Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Das geistliche Leben in Leipzig bis zum Beginn der Reformation

haben durften, so überließ ihnen im Jahre 1380 der Markgraf Wilhelm der
Erste die Nutznießung eines sechsunddreißig Acker großen Holzes im Rosental.
Zusammengebetteltes Geld legten sie zinstragend beim Rat an, so in den
Jahren 1434 und 1437 je hundert Gulden. Die Zinsen hierfür wurden nicht
in barem Gelde, sondern in Form von je einer Tonne Heringe, zahlbar am
Sonntage vor Fastnachten, entrichtet.

Außer den vier Klosterkirchen gab es im dreizehnten Jahrhundert ii?
Leipzig noch zwei andre, die Peterskapelle, die älteste Kultstelle der Stadt,
und die Nikolaikirche. Von beiden ist nichts erhalten geblieben; wir wissen
nur, daß die Peterskapelle an der Stelle der jetzigen Reichsbank stand, während
sich die Nikolaikirche an derselben Stelle erhob, wo die heutige Kirche dieses
Namens steht. Dazu kommen aber noch vier weitere Kapellen, zunächst die
Kathcrinenkapelle, an die noch die Katharinenstraße erinnert, auf der rechten
Seite dieser Straße (vom Markt aus), dicht bei deren Ausgang aus den Brust,
und die Marienkapelle am Ostende des Vrühls, dem Ausgang der Ritterstraße
gegenüber. Das Vermögen dieser vier nicht zu einem Kloster gehörenden Kirchen
wurde von je zwei Bürgern, den Kirchvütern oder Altarleuten, verwaltet. Wie
überall, so wollte auch hier der Propst des Thomasklosters seinen Einfluß geltend
machen, indem er das Recht, diese Altarlente zu ernennen, für sich in Anspruch
nahm, bis man sich dahin einigte, daß die Bürger die Wahl vornehmen, aber
die Bestätigung des Gewühlten durch den Propst erbitten sollten.

Schon 1360 hatte Markgraf Friedrich die Bestimmung getroffen, daß der
Rat die Einkünfte eines Besitzes zu Schilf bei Taucha zur Stiftung eines
Altars im Rathause verwende, aber erst am 10. Oktober 1391 erteilte Papst
Bonifazius der Neunte die Erlaubnis zur Errichtung einer Nathauskapelle
mit der ausdrücklichen Zusicherung, daß diese Kapelle vom Thomaskloster
ganz unabhängig sein sollte. Eine zweite päpstliche Urkunde desselben Datums
besagt noch, "daß der Rat auch, falls einmal ein Kirchenbann über die Stadt
verhängt sein sollte, in seiner Kapelle bei verschlossenen Türen, unter Aus¬
schluß der mit dem Bann belegten, ohne Glockengelnute und mit leiser Stimme
Messe lesen und andre gottesdienstliche Handlungen verrichten lassen dürfe."
Als die Kapelle fertig war, wollte sie der Propst des Thomasklosters nur
unter der Bedingung weihen, daß sie dem Kloster untergeben würde. Der
Rat wandte sich an den Papst, und dieser erlaubte ihm, die Kapelle dnrch
einen beliebigen Bischof weihen zu lassen. Das geschah denn auch am
30. Juli 1394 durch den Meißner Bischof Nikolaus von Kathosien.

Hatte sich der Rat in dieser Angelegenheit von der geistlichen Tyrannei
des Thomasklosters zu befreien versucht, so sehen wir ihn siebzig Jahre später
in einem ernsten Konflikt mit dem Papste selbst. Als im Jahre 1464 der
Ordinarius der Juristenfakultät, Dietrich von Brnckensdorf, der als Syndikus
des Rates die Altaristenstelle der Rathauskapelle bekleidet hatte, Bischof von
Naumburg wurde, wollte Papst Pius der Zweite die erledigte Stelle gegen
den Willen des Rates, der sie dem neuen Syndikus, 1)r. Johannes Eutritzsch,
zugedacht hatte, einem Bamberger Kleriker (Nikolaus Muffel) verleihen. Der
Rat legte Berufung ein, und Eutritzsch erhielt die Allsforderung, sich persönlich


Das geistliche Leben in Leipzig bis zum Beginn der Reformation

haben durften, so überließ ihnen im Jahre 1380 der Markgraf Wilhelm der
Erste die Nutznießung eines sechsunddreißig Acker großen Holzes im Rosental.
Zusammengebetteltes Geld legten sie zinstragend beim Rat an, so in den
Jahren 1434 und 1437 je hundert Gulden. Die Zinsen hierfür wurden nicht
in barem Gelde, sondern in Form von je einer Tonne Heringe, zahlbar am
Sonntage vor Fastnachten, entrichtet.

