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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Bartholomäus Sastrow

und namentlich an der mecklenburgischen Grenze war Landfriedensbruch und
Gewalttat -- mehr freilich durch die Schuld der Mecklenburger -- an der
Tagesordnung. Auch die Stralsunder waren manchmal widerspenstig und über¬
mütig. Als einmal wegen Jagd und Fischerei zwischen Greifswalder und Stral¬
sunder Bürgern Streitigkeiten entstanden waren, erschienen an der Stelle, wo
die Sache durch Verhandlungen friedlich ausgetragen werden sollte, die Sun¬
dischen mit Waffen und Wehr, um die Abgesandten der Gegenpartei zu über¬
wältigen und gefangen fortzuschleppen, ein Anschlag, der ihnen zweifellos ge¬
lungen wäre, wenn nicht jene, rechtzeitig gewarnt, es vorgezogen hätten,
zuhause zu bleiben und die weitern Verhandlungen schriftlich zu führen.

In solchen Händeln und den daraus entspringenden Prozessen hat Sastrow
bald der einen, bald der andern Partei gedient und hat bei solcher Gelegen¬
heit auch einmal sein liebes Speyer wieder gesehen. Seinen vielfachen Erfolgen
verdankte er es aber, daß im Jahre 1555 die beiden Städte Greifswald und
Stralsund ihm zugleich die erledigte Stelle eines Stadtschreibers antrugen.
Die Bedingungen der Sundischen waren günstiger; so nimmt denn Sastrow
ihr Angebot an und siedelt alsbald in den neuen ihm doch so wohl bekannten
Wohnort über, wo er nun die Meisterjahre beginnt.

Hier nun -- am Ende des dritten Buches -- brechen die Denkwürdig¬
keiten Sastrows ab. Auf vier Bücher hat er sie, wie er mehrmals versichert,
bringen wollen. Aber das vierte Buch ist nicht vorhanden, sei es, weil das
Alter den Verfasser an der Ausführung seines Vorhabens gehindert hat, sei
es, daß seine Erben den letzten Teil des Werkes beseitigten, weil sie nicht
wollten, daß die letzten, wahrscheinlich an offnen, rücksichtslosen und einseitigen
Urteilen überreichen Aufzeichnungen des in den letzten Lebensjahren verein¬
samten und verbitterten Mannes an die Öffentlichkeit gelangten. Daher kommt
es, daß wir über die letzte Periode von Sastrows Leben nur wenig wissen.

Sastrow trat 1562 in den Rat seiner Vaterstadt und wurde sechzehn Jahre
später zum Bürgermeister gewählt. In dieser Stellung hat er oftmals weite
und beschwerliche Reisen unternehmen müssen. Dreimal war er in Speyer, ein¬
mal in Augsburg, sehr oft in den Hansastädten Hamburg, Lübeck, Rostock und
andern; er hat an den Friedensverhandlungen teilgenommen, die zwischen den
nordischen Reichen und der Hansa 1570 in Stettin gepflogen wurden, nicht zu
gedenken der vielen Geschäfte, die ihn in die andern pommerschen Städte führten.
Mehrfache Zwistigkeiten Sastrows mit Bürgern der Stadt finden sich in den
Ratsprotokollen verzeichnet, für seinen langwierigen Streit mit Nikolaus Sasse,
der ihm Eigennutz und Untreue vorgeworfen hatte, hat er selbst eine umfang¬
reiche Denkschrift verfaßt; und wie sauer es ihm seine Widersacher gemacht
haben, beweist die in der Vorrede seiner Lebensgeschichte vorkommende Äußerung,
er sei in Stralsund recht in des Teufels Badestube gekommen. Nach dem Tode
seiner Gattin verheiratete er sich alsbald -- sehr gegen den Willen seiner
Kinder -- mit seiner Dienstmagd, wie er selbst in einer deswegen an den Rat
gerichteten Eingabe ausführt, weil er als alter und gebrechlicher Mann einer
Stütze bedürfe, die Tag und Nacht um ihn sein könne. Im Jahre 1603 ist
er gestorben, seinen einzigen Sohn Johannes hat er überlebt, seine beiden Töchter


