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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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vom Strafmaß

Nein wahrhaftig, kein Christentum! Ob etwas "gerecht" oder "ungerecht"
ist, kann man im letzten Grunde nicht logisch beweisen, sondern ist eine Frage des
Gewissens und auch eine Frage der Kultur. Und einen Strich durch eine zwei¬
tausendjährige Kulturentwicklung macht, wer sich, wie Professor von Nohlcmd
es tut, auf den Standpunkt der reinen Vergeltungstheorie stellt. Es fällt mir
nicht ein, ihm mit Bibelsprüchen zu kommen; denn ich weiß sehr wohl, daß sich
damit alles und nichts beweisen läßt. Aber daß sich "das Bedürfnis nach
Vergeltung," das Verlangen nach "Zufügung eines der Verschuldung ent¬
sprechenden Leidens" nicht mit dem Geiste des Christentums verträgt -- es
wäre denn die Sorte "modernen" Christentums, die man wie einen Parade¬
anzug nur zum Kirchenbesuch anlegt, aus dem praktischen Leben aber verbannt --,
daß es sich nicht mit unserm heutigen Kulturstandpunkt vereinigen läßt, der,
man mag wollen oder nicht, auf Grundsätzen der christlichen Ethik aufgebaut
und von ihnen durchtränkt ist, das muß klar erkannt und offen ausgesprochen
werden.

Dieser Kulturrückschritt, der mit dem Nohlandschen Standpunkt unleugbar
verknüpft ist, zeigt sich scharf und deutlich in den Forderungen, die er bei dem
Fall Dippold an das materielle Strafrecht stellt. Er findet, daß der Gesetz¬
geber nicht nur für besonders leichte Fälle Strafmilderungsgründe, sondern als
Gegenstück für schwerere Fälle Strafschärfungen einführen müsse, und zwar sollen
diese in besonders schweren Formen des Strafvollzugs bestehn. Als solche Ver¬
schärfungen des Strafvollzugs schlüge er Hungerkost und Dunkelzelle sowie die
Prügelstrafe vor.

Also das ist die Tendenz! Quälen, allein um der Qual des Opfers
willen, nicht um irgend einen Zweck damit zu erreichen, der in der Zukunft
lüge, der über den rohen Instinkt der Rache, der Vergeltung hinaufginge,
sondern nur um der Schmerzen und Leiden des Gepeinigten wegen! Der Ver¬
brecher soll also nicht bloß viele Jahre seines Lebens ins Zuchthaus gesperrt
und mit dem unauslöschlichen Makel dieser Strafe auf Lebenszeit behaftet
werden, sondern sein Körper soll noch mehr, als es so schon geschieht, geschwächt,
sein Geist durch die Dunkelzelle verblödet, sein Charakter durch die Prügelstrafe
geschändet, verroht und verliert werden -- und das alles, um das Bedürfnis
seiner Mitmenschen "nach Vergeltung" zu befriedigen! Das soll Gerechtigkeit
sein? Wahrlich, es ist eine ungeheuerliche Anmaßung, im Namen "unsers
Rechtsbewußtseins" und der "allgemeinen Rechtsanschauungen" solche Forde¬
rungen vorzubringen. Es mag das ein Rechtsbewußtsein und es mögen das
die Rechtsanschauungen vieler Jahrtausende, von den Urzuständen der Mensch¬
heit bis zum Ende des Mittelalters gewesen sein, es mögen das auch heute
noch die Anschauungen des Professors von Rohland und des vendettaheischenden
Korsen sein, die solche Gedankengünge ermöglichen -- "unserm Rechtsbewußt¬
sein" und den "allgemeinen Nechtsanschnunngen" entsprechen sie nicht.