Außer den vier Klosterkirchen gab es im dreizehnten Jahrhundert ii?
Leipzig noch zwei andre, die Peterskapelle, die älteste Kultstelle der Stadt,
und die Nikolaikirche. Von beiden ist nichts erhalten geblieben; wir wissen
nur, daß die Peterskapelle an der Stelle der jetzigen Reichsbank stand, während
sich die Nikolaikirche an derselben Stelle erhob, wo die heutige Kirche dieses
Namens steht. Dazu kommen aber noch vier weitere Kapellen, zunächst die
Kathcrinenkapelle, an die noch die Katharinenstraße erinnert, auf der rechten
Seite dieser Straße (vom Markt aus), dicht bei deren Ausgang aus den Brust,
und die Marienkapelle am Ostende des Vrühls, dem Ausgang der Ritterstraße
gegenüber. Das Vermögen dieser vier nicht zu einem Kloster gehörenden Kirchen
wurde von je zwei Bürgern, den Kirchvütern oder Altarleuten, verwaltet. Wie
überall, so wollte auch hier der Propst des Thomasklosters seinen Einfluß geltend
machen, indem er das Recht, diese Altarlente zu ernennen, für sich in Anspruch
nahm, bis man sich dahin einigte, daß die Bürger die Wahl vornehmen, aber
die Bestätigung des Gewühlten durch den Propst erbitten sollten.

Schon 1360 hatte Markgraf Friedrich die Bestimmung getroffen, daß der
Rat die Einkünfte eines Besitzes zu Schilf bei Taucha zur Stiftung eines
Altars im Rathause verwende, aber erst am 10. Oktober 1391 erteilte Papst
Bonifazius der Neunte die Erlaubnis zur Errichtung einer Nathauskapelle
mit der ausdrücklichen Zusicherung, daß diese Kapelle vom Thomaskloster
ganz unabhängig sein sollte. Eine zweite päpstliche Urkunde desselben Datums
besagt noch, „daß der Rat auch, falls einmal ein Kirchenbann über die Stadt
verhängt sein sollte, in seiner Kapelle bei verschlossenen Türen, unter Aus¬
schluß der mit dem Bann belegten, ohne Glockengelnute und mit leiser Stimme
Messe lesen und andre gottesdienstliche Handlungen verrichten lassen dürfe."
Als die Kapelle fertig war, wollte sie der Propst des Thomasklosters nur
unter der Bedingung weihen, daß sie dem Kloster untergeben würde. Der
Rat wandte sich an den Papst, und dieser erlaubte ihm, die Kapelle dnrch
einen beliebigen Bischof weihen zu lassen. Das geschah denn auch am
30. Juli 1394 durch den Meißner Bischof Nikolaus von Kathosien.

Hatte sich der Rat in dieser Angelegenheit von der geistlichen Tyrannei
des Thomasklosters zu befreien versucht, so sehen wir ihn siebzig Jahre später
in einem ernsten Konflikt mit dem Papste selbst. Als im Jahre 1464 der
Ordinarius der Juristenfakultät, Dietrich von Brnckensdorf, der als Syndikus
des Rates die Altaristenstelle der Rathauskapelle bekleidet hatte, Bischof von
Naumburg wurde, wollte Papst Pius der Zweite die erledigte Stelle gegen
den Willen des Rates, der sie dem neuen Syndikus, 1)r. Johannes Eutritzsch,
zugedacht hatte, einem Bamberger Kleriker (Nikolaus Muffel) verleihen. Der
Rat legte Berufung ein, und Eutritzsch erhielt die Allsforderung, sich persönlich


