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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Witwen- und Waisenversicherung an Stelle der Invalidenversicherung

In der Unfallversicherung ist die Frage nach dem Grade der Erwerbs¬
fähigkeit wenigstens nur Unterfrage, Die Hauptfrage ist: Hat ein Betriebs¬
unfall stattgefunden oder nicht? Hier aber in der Invalidenversicherung ist
die Frage, ob Rente oder nicht, abhängig davon, ob der Arzt nach besten?
Wissen und Gewissen aussagen kann, daß die Erwerbsfühigkeit des Antrag¬
stellers unter ein Drittel gesunken ist oder nicht. Diese Frage ist mit Sicher¬
heit nur zu beantworten, wenn der Antragsteller Vollinvalide oder beinahe so
weit ist. In der Mehrzahl aller Fälle aber bedeutet diese Frage trotz aller
lügnerischen Zahlenschärfe nur: Meinst du, daß die Witwe X eine Rente
haben soll oder nicht? So wird sie denn auch wirklich beantwortet und erst
auf dem Papier in die Algebra übersetzt, indem man schreibt: "20 Prozent
Erwerbsfähigkeit," wenn Rente angebracht erscheint, und "40 Prozent," wenn
nicht, man muß nur entweder über oder unter 33,3 Prozent bleiben. Ob
jemand Rente haben soll oder nicht, das macht das Gesetz abhängig vom
Grade der Erwerbsfähigkeit. Der Grad der Erwerbsfähigkeit ist in Zahlen
nur sehr unklar meßbar, je näher er der entscheidenden Grenze von
33,3 Prozent kommt, um so mehr. So kommt es, daß der Grad der Erwerbs¬
fähigkeit wiederum gemessen wird daran, ob die Rente angebracht erscheint
oder nicht. In Wahrheit gibt eben die Bedürftigkeit den Ausschlag.

Freilich ist es gerade die Absicht des Gesetzes, an Stelle der Armen¬
unterstützung, die der Bedürftige nicht fordern kann, sondern erbetteln muß,
einen Rechtsanspruch zu setzen, den keine Willkür verweigern darf. Aber das
ist ihm schlecht gelungen. Hier ist kein festes Recht geschaffen, keine Forderung,
über deren Gewähr, wenn sie fällig ist, der Berechtigte im vorher sicher ist.
Sein Recht muß an dem Paragraphen erst gesichtet werden, und dieser Para¬
graph ist ein sehr unzuverlässiges Instrument.

Bei der bisherigen Handhabung des Paragraphen kann sich allerdings
der Antragsteller über Härte meist nicht beklagen. Bis jetzt wird fast nur nach
der andern Richtung gesündigt. Ich betone bis jetzt, denn es kann auch
einmal anders kommen. Es werden Renten ausgeteilt an Leute, die mit
dieser Rente mehr als ihren frühern vollen Verdienst haben, die also sicher
weit mehr als ein Drittel erwerbsfähig sind. Folgendes Beispiel ist typisch:
Ein sehr rüstige alte Waschfrau von etwa 68 Jahren hat einen Handgelenkbruch
erlitten. "Ach, mein lieber Herr Doktor, wenn ich doch nur erst wieder waschen
könnte, wie wollte ich meinem Herrgott danken." Nach sechs Wochen konnte
sie wieder waschen. Aber kurz nach ihren ersten Wäschen tritt zu ihrem bis¬
herigen Leiden die Rentenbelehrung hinzu, und sie fängt nun an, sich und
mich rin ihrer Rentenforderung zu quälen. Es ist vollkommen vergebne Mühe,
ihr klar zu machen, daß sie eine Rente nur bekommen kann, wenn ihre
Erwerbsfähigkeit unter 33,3 Prozent, und zwar ein halbes Jahr lang, ge¬
wesen ist. Sie halt das nur für Anstellerei meinerseits und bleibt bei ihrer
Meinung: "Mein guter Herr Doktor, Sie werden doch nicht so hart mit den
armen Leuten sein. Sie brauchen ja nur ein paar "Zellchen" zu schreiben;
ich wills ja auch gern bezahlen." Ihr Hauptbeweismittel ist: Die Müllern
hat auch eine Rente, und die macht viel mehr Wüschen als ich, und hat sich


