Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Die Ausbildung der verwaltungsbeamten in Preußen

ergänzen, während die Beschaffung der unentbehrlichen rechtskundigen Mitglieder
bei den jetzt geltenden Bestimmungen nahezu unmöglich geworden sei. Auch würde
eine solche Regelung es möglich machen, Beamte mit der Befähigung für den
Verwciltungs- oder den Justizdienst aus den Reichslcmdeu zu übernehmen.

Der Gesetzentwurf wäre wahrscheinlich in beiden Häusern des Landtags
angenommen worden, wenn nicht die Meinungsverschiedenheit darüber entstanden
wäre, ob die Referendare von den Ministern oder den Regierungspräsidenten
anzustellen seien, und doch hat der Entwurf eigentlich niemand ganz befriedigt.
Er hat sogar gerade bei den Mitgliedern der beiden Häuser, denen man wohl
ein Urteil auf diesem Gebiete zutrauen darf, eine sehr herbe Kritik erfahren.

Die Herabsetzung der Ausbildungszeit bei den Justizbehörden auf neun
Monate, die wesentlichste Neuerung, wurde besonders bemängelt. Die Juristen
unter den Mitgliedern beider Häuser betonten die Notwendigkeit einer gründ¬
lichen juristischen Bildung, und auch Verwaltungsbeamte vertraten diese Auf¬
fassung sehr nachdrücklich. So der Abgeordnete von Savigny und besonders
Freiherr von Richthofen, der im Namen der Mehrheit seiner Parteigenossen
forderte, daß die künftigen Verwaltungsbeamten in der Urteilsfindung und der
Urteilsbildung genügend geschult werden müßten, was sich bei den Bezirks¬
ausschüssen nicht werde erreichen lassen. Wenn die Minister sogar die Befugnis
erhalten sollten, die Zeit von neun Monaten noch weiter herabzusetzen, so würde
es sich schließlich nur noch um die Kenntnisnahme von äußern Formalien
handeln können, wofür dann auch drei Monate genug wären.

Andre Abgeordnete, so die Herren von Eynern und Graf Wartensleben,
warnten vor zu großer Zersplitterung im Vorbereitungsdienste; ein Referendar,
der zu vielseitig beschäftigt werde, könne zu keiner festen, abgeschlossenen Bil¬
dung gelangen. Und auch der Abgeordnete von Savigny war der Ansicht, daß
die Arbeit bei Landwirtschafts- und Handelskammern, bei Banken und in der
Industrie vor dem Assessorexamen nicht sehr nutzbringend sein werde, weil in
dieser Zeit der Referendar mit seiner praktischen und wissenschaftlichen Vor¬
bildung vollauf beschäftigt sei. Auch fehle in dieser Zeit der Überblick über die
praktischen Verhältnisse des Lebens. Diese Auffassung wurde auch von andern ge¬
teilt, insbesondre hob Herr von Richthofen hervor, daß die Spezialisierung der
Ausbildung und die Vertiefung der wissenschaftlichen Kenntnisse erst nach gründ¬
licher Ausbildung in den Lokalinstanzen, also nach dem Assessorexamen werde
erfolgen können. Und Freiherr von Zedlitz forderte aus demselben Grunde,
daß den Beamten nach dem zweiten Examen Gelegenheit gegeben werden müsse,
ihre formale Vorbildung wissenschaftlich und praktisch zu erweitern und zu ver¬
tiefen. Im Zusammenhange damit wurde die Errichtung einer Verwaltungs¬
akademie befürwortet, unter Berufung darauf, daß auch der verstorbne Minister
Bosse, der sich viel mit diesen Fragen beschäftigt habe, die Errichtung einer
solchen Akademie für nützlich erklärt habe. Graf Moltke forderte, daß den
Assessoren und namentlich den Räten mehr als bisher Urlaub bewilligt werde
für Reisen ins Ausland, auf denen man mehr lernen könne als zuhause in
Jahren, und er sprach den Wunsch aus, daß es den Verwaltungsbeamten
möglich gemacht werde, das Leben aus dem Leben kennen zu lernen.