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0596" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/296607"/>
          <fw type="header" place="top"> Das geistliche Leben in Leipzig bis zum Beginn der Reformation</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_3031" prev="#ID_3030"> haben durften, so überließ ihnen im Jahre 1380 der Markgraf Wilhelm der<lb/>
Erste die Nutznießung eines sechsunddreißig Acker großen Holzes im Rosental.<lb/>
Zusammengebetteltes Geld legten sie zinstragend beim Rat an, so in den<lb/>
Jahren 1434 und 1437 je hundert Gulden. Die Zinsen hierfür wurden nicht<lb/>
in barem Gelde, sondern in Form von je einer Tonne Heringe, zahlbar am<lb/>
Sonntage vor Fastnachten, entrichtet.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3032"> Außer den vier Klosterkirchen gab es im dreizehnten Jahrhundert ii?<lb/>
Leipzig noch zwei andre, die Peterskapelle, die älteste Kultstelle der Stadt,<lb/>
und die Nikolaikirche. Von beiden ist nichts erhalten geblieben; wir wissen<lb/>
nur, daß die Peterskapelle an der Stelle der jetzigen Reichsbank stand, während<lb/>
sich die Nikolaikirche an derselben Stelle erhob, wo die heutige Kirche dieses<lb/>
Namens steht. Dazu kommen aber noch vier weitere Kapellen, zunächst die<lb/>
Kathcrinenkapelle, an die noch die Katharinenstraße erinnert, auf der rechten<lb/>
Seite dieser Straße (vom Markt aus), dicht bei deren Ausgang aus den Brust,<lb/>
und die Marienkapelle am Ostende des Vrühls, dem Ausgang der Ritterstraße<lb/>
gegenüber. Das Vermögen dieser vier nicht zu einem Kloster gehörenden Kirchen<lb/>
wurde von je zwei Bürgern, den Kirchvütern oder Altarleuten, verwaltet. Wie<lb/>
überall, so wollte auch hier der Propst des Thomasklosters seinen Einfluß geltend<lb/>
machen, indem er das Recht, diese Altarlente zu ernennen, für sich in Anspruch<lb/>
nahm, bis man sich dahin einigte, daß die Bürger die Wahl vornehmen, aber<lb/>
die Bestätigung des Gewühlten durch den Propst erbitten sollten.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3033"> Schon 1360 hatte Markgraf Friedrich die Bestimmung getroffen, daß der<lb/>
Rat die Einkünfte eines Besitzes zu Schilf bei Taucha zur Stiftung eines<lb/>
Altars im Rathause verwende, aber erst am 10. Oktober 1391 erteilte Papst<lb/>
Bonifazius der Neunte die Erlaubnis zur Errichtung einer Nathauskapelle<lb/>
mit der ausdrücklichen Zusicherung, daß diese Kapelle vom Thomaskloster<lb/>
ganz unabhängig sein sollte. Eine zweite päpstliche Urkunde desselben Datums<lb/>
besagt noch, &#x201E;daß der Rat auch, falls einmal ein Kirchenbann über die Stadt<lb/>
verhängt sein sollte, in seiner Kapelle bei verschlossenen Türen, unter Aus¬<lb/>
schluß der mit dem Bann belegten, ohne Glockengelnute und mit leiser Stimme<lb/>
Messe lesen und andre gottesdienstliche Handlungen verrichten lassen dürfe."<lb/>
Als die Kapelle fertig war, wollte sie der Propst des Thomasklosters nur<lb/>
unter der Bedingung weihen, daß sie dem Kloster untergeben würde. Der<lb/>
Rat wandte sich an den Papst, und dieser erlaubte ihm, die Kapelle dnrch<lb/>
einen beliebigen Bischof weihen zu lassen. Das geschah denn auch am<lb/>
30. Juli 1394 durch den Meißner Bischof Nikolaus von Kathosien.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3034" next="#ID_3035"> Hatte sich der Rat in dieser Angelegenheit von der geistlichen Tyrannei<lb/>
des Thomasklosters zu befreien versucht, so sehen wir ihn siebzig Jahre später<lb/>
in einem ernsten Konflikt mit dem Papste selbst. Als im Jahre 1464 der<lb/>
Ordinarius der Juristenfakultät, Dietrich von Brnckensdorf, der als Syndikus<lb/>
des Rates die Altaristenstelle der Rathauskapelle bekleidet hatte, Bischof von<lb/>
Naumburg wurde, wollte Papst Pius der Zweite die erledigte Stelle gegen<lb/>
