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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Bartholomäus Sastrow

seiner Seite gehn sollten, was trotzdem niemand wagte. Als dann sein Hof¬
marschall ihn einmal auf das Beispiel seines Vaters und auf den Unterschied
hinwies, der zwischen den Reichsfürsten deutscher Nation und den spanischen
Großen bestünde, antwortete Philipp, es sei auch ein großer Unterschied
zwischen ihm und seinem Vater; denn der wäre nur eines Königs, er selbst
aber eines Kaisers Sohn. Aber die pommerschen Bevollmächtigten hatten sich
in Philipp nicht geirrt. Er legte wirklich ein gutes Wort für ihre Herren ein,
und so kam denn endlich die Aussöhnung mit dem Kaiser zustande, die freilich
90000 Gulden kostete, ganz abgesehen von den Liebesgaben, die den kaiserlichen
Räten zugeflossen waren.

Sastrows Aufenthalt in Speyer näherte sich seinem Ende. Am Anfang des
Jahres 1550 konnte er sich noch an den Lustbarkeiten beteiligen, die damals
zwischen Dreikönigstag und Fastnacht am Rhein allgemein stattfanden; er
spielte in der von seiner Tischgesellschaft gebildeten Tafelrunde den König,
während sich der Wirt, ein Geistlicher, mit unvergleichlichen Geschick in die
Rolle des Hofnarren fand. Aber bald wurde ihm sein Amt durch allerlei in
der Heimat gegen ihn angezettelte Intriguen verleidet. Er rechtfertigte sich
zwar glänzend gegen die Wider ihn erhobne Beschuldigung der Fahrlässigkeit,
kam aber doch um seine Entlassung aus dem fürstlichen Dienst ein. Vergeblich
suchte man ihn zurückzuhalten. So wurde er gnädig entlassen und beschloß
seine politische Tätigkeit.

Nachdem er sich in Wolgast bei seinem "Gnädiger Herren" verabschiedet
hat, begibt er sich nach Greifswald und verlobt sich sofort mit der Schwester
seines Schwagers. Die Präliminarien waren schon von seiner Schwester,
während er noch in Speher weilte, geordnet, und so traf er denn, als er im
Januar 1551 in die Heimat zurückkehrte, die Brautschaft fix und fertig vor,
sodaß es nur noch des "Zuschlages" der Eltern bedürfte. Acht Tage später
wird er mit seiner Bart zu einem Feste nach Stralsund eingeladen, wo er
sich mit dieser "beim Tanz, jedoch invässto wenig mahl vorwendet," d. h.
herumdreht. Das ist um sicherlich ein harmloses Vergnügen. Aber der Rat
hatte kurz vorher ein Mandat "wider das unverschcimpte Ummekuselen mit
Frawen und Jungfrawen" erlassen, und so wurde denn Bartholomüus am
nächsten Tage vor den "Lübeschen Baum" -- d. i. die Schranke des nach
Lübischem Rechte lagerten Gerichtshofs -- gefordert, um sich wegen Über¬
tretung der genannten Verordnung zu verantworten; denn es kann ja sein, daß
die bei dem Feste Anwesenden über die "modeste Vorwendung" des Gastes
etwas anders dachten als er selbst. Sastrow war mit diesem Abschluß des
Festes übel zufrieden. Er sah darin eine üble Vorbedeutung, und es wurmte
ihn tief, "von dem Heneter -- den Fronboten meint er -- empfangen zu
werden," da er doch nur "mit seiner eigenen Braut, und dazu gar züchtig,
umhergesprungen war." In dieser Not ging er zum Bürgermeister Peter
Gruwel und stellte ihm die Sache vor. Der hatte denn auch ein Einsehen,
und die Vorladung wurde zurückgenommen.

