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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Die Sage vom Strcmdsegen Uno Kaf sera"drecht an der deutschen Küste

trennte und ihre Ufer oder den Strand wegspülte, auch ganze Inseln nach
und nach verschlang, und nichts als den Namen derselben und die Sand¬
bänke, wo sie vormals gelegen, übrig ließ, wie wir selbst noch von den Inseln
Bande und Buyse wissen, die in diesem Jahrhundert vollends weggerissen
sind. Bande war um das Jahr Christi 785 eine ansehnliche Insel und wurde
von Karl dem Grossen zum Sprengel des heiligen Ludger geleget, wovon wir
noch einen kleinen Teil von einigen Dicmateu gekannt haben, wie die Ab¬
bildung ans der Coldeweyschen Charte zeiget. Die Wasserbauknnst war damals
in ihrer Kindheit, und erst spät begann man, wie ich vorhin gezeiget, ans
Konscrvation der Inseln zu denken, und thätig die Hand ans Werk zu legen.
Es blieb also bei den oftmaligen zerstörenden Fluthen, bei dem Zerstäube"
und Abreisten der Inseln, den guten Insulanern und ihren Predigern nichts
anders übrig, als bei dieser traurige" und zerstörenden Lage ihre Zuflucht zu
Gott zu nehmen, und ihn zu bitten, daß er den Strand, das ist das Vorland
der Inseln segnen wolle, damit die Fluthen solches nicht wegnehmen und ihre
Inseln gar vertilget werden mochten. Unter Strand, liws, wird nichts anders
als das Vorland, Gestade oder Ufer des Meers verstanden, und es ist daher,
meiner Meinung nach, eine sehr erzwungene gewaltsame Auslegung, wen"
man darunter einen Schifbrnch verstehen will. Sobald ein Schif, Waaren
oder Menschen, eins den Strand getrieben wird, so sagt man, sie sind ge¬
strandet, oder auf das Vorland gerathen, mit alles, was sich darauf durch
Sturm und die Gewalt der Wogen werfen lassen muß, wird "oinins eoUeetivo
eine Strandung genannt. Daher sagt man: das ist eine reiche Strandung,
die bei der Insel vorgefallen, oder: in diesem Jahre sind keine Strandungen
vorgekommen, daher auch die Rubrik in den vormaligen Fürstlichen und
jezzigen Hanptrechnungen der Landesherrlichen Kasse: Einnahme von Stran-
dnngen nicht vom Strand. We"" also die Prediger und' Insulaner Gott
um viele Schifbrüche an ihre" Küsten hätten bitten wollen, so hätten sie auf
reichen Segen der Strandnngen antragen müssen, weil der liebe Gott durch
Zweideutigkeiten nicht angerufen seyn will, sondern ein jeder so beten soll, wie
es ihm ums Herz ist, und seine Lage es erfordert. So gut man also dem
vormaligen Gebet der Insulaner, daß Gott den Strand segnen wolle,
den bösen Sinn, daß sie darunter viele Schifbrüche und Güter zur Plünderung
verstehen, unterzuschieben sich nicht entsiehet, eben so gut läßt sich, wenn man
gar nicht (Ulf die Entstehung und den Ursprung des Gebets zurückgehen,
sondern blos bei den Worten stehen bleiben will, die Erklärung davon machen,
daß Gott den Strand segnen, und keine Schiffe darauf verunglükken oder
scheitern, vielmehr jeden Schiffahrenden seine Hülfe zu Teil werden lassen
wolle. Man ist wenigstens zu dieser Erklärung eben so gut, als wie zu jener
berechtiget, wenn man das menschliche Elend nicht immer durch Vergrössernngs-
gläser, und seine christlichen Nebenmenschen von der lieblosesten Seite ansehen
will. Daß aber das Gebet seine Entstehung jenen traurigen Wasserflächen
und Hülflosen Zeiten zu verdanken habe, hat der zwölf Jahre auf der Insel
Juist gestandene Prediger Vechtmcmn, in seinen vortreflichen Nachrichten Harr-
lingerlnnd betreffend, dargethan." Er führt dann Vechtmcmns schon oben


