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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Die Sage von, Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Küste

Wird in keiner christlichen Kirche mehr, weder an der Nord- noch an der
Ostsee so gebetet, und es ist eine grosse Frage, ob nicht die ganze Behaup¬
tung, daß jemals in einer christlichen Kirche an den Seeküsten so gebetet
worden, unter die geographisch-statistischen Legenden gehöret, --"

Aus einem Misverstande dieser angeführten Worte, ließ Dr. Canzler zu
Göttingen in den Reichsanzeiger Ur, 30. d. I. 1794 eine Belehrung für den
Recensenten einrükken und sucht zu beweisen, daß derselbe in Irrthum versiere,
"Ich habe" dies siud Dr. Canzlers eigne Worte, "selbst noch vor 12 Jahren
auf Mönkgnth auf der Insel Rügen, den Geistlichen beten hören, daß Gott
das liebe Land und nicht minder auch den Strand seegnen möge. Unter dem
Seegnen des Strandes versteht mau aber nichts weiter, als daß der Himmel
den Fischfang, der an der Küste getrieben wird, und welcher vielen Hunderten
Nahrung und Verdienst verschaft, einen reichen Seegen verleihen möge." --
Zur Unterstüzzung dieser Behauptung beruft sich Dr. Canzler zugleich auf das
Journal von und für Deutschland, und bemüht sich darzuthun, daß und wie
die irrige Meinung, daß unter dein Strand und dem Gebet für das Seegnen
desselben, mich die verunglükten Schiffe und deren am Strande getriebenen
Güter (die keinesweges von den Einwohnern geplündert, sondern gegen eine
kleine Retnbutiou aufbewahrt würden) entstanden seyn möchte.

Dr. C. beweiset, daß unter Strand, für dessen Segnung an den Küsten
gebetet wird, gar nicht die dnrch die vernnglükten Schiffe ans Ufer getriebenen
Waaren verstanden würden, und von vernünftigen Leuten in jenen Gegenden
wahrscheinlich nie darunter verstanden worden seyn. Er beweiset also eigens
lich, daß Salzmanns Behauptung vom Strandsege", und daß in den Kirchen
jener Gegenden gebetet wird, daß recht viele Schiffe zerschlagen, und ihnen
die Güter zur Plünderung zugeführt werden möchten, unrichtig; und mithin
die Rüge des Recensenten, daß gewiß in keiner christlichen Kirche so gebetet
werde, und vielleicht nie so gebetet worden, nicht ungegründet sey.

Darüber hat sich der Recensent sehr gut im Jntelligenzblcitt der Allge¬
meinen LiteratnrZeitung Nun. 53. vom 17 May 1794 S. 423. verantwortet,
und zureichend bewiesen, daß er von Dr. Canzler offenbar nur misverstanden
worden. Hier im Lande fehlt es an solchen Auslegern ebenwenig, die dem
Gebet der Insulaner und der Prediger, aus Misverstnnd, einen so unchrist¬
lichen Sinn unterlegen. Andre verfahren darunter etwas glimpflicher und be¬
haupten, die Meinung bei dem Gebete sey, daß Gott, wenn ja Schisse und
Güter nach seinem weisen Verhängnis; zur See verunglükken sollten, sie ihnen
alsdenn zur Vergnüg zuführen, und an ihre Inseln stranden lassen möge.
Auch die leztere Auslegung ist zweideutig, und hat immer darnach das Gebet
noch einen unchristlichen Wunsch zum Schaden andrer.

