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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Vom Strafmaß

für gewisse Fälle "die Körperstrafe als wirksame Zugabe zur Freiheitsstrafe
zu verhängen, damit der Verbrecher die Strafe auch als ein wirkliches Übel
empfinde."

Wir möchten wohl wissen, woher Professor von Rohland seine Kenntnisse
über den gegenwärtigen Vollzug der Freiheitsstrafe geschöpft hat. Seine An¬
sichten mögen ja zutreffen, soweit das Universitätskarzcr und die Festungshaft
in Betracht kommen; vom Zuchthaus aber zu behaupten, daß es eine milde
Strafe, oder daß es kein "empfindliches Übel" sei, ist gelinde gesagt gedankenlos.
Hat Nohland vielleicht schon einmal mit einem Menschen gesprochen, der "nur"
acht Jahre im Zuchthaus zugebracht hat? Kennt er die Sterblichkeitszahlen
der Gefängnisse und der Zuchthäuser? Hat er schon einmal darüber nachge¬
dacht, worin das eigentlich besteht, was er so schlankweg "einfache Freiheits¬
entziehung mit Arbeitszwang" nennt? Hat er das Buch von Hans Leuß ge¬
lesen "Aus dem Zuchthause"? Wenn er eine einzige dieser Fragen bejahen
könnte, würde er wohl schwerlich noch daran zweifeln, daß das Zuchthaus
auch ohne Prügelstrafe eine furchtbar schwere Strafe, ein wirkliches Übel ver¬
bunden mit "körperlichen Leiden" ist.

Professor von Nohland begründet seinen Wunsch nach Einführung der
Prügelstrafe mit folgenden Worten: "Wer selbst seine Menschenwürde schändet,
der hat auch den Anspruch auf Achtung derselben seitens anderer verwirkt und
kein Recht mehr darauf, daß sein Körper für die Strafe ein moll ins tar^ers
sei." Abgesehen davon, daß es unverständlich ist, was die geschändete Menschen¬
würde mit dem moll unz temAA-ö des Körpers zu tun hat, muß man fragen,
was heißt denn das eigentlich: "Seine Menschenwürde schänden"? Tut das
nicht zum Beispiel jeder, der sich sinnlos betrinkt oder sich sonst zum Sklaven
irgend eines Lasters macht? Will Herr von Rohland in allen solchen Füllen
prügeln? Und wenn die Roheit der Gesinnung des Täters entscheiden soll,
ob er "Prügel verdient" oder nicht, wer soll denn bei einem so subjektiven Be¬
griff kompetent genug zur Entscheidung sein? Der Herr Professor möge nicht
vergessen, daß es recht verständige Leute gibt, die die Anwendung der Prügel¬
strafe auch für eine Roheit halten; so sagt Leuß (S. 118): "Wenige Jahrzehnte
hinter uns liegt das Anschmieden von Schwerbestraftcn an Eisenkugeln und
andre Roheiten, deren Erneuerung von einigen politischen Bauern in unwissender
Gemeinheit verlangt wird." Und Professor von Liszt sagt in einer kurzen
Entgegnung auf die Nohlandschen Ausführungen (Deutsche Juristenzeitung, 1903,
Ur. 23): "Wenn die Vergeltungsidee ohne die Prügelstrafe nicht auskommen
kann, so hat sie sich selbst gerichtet. Folgerichtiger wäre es, gleich zu den
Leibesstrafen der peinlichen Gerichtsordnung und ihrer öffentlichen Vollziehung
zurückzukehren."

So prägt sich der Kultnrrückschritt des Standpunkts der Vergeltungsthcorie
sofort in den ersten praktischen Forderungen aus, die erhoben werden; aber
mit Recht stellt Liszt fest, daß Nohland noch weit davon entfernt ist, seinen
Standpunkt konsequent zu vertreten, sonst müßte er noch ganz andre Forderungen
aufstellen. Er will, daß die Strafe gerechte Vergeltung sei. Wofür? Das ist
ihn, offenbar selbst noch nicht recht klar, denn er wechselt die Ausdrücke und


Vom Strafmaß

für gewisse Fälle „die Körperstrafe als wirksame Zugabe zur Freiheitsstrafe
zu verhängen, damit der Verbrecher die Strafe auch als ein wirkliches Übel
empfinde."

