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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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Deutsche und Magyaren

öffentlichen Propaganda für eine Revision der dualistischen Verfassung von 1867
begann und um so mächtiger anschwoll, als sich zugleich auch der Zusammen¬
bruch der deutschliberalen Partei und damit des Hcmptträgcrs des dualistischen
Gedankens unter den Deutschen Österreichs vollzog. Die für das Jahr 1897
zu gewürtigende Erneuerung des Zoll- und Handelsbündnisses zwischen beiden
Reichshälften auf weitere zehn Jahre schien sich unter diesen Verhältnissen
immer schwieriger zu gestalten; immerhin wäre sie aber unter Mitwirkung der
Deutschen noch möglich gewesen, wenn man in Pest auch nur im bescheidensten
Maße den Verhältnissen Rechnung getragen hätte und von dem ernsten Willen
beseelt gewesen wäre, die dualistische Verfassung von 1867 aufrecht zu erhalten.

Daß Vanffy, der damals an der Spitze der ungarischen Regierung stand,
den Dualismus der Form nach gewahrt wissen wollte, kann man ohne weiteres
zugeben, aber einerseits war die Macht der Unabhängigkeitspartei von 1848
in Ungarn schon bedenklich im Steigen begriffen, und andrerseits war Vanffy
auch in der Politik zu sehr Betyar, als daß er nicht den Versuch gemacht
hätte, den Widerstand der Unabhängigkeitspartei gegen die Erneuerung des
Zoll- und Handelsbündnisses durch die Erpressung neuer wertvoller Konzessionen
auf Kosten Österreichs zu besänftigen. Vanffy wußte, daß der damalige öster¬
reichische Ministerpräsident Badeni im Reichsrate nur sehr schwer eine Mehrheit
für den neuen, für Österreich viel ungünstigern wirtschaftlichen Ausgleich ge¬
winnen werde, aber er beharrte auf seinen Bedingungen auch dann noch, als
kein Zweifel mehr darüber bestand, daß sich Graf Badeni eine parlamentarische
Mehrheit nur durch nationale Zugeständnisse an die Tschechen werde erkaufen
können, durch Zugeständnisse, die die staatliche Verwaltung in den Sudeten-
lündern, was die Sprache anlangt, den Tschechen ausliefern sollten. Das ist
die Genesis der Badenischen Sprachenverordnungen, und auf sie muß immer
und immer wieder hingewiesen werden, wenn man der Behauptung entgegen¬
treten will, daß nicht die Magyaren, sondern die Deutschen Österreichs Schuld
daran tragen, daß die deutschmagyarische Interessengemeinschaft gegenüber dem
Slawentum in die Brüche gegangen ist.

Kaiserfeld war überzeugt davon gewesen, daß durch das Ausgleichsgesetz
von 1867 die Verfassungsmäßigkeit in Österreich für alle Zeiten gesichert sein
werde. Ungarn hatte auch die Garantie hierfür übernommen, indem es im
Paragraphen 5 des ungarischen Ausgleichsgesetzes aussprach, daß bei Ordnung
und Führung der gemeinsamen Angelegenheiten der verfassungsmäßige Einfluß
Österreichs nicht umgangen werden könne. In den Paragraphen 23, 24 und 25
"ber heißt es ausdrücklich, daß die Grundbedingung der dualistischen Verfassung
die volle Verfassungsmäßigkeit der beiden Reichshälften sei. Nach dem Wort¬
laute des ungarischen Ausgleichsgesetzes unterlag es also nicht dem geringsten
Zweifel, daß Angelegenheiten, die beide Reichshälften berühren, in Osterreich
nur unter Mitwirkung des Parlaments erledigt werden können. Als nun die
Deutschen gegen das Kabinett Badeni wegen den Sprachenverordnungen die
schärfste Opposition eröffneten, und um es zu stürzen, die Regierungsvorlagen
wegen der Erneuerung des wirtschaftlichen Ausgleichs mit Ungarn obstruierten,
trug man in Pest keine Bedenken, den Deutschen in Österreich in den Rücken


