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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

überweisen, ein Gedanke übrigens, der auch an andern Stellen wiederholt zum
Ausdruck gelangt ist. Also: zunächst einmal gründliche Unterwerfung der Ein-
gebornen und feste Aufrichtung der deutschen Herrschaft vom Oranjefluß bis zum
Kumme, dann aber eine gründliche und umfassende Neuorganisation mit weit ent¬
gegenkommender Behandlung der Ansiedler. Hier gilt es eine gute schöpferische
Tat zu tun, und die Vorarbeit dazu ist um so leichter zu leisten, als es der Re¬
gierung an tüchtigem, sachverständigen Beirat in der Heimat uicht fehlen kaun.
Möge sich zu dem reichverdienten Lorbeerkranz der braven Truppen recht bald
auch ein solcher einer schöpferischen Verwaltung gesellen. Der Streit darüber, ob
Zivil- oder Militärgvuvernement besser sei, ist freilich müßig, solange der Aufstand
andauert, und auch die Verhältnisse bei den Ovambos nicht geklärt sind. Auf eine
Reihe von Jahren, mögen es nun drei oder fünf sein, wird eine starke Besatzung
von drei- bis viertausend Mann im Lande bleiben müssen, und schon dadurch allein
tritt das Militär in den Vordergrund. Das schlösse freilich nicht aus, dem Gou¬
verneur, der ja ohnehin durch diese Dinge stark in Anspruch genommen sein wird,
einen tüchtigen landeskundigen hohen Beamten an die Seite zu stellen, der sich
der ganzen Zivilverwaltnng mit Umsicht und Energie annimmt. Die Kolonial-
vcrwaltmig, der Reichstag, die Landesverwaltung, alle beteiligten Instanzen werden
ans dieser schweren Krisis der Kolonie ja wohl genügend gelernt haben. Möge
man dann endlich auch mit dem Begriff des "Schutzgebiets" und der "Schutz-
truppe" für Südwestafrika brechen. Diese letzte Bezeichnung paßt für eingeborne
Söldlinge, wie in Ostafrika, aber nicht für deutsche Soldaten, die ja einzeln
"Reiter" genannt werden. Dann sollte man die Truppe auch in ein oder zwei
südwestafrikanische Reiterregimenter umwandeln. Sie hat es ehrlich
verdient.




Über die Zulassung der Nealgyinnasialabiturienten zum juristischen

Studium

hat am 20. April die Erste sächsische Kammer lebhaft debattiert, wie
früher schon bei derselben Gelegenheit, dem Jnstizetat, die Zweite. Man kann nicht
sagen, daß sich diese Debatte immer ans der Höhe des Gegenstandes gehalten und
viel Neues zutage gefördert hätte, im Gegenteil, man bewegte sich oft in recht
nbgetretnen Gemeinplätzen. Kein Wunder, denn der einzig wirkliche Sachkundige
in dem hohen Hause, das nach seiner ganzen Znsammensetzung doch hoch über dem
Tagesgetöse steht, war der Unterrichtsminister ". von Seydewitz. In seiner nicht
nur, wie natürlich, durch volle Beherrschung des Stoffes, sondern auch durch vor¬
nehme Ruhe und Objektivität ausgezeichneten Rede wog er die Vorzüge und die
Leistungen beider Arten der Gymnasien gegeneinander ab; er trat warm für das
humanistische Gymnasium ein, dessen Zögling er selbst (in Meißen) gewesen ist, aber
er wies ebenso die Vorwürfe zurück, daß der Unterricht der Realgymnasien nicht
geeignet sei, "geistige Gymnastik" und "logische Schulung" zu gewähren und eine
ideale Gesinnung zu erziehen, d. h. "das einzelne Individuum über seinen engen
Interessenkreis herauszuheben und zu edeln Leben, zu heilsamer, gemeinnütziger
Tätigkeit anzuregen." Keinesfalls werde man behaupten "vollen, "es könne eine
lautere, selbstlose, aufopfernde Gesinnung, eine Stellung unsers gesamten Daseins
unter hohe und heilige Gesichtspunkte ausschließlich bei den Männern gefunden
werden, die bei den Meistern von Hellas in die Schule gegangen sind." Ans die
eigentliche Berechtiguugsfrage einzugehn lehnte der Minister ab, doch sprach er es
offen ans, daß er hierin andrer Meinung sei als der Justizminister, mit andern
Worten, daß er für die Zulassung sei, und daß die gegenwärtige Lage, wo preußische
und württembergische Realgymnasialabiturienten an der Universität Leipzig zum
juristischen Studium zugelassen würden, sächsische dagegen weder hier (an der eignen
Landesuniversität!) noch sonstwo innerhalb des Dentschen Reichs, da "die formale
Qualifikation bezüglich des Universitätsbesuchs nach dem Rechte ihres Heimatsstaats
beurteilt" wird, auf die Dürer nicht haltbar sei.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