Die alte Regel, der in Shakespeares König Lear der Narr einen so
drastischen Ausdruck gibt, hat Sastrow nicht beherzigt. Er verheiratete sich


Grenzboten IV 1S04 20
Bartholomäus Sastrow

seiner Seite gehn sollten, was trotzdem niemand wagte. Als dann sein Hof¬
marschall ihn einmal auf das Beispiel seines Vaters und auf den Unterschied
hinwies, der zwischen den Reichsfürsten deutscher Nation und den spanischen
Großen bestünde, antwortete Philipp, es sei auch ein großer Unterschied
zwischen ihm und seinem Vater; denn der wäre nur eines Königs, er selbst
aber eines Kaisers Sohn. Aber die pommerschen Bevollmächtigten hatten sich
in Philipp nicht geirrt. Er legte wirklich ein gutes Wort für ihre Herren ein,
und so kam denn endlich die Aussöhnung mit dem Kaiser zustande, die freilich
90000 Gulden kostete, ganz abgesehen von den Liebesgaben, die den kaiserlichen
Räten zugeflossen waren.

Sastrows Aufenthalt in Speyer näherte sich seinem Ende. Am Anfang des
Jahres 1550 konnte er sich noch an den Lustbarkeiten beteiligen, die damals
zwischen Dreikönigstag und Fastnacht am Rhein allgemein stattfanden; er
spielte in der von seiner Tischgesellschaft gebildeten Tafelrunde den König,
während sich der Wirt, ein Geistlicher, mit unvergleichlichen Geschick in die
Rolle des Hofnarren fand. Aber bald wurde ihm sein Amt durch allerlei in
der Heimat gegen ihn angezettelte Intriguen verleidet. Er rechtfertigte sich
zwar glänzend gegen die Wider ihn erhobne Beschuldigung der Fahrlässigkeit,
kam aber doch um seine Entlassung aus dem fürstlichen Dienst ein. Vergeblich
suchte man ihn zurückzuhalten. So wurde er gnädig entlassen und beschloß
seine politische Tätigkeit.

Nachdem er sich in Wolgast bei seinem „Gnädiger Herren" verabschiedet
hat, begibt er sich nach Greifswald und verlobt sich sofort mit der Schwester
seines Schwagers. Die Präliminarien waren schon von seiner Schwester,
während er noch in Speher weilte, geordnet, und so traf er denn, als er im
Januar 1551 in die Heimat zurückkehrte, die Brautschaft fix und fertig vor,
sodaß es nur noch des „Zuschlages" der Eltern bedürfte. Acht Tage später
wird er mit seiner Bart zu einem Feste nach Stralsund eingeladen, wo er
sich mit dieser „beim Tanz, jedoch invässto wenig mahl vorwendet," d. h.
herumdreht. Das ist um sicherlich ein harmloses Vergnügen. Aber der Rat
hatte kurz vorher ein Mandat „wider das unverschcimpte Ummekuselen mit
Frawen und Jungfrawen" erlassen, und so wurde denn Bartholomüus am
nächsten Tage vor den „Lübeschen Baum" — d. i. die Schranke des nach
Lübischem Rechte lagerten Gerichtshofs — gefordert, um sich wegen Über¬
tretung der genannten Verordnung zu verantworten; denn es kann ja sein, daß
die bei dem Feste Anwesenden über die „modeste Vorwendung" des Gastes
etwas anders dachten als er selbst. Sastrow war mit diesem Abschluß des
Festes übel zufrieden. Er sah darin eine üble Vorbedeutung, und es wurmte
ihn tief, „von dem Heneter — den Fronboten meint er — empfangen zu
werden," da er doch nur „mit seiner eigenen Braut, und dazu gar züchtig,
umhergesprungen war." In dieser Not ging er zum Bürgermeister Peter
Gruwel und stellte ihm die Sache vor. Der hatte denn auch ein Einsehen,
und die Vorladung wurde zurückgenommen.