Deutsche und Magyaren

öffentlichen Propaganda für eine Revision der dualistischen Verfassung von 1867
begann und um so mächtiger anschwoll, als sich zugleich auch der Zusammen¬
bruch der deutschliberalen Partei und damit des Hcmptträgcrs des dualistischen
Gedankens unter den Deutschen Österreichs vollzog. Die für das Jahr 1897
zu gewürtigende Erneuerung des Zoll- und Handelsbündnisses zwischen beiden
Reichshälften auf weitere zehn Jahre schien sich unter diesen Verhältnissen
immer schwieriger zu gestalten; immerhin wäre sie aber unter Mitwirkung der
Deutschen noch möglich gewesen, wenn man in Pest auch nur im bescheidensten
Maße den Verhältnissen Rechnung getragen hätte und von dem ernsten Willen
beseelt gewesen wäre, die dualistische Verfassung von 1867 aufrecht zu erhalten.

Daß Vanffy, der damals an der Spitze der ungarischen Regierung stand,
den Dualismus der Form nach gewahrt wissen wollte, kann man ohne weiteres
zugeben, aber einerseits war die Macht der Unabhängigkeitspartei von 1848
in Ungarn schon bedenklich im Steigen begriffen, und andrerseits war Vanffy
auch in der Politik zu sehr Betyar, als daß er nicht den Versuch gemacht
hätte, den Widerstand der Unabhängigkeitspartei gegen die Erneuerung des
Zoll- und Handelsbündnisses durch die Erpressung neuer wertvoller Konzessionen
auf Kosten Österreichs zu besänftigen. Vanffy wußte, daß der damalige öster¬
reichische Ministerpräsident Badeni im Reichsrate nur sehr schwer eine Mehrheit
für den neuen, für Österreich viel ungünstigern wirtschaftlichen Ausgleich ge¬
winnen werde, aber er beharrte auf seinen Bedingungen auch dann noch, als
kein Zweifel mehr darüber bestand, daß sich Graf Badeni eine parlamentarische
Mehrheit nur durch nationale Zugeständnisse an die Tschechen werde erkaufen
können, durch Zugeständnisse, die die staatliche Verwaltung in den Sudeten-
lündern, was die Sprache anlangt, den Tschechen ausliefern sollten. Das ist
die Genesis der Badenischen Sprachenverordnungen, und auf sie muß immer
und immer wieder hingewiesen werden, wenn man der Behauptung entgegen¬
treten will, daß nicht die Magyaren, sondern die Deutschen Österreichs Schuld
daran tragen, daß die deutschmagyarische Interessengemeinschaft gegenüber dem
Slawentum in die Brüche gegangen ist.

Kaiserfeld war überzeugt davon gewesen, daß durch das Ausgleichsgesetz
von 1867 die Verfassungsmäßigkeit in Österreich für alle Zeiten gesichert sein
werde. Ungarn hatte auch die Garantie hierfür übernommen, indem es im
Paragraphen 5 des ungarischen Ausgleichsgesetzes aussprach, daß bei Ordnung
und Führung der gemeinsamen Angelegenheiten der verfassungsmäßige Einfluß
Österreichs nicht umgangen werden könne. In den Paragraphen 23, 24 und 25
"ber heißt es ausdrücklich, daß die Grundbedingung der dualistischen Verfassung
die volle Verfassungsmäßigkeit der beiden Reichshälften sei. Nach dem Wort¬
laute des ungarischen Ausgleichsgesetzes unterlag es also nicht dem geringsten
Zweifel, daß Angelegenheiten, die beide Reichshälften berühren, in Osterreich
nur unter Mitwirkung des Parlaments erledigt werden können. Als nun die
Deutschen gegen das Kabinett Badeni wegen den Sprachenverordnungen die
schärfste Opposition eröffneten, und um es zu stürzen, die Regierungsvorlagen
wegen der Erneuerung des wirtschaftlichen Ausgleichs mit Ungarn obstruierten,
trug man in Pest keine Bedenken, den Deutschen in Österreich in den Rücken


