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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Lindrücke aus der modernen Verwaltung Preußens

und trägt mit großer Wärme seine Wünsche in der Stiftungssache vor; der
Dezernent verspricht sie gründlich zu prüfen; er weiß ja, daß spätestens morgen
oder übermorgen der Gegner des Bankiers in dieser Sache ihn mit seinem
Besuche beehren und mindestens ebenso energisch bearbeiten wird; wie die Ent¬
scheidung fallen muß, ist ihm schon jetzt klar, nachdem alle Unterlagen mühsam
gesammelt und gesichtet sind. Alle Bemühungen der Interessenten können jetzt
nichts mehr ändern, aber der Dezernent weiß, wie wichtig es ist, die Leute
ausreden zu lassen und auch dann nicht zu unterbrechen, wenn ihre Aus¬
führungen für die Entscheidung bedeutungslos sind. Er hat das in seiner
Tätigkeit im Schiedsgericht für Arbeiterversicherung gelernt, wo Beisitzer und
Parteien teilweise den einfachen Ständen angehören und man Vertrauen zur
Rechtsprechung und Kenntnis und Verständnis dieser sozialpolitischen Gesetze im
Volke nur dann allmählich immer mehr verbreiten kann, wenn man jedes Vor¬
dringen eingehend mit den Leuten erörtert und ihnen klar macht, warum dieses
und jenes anders ist, als sie sich einbilden. Freilich, wo man auf schamlose
Rentenjügerei stößt, die als Kehrseite dieser gesetzlichen Fürsorge teilweise recht
üppig aus dem Boden geschossen ist, empfiehlt sich ein weniger entgegen¬
kommendes Verfahren. Es ist ja nicht zu verkennen, daß dieser Versuch des
Mißbrauchs eine gewisse Begünstigung durch die territoriale Verfassung der
Schiedsgerichte in Unfallsachen erfahren hat, weil an die Beisitzer der Arbeit¬
geber die Versuchung herantritt, aus dem Bedürfnis nach Popularität heraus
freigebig auf Kosten fremder Berufsgenossenschaften zu urteilen. Es sind ja
nicht bloß die guten Instinkte, die unsre moderne soziale Gesetzgebung ge¬
fördert hat. Auspruchsloser sind die Leute durch sie nicht geworden; zum Be¬
weis dafür nur eins meiner eignen Erlebnisse: im Schiedsgerichte zeigte sich ein
Nentenbewerber sehr erstaunt darüber, daß ihm nicht eine lange Gefängnishaft
wegen gemeiner Vergehen als Klebewochen mit angerechnet wurde, wie Krank¬
heitszeiten und militärische Übungen.

In vielen Unfallsachen tritt noch ein andrer Übelstand immer wieder zu¬
tage. Die Renten werden nach dem Grade der Erwerbsbeschränkung zur Zeit
der Nentenfestsetzung berechnet, dann aber, wenn Besserung eintritt, wie so oft,
allmählich um zehn, zwanzig Prozent zu verschiednen malen gekürzt; fast nie
geht die Kürzung glatt und ohne gerichtliche Entscheidung von statten; nament¬
lich die völlige Entziehung der Rente zuletzt findet zähen Widerstand. Nur
um die Reute nicht einzubüßen, wird die Arbeitsbeschränkung nicht nur in zahl¬
losen Fällei? mit mehr oder minder gutem Glauben behauptet, übertrieben, er¬
dichtet, sondern geradezu durch planmäßige Enthaltung von Erwerbsarbeit
aufrecht erhalten, während die Gewöhnung an Arbeit den Schaden ganz oder
teilweise geheilt oder kompensiert haben könnte. Der Müßiggang wird hier
geradezu zu einem Mittel, die Rente für immer oder möglichst lange zu be¬
haupten. Wirksam abhelfen läßt sich dem nur, wenn die rentenzahlende Berufs¬
genossenschaft in Fällen, die mit Sicherheit Besserung versprechen, schon bei der
ersten Festsetzung sich mit dem Verletzten über eine Rente vergleicht, die vielleicht
seine augenblicklichen oft übermäßigen Ansprüche nicht befriedigt, ihm aber später
nicht wieder entzogen werden soll. Dann hat der Verletzte selber ein Interesse


