Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Schwächen und Fiktionen des modernen Parlamentarismus

Zahl hochgebildeter ausgewählter Männer ist imstande, sich über die Sonder¬
interessen zu erheben und sie miteinander auszugleichen.

"Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen," mit diesen ehernen Worten
spricht Schiller auch der Fiktion das Urteil, daß ein Parlament alles verstehn
müsse, und daß die Mehrheit immer alles am besten verstehe. Überall wird
heute das Urteil von Sachverständigen verlangt, nur im Parlament kann jeder
über alles nicht nur reden und urteilen, sondern auch entscheiden, und da die
Regierung doch in der Hauptsache aus Sachverständigen besteht, so steht in gar
vielen Fragen Sachunkenntnis gegen Sachkenntnis. Im günstigsten Falle folgt
dann die Mehrheit einer Anzahl von vernünftigen und sachkundigen Wortführern,
im andern Falle siegt die mangelhafte Kenntnis, oft der bare Unverstand über
die Kenntnis. Am übelsten pflegt es bei uns in Sachen der Kolonial- und
der Weltpolitik zu gehn, denn hier ist eine so große Sachkenntnis nötig, daß
sie nur einer geringen Anzahl von Mitgliedern zuzutrauen ist. und es gibt noch
keinen deutschen Reichstagsabgeordneten, der "draußen" gewesen wäre. Diese Tat¬
sache spricht Bände. Die Folge ist eine im ganzen durchaus kleinliche Be¬
handlung solcher Fragen, wie sie eines großen Volks unwürdig ist. Da wird
trotz allen unwiderleglicher Ausführungen sachkundiger gestrichen und geknausert
und eine törichte Sparsamkeit getrieben, die hinterher teuer zu stehn kommt.
Lx<ZmM tralmnt. Auch einem Magistrat füllt es zuweilen nicht leicht, bei
seinem Stadtverordnetenkollegium Forderungen durchzusetzen, die über das platt
Nützliche hinausgehn.

Mit dem Bewußtsein, alles besser zu wissen, hängt die häufige Neigung
Parlamentarischer Körperschaften zusammen, über ihre Kontrollkompetenz der
Verwaltung gegenüber hinauszugehn, in die Verwaltung selbst einzugreifen.
Wenn im Reichstage die Klagen Einzelner über irgendwelche Beamtenklasse ver¬
treten werden, wenn jetzt sogar die Entlassung der am Bilseprozeß beteiligten
Offiziere bemängelt wird, so ist das ein Eingriff in die Verwaltung, und das
Zweite ist sogar ein Eingriff in die kriegsherrlichen Rechte des Kaisers. Ähnliche
Erscheinungen zeigen sich auch häufig genug in den kleinen städtischen Parla¬
menten. In demokratisch organisierten Staaten wie in Frankreich und in Italien
bilden die Abgeordneten für ihre Wahlkreise sogar geradezu eine Art von
Nebenregierung, vor der die Beamten oft mehr Respekt haben als vor den
Oberbehörden. Früher regierten die Kardinäle, jetzt durs die Deputierten, sagt
das Volk im ehemaligen Kirchenstaat, und es zweifelt, ob das erste nicht besser
gewesen sei.

Solchen parlamentarischen Neigungen und Fiktionen gegenüber ist die fast
überall vorhmidne Schranke ein nicht aus Volkswahlen hervorgegangnes, sondern
auf irgendwelcher aristokratischer Grundlage beruhendes Oberhaus. Das haben,
von England ganz abgesehen, alle Großstaaten, wie Frankreich, Italien, Osterreich,
sogar die Vereinigten Staaten in einem Senat oder wie man sonst eine solche
Körperschaft nennt; das haben auch alle deutschen Einzelstaaten. Nur im Reiche
steht der Volksvertretung kein Oberhaus gegenüber. Bekanntlich hatte die Frank¬
furter Reichsverfassung vom 28. März 1849 ein deutsches Oberhaus ("Staaten¬
haus") vorgesehen, und noch 1870 hat der Kronprinz Friedrich ein solches


Schwächen und Fiktionen des modernen Parlamentarismus

Zahl hochgebildeter ausgewählter Männer ist imstande, sich über die Sonder¬
interessen zu erheben und sie miteinander auszugleichen.

„Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen," mit diesen ehernen Worten
spricht Schiller auch der Fiktion das Urteil, daß ein Parlament alles verstehn
müsse, und daß die Mehrheit immer alles am besten verstehe. Überall wird
heute das Urteil von Sachverständigen verlangt, nur im Parlament kann jeder
über alles nicht nur reden und urteilen, sondern auch entscheiden, und da die
Regierung doch in der Hauptsache aus Sachverständigen besteht, so steht in gar
vielen Fragen Sachunkenntnis gegen Sachkenntnis. Im günstigsten Falle folgt
dann die Mehrheit einer Anzahl von vernünftigen und sachkundigen Wortführern,
im andern Falle siegt die mangelhafte Kenntnis, oft der bare Unverstand über
die Kenntnis. Am übelsten pflegt es bei uns in Sachen der Kolonial- und
der Weltpolitik zu gehn, denn hier ist eine so große Sachkenntnis nötig, daß
sie nur einer geringen Anzahl von Mitgliedern zuzutrauen ist. und es gibt noch
keinen deutschen Reichstagsabgeordneten, der „draußen" gewesen wäre. Diese Tat¬
sache spricht Bände. Die Folge ist eine im ganzen durchaus kleinliche Be¬
handlung solcher Fragen, wie sie eines großen Volks unwürdig ist. Da wird
trotz allen unwiderleglicher Ausführungen sachkundiger gestrichen und geknausert
und eine törichte Sparsamkeit getrieben, die hinterher teuer zu stehn kommt.
Lx<ZmM tralmnt. Auch einem Magistrat füllt es zuweilen nicht leicht, bei
seinem Stadtverordnetenkollegium Forderungen durchzusetzen, die über das platt
Nützliche hinausgehn.

Mit dem Bewußtsein, alles besser zu wissen, hängt die häufige Neigung
Parlamentarischer Körperschaften zusammen, über ihre Kontrollkompetenz der
Verwaltung gegenüber hinauszugehn, in die Verwaltung selbst einzugreifen.
Wenn im Reichstage die Klagen Einzelner über irgendwelche Beamtenklasse ver¬
treten werden, wenn jetzt sogar die Entlassung der am Bilseprozeß beteiligten
Offiziere bemängelt wird, so ist das ein Eingriff in die Verwaltung, und das
Zweite ist sogar ein Eingriff in die kriegsherrlichen Rechte des Kaisers. Ähnliche
Erscheinungen zeigen sich auch häufig genug in den kleinen städtischen Parla¬
menten. In demokratisch organisierten Staaten wie in Frankreich und in Italien
bilden die Abgeordneten für ihre Wahlkreise sogar geradezu eine Art von
Nebenregierung, vor der die Beamten oft mehr Respekt haben als vor den
Oberbehörden. Früher regierten die Kardinäle, jetzt durs die Deputierten, sagt
das Volk im ehemaligen Kirchenstaat, und es zweifelt, ob das erste nicht besser
gewesen sei.

Solchen parlamentarischen Neigungen und Fiktionen gegenüber ist die fast
überall vorhmidne Schranke ein nicht aus Volkswahlen hervorgegangnes, sondern
auf irgendwelcher aristokratischer Grundlage beruhendes Oberhaus. Das haben,
von England ganz abgesehen, alle Großstaaten, wie Frankreich, Italien, Osterreich,
sogar die Vereinigten Staaten in einem Senat oder wie man sonst eine solche
Körperschaft nennt; das haben auch alle deutschen Einzelstaaten. Nur im Reiche
steht der Volksvertretung kein Oberhaus gegenüber. Bekanntlich hatte die Frank¬
furter Reichsverfassung vom 28. März 1849 ein deutsches Oberhaus („Staaten¬
haus") vorgesehen, und noch 1870 hat der Kronprinz Friedrich ein solches