Witwen- und Waisenversicherung an Stelle der Invalidenversicherung

In der Unfallversicherung ist die Frage nach dem Grade der Erwerbs¬
fähigkeit wenigstens nur Unterfrage, Die Hauptfrage ist: Hat ein Betriebs¬
unfall stattgefunden oder nicht? Hier aber in der Invalidenversicherung ist
die Frage, ob Rente oder nicht, abhängig davon, ob der Arzt nach besten?
Wissen und Gewissen aussagen kann, daß die Erwerbsfühigkeit des Antrag¬
stellers unter ein Drittel gesunken ist oder nicht. Diese Frage ist mit Sicher¬
heit nur zu beantworten, wenn der Antragsteller Vollinvalide oder beinahe so
weit ist. In der Mehrzahl aller Fälle aber bedeutet diese Frage trotz aller
lügnerischen Zahlenschärfe nur: Meinst du, daß die Witwe X eine Rente
haben soll oder nicht? So wird sie denn auch wirklich beantwortet und erst
auf dem Papier in die Algebra übersetzt, indem man schreibt: „20 Prozent
Erwerbsfähigkeit," wenn Rente angebracht erscheint, und „40 Prozent," wenn
nicht, man muß nur entweder über oder unter 33,3 Prozent bleiben. Ob
jemand Rente haben soll oder nicht, das macht das Gesetz abhängig vom
Grade der Erwerbsfähigkeit. Der Grad der Erwerbsfähigkeit ist in Zahlen
nur sehr unklar meßbar, je näher er der entscheidenden Grenze von
33,3 Prozent kommt, um so mehr. So kommt es, daß der Grad der Erwerbs¬
fähigkeit wiederum gemessen wird daran, ob die Rente angebracht erscheint
oder nicht. In Wahrheit gibt eben die Bedürftigkeit den Ausschlag.

Freilich ist es gerade die Absicht des Gesetzes, an Stelle der Armen¬
unterstützung, die der Bedürftige nicht fordern kann, sondern erbetteln muß,
einen Rechtsanspruch zu setzen, den keine Willkür verweigern darf. Aber das
ist ihm schlecht gelungen. Hier ist kein festes Recht geschaffen, keine Forderung,
über deren Gewähr, wenn sie fällig ist, der Berechtigte im vorher sicher ist.
Sein Recht muß an dem Paragraphen erst gesichtet werden, und dieser Para¬
graph ist ein sehr unzuverlässiges Instrument.

Bei der bisherigen Handhabung des Paragraphen kann sich allerdings
der Antragsteller über Härte meist nicht beklagen. Bis jetzt wird fast nur nach
der andern Richtung gesündigt. Ich betone bis jetzt, denn es kann auch
einmal anders kommen. Es werden Renten ausgeteilt an Leute, die mit
dieser Rente mehr als ihren frühern vollen Verdienst haben, die also sicher
weit mehr als ein Drittel erwerbsfähig sind. Folgendes Beispiel ist typisch:
Ein sehr rüstige alte Waschfrau von etwa 68 Jahren hat einen Handgelenkbruch
erlitten. „Ach, mein lieber Herr Doktor, wenn ich doch nur erst wieder waschen
könnte, wie wollte ich meinem Herrgott danken." Nach sechs Wochen konnte
sie wieder waschen. Aber kurz nach ihren ersten Wäschen tritt zu ihrem bis¬
herigen Leiden die Rentenbelehrung hinzu, und sie fängt nun an, sich und
mich rin ihrer Rentenforderung zu quälen. Es ist vollkommen vergebne Mühe,
ihr klar zu machen, daß sie eine Rente nur bekommen kann, wenn ihre
Erwerbsfähigkeit unter 33,3 Prozent, und zwar ein halbes Jahr lang, ge¬
wesen ist. Sie halt das nur für Anstellerei meinerseits und bleibt bei ihrer
Meinung: „Mein guter Herr Doktor, Sie werden doch nicht so hart mit den
armen Leuten sein. Sie brauchen ja nur ein paar »Zellchen« zu schreiben;
ich wills ja auch gern bezahlen." Ihr Hauptbeweismittel ist: Die Müllern
hat auch eine Rente, und die macht viel mehr Wüschen als ich, und hat sich


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/260>, abgerufen am 02.07.2024.