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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Eindrücke aus der modernen Verwaltung Preußens

materielles Interesse, das nun einmal bei uns Menschen mächtig ist, ist dem¬
nach dem des Fideikommisses der Gegenwart und Zukunft geradezu entgegengesetzt
und gipfelt in dem natürlichen Streben, Sondervorteile zu erlangen, einem
Streben, dem der übermächtige Einfluß, den der Entwurf dem Familienrat
verleihen würde, den nötigen Nachdruck unzweifelhaft verschaffen kann.

Der Grund, aus dem ein Fideikommiß gestiftet wird, ist nach meiner An¬
sicht auch uicht der Familiensinn, sondern das Standesgefühl, der Wunsch,
ein Gebäude festgesichcrter, oft mühsam errichteter Vermögensgrundlagen nicht
mit dem Tode zusammenfallen zu sehen; daß die Nachfolger der Familie ent¬
nommen werden, ist wohl selbstverständlich, aber dadurch wird die treibende
Kraft der Fideikommißstiftuug noch nicht der Familiensinn. Merkwürdig oft
sieht man diese Stiftungen gerade nicht von kinderreichen Vätern, sondern von
dem aussterbenden Mannesstamm eines Geschlechts oder einer Linie ausgehn.
Die treibende Kraft, die das Werk schuf, wird aber auch bei seiner Erhaltung
die maßgebende bleiben. So sagt schon eins der zahlreichen nüchtern praktischen
römischen Sprichwörter, in denen eine so unendlich reiche Lebensweisheit wieder¬
gegeben ist. Das Standesinteresse des großen Grundbesitzes hat die Fidei-
kommisse geschaffen und muß sie weiter durchdringen, wenn sie lebendig bleiben
sollen, und dieses Standesinteresse ist zugleich ein hervorragendes staatliches
Interesse, weil der unabhängige Sinn des Großgrundbesitzerstandes auf dem
Platten Lande eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit unsers öffent¬
lichen Lebens ist. Standesgenossen, nicht Familienmitglieder, die oft keine
Standesgenossen sind, sind die natürlichen Wächter der Einrichtung. Die Fidei-
kommißaufsicht kann erfolgreich nur von standesgleichen Exekutoren wahrge¬
nommen werden.

Die Mappen der Hygiene sind erledigt, der Aktenbock fast leer, nur eine
dünne Mappe noch mit einem Schreiben, worin ein Testamentsvollstrecker an¬
zeigt, daß ein verstorbner Rentner letztwillig eine Stiftung von einigen tausend
Mark verordnet hat. deren Zinsen, nicht viel über hundert Mark, einem von
der Zeitströmung bevorzugten wohltätigen Zwecke zugute kommen sollen. Die
landesherrliche Genehmigung wird erbeten. Natürlich soll die Stiftung für alle
Zeiten den Namen des verblichnen Wohltäters tragen, und Vorstand und
Rechnungsführung sollen den eingehenden Vorschriften unsrer Gesetze entsprechen.
Mit recht gemischten Gefühlen betrachtet der Dezernent das Schriftstück. Wie viel
augenblickliche Not könnte beseitigt, wie viel Gemeinnütziges für die Gegenwart
könnte geschaffen werden, wenn alle diese kleinen Stiftungskapitalien statt
mündelsicher unabsehbar festgelegt, alsbald oder doch in wenig Jahren in ihrem
vollen Betrage nutzbar gemacht und in menschliche Wohlfahrt umgesetzt werden
könnten. Und dazu jedesmal die Schreiberei: fast immer melden sich Verwandte
des Verstorbnen, die sich mit mehr oder minder Recht benachteiligt fühlen; ihre
Lage muß umständlich geprüft, der eine oder andre Brocken von ein Paar
hundert Mark für sie vom Stiftungskapital ausgekehrt werden.