den Willen des Rates, der sie dem neuen Syndikus, 1)r. Johannes Eutritzsch,<lb/>
zugedacht hatte, einem Bamberger Kleriker (Nikolaus Muffel) verleihen. Der<lb/>
Rat legte Berufung ein, und Eutritzsch erhielt die Allsforderung, sich persönlich</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0596] Das geistliche Leben in Leipzig bis zum Beginn der Reformation haben durften, so überließ ihnen im Jahre 1380 der Markgraf Wilhelm der Erste die Nutznießung eines sechsunddreißig Acker großen Holzes im Rosental. Zusammengebetteltes Geld legten sie zinstragend beim Rat an, so in den Jahren 1434 und 1437 je hundert Gulden. Die Zinsen hierfür wurden nicht in barem Gelde, sondern in Form von je einer Tonne Heringe, zahlbar am Sonntage vor Fastnachten, entrichtet. Außer den vier Klosterkirchen gab es im dreizehnten Jahrhundert ii? Leipzig noch zwei andre, die Peterskapelle, die älteste Kultstelle der Stadt, und die Nikolaikirche. Von beiden ist nichts erhalten geblieben; wir wissen nur, daß die Peterskapelle an der Stelle der jetzigen Reichsbank stand, während sich die Nikolaikirche an derselben Stelle erhob, wo die heutige Kirche dieses Namens steht. Dazu kommen aber noch vier weitere Kapellen, zunächst die Kathcrinenkapelle, an die noch die Katharinenstraße erinnert, auf der rechten Seite dieser Straße (vom Markt aus), dicht bei deren Ausgang aus den Brust, und die Marienkapelle am Ostende des Vrühls, dem Ausgang der Ritterstraße gegenüber. Das Vermögen dieser vier nicht zu einem Kloster gehörenden Kirchen wurde von je zwei Bürgern, den Kirchvütern oder Altarleuten, verwaltet. Wie überall, so wollte auch hier der Propst des Thomasklosters seinen Einfluß geltend machen, indem er das Recht, diese Altarlente zu ernennen, für sich in Anspruch nahm, bis man sich dahin einigte, daß die Bürger die Wahl vornehmen, aber die Bestätigung des Gewühlten durch den Propst erbitten sollten. Schon 1360 hatte Markgraf Friedrich die Bestimmung getroffen, daß der Rat die Einkünfte eines Besitzes zu Schilf bei Taucha zur Stiftung eines Altars im Rathause verwende, aber erst am 10. Oktober 1391 erteilte Papst Bonifazius der Neunte die Erlaubnis zur Errichtung einer Nathauskapelle mit der ausdrücklichen Zusicherung, daß diese Kapelle vom Thomaskloster ganz unabhängig sein sollte. Eine zweite päpstliche Urkunde desselben Datums besagt noch, „daß der Rat auch, falls einmal ein Kirchenbann über die Stadt verhängt sein sollte, in seiner Kapelle bei verschlossenen Türen, unter Aus¬ schluß der mit dem Bann belegten, ohne Glockengelnute und mit leiser Stimme Messe lesen und andre gottesdienstliche Handlungen verrichten lassen dürfe." Als die Kapelle fertig war, wollte sie der Propst des Thomasklosters nur unter der Bedingung weihen, daß sie dem Kloster untergeben würde. Der Rat wandte sich an den Papst, und dieser erlaubte ihm, die Kapelle dnrch einen beliebigen Bischof weihen zu lassen. Das geschah denn auch am 30. Juli 1394 durch den Meißner Bischof Nikolaus von Kathosien. Hatte sich der Rat in dieser Angelegenheit von der geistlichen Tyrannei des Thomasklosters zu befreien versucht, so sehen wir ihn siebzig Jahre später in einem ernsten Konflikt mit dem Papste selbst. Als im Jahre 1464 der Ordinarius der Juristenfakultät, Dietrich von Brnckensdorf, der als Syndikus des Rates die Altaristenstelle der Rathauskapelle bekleidet hatte, Bischof von Naumburg wurde, wollte Papst Pius der Zweite die erledigte Stelle gegen den Willen des Rates, der sie dem neuen Syndikus, 1)r. Johannes Eutritzsch, zugedacht hatte, einem Bamberger Kleriker (Nikolaus Muffel) verleihen. Der Rat legte Berufung ein, und Eutritzsch erhielt die Allsforderung, sich persönlich

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/596
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/596>, abgerufen am 15.01.2025.