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0499" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/294118"/>
          <fw type="header" place="top"> Schwächen und Fiktionen des modernen Parlamentarismus</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_2261" prev="#ID_2260"> Zahl hochgebildeter ausgewählter Männer ist imstande, sich über die Sonder¬<lb/>
interessen zu erheben und sie miteinander auszugleichen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2262"> &#x201E;Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen," mit diesen ehernen Worten<lb/>
spricht Schiller auch der Fiktion das Urteil, daß ein Parlament alles verstehn<lb/>
müsse, und daß die Mehrheit immer alles am besten verstehe. Überall wird<lb/>
heute das Urteil von Sachverständigen verlangt, nur im Parlament kann jeder<lb/>
über alles nicht nur reden und urteilen, sondern auch entscheiden, und da die<lb/>
Regierung doch in der Hauptsache aus Sachverständigen besteht, so steht in gar<lb/>
vielen Fragen Sachunkenntnis gegen Sachkenntnis. Im günstigsten Falle folgt<lb/>
dann die Mehrheit einer Anzahl von vernünftigen und sachkundigen Wortführern,<lb/>
im andern Falle siegt die mangelhafte Kenntnis, oft der bare Unverstand über<lb/>
die Kenntnis. Am übelsten pflegt es bei uns in Sachen der Kolonial- und<lb/>
der Weltpolitik zu gehn, denn hier ist eine so große Sachkenntnis nötig, daß<lb/>
sie nur einer geringen Anzahl von Mitgliedern zuzutrauen ist. und es gibt noch<lb/>
keinen deutschen Reichstagsabgeordneten, der &#x201E;draußen" gewesen wäre. Diese Tat¬<lb/>
sache spricht Bände. Die Folge ist eine im ganzen durchaus kleinliche Be¬<lb/>
handlung solcher Fragen, wie sie eines großen Volks unwürdig ist. Da wird<lb/>
trotz allen unwiderleglicher Ausführungen sachkundiger gestrichen und geknausert<lb/>
und eine törichte Sparsamkeit getrieben, die hinterher teuer zu stehn kommt.<lb/>
Lx&lt;ZmM tralmnt. Auch einem Magistrat füllt es zuweilen nicht leicht, bei<lb/>
seinem Stadtverordnetenkollegium Forderungen durchzusetzen, die über das platt<lb/>
Nützliche hinausgehn.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2263"> Mit dem Bewußtsein, alles besser zu wissen, hängt die häufige Neigung<lb/>
Parlamentarischer Körperschaften zusammen, über ihre Kontrollkompetenz der<lb/>
Verwaltung gegenüber hinauszugehn, in die Verwaltung selbst einzugreifen.<lb/>
Wenn im Reichstage die Klagen Einzelner über irgendwelche Beamtenklasse ver¬<lb/>
treten werden, wenn jetzt sogar die Entlassung der am Bilseprozeß beteiligten<lb/>
Offiziere bemängelt wird, so ist das ein Eingriff in die Verwaltung, und das<lb/>
Zweite ist sogar ein Eingriff in die kriegsherrlichen Rechte des Kaisers. Ähnliche<lb/>
Erscheinungen zeigen sich auch häufig genug in den kleinen städtischen Parla¬<lb/>
menten. In demokratisch organisierten Staaten wie in Frankreich und in Italien<lb/>
bilden die Abgeordneten für ihre Wahlkreise sogar geradezu eine Art von<lb/>
Nebenregierung, vor der die Beamten oft mehr Respekt haben als vor den<lb/>
Oberbehörden. Früher regierten die Kardinäle, jetzt durs die Deputierten, sagt<lb/>
das Volk im ehemaligen Kirchenstaat, und es zweifelt, ob das erste nicht besser<lb/>
gewesen sei.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2264" next="#ID_2265"> Solchen parlamentarischen Neigungen und Fiktionen gegenüber ist die fast<lb/>
überall vorhmidne Schranke ein nicht aus Volkswahlen hervorgegangnes, sondern<lb/>
auf irgendwelcher aristokratischer Grundlage beruhendes Oberhaus. Das haben,<lb/>
von England ganz abgesehen, alle Großstaaten, wie Frankreich, Italien, Osterreich,<lb/>
sogar die Vereinigten Staaten in einem Senat oder wie man sonst eine solche<lb/>
Körperschaft nennt; das haben auch alle deutschen Einzelstaaten. Nur im Reiche<lb/>
