Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Die Insel Lypern und die englische Herrschaft

Zahlen festgestellt wurde. Und abermals schloß die englische Regierung allen
diesen flehentlichen und gerechten Wünschen gegenüber das Ohr, und das Land
führt fort, immer mehr zu verarmen und zu verzweifeln. Auch die langen
Memoranda von 1898 und 1903 hatten keinen bessern Erfolg. Cypern selbst
hat aber gar keine Verpflichtung, diese Last, die sich England aufgebürdet hat,
zu tragen. England hat die Insel für seine eignen politischen Zwecke in Pacht
genommen und hat gerechterweise auch seine Verbindlichkeiten gegen die Türkei
aus seinem eignen Staatsschatze zu zahlen.

Sieht es demnach schon aus, als habe man es im englischen Kolonialamte
aus unbegreiflichen und ungerechten Gründen auf den völligen Ruin der Insel
abgesehen, so wächst das Staunen und die Entrüstung noch mehr, wenn man
erfährt, daß es neben den erwähnten Lasten noch andre, nicht in die angeführten
Zahlen eingerechnete Sondersteuern gibt, wozu diese verwandt werden, wie sie
verteilt sind, und wie ihre Eintreibung geschieht.

Da ist einmal eine von den Türke", nicht erhobne Militürsteuer, genannt
Lsclel asksri, d. i. eine Kopfsteuer von 2 Schilling Piastern für jeden
männlichen Einwohner Cyperns über 18 und unter 60 Jahren. (Vergl.
Hutvlrmsoiz, aira Qodlmill, Hg-nädoolc ok O^prus, S. 33.) Mit welchem
Rechte wird diese Steuer erhoben? Die Insel ist an England verpachtet, bleibt
aber ein suzercines Land der Türkei. Demnach besteht für Großbritannien
jedenfalls gar kein Recht, Militär auszuheben; außerdem scheint es aber auch dazu
keine Absicht zu haben. Also wird diese Abgabe willkürlich und ohne Recht
gefordert. Schon Sir N. Biddulph hatte am 7. Juni 1880 die Abschaffung
dieser und einiger andrer Steuern beantragt, trotzdem werden sie bis heute
erhoben. Der Carl of Kimberley schrieb als Kolonialsekretär: Eine Prü¬
fung der vierundzwanzig Klassen von Abgaben zeigt, daß alle je bekannten
Kunstgriffe, die Einnahmen zu erhöhen, darin enthalten sind, von den einfachsten
und ältesten angefangen, nämlich der Kopfsteuer und dem Zehnten, bis zu den
allerneusten, nämlich Einkommensteuer und Stempelmarken für die schriftlichen
Geschäfte des täglichen Lebens. Und wie viele von diesen Steuern bestanden
in der Türkei gar nicht oder wurden wenigstens, wenn auch auf dem Papiere
genannt, in Wirklichkeit nicht erhoben! Chacnlli zählte in seiner Rede 1901
einige, ausdrücklich nicht alle, Abgaben auf, die unter der Türkei nicht bestanden
haben. Da ist ein fester Posten von 1200 Pfund Sterling für Geldstrafen;
ein andrer von 6000 Pfund für Stempelmarken, eine Steuer, die von den
Türken seit zwanzig Jahren nicht mehr gefordert worden war; dann 4970 Pfund
für Kaigelder, was vor der Okkupation ebenfalls unbekannt war. Aber alles
das ist uoch nicht das schlimmste und ist zum Teil in die obigen Summen
eingerechnet. Ganz aber stehn außer dieser Berechnung und kommen als neue,
sehr schwere Zuschlagslasten hinzu die sogenannte Heuschreckensteuer im Durch¬
schnittsbetrage von 8300 Pfund Sterling und die Abgaben für die Feldwachen,
die etwa 8338 Pfund ausmachen; die letzte Steuer ist zu allen sonstigen Be¬
drückungen erst im Jahre 1890 neu hinzugefügt worden. Nach Chacnlli, der
nur den Durchschnitt bis 1895 nach dem Memorandum von 1895 berechnet,
macht mit Zurechnung dieser neuen 16638 Pfund die Mehrzahlung der Cy-


Die Insel Lypern und die englische Herrschaft

Zahlen festgestellt wurde. Und abermals schloß die englische Regierung allen
diesen flehentlichen und gerechten Wünschen gegenüber das Ohr, und das Land
führt fort, immer mehr zu verarmen und zu verzweifeln. Auch die langen
Memoranda von 1898 und 1903 hatten keinen bessern Erfolg. Cypern selbst
hat aber gar keine Verpflichtung, diese Last, die sich England aufgebürdet hat,
zu tragen. England hat die Insel für seine eignen politischen Zwecke in Pacht
genommen und hat gerechterweise auch seine Verbindlichkeiten gegen die Türkei
aus seinem eignen Staatsschatze zu zahlen.