Bartholomäus Sastrow

und namentlich an der mecklenburgischen Grenze war Landfriedensbruch und
Gewalttat — mehr freilich durch die Schuld der Mecklenburger — an der
Tagesordnung. Auch die Stralsunder waren manchmal widerspenstig und über¬
mütig. Als einmal wegen Jagd und Fischerei zwischen Greifswalder und Stral¬
sunder Bürgern Streitigkeiten entstanden waren, erschienen an der Stelle, wo
die Sache durch Verhandlungen friedlich ausgetragen werden sollte, die Sun¬
dischen mit Waffen und Wehr, um die Abgesandten der Gegenpartei zu über¬
wältigen und gefangen fortzuschleppen, ein Anschlag, der ihnen zweifellos ge¬
lungen wäre, wenn nicht jene, rechtzeitig gewarnt, es vorgezogen hätten,
zuhause zu bleiben und die weitern Verhandlungen schriftlich zu führen.

In solchen Händeln und den daraus entspringenden Prozessen hat Sastrow
bald der einen, bald der andern Partei gedient und hat bei solcher Gelegen¬
heit auch einmal sein liebes Speyer wieder gesehen. Seinen vielfachen Erfolgen
verdankte er es aber, daß im Jahre 1555 die beiden Städte Greifswald und
Stralsund ihm zugleich die erledigte Stelle eines Stadtschreibers antrugen.
Die Bedingungen der Sundischen waren günstiger; so nimmt denn Sastrow
ihr Angebot an und siedelt alsbald in den neuen ihm doch so wohl bekannten
Wohnort über, wo er nun die Meisterjahre beginnt.

Hier nun — am Ende des dritten Buches — brechen die Denkwürdig¬
keiten Sastrows ab. Auf vier Bücher hat er sie, wie er mehrmals versichert,
bringen wollen. Aber das vierte Buch ist nicht vorhanden, sei es, weil das
Alter den Verfasser an der Ausführung seines Vorhabens gehindert hat, sei
es, daß seine Erben den letzten Teil des Werkes beseitigten, weil sie nicht
wollten, daß die letzten, wahrscheinlich an offnen, rücksichtslosen und einseitigen
Urteilen überreichen Aufzeichnungen des in den letzten Lebensjahren verein¬
samten und verbitterten Mannes an die Öffentlichkeit gelangten. Daher kommt
es, daß wir über die letzte Periode von Sastrows Leben nur wenig wissen.

Sastrow trat 1562 in den Rat seiner Vaterstadt und wurde sechzehn Jahre
später zum Bürgermeister gewählt. In dieser Stellung hat er oftmals weite
und beschwerliche Reisen unternehmen müssen. Dreimal war er in Speyer, ein¬
mal in Augsburg, sehr oft in den Hansastädten Hamburg, Lübeck, Rostock und
andern; er hat an den Friedensverhandlungen teilgenommen, die zwischen den
nordischen Reichen und der Hansa 1570 in Stettin gepflogen wurden, nicht zu
gedenken der vielen Geschäfte, die ihn in die andern pommerschen Städte führten.
Mehrfache Zwistigkeiten Sastrows mit Bürgern der Stadt finden sich in den
Ratsprotokollen verzeichnet, für seinen langwierigen Streit mit Nikolaus Sasse,
der ihm Eigennutz und Untreue vorgeworfen hatte, hat er selbst eine umfang¬
reiche Denkschrift verfaßt; und wie sauer es ihm seine Widersacher gemacht
haben, beweist die in der Vorrede seiner Lebensgeschichte vorkommende Äußerung,
er sei in Stralsund recht in des Teufels Badestube gekommen. Nach dem Tode
seiner Gattin verheiratete er sich alsbald — sehr gegen den Willen seiner
Kinder — mit seiner Dienstmagd, wie er selbst in einer deswegen an den Rat
gerichteten Eingabe ausführt, weil er als alter und gebrechlicher Mann einer
Stütze bedürfe, die Tag und Nacht um ihn sein könne. Im Jahre 1603 ist
er gestorben, seinen einzigen Sohn Johannes hat er überlebt, seine beiden Töchter


