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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung

Der neue Direktor entfaltete denn auch eine lebhafte Tätigkeit. Er be¬
suchte die einzelnen Archive, manche zwei- oder dreimal in einem Jahre, um
sich persönlich über ihre Bedürfnisse zu unterrichten. Für wissenschaftliche
Publikationen hat er neue Mittel flüssig gemacht. Dann setzte er durch, daß
die Archivvorstände das Recht erhielten, Urkunden und Akten aus der Zeit
vor dem Jahre 1700 den Benutzern ohne höhere Erlaubnis vorzulegen. Nur
wenn es sich um Archivalien des achtzehnten und des neunzehnten Jahr¬
hunderts handelt, muß die Benutzungserlaubnis noch wie früher beim Ober¬
präsidenten eingeholt werden. Endlich hat Koser im Jahre 1898 nochmals
eine Aufbesserung des Diensteinkommens erwirkt. Damit war zugleich eine
Rangerhöhung für die Leiter der größern Provinzialarchive verbunden; sie
erhielten den Titel "Archivdirektoren," während Koser selbst zum "General¬
direktor der preußischen Staatsarchive" erhoben wurde.

Das Verhalten Kosers den jüngern Beamten gegenüber unterschied sich
wesentlich von dem Sybels. Koser befragte bei seinen Inspektionen jeden
Einzelnen unter vier Augen um seine besondern Wünsche, gestattete auch mit¬
unter eine private Korrespondenz ohne Vermittlung der Instanzen. Die so
gebotne Gelegenheit wurde natürlich am meisten von denen benutzt, die aus
irgend einem Grunde mit ihrer dermaligen Stellung unzufrieden waren und
eine Veränderung wünschten. Man konnte dabei allerlei Bemerkungen über
Vorgesetzte und unbequeme Kollegen einfließen lasten, nicht bloß eigne Wahr¬
nehmungen, sondern auch Dinge, die man selbst erst von dritter Seite erfahren
hatte. So hat sich einmal ein Assistent bei den Subalternbeamten der Steuer¬
behörde nach der von seinem Vorgesetzten abgegebnen Steuererklärung er¬
kundigt und dann behauptet, der Vorgesetzte habe einen Teil seines Ein¬
kommens wissentlich verschwiegen. Ein andrer Beamter hat einen Kollegen
beschuldigt, er beziehe eine zu hohe Vergütung für eine wissenschaftliche Privat¬
arbeit. Hatte nun gar die Frau eines Archivars sich die Feindschaft andrer
Damen zugezogen, so konnte auch der Kaffeeklatsch als Waffe gegen den
Mann benutzt werden. Ein geschickter Intrigant wird in solchen Füllen
nicht alles, was er weiß, selbst vorbringen; er wird sich vielmehr Genossen
suchen, die mit ihm ein gemeinsames Interesse haben, seine Mitteilungen ohne
Kritik annehmen und weiter verbreiten. Der Generaldirektor erfährt dann
vielleicht von verschiednen Seiten her ungünstiges über einen Beamten; er
schließt daraus, daß dieser Beamte in eine andre Stellung versetzt werden
müsse. Wer nun die mit einer Versetzung verbundnen Nachteile nicht auf sich
nehmen will, muß aus dem Dienste scheiden. Wohl kann er eine Disziplinar-
untersuchung gegen sich beantragen; aber auch wenn er dabei völlig schuldlos
befunden wird, so hat er doch keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dauernd in
seiner bisherigen Stellung zu verbleiben. Denn das Recht, die Beamten im
Interesse des Dienstes beliebig zu versetzen, kann die preußische Staatsver¬
waltung nicht aufgeben. Nur wenn die Archive in rein wissenschaftliche
Provinzialcmstcilten umgewandelt -- ein Gedanke, der schon im Feuilleton der
"Nationalzeitung" vom 27. Juni 1875 ausgesprochen worden ist - und mit
den Universitäten verbunden würden, könnten die Archivare eine ebenso feste


Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung

Der neue Direktor entfaltete denn auch eine lebhafte Tätigkeit. Er be¬
suchte die einzelnen Archive, manche zwei- oder dreimal in einem Jahre, um
sich persönlich über ihre Bedürfnisse zu unterrichten. Für wissenschaftliche
Publikationen hat er neue Mittel flüssig gemacht. Dann setzte er durch, daß
die Archivvorstände das Recht erhielten, Urkunden und Akten aus der Zeit
vor dem Jahre 1700 den Benutzern ohne höhere Erlaubnis vorzulegen. Nur
wenn es sich um Archivalien des achtzehnten und des neunzehnten Jahr¬
hunderts handelt, muß die Benutzungserlaubnis noch wie früher beim Ober¬
präsidenten eingeholt werden. Endlich hat Koser im Jahre 1898 nochmals
eine Aufbesserung des Diensteinkommens erwirkt. Damit war zugleich eine
Rangerhöhung für die Leiter der größern Provinzialarchive verbunden; sie
erhielten den Titel „Archivdirektoren," während Koser selbst zum „General¬
direktor der preußischen Staatsarchive" erhoben wurde.

Das Verhalten Kosers den jüngern Beamten gegenüber unterschied sich
wesentlich von dem Sybels. Koser befragte bei seinen Inspektionen jeden
Einzelnen unter vier Augen um seine besondern Wünsche, gestattete auch mit¬
unter eine private Korrespondenz ohne Vermittlung der Instanzen. Die so
gebotne Gelegenheit wurde natürlich am meisten von denen benutzt, die aus
irgend einem Grunde mit ihrer dermaligen Stellung unzufrieden waren und
eine Veränderung wünschten. Man konnte dabei allerlei Bemerkungen über
Vorgesetzte und unbequeme Kollegen einfließen lasten, nicht bloß eigne Wahr¬
nehmungen, sondern auch Dinge, die man selbst erst von dritter Seite erfahren
hatte. So hat sich einmal ein Assistent bei den Subalternbeamten der Steuer¬
behörde nach der von seinem Vorgesetzten abgegebnen Steuererklärung er¬
kundigt und dann behauptet, der Vorgesetzte habe einen Teil seines Ein¬
kommens wissentlich verschwiegen. Ein andrer Beamter hat einen Kollegen
beschuldigt, er beziehe eine zu hohe Vergütung für eine wissenschaftliche Privat¬
arbeit. Hatte nun gar die Frau eines Archivars sich die Feindschaft andrer
Damen zugezogen, so konnte auch der Kaffeeklatsch als Waffe gegen den
Mann benutzt werden. Ein geschickter Intrigant wird in solchen Füllen
nicht alles, was er weiß, selbst vorbringen; er wird sich vielmehr Genossen
suchen, die mit ihm ein gemeinsames Interesse haben, seine Mitteilungen ohne
Kritik annehmen und weiter verbreiten. Der Generaldirektor erfährt dann
vielleicht von verschiednen Seiten her ungünstiges über einen Beamten; er
schließt daraus, daß dieser Beamte in eine andre Stellung versetzt werden
müsse. Wer nun die mit einer Versetzung verbundnen Nachteile nicht auf sich
nehmen will, muß aus dem Dienste scheiden. Wohl kann er eine Disziplinar-
untersuchung gegen sich beantragen; aber auch wenn er dabei völlig schuldlos
befunden wird, so hat er doch keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dauernd in
seiner bisherigen Stellung zu verbleiben. Denn das Recht, die Beamten im
Interesse des Dienstes beliebig zu versetzen, kann die preußische Staatsver¬
waltung nicht aufgeben. Nur wenn die Archive in rein wissenschaftliche
Provinzialcmstcilten umgewandelt — ein Gedanke, der schon im Feuilleton der
„Nationalzeitung" vom 27. Juni 1875 ausgesprochen worden ist - und mit
den Universitäten verbunden würden, könnten die Archivare eine ebenso feste


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/460>, abgerufen am 26.06.2024.