Sieht es demnach schon aus, als habe man es im englischen Kolonialamte
aus unbegreiflichen und ungerechten Gründen auf den völligen Ruin der Insel
abgesehen, so wächst das Staunen und die Entrüstung noch mehr, wenn man
erfährt, daß es neben den erwähnten Lasten noch andre, nicht in die angeführten
Zahlen eingerechnete Sondersteuern gibt, wozu diese verwandt werden, wie sie
verteilt sind, und wie ihre Eintreibung geschieht.

Da ist einmal eine von den Türke», nicht erhobne Militürsteuer, genannt
Lsclel asksri, d. i. eine Kopfsteuer von 2 Schilling Piastern für jeden
männlichen Einwohner Cyperns über 18 und unter 60 Jahren. (Vergl.
Hutvlrmsoiz, aira Qodlmill, Hg-nädoolc ok O^prus, S. 33.) Mit welchem
Rechte wird diese Steuer erhoben? Die Insel ist an England verpachtet, bleibt
aber ein suzercines Land der Türkei. Demnach besteht für Großbritannien
jedenfalls gar kein Recht, Militär auszuheben; außerdem scheint es aber auch dazu
keine Absicht zu haben. Also wird diese Abgabe willkürlich und ohne Recht
gefordert. Schon Sir N. Biddulph hatte am 7. Juni 1880 die Abschaffung
dieser und einiger andrer Steuern beantragt, trotzdem werden sie bis heute
erhoben. Der Carl of Kimberley schrieb als Kolonialsekretär: Eine Prü¬
fung der vierundzwanzig Klassen von Abgaben zeigt, daß alle je bekannten
Kunstgriffe, die Einnahmen zu erhöhen, darin enthalten sind, von den einfachsten
und ältesten angefangen, nämlich der Kopfsteuer und dem Zehnten, bis zu den
allerneusten, nämlich Einkommensteuer und Stempelmarken für die schriftlichen
Geschäfte des täglichen Lebens. Und wie viele von diesen Steuern bestanden
in der Türkei gar nicht oder wurden wenigstens, wenn auch auf dem Papiere
genannt, in Wirklichkeit nicht erhoben! Chacnlli zählte in seiner Rede 1901
einige, ausdrücklich nicht alle, Abgaben auf, die unter der Türkei nicht bestanden
haben. Da ist ein fester Posten von 1200 Pfund Sterling für Geldstrafen;
ein andrer von 6000 Pfund für Stempelmarken, eine Steuer, die von den
Türken seit zwanzig Jahren nicht mehr gefordert worden war; dann 4970 Pfund
für Kaigelder, was vor der Okkupation ebenfalls unbekannt war. Aber alles
das ist uoch nicht das schlimmste und ist zum Teil in die obigen Summen
eingerechnet. Ganz aber stehn außer dieser Berechnung und kommen als neue,
sehr schwere Zuschlagslasten hinzu die sogenannte Heuschreckensteuer im Durch¬
schnittsbetrage von 8300 Pfund Sterling und die Abgaben für die Feldwachen,
die etwa 8338 Pfund ausmachen; die letzte Steuer ist zu allen sonstigen Be¬
drückungen erst im Jahre 1890 neu hinzugefügt worden. Nach Chacnlli, der
nur den Durchschnitt bis 1895 nach dem Memorandum von 1895 berechnet,
macht mit Zurechnung dieser neuen 16638 Pfund die Mehrzahlung der Cy-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0595" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/294214"/>
          <fw type="header" place="top"> Die Insel Lypern und die englische Herrschaft</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_2632" prev="#ID_2631"> Zahlen festgestellt wurde. Und abermals schloß die englische Regierung allen<lb/>
diesen flehentlichen und gerechten Wünschen gegenüber das Ohr, und das Land<lb/>
führt fort, immer mehr zu verarmen und zu verzweifeln. Auch die langen<lb/>
Memoranda von 1898 und 1903 hatten keinen bessern Erfolg. Cypern selbst<lb/>
hat aber gar keine Verpflichtung, diese Last, die sich England aufgebürdet hat,<lb/>