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[0297] Deutsche und Magyaren öffentlichen Propaganda für eine Revision der dualistischen Verfassung von 1867 begann und um so mächtiger anschwoll, als sich zugleich auch der Zusammen¬ bruch der deutschliberalen Partei und damit des Hcmptträgcrs des dualistischen Gedankens unter den Deutschen Österreichs vollzog. Die für das Jahr 1897 zu gewürtigende Erneuerung des Zoll- und Handelsbündnisses zwischen beiden Reichshälften auf weitere zehn Jahre schien sich unter diesen Verhältnissen immer schwieriger zu gestalten; immerhin wäre sie aber unter Mitwirkung der Deutschen noch möglich gewesen, wenn man in Pest auch nur im bescheidensten Maße den Verhältnissen Rechnung getragen hätte und von dem ernsten Willen beseelt gewesen wäre, die dualistische Verfassung von 1867 aufrecht zu erhalten. Daß Vanffy, der damals an der Spitze der ungarischen Regierung stand, den Dualismus der Form nach gewahrt wissen wollte, kann man ohne weiteres zugeben, aber einerseits war die Macht der Unabhängigkeitspartei von 1848 in Ungarn schon bedenklich im Steigen begriffen, und andrerseits war Vanffy auch in der Politik zu sehr Betyar, als daß er nicht den Versuch gemacht hätte, den Widerstand der Unabhängigkeitspartei gegen die Erneuerung des Zoll- und Handelsbündnisses durch die Erpressung neuer wertvoller Konzessionen auf Kosten Österreichs zu besänftigen. Vanffy wußte, daß der damalige öster¬ reichische Ministerpräsident Badeni im Reichsrate nur sehr schwer eine Mehrheit für den neuen, für Österreich viel ungünstigern wirtschaftlichen Ausgleich ge¬ winnen werde, aber er beharrte auf seinen Bedingungen auch dann noch, als kein Zweifel mehr darüber bestand, daß sich Graf Badeni eine parlamentarische Mehrheit nur durch nationale Zugeständnisse an die Tschechen werde erkaufen können, durch Zugeständnisse, die die staatliche Verwaltung in den Sudeten- lündern, was die Sprache anlangt, den Tschechen ausliefern sollten. Das ist die Genesis der Badenischen Sprachenverordnungen, und auf sie muß immer und immer wieder hingewiesen werden, wenn man der Behauptung entgegen¬ treten will, daß nicht die Magyaren, sondern die Deutschen Österreichs Schuld daran tragen, daß die deutschmagyarische Interessengemeinschaft gegenüber dem Slawentum in die Brüche gegangen ist. Kaiserfeld war überzeugt davon gewesen, daß durch das Ausgleichsgesetz von 1867 die Verfassungsmäßigkeit in Österreich für alle Zeiten gesichert sein werde. Ungarn hatte auch die Garantie hierfür übernommen, indem es im Paragraphen 5 des ungarischen Ausgleichsgesetzes aussprach, daß bei Ordnung und Führung der gemeinsamen Angelegenheiten der verfassungsmäßige Einfluß Österreichs nicht umgangen werden könne. In den Paragraphen 23, 24 und 25 "ber heißt es ausdrücklich, daß die Grundbedingung der dualistischen Verfassung die volle Verfassungsmäßigkeit der beiden Reichshälften sei. Nach dem Wort¬ laute des ungarischen Ausgleichsgesetzes unterlag es also nicht dem geringsten Zweifel, daß Angelegenheiten, die beide Reichshälften berühren, in Osterreich nur unter Mitwirkung des Parlaments erledigt werden können. Als nun die Deutschen gegen das Kabinett Badeni wegen den Sprachenverordnungen die schärfste Opposition eröffneten, und um es zu stürzen, die Regierungsvorlagen wegen der Erneuerung des wirtschaftlichen Ausgleichs mit Ungarn obstruierten, trug man in Pest keine Bedenken, den Deutschen in Österreich in den Rücken

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/297>, abgerufen am 15.01.2025.