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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Dle private Feuerversicherung

sehr zweifelhaft, ob die jetzige Erhöhung ausreicht; erst eine längere Reihe von
Jahren kann darüber Aufklärung bringen, und nach den bisherigen Erfahrungen
scheint es, daß eine absteigende Konjunktur des Jndustriemarktes den Feuer--
versichernngsgesellschaften von neuem die schwersten Verluste bringen wird.

Mögen jedoch die Prämien nach diesem oder nach jenem Grundsatz, in Über¬
einstimmung mit der Schadenstatistik oder in Widerspruch mit ihr, abgemessen
sein, dem, der sie zahlen soll, bleiben sie eben doch immer zu hoch, und die
Klage darüber wird ebensowenig verstummen wie die über die hohen Steuern,
obwohl sie uoch weniger berechtigt ist als diese. Es ist eben zu menschlich
natürlich, daß jeder Versicherte den Versicherungsvertrag nur von seinem ganz
persönlichen Standpunkt ans betrachtet und an dessen gemeinwirtschaftliche
Natur nicht denkt: brennt er nicht ab, so hat er eben so und so viel Jahre
lang die "hohe Prämie ganz umsonst" bezahlt, und brennt er ab, so schweigt
er zwar in der Regel über die Höhe der Prämie, da sie zu seinem Ent¬
schädigungsanspruch in einem gar zu schreienden Mißverhältnis steht, aber
gerade dann findet er bald einen andern Grund zum Rnsonieren.

Das Publikum beklagt sich nämlich nicht nur darüber, daß seine eigne
Leistung, die Prämie, die es zahlen soll, zu hoch sei, sondern auch darüber,
daß der Verhinderer seiner Verpflichtung zur Gegenleistung nicht immer gehörig
nachkomme. Von dieser Klage kann man sagen, was auf so viele unzufrieden
machende Zustände zutrifft, daß uümlich eine kleine Lokomotive voll Wahrheit
einen ganzen Güterzug voll Lügen in Vewegnng setzen kann. Wie zum Bei¬
spiel in der Großkanfmannschaft Unterschiede in dem Sinne leicht zu beobachten
sind, daß das eine Haus ganz besonders strenge Grundsätze innehält und Ge¬
schäften fernbleibt, die einem andern Hause durchaus erwünscht sind, ohne daß
man diesem daraus den Vorwurf geschäftlicher Unreellität zu macheu berechtigt
wäre, wie ferner vielleicht in manchem Hanse der eine oder der andre Ange¬
stellte oder Bevollmächtigte den Geschäftsbetrieb bisweilen in übertriebnen Dienst¬
eifer i" einer Weise handhabt, die dem Geschäftsherrn, wenn sie ihm hin¬
reichend bekannt wäre, gewiß Anlaß zur Rüge geben würde, oder gar an einer
Stelle, tuo das Auge des Geschüftsherru nicht hinreicht, in eignem Interesse
mit nicht einwandfreien Mitteln arbeitet, und wie es endlich sogar einem Kauf¬
mann von den allerbesten Grundsätzen vorkommen kann, daß er in einem
Einzelfall über den Umfang seiner Verpflichtungen in Irrtum gerät und einen
Anspruch als unberechtigt abweist, der sich später doch als richtig herausstellt,
so sind auch unter den Privatversicheruugsgesellschaften ganz gewiß Unter¬
schiede vorhanden, und es kommt vor, daß dieser oder jener Gesellschaftsver¬
treter im Konknrrenzeifer zu Mitteln greift, die die Billigung seiner Direktion
gewiß nicht finden würden, und es kann sich ereignen, daß die tägliche Not¬
wendigkeit, sich unberechtigten Ansprüchen zu widersetzen oder übertriebne auf
das rechte Maß zurückzuführen, auch einmal fehlgreifen und einem wohlbe¬
gründeten Anspruch mit Mißtrauen begegnen läßt. Wie es aber keinem Menschen
einfallen würde, wegen einzelner solcher Vorkommnisse den gauzeu Handels-
stand zu verdächtigen, so ist es töricht, einzelne mißliche Erscheinungen im Ver-
sichernngswesen so zu verallgemeinern, wie das von vielen Seiten geschieht.