Es sind aber noch einige Einzelheiten in den Ausführungen Rohlands
der Hervorhebung wert. Er sagt: "In der Tat reicht die gegenwärtige milde
Gestaltung des Vollzugs der Freiheitsstrafe schon für gewöhnliche Verbrechen
nicht ans, so ist sie für derartige schwere Fälle wie der Fall Dippold vollends
ungenügend." Und an andrer Stelle spricht er davon, daß es notwendig sei,


vom Strafmaß

Nein wahrhaftig, kein Christentum! Ob etwas „gerecht" oder „ungerecht"
ist, kann man im letzten Grunde nicht logisch beweisen, sondern ist eine Frage des
Gewissens und auch eine Frage der Kultur. Und einen Strich durch eine zwei¬
tausendjährige Kulturentwicklung macht, wer sich, wie Professor von Nohlcmd
es tut, auf den Standpunkt der reinen Vergeltungstheorie stellt. Es fällt mir
nicht ein, ihm mit Bibelsprüchen zu kommen; denn ich weiß sehr wohl, daß sich
damit alles und nichts beweisen läßt. Aber daß sich „das Bedürfnis nach
Vergeltung," das Verlangen nach „Zufügung eines der Verschuldung ent¬
sprechenden Leidens" nicht mit dem Geiste des Christentums verträgt — es
wäre denn die Sorte „modernen" Christentums, die man wie einen Parade¬
anzug nur zum Kirchenbesuch anlegt, aus dem praktischen Leben aber verbannt —,
daß es sich nicht mit unserm heutigen Kulturstandpunkt vereinigen läßt, der,
man mag wollen oder nicht, auf Grundsätzen der christlichen Ethik aufgebaut
und von ihnen durchtränkt ist, das muß klar erkannt und offen ausgesprochen
werden.

Dieser Kulturrückschritt, der mit dem Nohlandschen Standpunkt unleugbar
verknüpft ist, zeigt sich scharf und deutlich in den Forderungen, die er bei dem
Fall Dippold an das materielle Strafrecht stellt. Er findet, daß der Gesetz¬
geber nicht nur für besonders leichte Fälle Strafmilderungsgründe, sondern als
Gegenstück für schwerere Fälle Strafschärfungen einführen müsse, und zwar sollen
diese in besonders schweren Formen des Strafvollzugs bestehn. Als solche Ver¬
schärfungen des Strafvollzugs schlüge er Hungerkost und Dunkelzelle sowie die
Prügelstrafe vor.

Also das ist die Tendenz! Quälen, allein um der Qual des Opfers
willen, nicht um irgend einen Zweck damit zu erreichen, der in der Zukunft
lüge, der über den rohen Instinkt der Rache, der Vergeltung hinaufginge,
sondern nur um der Schmerzen und Leiden des Gepeinigten wegen! Der Ver¬
brecher soll also nicht bloß viele Jahre seines Lebens ins Zuchthaus gesperrt
und mit dem unauslöschlichen Makel dieser Strafe auf Lebenszeit behaftet
werden, sondern sein Körper soll noch mehr, als es so schon geschieht, geschwächt,
sein Geist durch die Dunkelzelle verblödet, sein Charakter durch die Prügelstrafe
geschändet, verroht und verliert werden — und das alles, um das Bedürfnis
seiner Mitmenschen „nach Vergeltung" zu befriedigen! Das soll Gerechtigkeit
sein? Wahrlich, es ist eine ungeheuerliche Anmaßung, im Namen „unsers
Rechtsbewußtseins" und der „allgemeinen Rechtsanschauungen" solche Forde¬
rungen vorzubringen. Es mag das ein Rechtsbewußtsein und es mögen das
die Rechtsanschauungen vieler Jahrtausende, von den Urzuständen der Mensch¬
heit bis zum Ende des Mittelalters gewesen sein, es mögen das auch heute
noch die Anschauungen des Professors von Rohland und des vendettaheischenden
Korsen sein, die solche Gedankengünge ermöglichen — „unserm Rechtsbewußt¬
sein" und den „allgemeinen Nechtsanschnunngen" entsprechen sie nicht.

