Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.Bartholomäus Sastrow schon im Februar, wenig Wochen nach seiner Heimkehr, ohne zu wissen, wovon Und die Zeit lehrte, daß er Recht hatte. Als er sich auf Zureden von Von den Rechtsfällen, zu denen er als Anwalt zugezogen wurde, be¬ Bartholomäus Sastrow schon im Februar, wenig Wochen nach seiner Heimkehr, ohne zu wissen, wovon Und die Zeit lehrte, daß er Recht hatte. Als er sich auf Zureden von Von den Rechtsfällen, zu denen er als Anwalt zugezogen wurde, be¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0152" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/295371"/> <fw type="header" place="top"> Bartholomäus Sastrow</fw><lb/> <p xml:id="ID_708" prev="#ID_707"> schon im Februar, wenig Wochen nach seiner Heimkehr, ohne zu wissen, wovon<lb/> er leben sollte. Nach altem Brauch, der aber bald nachher abgeschafft wurde,<lb/> ging er vor der Hochzeit „auf den Stein," Vor einem Hause nämlich, an dem<lb/> einen Ende des Marktes, lag ein vierkantiger Stein, Dahin begab sich der<lb/> Bräutigam, geführt von den beiden Bürgermeistern und begleitet von der<lb/> ganzen Hochzeitgesellschaft. Dann trat er, indem die andern ungefähr fünfzig<lb/> Schritte zurückblieben, allein auf den Stein und blieb dort etwa ein „xatsrnostsr<lb/> lang" stehn, während eine Musikbande ihm mit ihren Pfeifen aufspielte. Nach<lb/> Beendigung der Zeremonie, die den Sinn hatte, daß sich der Bräutigam vor<lb/> der Hochzeit öffentlich zeigen sollte, um etwaiger Einsprache gegen die Ver¬<lb/> mählung gewärtig zu sein, folgte alsbald die Trauung. So auch hier. Aber<lb/> leider fehlte dem jungen Ehemanne, wie gesagt, noch jede sichere Einnahmequelle,<lb/> wenn auch seine Notariatsmatrikel nach der Neubesetzung des Reichskammergerichts<lb/> erneuert war. Er verfertigte Eingaben und Schriftsätze für solche, die der Feder<lb/> nicht hinlänglich mächtig waren, aber das brachte herzlich wenig ein. So war<lb/> denn im Hause der Neuvermählten Schmalhans Küchenmeister, und der junge<lb/> Ehemann bekam nicht nur von Verwandten und Bekannten höhnische Worte<lb/> zu hören, sondern mußte auch die Vorwürfe seines Weibes hinnehmen. Aber<lb/> Sastrow verzagte nicht. Die unfreiwillige Muße, die ihm durch die Verhält¬<lb/> nisse auferlegt war, benutzte er, um fleißig zu studieren; denn er sah ein, daß<lb/> er, wenn er als Notar sein Glück machen wolle, seine lückenhaften Kenntnisse<lb/> in der Rechtswissenschaft vervollständigen müsse. Darum verschmähte er es nicht,<lb/> sich noch einmal auf die Schulbank zu setzen. Er hörte Vorlesungen über rö¬<lb/> misches Recht, ja er bezog eine besondre Wohnung und hauste — abgesehen<lb/> davon, daß er daheim zu Mittag aß — den ganzen Tag nach Art eines<lb/> Studenten mit einem „Jungen," der ihm das Zimmer heizen und die Laterne<lb/> vorantragen mußte. Sein junges Weib mantle darüber, sie meinte, es sei bei<lb/> jedermann verächtlich, daß er wieder in die Schule ginge, und die Verwandten<lb/> fragten, ob er jetzt erst lernen wolle, womit er seine Kinder ernähren könnte;<lb/> aber Bartholomäus ließ sich durch das Gerede nicht irre machen.</p><lb/> <p xml:id="ID_709"> Und die Zeit lehrte, daß er Recht hatte. Als er sich auf Zureden von<lb/> Freunden um eine Prokuratur am fürstlichen Hofgericht zu Wolgast beworben<lb/> und sie auch erhalten hatte, trat ein gänzlicher Umschwung in Sastrows Ver¬<lb/> hältnissen ein. Er bekam eine ausgedehnte Praxis in der Stadt wie auf dem<lb/> Lande, und wenn er dann nach verrichteten Sachen nicht nur Geld, sondern<lb/> auch „allerley Kuchensteuer" an Lämmern, Hasen, Rehschlegeln, Schinken usw.<lb/> heimbrachte, war er immer willkommen und bekam die traurigen, verdrießlichen<lb/> Worte: „Mutter, ihr habt mich nicht beraten, sondern verraten," nicht mehr<lb/> zu hören.</p><lb/> <p xml:id="ID_710" next="#ID_711"> Von den Rechtsfällen, zu denen er als Anwalt zugezogen wurde, be¬<lb/> schreibt er manche mit gewohnter Ausführlichkeit, und wir erhalten dadurch ein<lb/> anschauliches Bild von den Zuständen, wie sie damals im pommerschen Lande<lb/> herrschten. Leider waren sie nicht durchweg erfreulich. Freilich übte Herzog<lb/> Philipp, der sonst ein wohlwollender und jovialer Herr war, ein strenges und<lb/> umsichtiges Regiment, aber allem Unfug zu steuern hatte er nicht die Kraft,</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0152]