Der Ursprung des Gebets ist, wie ich dafür halte, in weit ältere Zeiten
und ganz andern Begebenheiten zu suchen. Vormals waren unsre Inseln au-
einanderhängend und gränzten nahe an das feste Land. Gewaltige Revolu¬
tionen der Erde rissen in den ersten Jahrhunderten nach Christi Geburt die
Inseln von einander, und die schreklichen Wasserfluthen veranlaßten, daß das
Meer sich immer mehr Oefnungen bohrte, die Inseln weiter vom festen Lande


Hren.iboten IV 1904 42
Die Sage von, Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Küste

Wird in keiner christlichen Kirche mehr, weder an der Nord- noch an der
Ostsee so gebetet, und es ist eine grosse Frage, ob nicht die ganze Behaup¬
tung, daß jemals in einer christlichen Kirche an den Seeküsten so gebetet
worden, unter die geographisch-statistischen Legenden gehöret, —"

Aus einem Misverstande dieser angeführten Worte, ließ Dr. Canzler zu
Göttingen in den Reichsanzeiger Ur, 30. d. I. 1794 eine Belehrung für den
Recensenten einrükken und sucht zu beweisen, daß derselbe in Irrthum versiere,
„Ich habe" dies siud Dr. Canzlers eigne Worte, „selbst noch vor 12 Jahren
auf Mönkgnth auf der Insel Rügen, den Geistlichen beten hören, daß Gott
das liebe Land und nicht minder auch den Strand seegnen möge. Unter dem
Seegnen des Strandes versteht mau aber nichts weiter, als daß der Himmel
den Fischfang, der an der Küste getrieben wird, und welcher vielen Hunderten
Nahrung und Verdienst verschaft, einen reichen Seegen verleihen möge." —
Zur Unterstüzzung dieser Behauptung beruft sich Dr. Canzler zugleich auf das
Journal von und für Deutschland, und bemüht sich darzuthun, daß und wie
die irrige Meinung, daß unter dein Strand und dem Gebet für das Seegnen
desselben, mich die verunglükten Schiffe und deren am Strande getriebenen
Güter (die keinesweges von den Einwohnern geplündert, sondern gegen eine
kleine Retnbutiou aufbewahrt würden) entstanden seyn möchte.

Dr. C. beweiset, daß unter Strand, für dessen Segnung an den Küsten
gebetet wird, gar nicht die dnrch die vernnglükten Schiffe ans Ufer getriebenen
Waaren verstanden würden, und von vernünftigen Leuten in jenen Gegenden
wahrscheinlich nie darunter verstanden worden seyn. Er beweiset also eigens
lich, daß Salzmanns Behauptung vom Strandsege», und daß in den Kirchen
jener Gegenden gebetet wird, daß recht viele Schiffe zerschlagen, und ihnen
die Güter zur Plünderung zugeführt werden möchten, unrichtig; und mithin
die Rüge des Recensenten, daß gewiß in keiner christlichen Kirche so gebetet
werde, und vielleicht nie so gebetet worden, nicht ungegründet sey.

Darüber hat sich der Recensent sehr gut im Jntelligenzblcitt der Allge¬
meinen LiteratnrZeitung Nun. 53. vom 17 May 1794 S. 423. verantwortet,
und zureichend bewiesen, daß er von Dr. Canzler offenbar nur misverstanden
worden. Hier im Lande fehlt es an solchen Auslegern ebenwenig, die dem
Gebet der Insulaner und der Prediger, aus Misverstnnd, einen so unchrist¬
lichen Sinn unterlegen. Andre verfahren darunter etwas glimpflicher und be¬
haupten, die Meinung bei dem Gebete sey, daß Gott, wenn ja Schisse und
Güter nach seinem weisen Verhängnis; zur See verunglükken sollten, sie ihnen
alsdenn zur Vergnüg zuführen, und an ihre Inseln stranden lassen möge.
Auch die leztere Auslegung ist zweideutig, und hat immer darnach das Gebet
noch einen unchristlichen Wunsch zum Schaden andrer.

