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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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die Institutionen. Der moderne, namentlich der festländische Parlamentarismus
leidet an organischen, also unverbesserlichen Fehlern, an Fehlern, die meist von
der Übertragung englischer Institutionen auf ganz verschiedne Verhältnisse her¬
rühren, aber mit seinem Wesen unzertrennbar verbunden sind und erst mit ihm
selbst verschwinden könnten.

Da sind zunächst die beiden Fiktionen, daß die Mehrheit immer das Rechte
treffe und das Richtige wolle. Ein Kind begreift, daß diese Behauptung Unsinn
ist. "Herrschaft der Mehrheit bietet nicht die mindeste Bürgschaft für Herrschaft
der Vernunft und des Rechts," sagt Treitschke in der Politik (II, 253). In den
aristokratischen Zeiten Englands und einigermaßen dort auch heute noch, ebenso
in den einfachen Verhältnissen eines kleinen Gemeinwesens, wo jeder einzelne
sümmberechtigte Bürger die Dinge kennt und jeder in seinem eignen Interesse
Gerechtigkeit wenigstens üben will, in dem Weidelande Appenzell-Jnnerrhoden
oder in Uri mag diese Fiktion allenfalls zutreffen; in den überaus verwickelten
künstlichen Lebensbedingungen eines größern modernen Staats trifft es um so
weniger zu, je stärker die Gegensätze in ihm sind, und je breiter die Basis ist,
auf der sich die Volksvertretung aufbaut, also am wenigsten in einem Parla¬
ment, das auf dem allgemeinen Stimmrecht beruht. Wie furchtbar despotisch,
wie entsetzlich unbillig und ungerecht eine demokratische Mehrheit sein kann,
das hat die französische Revolution gelehrt, das lehrt uns heutzutage der sozial¬
demokratische Terrorismus innerhalb der Partei, das zeigt die radikale Into¬
leranz, mit der jetzt die in Frankreich augenblicklich herrschende Partei nicht nur
gegen die Orden, sondern auch gegen die christlichen Symbole in den Gerichts-
sülen verfährt, die doch vielen Franzosen noch teuer sind. Verquicken sich gar
mit den parlamentarischen Parteien streitende Nationalitäten, wie in Österreich,
dann wird der Parlamentarismus geradezu a<1 ".dsuräum geführt. Denn in
solchen Fragen, die sie für Lebensfragen hält, fügt sich keine Nationalität einem
Mehrheitsbeschluß, so wenig wie sich der streitende Protestantismus jemals einem
ihm nachteiligen Reichstagsbeschluß gefügt hat. Denn Nationen und Kon¬
fessionen können gegeneinander nicht gerecht sein. Dann greift die unterliegende
Partei zur "Obstruktion," d. h. sie lähmt die Körperschaft, der sie angehört, um
sie dadurch zur Nachgiebigkeit gegen ihre Forderungen zu zwingen. Obstruktion
war es, wenn zum Beispiel die protestantischen Stunde den Reichstag von 1613
verließen, also sprengten, weil die Mehrheit ihre Beschwerden nicht abstellte;
Obstruktion treiben heute im österreichischen Reichsrate abwechselnd die Deutschen
und die Tschechen. So wird es immer deutlicher, daß ein Völkerstaat wie dieser
nicht parlamentarisch regiert werden kann, und es ist tatsächlich ein solcher auch
niemals parlamentarisch regiert worden. Ihrem indischen Völkerreiche eine Ver¬
fassung geben zu wollen, wird den Engländern auch nicht im Traum einfallen,
und auch in Konstantinopel weiß man sehr wohl, daß das Völkergemisch der
Balkanhalbinsel nur absolutistisch regiert werden kann. Vielleicht kommt man
auch in Österreich allmählich zu der Erkenntnis, daß die gegenwärtige Ver¬
fassung mit ihrem mechanischen Mehrhcitsprinzip nicht den Frieden zwischen den
Völkern verbürgt, sondern den Kriegszustand verewigt. Nur eine monarchische
Negierung, die über den Nationalitäten steht, kann gerecht sein; denn eine kleine


die Institutionen. Der moderne, namentlich der festländische Parlamentarismus
leidet an organischen, also unverbesserlichen Fehlern, an Fehlern, die meist von
der Übertragung englischer Institutionen auf ganz verschiedne Verhältnisse her¬
rühren, aber mit seinem Wesen unzertrennbar verbunden sind und erst mit ihm
selbst verschwinden könnten.