überweisen, ein Gedanke übrigens, der auch an andern Stellen wiederholt zum
Ausdruck gelangt ist. Also: zunächst einmal gründliche Unterwerfung der Ein-
gebornen und feste Aufrichtung der deutschen Herrschaft vom Oranjefluß bis zum
Kumme, dann aber eine gründliche und umfassende Neuorganisation mit weit ent¬
gegenkommender Behandlung der Ansiedler. Hier gilt es eine gute schöpferische
Tat zu tun, und die Vorarbeit dazu ist um so leichter zu leisten, als es der Re¬
gierung an tüchtigem, sachverständigen Beirat in der Heimat uicht fehlen kaun.
Möge sich zu dem reichverdienten Lorbeerkranz der braven Truppen recht bald
auch ein solcher einer schöpferischen Verwaltung gesellen. Der Streit darüber, ob
Zivil- oder Militärgvuvernement besser sei, ist freilich müßig, solange der Aufstand
andauert, und auch die Verhältnisse bei den Ovambos nicht geklärt sind. Auf eine
Reihe von Jahren, mögen es nun drei oder fünf sein, wird eine starke Besatzung
von drei- bis viertausend Mann im Lande bleiben müssen, und schon dadurch allein
tritt das Militär in den Vordergrund. Das schlösse freilich nicht aus, dem Gou¬
verneur, der ja ohnehin durch diese Dinge stark in Anspruch genommen sein wird,
einen tüchtigen landeskundigen hohen Beamten an die Seite zu stellen, der sich
der ganzen Zivilverwaltnng mit Umsicht und Energie annimmt. Die Kolonial-
vcrwaltmig, der Reichstag, die Landesverwaltung, alle beteiligten Instanzen werden
ans dieser schweren Krisis der Kolonie ja wohl genügend gelernt haben. Möge
man dann endlich auch mit dem Begriff des „Schutzgebiets" und der „Schutz-
truppe" für Südwestafrika brechen. Diese letzte Bezeichnung paßt für eingeborne
Söldlinge, wie in Ostafrika, aber nicht für deutsche Soldaten, die ja einzeln
„Reiter" genannt werden. Dann sollte man die Truppe auch in ein oder zwei
südwestafrikanische Reiterregimenter umwandeln. Sie hat es ehrlich
verdient.




Über die Zulassung der Nealgyinnasialabiturienten zum juristischen

Studium

hat am 20. April die Erste sächsische Kammer lebhaft debattiert, wie
früher schon bei derselben Gelegenheit, dem Jnstizetat, die Zweite. Man kann nicht
sagen, daß sich diese Debatte immer ans der Höhe des Gegenstandes gehalten und
viel Neues zutage gefördert hätte, im Gegenteil, man bewegte sich oft in recht
nbgetretnen Gemeinplätzen. Kein Wunder, denn der einzig wirkliche Sachkundige
in dem hohen Hause, das nach seiner ganzen Znsammensetzung doch hoch über dem
Tagesgetöse steht, war der Unterrichtsminister ». von Seydewitz. In seiner nicht
nur, wie natürlich, durch volle Beherrschung des Stoffes, sondern auch durch vor¬
nehme Ruhe und Objektivität ausgezeichneten Rede wog er die Vorzüge und die
Leistungen beider Arten der Gymnasien gegeneinander ab; er trat warm für das
humanistische Gymnasium ein, dessen Zögling er selbst (in Meißen) gewesen ist, aber
er wies ebenso die Vorwürfe zurück, daß der Unterricht der Realgymnasien nicht
geeignet sei, „geistige Gymnastik" und „logische Schulung" zu gewähren und eine
ideale Gesinnung zu erziehen, d. h. „das einzelne Individuum über seinen engen
Interessenkreis herauszuheben und zu edeln Leben, zu heilsamer, gemeinnütziger
Tätigkeit anzuregen." Keinesfalls werde man behaupten »vollen, „es könne eine
lautere, selbstlose, aufopfernde Gesinnung, eine Stellung unsers gesamten Daseins
unter hohe und heilige Gesichtspunkte ausschließlich bei den Männern gefunden
werden, die bei den Meistern von Hellas in die Schule gegangen sind." Ans die
eigentliche Berechtiguugsfrage einzugehn lehnte der Minister ab, doch sprach er es
offen ans, daß er hierin andrer Meinung sei als der Justizminister, mit andern
Worten, daß er für die Zulassung sei, und daß die gegenwärtige Lage, wo preußische
und württembergische Realgymnasialabiturienten an der Universität Leipzig zum
juristischen Studium zugelassen würden, sächsische dagegen weder hier (an der eignen
Landesuniversität!) noch sonstwo innerhalb des Dentschen Reichs, da „die formale
Qualifikation bezüglich des Universitätsbesuchs nach dem Rechte ihres Heimatsstaats
beurteilt" wird, auf die Dürer nicht haltbar sei.


