurde diese, weil sie mit
besondern landesherrlichen Rechten und Freiheiten ausgestattet war, und wegen
ihrer engen Verbindung mit dem Thomasklvster für den Rat zu einer Quelle
fortgesetzten Ärgernisfes. Ein Hauptstreitpunkt war dabei die Ausübung der
Gerichtsbarkeit. Die Universität hatte nämlich ihren eignen Gerichtshof für
Kriminalsachen wie Mord, Diebstahl und ähnliche Verbrechen, der sich ans
den „Conservatoren" (wohl Professoren?) der Rechte zusammensetzte, und dem
der Bischof von Merseburg als Oberster Richter oder Kanzler präsidierte.
Dieser ließ sich jedoch durch den Propst des Thomasklosters als „Sub-
eouservntor" vertreten. Die Gerichtsbarkeit für Disziplinarsachen, das ML
wcNrosi-Mai, lag in den Händen des Rektors, dem sie schon 1419 durch deu
Bischof Nikolaus übertragen worden war.

Es war natürlich, daß die rechtliche Sonderstellung der oivss ac^äomivi,
und die Eifersucht, womit Rat und Universität über die Wahrung ihrer Rechts-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/597>, abgerufen am 15.01.2025.