Bartholomäus Sastrow
schon im Februar, wenig Wochen nach seiner Heimkehr, ohne zu wissen, wovon
er leben sollte. Nach altem Brauch, der aber bald nachher abgeschafft wurde,
ging er vor der Hochzeit „auf den Stein," Vor einem Hause nämlich, an dem
einen Ende des Marktes, lag ein vierkantiger Stein, Dahin begab sich der
Bräutigam, geführt von den beiden Bürgermeistern und begleitet von der
ganzen Hochzeitgesellschaft. Dann trat er, indem die andern ungefähr fünfzig
Schritte zurückblieben, allein auf den Stein und blieb dort etwa ein „xatsrnostsr
lang" stehn, während eine Musikbande ihm mit ihren Pfeifen aufspielte. Nach
Beendigung der Zeremonie, die den Sinn hatte, daß sich der Bräutigam vor
der Hochzeit öffentlich zeigen sollte, um etwaiger Einsprache gegen die Ver¬
mählung gewärtig zu sein, folgte alsbald die Trauung. So auch hier. Aber
leider fehlte dem jungen Ehemanne, wie gesagt, noch jede sichere Einnahmequelle,
wenn auch seine Notariatsmatrikel nach der Neubesetzung des Reichskammergerichts
erneuert war. Er verfertigte Eingaben und Schriftsätze für solche, die der Feder
nicht hinlänglich mächtig waren, aber das brachte herzlich wenig ein. So war
denn im Hause der Neuvermählten Schmalhans Küchenmeister, und der junge
Ehemann bekam nicht nur von Verwandten und Bekannten höhnische Worte
zu hören, sondern mußte auch die Vorwürfe seines Weibes hinnehmen. Aber
Sastrow verzagte nicht. Die unfreiwillige Muße, die ihm durch die Verhält¬
nisse auferlegt war, benutzte er, um fleißig zu studieren; denn er sah ein, daß
er, wenn er als Notar sein Glück machen wolle, seine lückenhaften Kenntnisse
in der Rechtswissenschaft vervollständigen müsse. Darum verschmähte er es nicht,
sich noch einmal auf die Schulbank zu setzen. Er hörte Vorlesungen über rö¬
misches Recht, ja er bezog eine besondre Wohnung und hauste — abgesehen
davon, daß er daheim zu Mittag aß — den ganzen Tag nach Art eines
Studenten mit einem „Jungen," der ihm das Zimmer heizen und die Laterne
vorantragen mußte. Sein junges Weib mantle darüber, sie meinte, es sei bei
jedermann verächtlich, daß er wieder in die Schule ginge, und die Verwandten
fragten, ob er jetzt erst lernen wolle, womit er seine Kinder ernähren könnte;
aber Bartholomäus ließ sich durch das Gerede nicht irre machen.
Und die Zeit lehrte, daß er Recht hatte. Als er sich auf Zureden von
Freunden um eine Prokuratur am fürstlichen Hofgericht zu Wolgast beworben
und sie auch erhalten hatte, trat ein gänzlicher Umschwung in Sastrows Ver¬
hältnissen ein. Er bekam eine ausgedehnte Praxis in der Stadt wie auf dem
Lande, und wenn er dann nach verrichteten Sachen nicht nur Geld, sondern
auch „allerley Kuchensteuer" an Lämmern, Hasen, Rehschlegeln, Schinken usw.
heimbrachte, war er immer willkommen und bekam die traurigen, verdrießlichen
Worte: „Mutter, ihr habt mich nicht beraten, sondern verraten," nicht mehr
zu hören.
Von den Rechtsfällen, zu denen er als Anwalt zugezogen wurde, be¬
schreibt er manche mit gewohnter Ausführlichkeit, und wir erhalten dadurch ein
anschauliches Bild von den Zuständen, wie sie damals im pommerschen Lande
herrschten. Leider waren sie nicht durchweg erfreulich. Freilich übte Herzog
Philipp, der sonst ein wohlwollender und jovialer Herr war, ein strenges und
umsichtiges Regiment, aber allem Unfug zu steuern hatte er nicht die Kraft,
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