Der Ursprung des Gebets ist, wie ich dafür halte, in weit ältere Zeiten
und ganz andern Begebenheiten zu suchen. Vormals waren unsre Inseln au-
einanderhängend und gränzten nahe an das feste Land. Gewaltige Revolu¬
tionen der Erde rissen in den ersten Jahrhunderten nach Christi Geburt die
Inseln von einander, und die schreklichen Wasserfluthen veranlaßten, daß das
Meer sich immer mehr Oefnungen bohrte, die Inseln weiter vom festen Lande


Hren.iboten IV 1904 42
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[0311] Die Sage von, Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Küste Wird in keiner christlichen Kirche mehr, weder an der Nord- noch an der Ostsee so gebetet, und es ist eine grosse Frage, ob nicht die ganze Behaup¬ tung, daß jemals in einer christlichen Kirche an den Seeküsten so gebetet worden, unter die geographisch-statistischen Legenden gehöret, —" Aus einem Misverstande dieser angeführten Worte, ließ Dr. Canzler zu Göttingen in den Reichsanzeiger Ur, 30. d. I. 1794 eine Belehrung für den Recensenten einrükken und sucht zu beweisen, daß derselbe in Irrthum versiere, „Ich habe" dies siud Dr. Canzlers eigne Worte, „selbst noch vor 12 Jahren auf Mönkgnth auf der Insel Rügen, den Geistlichen beten hören, daß Gott das liebe Land und nicht minder auch den Strand seegnen möge. Unter dem Seegnen des Strandes versteht mau aber nichts weiter, als daß der Himmel den Fischfang, der an der Küste getrieben wird, und welcher vielen Hunderten Nahrung und Verdienst verschaft, einen reichen Seegen verleihen möge." — Zur Unterstüzzung dieser Behauptung beruft sich Dr. Canzler zugleich auf das Journal von und für Deutschland, und bemüht sich darzuthun, daß und wie die irrige Meinung, daß unter dein Strand und dem Gebet für das Seegnen desselben, mich die verunglükten Schiffe und deren am Strande getriebenen Güter (die keinesweges von den Einwohnern geplündert, sondern gegen eine kleine Retnbutiou aufbewahrt würden) entstanden seyn möchte. Dr. C. beweiset, daß unter Strand, für dessen Segnung an den Küsten gebetet wird, gar nicht die dnrch die vernnglükten Schiffe ans Ufer getriebenen Waaren verstanden würden, und von vernünftigen Leuten in jenen Gegenden wahrscheinlich nie darunter verstanden worden seyn. Er beweiset also eigens lich, daß Salzmanns Behauptung vom Strandsege», und daß in den Kirchen jener Gegenden gebetet wird, daß recht viele Schiffe zerschlagen, und ihnen die Güter zur Plünderung zugeführt werden möchten, unrichtig; und mithin die Rüge des Recensenten, daß gewiß in keiner christlichen Kirche so gebetet werde, und vielleicht nie so gebetet worden, nicht ungegründet sey. Darüber hat sich der Recensent sehr gut im Jntelligenzblcitt der Allge¬ meinen LiteratnrZeitung Nun. 53. vom 17 May 1794 S. 423. verantwortet, und zureichend bewiesen, daß er von Dr. Canzler offenbar nur misverstanden worden. Hier im Lande fehlt es an solchen Auslegern ebenwenig, die dem Gebet der Insulaner und der Prediger, aus Misverstnnd, einen so unchrist¬ lichen Sinn unterlegen. Andre verfahren darunter etwas glimpflicher und be¬ haupten, die Meinung bei dem Gebete sey, daß Gott, wenn ja Schisse und Güter nach seinem weisen Verhängnis; zur See verunglükken sollten, sie ihnen alsdenn zur Vergnüg zuführen, und an ihre Inseln stranden lassen möge. Auch die leztere Auslegung ist zweideutig, und hat immer darnach das Gebet noch einen unchristlichen Wunsch zum Schaden andrer. Der Ursprung des Gebets ist, wie ich dafür halte, in weit ältere Zeiten und ganz andern Begebenheiten zu suchen. Vormals waren unsre Inseln au- einanderhängend und gränzten nahe an das feste Land. Gewaltige Revolu¬ tionen der Erde rissen in den ersten Jahrhunderten nach Christi Geburt die Inseln von einander, und die schreklichen Wasserfluthen veranlaßten, daß das Meer sich immer mehr Oefnungen bohrte, die Inseln weiter vom festen Lande Hren.iboten IV 1904 42

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/311>, abgerufen am 23.07.2024.