steht der Volksvertretung kein Oberhaus gegenüber. Bekanntlich hatte die Frank¬<lb/>
furter Reichsverfassung vom 28. März 1849 ein deutsches Oberhaus (&#x201E;Staaten¬<lb/>
haus") vorgesehen, und noch 1870 hat der Kronprinz Friedrich ein solches</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0499] Schwächen und Fiktionen des modernen Parlamentarismus Zahl hochgebildeter ausgewählter Männer ist imstande, sich über die Sonder¬ interessen zu erheben und sie miteinander auszugleichen. „Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen," mit diesen ehernen Worten spricht Schiller auch der Fiktion das Urteil, daß ein Parlament alles verstehn müsse, und daß die Mehrheit immer alles am besten verstehe. Überall wird heute das Urteil von Sachverständigen verlangt, nur im Parlament kann jeder über alles nicht nur reden und urteilen, sondern auch entscheiden, und da die Regierung doch in der Hauptsache aus Sachverständigen besteht, so steht in gar vielen Fragen Sachunkenntnis gegen Sachkenntnis. Im günstigsten Falle folgt dann die Mehrheit einer Anzahl von vernünftigen und sachkundigen Wortführern, im andern Falle siegt die mangelhafte Kenntnis, oft der bare Unverstand über die Kenntnis. Am übelsten pflegt es bei uns in Sachen der Kolonial- und der Weltpolitik zu gehn, denn hier ist eine so große Sachkenntnis nötig, daß sie nur einer geringen Anzahl von Mitgliedern zuzutrauen ist. und es gibt noch keinen deutschen Reichstagsabgeordneten, der „draußen" gewesen wäre. Diese Tat¬ sache spricht Bände. Die Folge ist eine im ganzen durchaus kleinliche Be¬ handlung solcher Fragen, wie sie eines großen Volks unwürdig ist. Da wird trotz allen unwiderleglicher Ausführungen sachkundiger gestrichen und geknausert und eine törichte Sparsamkeit getrieben, die hinterher teuer zu stehn kommt. Lx<ZmM tralmnt. Auch einem Magistrat füllt es zuweilen nicht leicht, bei seinem Stadtverordnetenkollegium Forderungen durchzusetzen, die über das platt Nützliche hinausgehn. Mit dem Bewußtsein, alles besser zu wissen, hängt die häufige Neigung Parlamentarischer Körperschaften zusammen, über ihre Kontrollkompetenz der Verwaltung gegenüber hinauszugehn, in die Verwaltung selbst einzugreifen. Wenn im Reichstage die Klagen Einzelner über irgendwelche Beamtenklasse ver¬ treten werden, wenn jetzt sogar die Entlassung der am Bilseprozeß beteiligten Offiziere bemängelt wird, so ist das ein Eingriff in die Verwaltung, und das Zweite ist sogar ein Eingriff in die kriegsherrlichen Rechte des Kaisers. Ähnliche Erscheinungen zeigen sich auch häufig genug in den kleinen städtischen Parla¬ menten. In demokratisch organisierten Staaten wie in Frankreich und in Italien bilden die Abgeordneten für ihre Wahlkreise sogar geradezu eine Art von Nebenregierung, vor der die Beamten oft mehr Respekt haben als vor den Oberbehörden. Früher regierten die Kardinäle, jetzt durs die Deputierten, sagt das Volk im ehemaligen Kirchenstaat, und es zweifelt, ob das erste nicht besser gewesen sei. Solchen parlamentarischen Neigungen und Fiktionen gegenüber ist die fast überall vorhmidne Schranke ein nicht aus Volkswahlen hervorgegangnes, sondern auf irgendwelcher aristokratischer Grundlage beruhendes Oberhaus. Das haben, von England ganz abgesehen, alle Großstaaten, wie Frankreich, Italien, Osterreich, sogar die Vereinigten Staaten in einem Senat oder wie man sonst eine solche Körperschaft nennt; das haben auch alle deutschen Einzelstaaten. Nur im Reiche steht der Volksvertretung kein Oberhaus gegenüber. Bekanntlich hatte die Frank¬ furter Reichsverfassung vom 28. März 1849 ein deutsches Oberhaus („Staaten¬ haus") vorgesehen, und noch 1870 hat der Kronprinz Friedrich ein solches

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/499
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/499>, abgerufen am 25.07.2024.