zu tragen. England hat die Insel für seine eignen politischen Zwecke in Pacht<lb/>
genommen und hat gerechterweise auch seine Verbindlichkeiten gegen die Türkei<lb/>
aus seinem eignen Staatsschatze zu zahlen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2633"> Sieht es demnach schon aus, als habe man es im englischen Kolonialamte<lb/>
aus unbegreiflichen und ungerechten Gründen auf den völligen Ruin der Insel<lb/>
abgesehen, so wächst das Staunen und die Entrüstung noch mehr, wenn man<lb/>
erfährt, daß es neben den erwähnten Lasten noch andre, nicht in die angeführten<lb/>
Zahlen eingerechnete Sondersteuern gibt, wozu diese verwandt werden, wie sie<lb/>
verteilt sind, und wie ihre Eintreibung geschieht.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2634" next="#ID_2635"> Da ist einmal eine von den Türke», nicht erhobne Militürsteuer, genannt<lb/>
Lsclel asksri, d. i. eine Kopfsteuer von 2 Schilling Piastern für jeden<lb/>
männlichen Einwohner Cyperns über 18 und unter 60 Jahren. (Vergl.<lb/>
Hutvlrmsoiz, aira Qodlmill, Hg-nädoolc ok O^prus, S. 33.) Mit welchem<lb/>
Rechte wird diese Steuer erhoben? Die Insel ist an England verpachtet, bleibt<lb/>
aber ein suzercines Land der Türkei. Demnach besteht für Großbritannien<lb/>
jedenfalls gar kein Recht, Militär auszuheben; außerdem scheint es aber auch dazu<lb/>
keine Absicht zu haben. Also wird diese Abgabe willkürlich und ohne Recht<lb/>
gefordert. Schon Sir N. Biddulph hatte am 7. Juni 1880 die Abschaffung<lb/>
dieser und einiger andrer Steuern beantragt, trotzdem werden sie bis heute<lb/>
erhoben. Der Carl of Kimberley schrieb als Kolonialsekretär: Eine Prü¬<lb/>
fung der vierundzwanzig Klassen von Abgaben zeigt, daß alle je bekannten<lb/>
Kunstgriffe, die Einnahmen zu erhöhen, darin enthalten sind, von den einfachsten<lb/>
und ältesten angefangen, nämlich der Kopfsteuer und dem Zehnten, bis zu den<lb/>
allerneusten, nämlich Einkommensteuer und Stempelmarken für die schriftlichen<lb/>
Geschäfte des täglichen Lebens. Und wie viele von diesen Steuern bestanden<lb/>
in der Türkei gar nicht oder wurden wenigstens, wenn auch auf dem Papiere<lb/>
genannt, in Wirklichkeit nicht erhoben! Chacnlli zählte in seiner Rede 1901<lb/>
einige, ausdrücklich nicht alle, Abgaben auf, die unter der Türkei nicht bestanden<lb/>
haben. Da ist ein fester Posten von 1200 Pfund Sterling für Geldstrafen;<lb/>
ein andrer von 6000 Pfund für Stempelmarken, eine Steuer, die von den<lb/>
Türken seit zwanzig Jahren nicht mehr gefordert worden war; dann 4970 Pfund<lb/>
für Kaigelder, was vor der Okkupation ebenfalls unbekannt war. Aber alles<lb/>
das ist uoch nicht das schlimmste und ist zum Teil in die obigen Summen<lb/>
eingerechnet. Ganz aber stehn außer dieser Berechnung und kommen als neue,<lb/>
sehr schwere Zuschlagslasten hinzu die sogenannte Heuschreckensteuer im Durch¬<lb/>
schnittsbetrage von 8300 Pfund Sterling und die Abgaben für die Feldwachen,<lb/>
die etwa 8338 Pfund ausmachen; die letzte Steuer ist zu allen sonstigen Be¬<lb/>
drückungen erst im Jahre 1890 neu hinzugefügt worden. Nach Chacnlli, der<lb/>
nur den Durchschnitt bis 1895 nach dem Memorandum von 1895 berechnet,<lb/>