Die Ausbildung der verwaltungsbeamten in Preußen

ergänzen, während die Beschaffung der unentbehrlichen rechtskundigen Mitglieder
bei den jetzt geltenden Bestimmungen nahezu unmöglich geworden sei. Auch würde
eine solche Regelung es möglich machen, Beamte mit der Befähigung für den
Verwciltungs- oder den Justizdienst aus den Reichslcmdeu zu übernehmen.

Der Gesetzentwurf wäre wahrscheinlich in beiden Häusern des Landtags
angenommen worden, wenn nicht die Meinungsverschiedenheit darüber entstanden
wäre, ob die Referendare von den Ministern oder den Regierungspräsidenten
anzustellen seien, und doch hat der Entwurf eigentlich niemand ganz befriedigt.
Er hat sogar gerade bei den Mitgliedern der beiden Häuser, denen man wohl
ein Urteil auf diesem Gebiete zutrauen darf, eine sehr herbe Kritik erfahren.

Die Herabsetzung der Ausbildungszeit bei den Justizbehörden auf neun
Monate, die wesentlichste Neuerung, wurde besonders bemängelt. Die Juristen
unter den Mitgliedern beider Häuser betonten die Notwendigkeit einer gründ¬
lichen juristischen Bildung, und auch Verwaltungsbeamte vertraten diese Auf¬
fassung sehr nachdrücklich. So der Abgeordnete von Savigny und besonders
Freiherr von Richthofen, der im Namen der Mehrheit seiner Parteigenossen
forderte, daß die künftigen Verwaltungsbeamten in der Urteilsfindung und der
Urteilsbildung genügend geschult werden müßten, was sich bei den Bezirks¬
ausschüssen nicht werde erreichen lassen. Wenn die Minister sogar die Befugnis
erhalten sollten, die Zeit von neun Monaten noch weiter herabzusetzen, so würde
es sich schließlich nur noch um die Kenntnisnahme von äußern Formalien
handeln können, wofür dann auch drei Monate genug wären.