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[0153] Bartholomäus Sastrow und namentlich an der mecklenburgischen Grenze war Landfriedensbruch und Gewalttat — mehr freilich durch die Schuld der Mecklenburger — an der Tagesordnung. Auch die Stralsunder waren manchmal widerspenstig und über¬ mütig. Als einmal wegen Jagd und Fischerei zwischen Greifswalder und Stral¬ sunder Bürgern Streitigkeiten entstanden waren, erschienen an der Stelle, wo die Sache durch Verhandlungen friedlich ausgetragen werden sollte, die Sun¬ dischen mit Waffen und Wehr, um die Abgesandten der Gegenpartei zu über¬ wältigen und gefangen fortzuschleppen, ein Anschlag, der ihnen zweifellos ge¬ lungen wäre, wenn nicht jene, rechtzeitig gewarnt, es vorgezogen hätten, zuhause zu bleiben und die weitern Verhandlungen schriftlich zu führen. In solchen Händeln und den daraus entspringenden Prozessen hat Sastrow bald der einen, bald der andern Partei gedient und hat bei solcher Gelegen¬ heit auch einmal sein liebes Speyer wieder gesehen. Seinen vielfachen Erfolgen verdankte er es aber, daß im Jahre 1555 die beiden Städte Greifswald und Stralsund ihm zugleich die erledigte Stelle eines Stadtschreibers antrugen. Die Bedingungen der Sundischen waren günstiger; so nimmt denn Sastrow ihr Angebot an und siedelt alsbald in den neuen ihm doch so wohl bekannten Wohnort über, wo er nun die Meisterjahre beginnt. Hier nun — am Ende des dritten Buches — brechen die Denkwürdig¬ keiten Sastrows ab. Auf vier Bücher hat er sie, wie er mehrmals versichert, bringen wollen. Aber das vierte Buch ist nicht vorhanden, sei es, weil das Alter den Verfasser an der Ausführung seines Vorhabens gehindert hat, sei es, daß seine Erben den letzten Teil des Werkes beseitigten, weil sie nicht wollten, daß die letzten, wahrscheinlich an offnen, rücksichtslosen und einseitigen Urteilen überreichen Aufzeichnungen des in den letzten Lebensjahren verein¬ samten und verbitterten Mannes an die Öffentlichkeit gelangten. Daher kommt es, daß wir über die letzte Periode von Sastrows Leben nur wenig wissen. Sastrow trat 1562 in den Rat seiner Vaterstadt und wurde sechzehn Jahre später zum Bürgermeister gewählt. In dieser Stellung hat er oftmals weite und beschwerliche Reisen unternehmen müssen. Dreimal war er in Speyer, ein¬ mal in Augsburg, sehr oft in den Hansastädten Hamburg, Lübeck, Rostock und andern; er hat an den Friedensverhandlungen teilgenommen, die zwischen den nordischen Reichen und der Hansa 1570 in Stettin gepflogen wurden, nicht zu gedenken der vielen Geschäfte, die ihn in die andern pommerschen Städte führten. Mehrfache Zwistigkeiten Sastrows mit Bürgern der Stadt finden sich in den Ratsprotokollen verzeichnet, für seinen langwierigen Streit mit Nikolaus Sasse, der ihm Eigennutz und Untreue vorgeworfen hatte, hat er selbst eine umfang¬ reiche Denkschrift verfaßt; und wie sauer es ihm seine Widersacher gemacht haben, beweist die in der Vorrede seiner Lebensgeschichte vorkommende Äußerung, er sei in Stralsund recht in des Teufels Badestube gekommen. Nach dem Tode seiner Gattin verheiratete er sich alsbald — sehr gegen den Willen seiner Kinder — mit seiner Dienstmagd, wie er selbst in einer deswegen an den Rat gerichteten Eingabe ausführt, weil er als alter und gebrechlicher Mann einer Stütze bedürfe, die Tag und Nacht um ihn sein könne. Im Jahre 1603 ist er gestorben, seinen einzigen Sohn Johannes hat er überlebt, seine beiden Töchter

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/153>, abgerufen am 23.07.2024.