macht mit Zurechnung dieser neuen 16638 Pfund die Mehrzahlung der Cy-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0595] Die Insel Lypern und die englische Herrschaft Zahlen festgestellt wurde. Und abermals schloß die englische Regierung allen diesen flehentlichen und gerechten Wünschen gegenüber das Ohr, und das Land führt fort, immer mehr zu verarmen und zu verzweifeln. Auch die langen Memoranda von 1898 und 1903 hatten keinen bessern Erfolg. Cypern selbst hat aber gar keine Verpflichtung, diese Last, die sich England aufgebürdet hat, zu tragen. England hat die Insel für seine eignen politischen Zwecke in Pacht genommen und hat gerechterweise auch seine Verbindlichkeiten gegen die Türkei aus seinem eignen Staatsschatze zu zahlen. Sieht es demnach schon aus, als habe man es im englischen Kolonialamte aus unbegreiflichen und ungerechten Gründen auf den völligen Ruin der Insel abgesehen, so wächst das Staunen und die Entrüstung noch mehr, wenn man erfährt, daß es neben den erwähnten Lasten noch andre, nicht in die angeführten Zahlen eingerechnete Sondersteuern gibt, wozu diese verwandt werden, wie sie verteilt sind, und wie ihre Eintreibung geschieht. Da ist einmal eine von den Türke», nicht erhobne Militürsteuer, genannt Lsclel asksri, d. i. eine Kopfsteuer von 2 Schilling Piastern für jeden männlichen Einwohner Cyperns über 18 und unter 60 Jahren. (Vergl. Hutvlrmsoiz, aira Qodlmill, Hg-nädoolc ok O^prus, S. 33.) Mit welchem Rechte wird diese Steuer erhoben? Die Insel ist an England verpachtet, bleibt aber ein suzercines Land der Türkei. Demnach besteht für Großbritannien jedenfalls gar kein Recht, Militär auszuheben; außerdem scheint es aber auch dazu keine Absicht zu haben. Also wird diese Abgabe willkürlich und ohne Recht gefordert. Schon Sir N. Biddulph hatte am 7. Juni 1880 die Abschaffung dieser und einiger andrer Steuern beantragt, trotzdem werden sie bis heute erhoben. Der Carl of Kimberley schrieb als Kolonialsekretär: Eine Prü¬ fung der vierundzwanzig Klassen von Abgaben zeigt, daß alle je bekannten Kunstgriffe, die Einnahmen zu erhöhen, darin enthalten sind, von den einfachsten und ältesten angefangen, nämlich der Kopfsteuer und dem Zehnten, bis zu den allerneusten, nämlich Einkommensteuer und Stempelmarken für die schriftlichen Geschäfte des täglichen Lebens. Und wie viele von diesen Steuern bestanden in der Türkei gar nicht oder wurden wenigstens, wenn auch auf dem Papiere genannt, in Wirklichkeit nicht erhoben! Chacnlli zählte in seiner Rede 1901 einige, ausdrücklich nicht alle, Abgaben auf, die unter der Türkei nicht bestanden haben. Da ist ein fester Posten von 1200 Pfund Sterling für Geldstrafen; ein andrer von 6000 Pfund für Stempelmarken, eine Steuer, die von den Türken seit zwanzig Jahren nicht mehr gefordert worden war; dann 4970 Pfund für Kaigelder, was vor der Okkupation ebenfalls unbekannt war. Aber alles das ist uoch nicht das schlimmste und ist zum Teil in die obigen Summen eingerechnet. Ganz aber stehn außer dieser Berechnung und kommen als neue, sehr schwere Zuschlagslasten hinzu die sogenannte Heuschreckensteuer im Durch¬ schnittsbetrage von 8300 Pfund Sterling und die Abgaben für die Feldwachen, die etwa 8338 Pfund ausmachen; die letzte Steuer ist zu allen sonstigen Be¬ drückungen erst im Jahre 1890 neu hinzugefügt worden. Nach Chacnlli, der nur den Durchschnitt bis 1895 nach dem Memorandum von 1895 berechnet, macht mit Zurechnung dieser neuen 16638 Pfund die Mehrzahlung der Cy-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/595
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/595>, abgerufen am 05.07.2024.