Andre Abgeordnete, so die Herren von Eynern und Graf Wartensleben,
warnten vor zu großer Zersplitterung im Vorbereitungsdienste; ein Referendar,
der zu vielseitig beschäftigt werde, könne zu keiner festen, abgeschlossenen Bil¬
dung gelangen. Und auch der Abgeordnete von Savigny war der Ansicht, daß
die Arbeit bei Landwirtschafts- und Handelskammern, bei Banken und in der
Industrie vor dem Assessorexamen nicht sehr nutzbringend sein werde, weil in
dieser Zeit der Referendar mit seiner praktischen und wissenschaftlichen Vor¬
bildung vollauf beschäftigt sei. Auch fehle in dieser Zeit der Überblick über die
praktischen Verhältnisse des Lebens. Diese Auffassung wurde auch von andern ge¬
teilt, insbesondre hob Herr von Richthofen hervor, daß die Spezialisierung der
Ausbildung und die Vertiefung der wissenschaftlichen Kenntnisse erst nach gründ¬
licher Ausbildung in den Lokalinstanzen, also nach dem Assessorexamen werde
erfolgen können. Und Freiherr von Zedlitz forderte aus demselben Grunde,
daß den Beamten nach dem zweiten Examen Gelegenheit gegeben werden müsse,
ihre formale Vorbildung wissenschaftlich und praktisch zu erweitern und zu ver¬
tiefen. Im Zusammenhange damit wurde die Errichtung einer Verwaltungs¬
akademie befürwortet, unter Berufung darauf, daß auch der verstorbne Minister
Bosse, der sich viel mit diesen Fragen beschäftigt habe, die Errichtung einer
solchen Akademie für nützlich erklärt habe. Graf Moltke forderte, daß den
Assessoren und namentlich den Räten mehr als bisher Urlaub bewilligt werde
für Reisen ins Ausland, auf denen man mehr lernen könne als zuhause in
Jahren, und er sprach den Wunsch aus, daß es den Verwaltungsbeamten
möglich gemacht werde, das Leben aus dem Leben kennen zu lernen.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0614" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/295833"/>
          <fw type="header" place="top"> Die Ausbildung der verwaltungsbeamten in Preußen</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_3115" prev="#ID_3114"> ergänzen, während die Beschaffung der unentbehrlichen rechtskundigen Mitglieder<lb/>
bei den jetzt geltenden Bestimmungen nahezu unmöglich geworden sei. Auch würde<lb/>
eine solche Regelung es möglich machen, Beamte mit der Befähigung für den<lb/>
Verwciltungs- oder den Justizdienst aus den Reichslcmdeu zu übernehmen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3116"> Der Gesetzentwurf wäre wahrscheinlich in beiden Häusern des Landtags<lb/>
angenommen worden, wenn nicht die Meinungsverschiedenheit darüber entstanden<lb/>
wäre, ob die Referendare von den Ministern oder den Regierungspräsidenten<lb/>
anzustellen seien, und doch hat der Entwurf eigentlich niemand ganz befriedigt.<lb/>
Er hat sogar gerade bei den Mitgliedern der beiden Häuser, denen man wohl<lb/>
ein Urteil auf diesem Gebiete zutrauen darf, eine sehr herbe Kritik erfahren.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3117"> Die Herabsetzung der Ausbildungszeit bei den Justizbehörden auf neun<lb/>
Monate, die wesentlichste Neuerung, wurde besonders bemängelt. Die Juristen<lb/>
unter den Mitgliedern beider Häuser betonten die Notwendigkeit einer gründ¬<lb/>
lichen juristischen Bildung, und auch Verwaltungsbeamte vertraten diese Auf¬<lb/>
fassung sehr nachdrücklich. So der Abgeordnete von Savigny und besonders<lb/>
Freiherr von Richthofen, der im Namen der Mehrheit seiner Parteigenossen<lb/>
forderte, daß die künftigen Verwaltungsbeamten in der Urteilsfindung und der<lb/>
Urteilsbildung genügend geschult werden müßten, was sich bei den Bezirks¬<lb/>
ausschüssen nicht werde erreichen lassen. Wenn die Minister sogar die Befugnis<lb/>
erhalten sollten, die Zeit von neun Monaten noch weiter herabzusetzen, so würde<lb/>
es sich schließlich nur noch um die Kenntnisnahme von äußern Formalien<lb/>
handeln können, wofür dann auch drei Monate genug wären.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3118"> Andre Abgeordnete, so die Herren von Eynern und Graf Wartensleben,<lb/>
warnten vor zu großer Zersplitterung im Vorbereitungsdienste; ein Referendar,<lb/>
der zu vielseitig beschäftigt werde, könne zu keiner festen, abgeschlossenen Bil¬<lb/>
dung gelangen. Und auch der Abgeordnete von Savigny war der Ansicht, daß<lb/>
die Arbeit bei Landwirtschafts- und Handelskammern, bei Banken und in der<lb/>
Industrie vor dem Assessorexamen nicht sehr nutzbringend sein werde, weil in<lb/>
dieser Zeit der Referendar mit seiner praktischen und wissenschaftlichen Vor¬<lb/>
bildung vollauf beschäftigt sei. Auch fehle in dieser Zeit der Überblick über die<lb/>
praktischen Verhältnisse des Lebens. Diese Auffassung wurde auch von andern ge¬<lb/>