Lindrücke aus der modernen Verwaltung Preußens

und trägt mit großer Wärme seine Wünsche in der Stiftungssache vor; der
Dezernent verspricht sie gründlich zu prüfen; er weiß ja, daß spätestens morgen
oder übermorgen der Gegner des Bankiers in dieser Sache ihn mit seinem
Besuche beehren und mindestens ebenso energisch bearbeiten wird; wie die Ent¬
scheidung fallen muß, ist ihm schon jetzt klar, nachdem alle Unterlagen mühsam
gesammelt und gesichtet sind. Alle Bemühungen der Interessenten können jetzt
nichts mehr ändern, aber der Dezernent weiß, wie wichtig es ist, die Leute
ausreden zu lassen und auch dann nicht zu unterbrechen, wenn ihre Aus¬
führungen für die Entscheidung bedeutungslos sind. Er hat das in seiner
Tätigkeit im Schiedsgericht für Arbeiterversicherung gelernt, wo Beisitzer und
Parteien teilweise den einfachen Ständen angehören und man Vertrauen zur
Rechtsprechung und Kenntnis und Verständnis dieser sozialpolitischen Gesetze im
Volke nur dann allmählich immer mehr verbreiten kann, wenn man jedes Vor¬
dringen eingehend mit den Leuten erörtert und ihnen klar macht, warum dieses
und jenes anders ist, als sie sich einbilden. Freilich, wo man auf schamlose
Rentenjügerei stößt, die als Kehrseite dieser gesetzlichen Fürsorge teilweise recht
üppig aus dem Boden geschossen ist, empfiehlt sich ein weniger entgegen¬
kommendes Verfahren. Es ist ja nicht zu verkennen, daß dieser Versuch des
Mißbrauchs eine gewisse Begünstigung durch die territoriale Verfassung der
Schiedsgerichte in Unfallsachen erfahren hat, weil an die Beisitzer der Arbeit¬
geber die Versuchung herantritt, aus dem Bedürfnis nach Popularität heraus
freigebig auf Kosten fremder Berufsgenossenschaften zu urteilen. Es sind ja
nicht bloß die guten Instinkte, die unsre moderne soziale Gesetzgebung ge¬
fördert hat. Auspruchsloser sind die Leute durch sie nicht geworden; zum Be¬
weis dafür nur eins meiner eignen Erlebnisse: im Schiedsgerichte zeigte sich ein
Nentenbewerber sehr erstaunt darüber, daß ihm nicht eine lange Gefängnishaft
wegen gemeiner Vergehen als Klebewochen mit angerechnet wurde, wie Krank¬
heitszeiten und militärische Übungen.

In vielen Unfallsachen tritt noch ein andrer Übelstand immer wieder zu¬
tage. Die Renten werden nach dem Grade der Erwerbsbeschränkung zur Zeit
der Nentenfestsetzung berechnet, dann aber, wenn Besserung eintritt, wie so oft,
allmählich um zehn, zwanzig Prozent zu verschiednen malen gekürzt; fast nie
geht die Kürzung glatt und ohne gerichtliche Entscheidung von statten; nament¬
lich die völlige Entziehung der Rente zuletzt findet zähen Widerstand. Nur
um die Reute nicht einzubüßen, wird die Arbeitsbeschränkung nicht nur in zahl¬
losen Fällei? mit mehr oder minder gutem Glauben behauptet, übertrieben, er¬
dichtet, sondern geradezu durch planmäßige Enthaltung von Erwerbsarbeit
aufrecht erhalten, während die Gewöhnung an Arbeit den Schaden ganz oder
teilweise geheilt oder kompensiert haben könnte. Der Müßiggang wird hier
geradezu zu einem Mittel, die Rente für immer oder möglichst lange zu be¬
haupten. Wirksam abhelfen läßt sich dem nur, wenn die rentenzahlende Berufs¬
genossenschaft in Fällen, die mit Sicherheit Besserung versprechen, schon bei der
ersten Festsetzung sich mit dem Verletzten über eine Rente vergleicht, die vielleicht
seine augenblicklichen oft übermäßigen Ansprüche nicht befriedigt, ihm aber später
nicht wieder entzogen werden soll. Dann hat der Verletzte selber ein Interesse


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/512>, abgerufen am 02.07.2024.