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[0244] Maßgebliches und Unmaßgebliches überweisen, ein Gedanke übrigens, der auch an andern Stellen wiederholt zum Ausdruck gelangt ist. Also: zunächst einmal gründliche Unterwerfung der Ein- gebornen und feste Aufrichtung der deutschen Herrschaft vom Oranjefluß bis zum Kumme, dann aber eine gründliche und umfassende Neuorganisation mit weit ent¬ gegenkommender Behandlung der Ansiedler. Hier gilt es eine gute schöpferische Tat zu tun, und die Vorarbeit dazu ist um so leichter zu leisten, als es der Re¬ gierung an tüchtigem, sachverständigen Beirat in der Heimat uicht fehlen kaun. Möge sich zu dem reichverdienten Lorbeerkranz der braven Truppen recht bald auch ein solcher einer schöpferischen Verwaltung gesellen. Der Streit darüber, ob Zivil- oder Militärgvuvernement besser sei, ist freilich müßig, solange der Aufstand andauert, und auch die Verhältnisse bei den Ovambos nicht geklärt sind. Auf eine Reihe von Jahren, mögen es nun drei oder fünf sein, wird eine starke Besatzung von drei- bis viertausend Mann im Lande bleiben müssen, und schon dadurch allein tritt das Militär in den Vordergrund. Das schlösse freilich nicht aus, dem Gou¬ verneur, der ja ohnehin durch diese Dinge stark in Anspruch genommen sein wird, einen tüchtigen landeskundigen hohen Beamten an die Seite zu stellen, der sich der ganzen Zivilverwaltnng mit Umsicht und Energie annimmt. Die Kolonial- vcrwaltmig, der Reichstag, die Landesverwaltung, alle beteiligten Instanzen werden ans dieser schweren Krisis der Kolonie ja wohl genügend gelernt haben. Möge man dann endlich auch mit dem Begriff des „Schutzgebiets" und der „Schutz- truppe" für Südwestafrika brechen. Diese letzte Bezeichnung paßt für eingeborne Söldlinge, wie in Ostafrika, aber nicht für deutsche Soldaten, die ja einzeln „Reiter" genannt werden. Dann sollte man die Truppe auch in ein oder zwei südwestafrikanische Reiterregimenter umwandeln. Sie hat es ehrlich verdient. Über die Zulassung der Nealgyinnasialabiturienten zum juristischen Studium hat am 20. April die Erste sächsische Kammer lebhaft debattiert, wie früher schon bei derselben Gelegenheit, dem Jnstizetat, die Zweite. Man kann nicht sagen, daß sich diese Debatte immer ans der Höhe des Gegenstandes gehalten und viel Neues zutage gefördert hätte, im Gegenteil, man bewegte sich oft in recht nbgetretnen Gemeinplätzen. Kein Wunder, denn der einzig wirkliche Sachkundige in dem hohen Hause, das nach seiner ganzen Znsammensetzung doch hoch über dem Tagesgetöse steht, war der Unterrichtsminister ». von Seydewitz. In seiner nicht nur, wie natürlich, durch volle Beherrschung des Stoffes, sondern auch durch vor¬ nehme Ruhe und Objektivität ausgezeichneten Rede wog er die Vorzüge und die Leistungen beider Arten der Gymnasien gegeneinander ab; er trat warm für das humanistische Gymnasium ein, dessen Zögling er selbst (in Meißen) gewesen ist, aber er wies ebenso die Vorwürfe zurück, daß der Unterricht der Realgymnasien nicht geeignet sei, „geistige Gymnastik" und „logische Schulung" zu gewähren und eine ideale Gesinnung zu erziehen, d. h. „das einzelne Individuum über seinen engen Interessenkreis herauszuheben und zu edeln Leben, zu heilsamer, gemeinnütziger Tätigkeit anzuregen." Keinesfalls werde man behaupten »vollen, „es könne eine lautere, selbstlose, aufopfernde Gesinnung, eine Stellung unsers gesamten Daseins unter hohe und heilige Gesichtspunkte ausschließlich bei den Männern gefunden werden, die bei den Meistern von Hellas in die Schule gegangen sind." Ans die eigentliche Berechtiguugsfrage einzugehn lehnte der Minister ab, doch sprach er es offen ans, daß er hierin andrer Meinung sei als der Justizminister, mit andern Worten, daß er für die Zulassung sei, und daß die gegenwärtige Lage, wo preußische und württembergische Realgymnasialabiturienten an der Universität Leipzig zum juristischen Studium zugelassen würden, sächsische dagegen weder hier (an der eignen Landesuniversität!) noch sonstwo innerhalb des Dentschen Reichs, da „die formale Qualifikation bezüglich des Universitätsbesuchs nach dem Rechte ihres Heimatsstaats beurteilt" wird, auf die Dürer nicht haltbar sei.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/244>, abgerufen am 25.07.2024.