Es ist ein ruhiger Vormittag gewesen, die Mappen sind eine nach der
andern aufgearbeitet, nur einige größere Berichte für ungestörte Abendstunden
Zurückgelegt worden; die Mittagstunde naht, der angemeldete Bankier erscheint


Eindrücke aus der modernen Verwaltung Preußens

materielles Interesse, das nun einmal bei uns Menschen mächtig ist, ist dem¬
nach dem des Fideikommisses der Gegenwart und Zukunft geradezu entgegengesetzt
und gipfelt in dem natürlichen Streben, Sondervorteile zu erlangen, einem
Streben, dem der übermächtige Einfluß, den der Entwurf dem Familienrat
verleihen würde, den nötigen Nachdruck unzweifelhaft verschaffen kann.

Der Grund, aus dem ein Fideikommiß gestiftet wird, ist nach meiner An¬
sicht auch uicht der Familiensinn, sondern das Standesgefühl, der Wunsch,
ein Gebäude festgesichcrter, oft mühsam errichteter Vermögensgrundlagen nicht
mit dem Tode zusammenfallen zu sehen; daß die Nachfolger der Familie ent¬
nommen werden, ist wohl selbstverständlich, aber dadurch wird die treibende
Kraft der Fideikommißstiftuug noch nicht der Familiensinn. Merkwürdig oft
sieht man diese Stiftungen gerade nicht von kinderreichen Vätern, sondern von
dem aussterbenden Mannesstamm eines Geschlechts oder einer Linie ausgehn.
Die treibende Kraft, die das Werk schuf, wird aber auch bei seiner Erhaltung
die maßgebende bleiben. So sagt schon eins der zahlreichen nüchtern praktischen
römischen Sprichwörter, in denen eine so unendlich reiche Lebensweisheit wieder¬
gegeben ist. Das Standesinteresse des großen Grundbesitzes hat die Fidei-
kommisse geschaffen und muß sie weiter durchdringen, wenn sie lebendig bleiben
sollen, und dieses Standesinteresse ist zugleich ein hervorragendes staatliches
Interesse, weil der unabhängige Sinn des Großgrundbesitzerstandes auf dem
Platten Lande eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit unsers öffent¬
lichen Lebens ist. Standesgenossen, nicht Familienmitglieder, die oft keine
Standesgenossen sind, sind die natürlichen Wächter der Einrichtung. Die Fidei-
kommißaufsicht kann erfolgreich nur von standesgleichen Exekutoren wahrge¬
nommen werden.

Die Mappen der Hygiene sind erledigt, der Aktenbock fast leer, nur eine
dünne Mappe noch mit einem Schreiben, worin ein Testamentsvollstrecker an¬
zeigt, daß ein verstorbner Rentner letztwillig eine Stiftung von einigen tausend
Mark verordnet hat. deren Zinsen, nicht viel über hundert Mark, einem von
der Zeitströmung bevorzugten wohltätigen Zwecke zugute kommen sollen. Die
landesherrliche Genehmigung wird erbeten. Natürlich soll die Stiftung für alle
Zeiten den Namen des verblichnen Wohltäters tragen, und Vorstand und
Rechnungsführung sollen den eingehenden Vorschriften unsrer Gesetze entsprechen.
Mit recht gemischten Gefühlen betrachtet der Dezernent das Schriftstück. Wie viel
augenblickliche Not könnte beseitigt, wie viel Gemeinnütziges für die Gegenwart
könnte geschaffen werden, wenn alle diese kleinen Stiftungskapitalien statt
mündelsicher unabsehbar festgelegt, alsbald oder doch in wenig Jahren in ihrem
vollen Betrage nutzbar gemacht und in menschliche Wohlfahrt umgesetzt werden
könnten. Und dazu jedesmal die Schreiberei: fast immer melden sich Verwandte
des Verstorbnen, die sich mit mehr oder minder Recht benachteiligt fühlen; ihre
Lage muß umständlich geprüft, der eine oder andre Brocken von ein Paar
hundert Mark für sie vom Stiftungskapital ausgekehrt werden.