Die Sage vom Strcmdsegen Uno Kaf sera»drecht an der deutschen Küste

trennte und ihre Ufer oder den Strand wegspülte, auch ganze Inseln nach
und nach verschlang, und nichts als den Namen derselben und die Sand¬
bänke, wo sie vormals gelegen, übrig ließ, wie wir selbst noch von den Inseln
Bande und Buyse wissen, die in diesem Jahrhundert vollends weggerissen
sind. Bande war um das Jahr Christi 785 eine ansehnliche Insel und wurde
von Karl dem Grossen zum Sprengel des heiligen Ludger geleget, wovon wir
noch einen kleinen Teil von einigen Dicmateu gekannt haben, wie die Ab¬
bildung ans der Coldeweyschen Charte zeiget. Die Wasserbauknnst war damals
in ihrer Kindheit, und erst spät begann man, wie ich vorhin gezeiget, ans
Konscrvation der Inseln zu denken, und thätig die Hand ans Werk zu legen.
Es blieb also bei den oftmaligen zerstörenden Fluthen, bei dem Zerstäube»
und Abreisten der Inseln, den guten Insulanern und ihren Predigern nichts
anders übrig, als bei dieser traurige» und zerstörenden Lage ihre Zuflucht zu
Gott zu nehmen, und ihn zu bitten, daß er den Strand, das ist das Vorland
der Inseln segnen wolle, damit die Fluthen solches nicht wegnehmen und ihre
Inseln gar vertilget werden mochten. Unter Strand, liws, wird nichts anders
als das Vorland, Gestade oder Ufer des Meers verstanden, und es ist daher,
meiner Meinung nach, eine sehr erzwungene gewaltsame Auslegung, wen»
man darunter einen Schifbrnch verstehen will. Sobald ein Schif, Waaren
oder Menschen, eins den Strand getrieben wird, so sagt man, sie sind ge¬
strandet, oder auf das Vorland gerathen, mit alles, was sich darauf durch
Sturm und die Gewalt der Wogen werfen lassen muß, wird »oinins eoUeetivo
eine Strandung genannt. Daher sagt man: das ist eine reiche Strandung,
die bei der Insel vorgefallen, oder: in diesem Jahre sind keine Strandungen
vorgekommen, daher auch die Rubrik in den vormaligen Fürstlichen und
jezzigen Hanptrechnungen der Landesherrlichen Kasse: Einnahme von Stran-
dnngen nicht vom Strand. We»» also die Prediger und' Insulaner Gott
um viele Schifbrüche an ihre» Küsten hätten bitten wollen, so hätten sie auf
reichen Segen der Strandnngen antragen müssen, weil der liebe Gott durch
Zweideutigkeiten nicht angerufen seyn will, sondern ein jeder so beten soll, wie
es ihm ums Herz ist, und seine Lage es erfordert. So gut man also dem
vormaligen Gebet der Insulaner, daß Gott den Strand segnen wolle,
den bösen Sinn, daß sie darunter viele Schifbrüche und Güter zur Plünderung
verstehen, unterzuschieben sich nicht entsiehet, eben so gut läßt sich, wenn man
gar nicht (Ulf die Entstehung und den Ursprung des Gebets zurückgehen,
sondern blos bei den Worten stehen bleiben will, die Erklärung davon machen,
daß Gott den Strand segnen, und keine Schiffe darauf verunglükken oder
scheitern, vielmehr jeden Schiffahrenden seine Hülfe zu Teil werden lassen
wolle. Man ist wenigstens zu dieser Erklärung eben so gut, als wie zu jener
berechtiget, wenn man das menschliche Elend nicht immer durch Vergrössernngs-
gläser, und seine christlichen Nebenmenschen von der lieblosesten Seite ansehen
will. Daß aber das Gebet seine Entstehung jenen traurigen Wasserflächen
und Hülflosen Zeiten zu verdanken habe, hat der zwölf Jahre auf der Insel
Juist gestandene Prediger Vechtmcmn, in seinen vortreflichen Nachrichten Harr-
lingerlnnd betreffend, dargethan." Er führt dann Vechtmcmns schon oben