Es sind aber noch einige Einzelheiten in den Ausführungen Rohlands
der Hervorhebung wert. Er sagt: „In der Tat reicht die gegenwärtige milde
Gestaltung des Vollzugs der Freiheitsstrafe schon für gewöhnliche Verbrechen
nicht ans, so ist sie für derartige schwere Fälle wie der Fall Dippold vollends
ungenügend." Und an andrer Stelle spricht er davon, daß es notwendig sei,


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[0089] vom Strafmaß Nein wahrhaftig, kein Christentum! Ob etwas „gerecht" oder „ungerecht" ist, kann man im letzten Grunde nicht logisch beweisen, sondern ist eine Frage des Gewissens und auch eine Frage der Kultur. Und einen Strich durch eine zwei¬ tausendjährige Kulturentwicklung macht, wer sich, wie Professor von Nohlcmd es tut, auf den Standpunkt der reinen Vergeltungstheorie stellt. Es fällt mir nicht ein, ihm mit Bibelsprüchen zu kommen; denn ich weiß sehr wohl, daß sich damit alles und nichts beweisen läßt. Aber daß sich „das Bedürfnis nach Vergeltung," das Verlangen nach „Zufügung eines der Verschuldung ent¬ sprechenden Leidens" nicht mit dem Geiste des Christentums verträgt — es wäre denn die Sorte „modernen" Christentums, die man wie einen Parade¬ anzug nur zum Kirchenbesuch anlegt, aus dem praktischen Leben aber verbannt —, daß es sich nicht mit unserm heutigen Kulturstandpunkt vereinigen läßt, der, man mag wollen oder nicht, auf Grundsätzen der christlichen Ethik aufgebaut und von ihnen durchtränkt ist, das muß klar erkannt und offen ausgesprochen werden. Dieser Kulturrückschritt, der mit dem Nohlandschen Standpunkt unleugbar verknüpft ist, zeigt sich scharf und deutlich in den Forderungen, die er bei dem Fall Dippold an das materielle Strafrecht stellt. Er findet, daß der Gesetz¬ geber nicht nur für besonders leichte Fälle Strafmilderungsgründe, sondern als Gegenstück für schwerere Fälle Strafschärfungen einführen müsse, und zwar sollen diese in besonders schweren Formen des Strafvollzugs bestehn. Als solche Ver¬ schärfungen des Strafvollzugs schlüge er Hungerkost und Dunkelzelle sowie die Prügelstrafe vor. Also das ist die Tendenz! Quälen, allein um der Qual des Opfers willen, nicht um irgend einen Zweck damit zu erreichen, der in der Zukunft lüge, der über den rohen Instinkt der Rache, der Vergeltung hinaufginge, sondern nur um der Schmerzen und Leiden des Gepeinigten wegen! Der Ver¬ brecher soll also nicht bloß viele Jahre seines Lebens ins Zuchthaus gesperrt und mit dem unauslöschlichen Makel dieser Strafe auf Lebenszeit behaftet werden, sondern sein Körper soll noch mehr, als es so schon geschieht, geschwächt, sein Geist durch die Dunkelzelle verblödet, sein Charakter durch die Prügelstrafe geschändet, verroht und verliert werden — und das alles, um das Bedürfnis seiner Mitmenschen „nach Vergeltung" zu befriedigen! Das soll Gerechtigkeit sein? Wahrlich, es ist eine ungeheuerliche Anmaßung, im Namen „unsers Rechtsbewußtseins" und der „allgemeinen Rechtsanschauungen" solche Forde¬ rungen vorzubringen. Es mag das ein Rechtsbewußtsein und es mögen das die Rechtsanschauungen vieler Jahrtausende, von den Urzuständen der Mensch¬ heit bis zum Ende des Mittelalters gewesen sein, es mögen das auch heute noch die Anschauungen des Professors von Rohland und des vendettaheischenden Korsen sein, die solche Gedankengünge ermöglichen — „unserm Rechtsbewußt¬ sein" und den „allgemeinen Nechtsanschnunngen" entsprechen sie nicht. Es sind aber noch einige Einzelheiten in den Ausführungen Rohlands der Hervorhebung wert. Er sagt: „In der Tat reicht die gegenwärtige milde Gestaltung des Vollzugs der Freiheitsstrafe schon für gewöhnliche Verbrechen nicht ans, so ist sie für derartige schwere Fälle wie der Fall Dippold vollends ungenügend." Und an andrer Stelle spricht er davon, daß es notwendig sei,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/89>, abgerufen am 03.07.2024.