Die alte Regel, der in Shakespeares König Lear der Narr einen so
drastischen Ausdruck gibt, hat Sastrow nicht beherzigt. Er verheiratete sich


Grenzboten IV 1S04 20
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[0151] Bartholomäus Sastrow seiner Seite gehn sollten, was trotzdem niemand wagte. Als dann sein Hof¬ marschall ihn einmal auf das Beispiel seines Vaters und auf den Unterschied hinwies, der zwischen den Reichsfürsten deutscher Nation und den spanischen Großen bestünde, antwortete Philipp, es sei auch ein großer Unterschied zwischen ihm und seinem Vater; denn der wäre nur eines Königs, er selbst aber eines Kaisers Sohn. Aber die pommerschen Bevollmächtigten hatten sich in Philipp nicht geirrt. Er legte wirklich ein gutes Wort für ihre Herren ein, und so kam denn endlich die Aussöhnung mit dem Kaiser zustande, die freilich 90000 Gulden kostete, ganz abgesehen von den Liebesgaben, die den kaiserlichen Räten zugeflossen waren. Sastrows Aufenthalt in Speyer näherte sich seinem Ende. Am Anfang des Jahres 1550 konnte er sich noch an den Lustbarkeiten beteiligen, die damals zwischen Dreikönigstag und Fastnacht am Rhein allgemein stattfanden; er spielte in der von seiner Tischgesellschaft gebildeten Tafelrunde den König, während sich der Wirt, ein Geistlicher, mit unvergleichlichen Geschick in die Rolle des Hofnarren fand. Aber bald wurde ihm sein Amt durch allerlei in der Heimat gegen ihn angezettelte Intriguen verleidet. Er rechtfertigte sich zwar glänzend gegen die Wider ihn erhobne Beschuldigung der Fahrlässigkeit, kam aber doch um seine Entlassung aus dem fürstlichen Dienst ein. Vergeblich suchte man ihn zurückzuhalten. So wurde er gnädig entlassen und beschloß seine politische Tätigkeit. Nachdem er sich in Wolgast bei seinem „Gnädiger Herren" verabschiedet hat, begibt er sich nach Greifswald und verlobt sich sofort mit der Schwester seines Schwagers. Die Präliminarien waren schon von seiner Schwester, während er noch in Speher weilte, geordnet, und so traf er denn, als er im Januar 1551 in die Heimat zurückkehrte, die Brautschaft fix und fertig vor, sodaß es nur noch des „Zuschlages" der Eltern bedürfte. Acht Tage später wird er mit seiner Bart zu einem Feste nach Stralsund eingeladen, wo er sich mit dieser „beim Tanz, jedoch invässto wenig mahl vorwendet," d. h. herumdreht. Das ist um sicherlich ein harmloses Vergnügen. Aber der Rat hatte kurz vorher ein Mandat „wider das unverschcimpte Ummekuselen mit Frawen und Jungfrawen" erlassen, und so wurde denn Bartholomüus am nächsten Tage vor den „Lübeschen Baum" — d. i. die Schranke des nach Lübischem Rechte lagerten Gerichtshofs — gefordert, um sich wegen Über¬ tretung der genannten Verordnung zu verantworten; denn es kann ja sein, daß die bei dem Feste Anwesenden über die „modeste Vorwendung" des Gastes etwas anders dachten als er selbst. Sastrow war mit diesem Abschluß des Festes übel zufrieden. Er sah darin eine üble Vorbedeutung, und es wurmte ihn tief, „von dem Heneter — den Fronboten meint er — empfangen zu werden," da er doch nur „mit seiner eigenen Braut, und dazu gar züchtig, umhergesprungen war." In dieser Not ging er zum Bürgermeister Peter Gruwel und stellte ihm die Sache vor. Der hatte denn auch ein Einsehen, und die Vorladung wurde zurückgenommen. Die alte Regel, der in Shakespeares König Lear der Narr einen so drastischen Ausdruck gibt, hat Sastrow nicht beherzigt. Er verheiratete sich Grenzboten IV 1S04 20

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/151>, abgerufen am 23.07.2024.