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[0312] Die Sage vom Strcmdsegen Uno Kaf sera»drecht an der deutschen Küste trennte und ihre Ufer oder den Strand wegspülte, auch ganze Inseln nach und nach verschlang, und nichts als den Namen derselben und die Sand¬ bänke, wo sie vormals gelegen, übrig ließ, wie wir selbst noch von den Inseln Bande und Buyse wissen, die in diesem Jahrhundert vollends weggerissen sind. Bande war um das Jahr Christi 785 eine ansehnliche Insel und wurde von Karl dem Grossen zum Sprengel des heiligen Ludger geleget, wovon wir noch einen kleinen Teil von einigen Dicmateu gekannt haben, wie die Ab¬ bildung ans der Coldeweyschen Charte zeiget. Die Wasserbauknnst war damals in ihrer Kindheit, und erst spät begann man, wie ich vorhin gezeiget, ans Konscrvation der Inseln zu denken, und thätig die Hand ans Werk zu legen. Es blieb also bei den oftmaligen zerstörenden Fluthen, bei dem Zerstäube» und Abreisten der Inseln, den guten Insulanern und ihren Predigern nichts anders übrig, als bei dieser traurige» und zerstörenden Lage ihre Zuflucht zu Gott zu nehmen, und ihn zu bitten, daß er den Strand, das ist das Vorland der Inseln segnen wolle, damit die Fluthen solches nicht wegnehmen und ihre Inseln gar vertilget werden mochten. Unter Strand, liws, wird nichts anders als das Vorland, Gestade oder Ufer des Meers verstanden, und es ist daher, meiner Meinung nach, eine sehr erzwungene gewaltsame Auslegung, wen» man darunter einen Schifbrnch verstehen will. Sobald ein Schif, Waaren oder Menschen, eins den Strand getrieben wird, so sagt man, sie sind ge¬ strandet, oder auf das Vorland gerathen, mit alles, was sich darauf durch Sturm und die Gewalt der Wogen werfen lassen muß, wird »oinins eoUeetivo eine Strandung genannt. Daher sagt man: das ist eine reiche Strandung, die bei der Insel vorgefallen, oder: in diesem Jahre sind keine Strandungen vorgekommen, daher auch die Rubrik in den vormaligen Fürstlichen und jezzigen Hanptrechnungen der Landesherrlichen Kasse: Einnahme von Stran- dnngen nicht vom Strand. We»» also die Prediger und' Insulaner Gott um viele Schifbrüche an ihre» Küsten hätten bitten wollen, so hätten sie auf reichen Segen der Strandnngen antragen müssen, weil der liebe Gott durch Zweideutigkeiten nicht angerufen seyn will, sondern ein jeder so beten soll, wie es ihm ums Herz ist, und seine Lage es erfordert. So gut man also dem vormaligen Gebet der Insulaner, daß Gott den Strand segnen wolle, den bösen Sinn, daß sie darunter viele Schifbrüche und Güter zur Plünderung verstehen, unterzuschieben sich nicht entsiehet, eben so gut läßt sich, wenn man gar nicht (Ulf die Entstehung und den Ursprung des Gebets zurückgehen, sondern blos bei den Worten stehen bleiben will, die Erklärung davon machen, daß Gott den Strand segnen, und keine Schiffe darauf verunglükken oder scheitern, vielmehr jeden Schiffahrenden seine Hülfe zu Teil werden lassen wolle. Man ist wenigstens zu dieser Erklärung eben so gut, als wie zu jener berechtiget, wenn man das menschliche Elend nicht immer durch Vergrössernngs- gläser, und seine christlichen Nebenmenschen von der lieblosesten Seite ansehen will. Daß aber das Gebet seine Entstehung jenen traurigen Wasserflächen und Hülflosen Zeiten zu verdanken habe, hat der zwölf Jahre auf der Insel Juist gestandene Prediger Vechtmcmn, in seinen vortreflichen Nachrichten Harr- lingerlnnd betreffend, dargethan." Er führt dann Vechtmcmns schon oben

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/312>, abgerufen am 23.07.2024.