Wir möchten wohl wissen, woher Professor von Rohland seine Kenntnisse
über den gegenwärtigen Vollzug der Freiheitsstrafe geschöpft hat. Seine An¬
sichten mögen ja zutreffen, soweit das Universitätskarzcr und die Festungshaft
in Betracht kommen; vom Zuchthaus aber zu behaupten, daß es eine milde
Strafe, oder daß es kein „empfindliches Übel" sei, ist gelinde gesagt gedankenlos.
Hat Nohland vielleicht schon einmal mit einem Menschen gesprochen, der „nur"
acht Jahre im Zuchthaus zugebracht hat? Kennt er die Sterblichkeitszahlen
der Gefängnisse und der Zuchthäuser? Hat er schon einmal darüber nachge¬
dacht, worin das eigentlich besteht, was er so schlankweg „einfache Freiheits¬
entziehung mit Arbeitszwang" nennt? Hat er das Buch von Hans Leuß ge¬
lesen „Aus dem Zuchthause"? Wenn er eine einzige dieser Fragen bejahen
könnte, würde er wohl schwerlich noch daran zweifeln, daß das Zuchthaus
auch ohne Prügelstrafe eine furchtbar schwere Strafe, ein wirkliches Übel ver¬
bunden mit „körperlichen Leiden" ist.

Professor von Nohland begründet seinen Wunsch nach Einführung der
Prügelstrafe mit folgenden Worten: „Wer selbst seine Menschenwürde schändet,
der hat auch den Anspruch auf Achtung derselben seitens anderer verwirkt und
kein Recht mehr darauf, daß sein Körper für die Strafe ein moll ins tar^ers
sei." Abgesehen davon, daß es unverständlich ist, was die geschändete Menschen¬
würde mit dem moll unz temAA-ö des Körpers zu tun hat, muß man fragen,
was heißt denn das eigentlich: „Seine Menschenwürde schänden"? Tut das
nicht zum Beispiel jeder, der sich sinnlos betrinkt oder sich sonst zum Sklaven
irgend eines Lasters macht? Will Herr von Rohland in allen solchen Füllen
prügeln? Und wenn die Roheit der Gesinnung des Täters entscheiden soll,
ob er „Prügel verdient" oder nicht, wer soll denn bei einem so subjektiven Be¬
griff kompetent genug zur Entscheidung sein? Der Herr Professor möge nicht
vergessen, daß es recht verständige Leute gibt, die die Anwendung der Prügel¬
strafe auch für eine Roheit halten; so sagt Leuß (S. 118): „Wenige Jahrzehnte
hinter uns liegt das Anschmieden von Schwerbestraftcn an Eisenkugeln und
andre Roheiten, deren Erneuerung von einigen politischen Bauern in unwissender
Gemeinheit verlangt wird." Und Professor von Liszt sagt in einer kurzen
Entgegnung auf die Nohlandschen Ausführungen (Deutsche Juristenzeitung, 1903,
Ur. 23): „Wenn die Vergeltungsidee ohne die Prügelstrafe nicht auskommen
kann, so hat sie sich selbst gerichtet. Folgerichtiger wäre es, gleich zu den
Leibesstrafen der peinlichen Gerichtsordnung und ihrer öffentlichen Vollziehung
zurückzukehren."

So prägt sich der Kultnrrückschritt des Standpunkts der Vergeltungsthcorie
sofort in den ersten praktischen Forderungen aus, die erhoben werden; aber
mit Recht stellt Liszt fest, daß Nohland noch weit davon entfernt ist, seinen
Standpunkt konsequent zu vertreten, sonst müßte er noch ganz andre Forderungen
aufstellen. Er will, daß die Strafe gerechte Vergeltung sei. Wofür? Das ist
ihn, offenbar selbst noch nicht recht klar, denn er wechselt die Ausdrücke und


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/90>, abgerufen am 01.07.2024.