Dle private Feuerversicherung

sehr zweifelhaft, ob die jetzige Erhöhung ausreicht; erst eine längere Reihe von
Jahren kann darüber Aufklärung bringen, und nach den bisherigen Erfahrungen
scheint es, daß eine absteigende Konjunktur des Jndustriemarktes den Feuer--
versichernngsgesellschaften von neuem die schwersten Verluste bringen wird.

Mögen jedoch die Prämien nach diesem oder nach jenem Grundsatz, in Über¬
einstimmung mit der Schadenstatistik oder in Widerspruch mit ihr, abgemessen
sein, dem, der sie zahlen soll, bleiben sie eben doch immer zu hoch, und die
Klage darüber wird ebensowenig verstummen wie die über die hohen Steuern,
obwohl sie uoch weniger berechtigt ist als diese. Es ist eben zu menschlich
natürlich, daß jeder Versicherte den Versicherungsvertrag nur von seinem ganz
persönlichen Standpunkt ans betrachtet und an dessen gemeinwirtschaftliche
Natur nicht denkt: brennt er nicht ab, so hat er eben so und so viel Jahre
lang die „hohe Prämie ganz umsonst" bezahlt, und brennt er ab, so schweigt
er zwar in der Regel über die Höhe der Prämie, da sie zu seinem Ent¬
schädigungsanspruch in einem gar zu schreienden Mißverhältnis steht, aber
gerade dann findet er bald einen andern Grund zum Rnsonieren.

Das Publikum beklagt sich nämlich nicht nur darüber, daß seine eigne
Leistung, die Prämie, die es zahlen soll, zu hoch sei, sondern auch darüber,
daß der Verhinderer seiner Verpflichtung zur Gegenleistung nicht immer gehörig
nachkomme. Von dieser Klage kann man sagen, was auf so viele unzufrieden
machende Zustände zutrifft, daß uümlich eine kleine Lokomotive voll Wahrheit
einen ganzen Güterzug voll Lügen in Vewegnng setzen kann. Wie zum Bei¬
spiel in der Großkanfmannschaft Unterschiede in dem Sinne leicht zu beobachten
sind, daß das eine Haus ganz besonders strenge Grundsätze innehält und Ge¬
schäften fernbleibt, die einem andern Hause durchaus erwünscht sind, ohne daß
man diesem daraus den Vorwurf geschäftlicher Unreellität zu macheu berechtigt
wäre, wie ferner vielleicht in manchem Hanse der eine oder der andre Ange¬
stellte oder Bevollmächtigte den Geschäftsbetrieb bisweilen in übertriebnen Dienst¬
eifer i» einer Weise handhabt, die dem Geschäftsherrn, wenn sie ihm hin¬
reichend bekannt wäre, gewiß Anlaß zur Rüge geben würde, oder gar an einer
Stelle, tuo das Auge des Geschüftsherru nicht hinreicht, in eignem Interesse
mit nicht einwandfreien Mitteln arbeitet, und wie es endlich sogar einem Kauf¬
mann von den allerbesten Grundsätzen vorkommen kann, daß er in einem
Einzelfall über den Umfang seiner Verpflichtungen in Irrtum gerät und einen
Anspruch als unberechtigt abweist, der sich später doch als richtig herausstellt,
so sind auch unter den Privatversicheruugsgesellschaften ganz gewiß Unter¬
schiede vorhanden, und es kommt vor, daß dieser oder jener Gesellschaftsver¬
treter im Konknrrenzeifer zu Mitteln greift, die die Billigung seiner Direktion
gewiß nicht finden würden, und es kann sich ereignen, daß die tägliche Not¬
wendigkeit, sich unberechtigten Ansprüchen zu widersetzen oder übertriebne auf
das rechte Maß zurückzuführen, auch einmal fehlgreifen und einem wohlbe¬
gründeten Anspruch mit Mißtrauen begegnen läßt. Wie es aber keinem Menschen
einfallen würde, wegen einzelner solcher Vorkommnisse den gauzeu Handels-
stand zu verdächtigen, so ist es töricht, einzelne mißliche Erscheinungen im Ver-
sichernngswesen so zu verallgemeinern, wie das von vielen Seiten geschieht.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/632>, abgerufen am 23.07.2024.