Es ist ein ruhiger Vormittag gewesen, die Mappen sind eine nach der
andern aufgearbeitet, nur einige größere Berichte für ungestörte Abendstunden
Zurückgelegt worden; die Mittagstunde naht, der angemeldete Bankier erscheint


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[0511] Eindrücke aus der modernen Verwaltung Preußens materielles Interesse, das nun einmal bei uns Menschen mächtig ist, ist dem¬ nach dem des Fideikommisses der Gegenwart und Zukunft geradezu entgegengesetzt und gipfelt in dem natürlichen Streben, Sondervorteile zu erlangen, einem Streben, dem der übermächtige Einfluß, den der Entwurf dem Familienrat verleihen würde, den nötigen Nachdruck unzweifelhaft verschaffen kann. Der Grund, aus dem ein Fideikommiß gestiftet wird, ist nach meiner An¬ sicht auch uicht der Familiensinn, sondern das Standesgefühl, der Wunsch, ein Gebäude festgesichcrter, oft mühsam errichteter Vermögensgrundlagen nicht mit dem Tode zusammenfallen zu sehen; daß die Nachfolger der Familie ent¬ nommen werden, ist wohl selbstverständlich, aber dadurch wird die treibende Kraft der Fideikommißstiftuug noch nicht der Familiensinn. Merkwürdig oft sieht man diese Stiftungen gerade nicht von kinderreichen Vätern, sondern von dem aussterbenden Mannesstamm eines Geschlechts oder einer Linie ausgehn. Die treibende Kraft, die das Werk schuf, wird aber auch bei seiner Erhaltung die maßgebende bleiben. So sagt schon eins der zahlreichen nüchtern praktischen römischen Sprichwörter, in denen eine so unendlich reiche Lebensweisheit wieder¬ gegeben ist. Das Standesinteresse des großen Grundbesitzes hat die Fidei- kommisse geschaffen und muß sie weiter durchdringen, wenn sie lebendig bleiben sollen, und dieses Standesinteresse ist zugleich ein hervorragendes staatliches Interesse, weil der unabhängige Sinn des Großgrundbesitzerstandes auf dem Platten Lande eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit unsers öffent¬ lichen Lebens ist. Standesgenossen, nicht Familienmitglieder, die oft keine Standesgenossen sind, sind die natürlichen Wächter der Einrichtung. Die Fidei- kommißaufsicht kann erfolgreich nur von standesgleichen Exekutoren wahrge¬ nommen werden. Die Mappen der Hygiene sind erledigt, der Aktenbock fast leer, nur eine dünne Mappe noch mit einem Schreiben, worin ein Testamentsvollstrecker an¬ zeigt, daß ein verstorbner Rentner letztwillig eine Stiftung von einigen tausend Mark verordnet hat. deren Zinsen, nicht viel über hundert Mark, einem von der Zeitströmung bevorzugten wohltätigen Zwecke zugute kommen sollen. Die landesherrliche Genehmigung wird erbeten. Natürlich soll die Stiftung für alle Zeiten den Namen des verblichnen Wohltäters tragen, und Vorstand und Rechnungsführung sollen den eingehenden Vorschriften unsrer Gesetze entsprechen. Mit recht gemischten Gefühlen betrachtet der Dezernent das Schriftstück. Wie viel augenblickliche Not könnte beseitigt, wie viel Gemeinnütziges für die Gegenwart könnte geschaffen werden, wenn alle diese kleinen Stiftungskapitalien statt mündelsicher unabsehbar festgelegt, alsbald oder doch in wenig Jahren in ihrem vollen Betrage nutzbar gemacht und in menschliche Wohlfahrt umgesetzt werden könnten. Und dazu jedesmal die Schreiberei: fast immer melden sich Verwandte des Verstorbnen, die sich mit mehr oder minder Recht benachteiligt fühlen; ihre Lage muß umständlich geprüft, der eine oder andre Brocken von ein Paar hundert Mark für sie vom Stiftungskapital ausgekehrt werden. Es ist ein ruhiger Vormittag gewesen, die Mappen sind eine nach der andern aufgearbeitet, nur einige größere Berichte für ungestörte Abendstunden Zurückgelegt worden; die Mittagstunde naht, der angemeldete Bankier erscheint

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/511>, abgerufen am 30.06.2024.