Da sind zunächst die beiden Fiktionen, daß die Mehrheit immer das Rechte
treffe und das Richtige wolle. Ein Kind begreift, daß diese Behauptung Unsinn
ist. „Herrschaft der Mehrheit bietet nicht die mindeste Bürgschaft für Herrschaft
der Vernunft und des Rechts," sagt Treitschke in der Politik (II, 253). In den
aristokratischen Zeiten Englands und einigermaßen dort auch heute noch, ebenso
in den einfachen Verhältnissen eines kleinen Gemeinwesens, wo jeder einzelne
sümmberechtigte Bürger die Dinge kennt und jeder in seinem eignen Interesse
Gerechtigkeit wenigstens üben will, in dem Weidelande Appenzell-Jnnerrhoden
oder in Uri mag diese Fiktion allenfalls zutreffen; in den überaus verwickelten
künstlichen Lebensbedingungen eines größern modernen Staats trifft es um so
weniger zu, je stärker die Gegensätze in ihm sind, und je breiter die Basis ist,
auf der sich die Volksvertretung aufbaut, also am wenigsten in einem Parla¬
ment, das auf dem allgemeinen Stimmrecht beruht. Wie furchtbar despotisch,
wie entsetzlich unbillig und ungerecht eine demokratische Mehrheit sein kann,
das hat die französische Revolution gelehrt, das lehrt uns heutzutage der sozial¬
demokratische Terrorismus innerhalb der Partei, das zeigt die radikale Into¬
leranz, mit der jetzt die in Frankreich augenblicklich herrschende Partei nicht nur
gegen die Orden, sondern auch gegen die christlichen Symbole in den Gerichts-
sülen verfährt, die doch vielen Franzosen noch teuer sind. Verquicken sich gar
mit den parlamentarischen Parteien streitende Nationalitäten, wie in Österreich,
dann wird der Parlamentarismus geradezu a<1 ».dsuräum geführt. Denn in
solchen Fragen, die sie für Lebensfragen hält, fügt sich keine Nationalität einem
Mehrheitsbeschluß, so wenig wie sich der streitende Protestantismus jemals einem
ihm nachteiligen Reichstagsbeschluß gefügt hat. Denn Nationen und Kon¬
fessionen können gegeneinander nicht gerecht sein. Dann greift die unterliegende
Partei zur „Obstruktion," d. h. sie lähmt die Körperschaft, der sie angehört, um
sie dadurch zur Nachgiebigkeit gegen ihre Forderungen zu zwingen. Obstruktion
war es, wenn zum Beispiel die protestantischen Stunde den Reichstag von 1613
verließen, also sprengten, weil die Mehrheit ihre Beschwerden nicht abstellte;
Obstruktion treiben heute im österreichischen Reichsrate abwechselnd die Deutschen
und die Tschechen. So wird es immer deutlicher, daß ein Völkerstaat wie dieser
nicht parlamentarisch regiert werden kann, und es ist tatsächlich ein solcher auch
niemals parlamentarisch regiert worden. Ihrem indischen Völkerreiche eine Ver¬
fassung geben zu wollen, wird den Engländern auch nicht im Traum einfallen,
und auch in Konstantinopel weiß man sehr wohl, daß das Völkergemisch der
Balkanhalbinsel nur absolutistisch regiert werden kann. Vielleicht kommt man
auch in Österreich allmählich zu der Erkenntnis, daß die gegenwärtige Ver¬
fassung mit ihrem mechanischen Mehrhcitsprinzip nicht den Frieden zwischen den
Völkern verbürgt, sondern den Kriegszustand verewigt. Nur eine monarchische
Negierung, die über den Nationalitäten steht, kann gerecht sein; denn eine kleine


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/498>, abgerufen am 25.07.2024.