teilt, insbesondre hob Herr von Richthofen hervor, daß die Spezialisierung der<lb/>
Ausbildung und die Vertiefung der wissenschaftlichen Kenntnisse erst nach gründ¬<lb/>
licher Ausbildung in den Lokalinstanzen, also nach dem Assessorexamen werde<lb/>
erfolgen können. Und Freiherr von Zedlitz forderte aus demselben Grunde,<lb/>
daß den Beamten nach dem zweiten Examen Gelegenheit gegeben werden müsse,<lb/>
ihre formale Vorbildung wissenschaftlich und praktisch zu erweitern und zu ver¬<lb/>
tiefen. Im Zusammenhange damit wurde die Errichtung einer Verwaltungs¬<lb/>
akademie befürwortet, unter Berufung darauf, daß auch der verstorbne Minister<lb/>
Bosse, der sich viel mit diesen Fragen beschäftigt habe, die Errichtung einer<lb/>
solchen Akademie für nützlich erklärt habe. Graf Moltke forderte, daß den<lb/>
Assessoren und namentlich den Räten mehr als bisher Urlaub bewilligt werde<lb/>
für Reisen ins Ausland, auf denen man mehr lernen könne als zuhause in<lb/>
Jahren, und er sprach den Wunsch aus, daß es den Verwaltungsbeamten<lb/>
möglich gemacht werde, das Leben aus dem Leben kennen zu lernen.</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0614] Die Ausbildung der verwaltungsbeamten in Preußen ergänzen, während die Beschaffung der unentbehrlichen rechtskundigen Mitglieder bei den jetzt geltenden Bestimmungen nahezu unmöglich geworden sei. Auch würde eine solche Regelung es möglich machen, Beamte mit der Befähigung für den Verwciltungs- oder den Justizdienst aus den Reichslcmdeu zu übernehmen. Der Gesetzentwurf wäre wahrscheinlich in beiden Häusern des Landtags angenommen worden, wenn nicht die Meinungsverschiedenheit darüber entstanden wäre, ob die Referendare von den Ministern oder den Regierungspräsidenten anzustellen seien, und doch hat der Entwurf eigentlich niemand ganz befriedigt. Er hat sogar gerade bei den Mitgliedern der beiden Häuser, denen man wohl ein Urteil auf diesem Gebiete zutrauen darf, eine sehr herbe Kritik erfahren. Die Herabsetzung der Ausbildungszeit bei den Justizbehörden auf neun Monate, die wesentlichste Neuerung, wurde besonders bemängelt. Die Juristen unter den Mitgliedern beider Häuser betonten die Notwendigkeit einer gründ¬ lichen juristischen Bildung, und auch Verwaltungsbeamte vertraten diese Auf¬ fassung sehr nachdrücklich. So der Abgeordnete von Savigny und besonders Freiherr von Richthofen, der im Namen der Mehrheit seiner Parteigenossen forderte, daß die künftigen Verwaltungsbeamten in der Urteilsfindung und der Urteilsbildung genügend geschult werden müßten, was sich bei den Bezirks¬ ausschüssen nicht werde erreichen lassen. Wenn die Minister sogar die Befugnis erhalten sollten, die Zeit von neun Monaten noch weiter herabzusetzen, so würde es sich schließlich nur noch um die Kenntnisnahme von äußern Formalien handeln können, wofür dann auch drei Monate genug wären. Andre Abgeordnete, so die Herren von Eynern und Graf Wartensleben, warnten vor zu großer Zersplitterung im Vorbereitungsdienste; ein Referendar, der zu vielseitig beschäftigt werde, könne zu keiner festen, abgeschlossenen Bil¬ dung gelangen. Und auch der Abgeordnete von Savigny war der Ansicht, daß die Arbeit bei Landwirtschafts- und Handelskammern, bei Banken und in der Industrie vor dem Assessorexamen nicht sehr nutzbringend sein werde, weil in dieser Zeit der Referendar mit seiner praktischen und wissenschaftlichen Vor¬ bildung vollauf beschäftigt sei. Auch fehle in dieser Zeit der Überblick über die praktischen Verhältnisse des Lebens. Diese Auffassung wurde auch von andern ge¬ teilt, insbesondre hob Herr von Richthofen hervor, daß die Spezialisierung der Ausbildung und die Vertiefung der wissenschaftlichen Kenntnisse erst nach gründ¬ licher Ausbildung in den Lokalinstanzen, also nach dem Assessorexamen werde erfolgen können. Und Freiherr von Zedlitz forderte aus demselben Grunde, daß den Beamten nach dem zweiten Examen Gelegenheit gegeben werden müsse, ihre formale Vorbildung wissenschaftlich und praktisch zu erweitern und zu ver¬ tiefen. Im Zusammenhange damit wurde die Errichtung einer Verwaltungs¬ akademie befürwortet, unter Berufung darauf, daß auch der verstorbne Minister Bosse, der sich viel mit diesen Fragen beschäftigt habe, die Errichtung einer solchen Akademie für nützlich erklärt habe. Graf Moltke forderte, daß den Assessoren und namentlich den Räten mehr als bisher Urlaub bewilligt werde für Reisen ins Ausland, auf denen man mehr lernen könne als zuhause in Jahren, und er sprach den Wunsch aus, daß es den Verwaltungsbeamten möglich gemacht werde, das Leben aus dem Leben kennen zu lernen.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/614
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/614>, abgerufen am 03.07.2024.