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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Mas ist liberal?

von vornherein den Gedanken fest, daß er nur "auf gegeben sei. denn
niemand konnte wohl daran denken, daß eine polizeiliche Befugm. zur Aufent¬
haltsbeschränkung deutscher Staatsbürger für ewige Z.^t^'. fortdauern tom.^Von katholischer Seite konnte sonach in unsern Tagen und eungem Rechte geltend
gemacht werde., daß eine Rechtsbeschränkung, die den S°zlaldemokrateu gegm-
Wer ans besondres Verlangen der liberalen Parteien jetzt schon seit ol rzeh
Jahren aufgehoben sei. deutscheu Katholiken gegeuüber nicht aufrecht erhalt
werden dürfe, zumal in einem Augenblick. wo man diese zum Zusammenschluß"iter bürgerlichen Parteien gegen die Sozialdemokratie auffordere.

Das Jesuitengesetz trug von seinem ersten Entwurf an das Gepräge eme ge¬
wissen Halbheit. So schloß der Paragraph 1 wohl den Orden und die ihm verwand en
Kongregationen vom Reichsgebiet ans. enthielt aber keinerlei Bestmrmuug über
die Tätigkeit einzelner Jesuiten. Hier mußten erst die AusführuuO eMmnnge
des Bundesrath nachhelfen, die zu 1 sagen: Da der Orden der Gesellschaft ^ u
von. Deutschen Reiche ausgeschlossen ist, so ist deu Augehongen W^Ort^°" Ausübung einer Ordenstätigkeit, insbesondre K res' und
Schule. sowie die Abhaltung von Missionen nrch zu ^se - ^
der gegen die Aufhebung des Paragraphen 2 ^ne^ senamentlich i.mener wieder hervorgehoben worden, daß der P°'° ^Gesetzes ohne den Paragra hen 2 nicht haltbar ser. und zum we eM hin^ ^Anschauung entspringt die lebhafte Bewegung der Gemüter gegen den Bundes-
beschoß vom 8. März dieses Jahres. Nun beruht aber die Erfüllung des
ragraplM i des Gesetzes in der Hauptsache auf dem Paragraphen 1 der
M ""Ntmachung des Bundesrath vom 5. Juli 1872, und so lange diese in
friste ^ -- zurückgezogen ist sie jedenfalls nicht --, sind auch die Vor¬
dem? s °^ Erfüllung des Paragraphen 1 des Gesetzes intakt und für alle
Na s > " ^andespolizcibehvrden obligatorisch. Wenn die Münchner Neuesten
'mission " Beispiel die Befürchtung aussprechen, daß nun die Jesuiteu-
einem ^ nieder aufgenommen werden würden, die sich bekanntlich auch bei
freuen ^ne des katholischen Pfarrklerus sehr geringer Sympathien er-
ihre ^'Sö^ diese Befürchtung völlig unbegründet, so lange die Polizeibehörden
die i" / ^ Schuldigkeit tuu. Sie können allerdings reichsdeutsche Jesuiten,
des ".^^^endwo zu Missionszwecken einfinden, fortan nicht mehr auf Grund
del Pelzes zur Abreise zwingen, wie das noch vor zwei Jahren, der letzte
ZHissi" e Fall dieser Art, in Lüdenscheid geschehen ist, und sie werden namentlich
wem, s'^' ^ 'n Kirchen abgehalten werden, kaum noch inhibieren können,
geistli l Betreffenden nicht fügen. Es bleibt dann nur übrig, den Pfarr-
l'estas "'^ Jesuitemnissioneil vor Gericht zu stellen. Andre Hilfsmittel
wenn s gegenüber den Leitern sozialdemokratischer Versammlungen nicht,
>'e das Auflösuugsgebot der Behörde nicht respektieren,

gravb ^ die Auffassung, daß der Paragraph 1 ohne den Para-
selbst ^ "'^ ^i, auch durch die Beschlüsse des Reichstags von 1872
der ^ ^ ^egt worden. Der Inhalt der Regierungsvorlage war im wesentlichen
^"halt des heutigen Paragraphen 2; dadurch, daß der Reichstag deu Para-


Mas ist liberal?

von vornherein den Gedanken fest, daß er nur „auf gegeben sei. denn
niemand konnte wohl daran denken, daß eine polizeiliche Befugm. zur Aufent¬
haltsbeschränkung deutscher Staatsbürger für ewige Z.^t^'. fortdauern tom.^Von katholischer Seite konnte sonach in unsern Tagen und eungem Rechte geltend
gemacht werde., daß eine Rechtsbeschränkung, die den S°zlaldemokrateu gegm-
Wer ans besondres Verlangen der liberalen Parteien jetzt schon seit ol rzeh
Jahren aufgehoben sei. deutscheu Katholiken gegeuüber nicht aufrecht erhalt
werden dürfe, zumal in einem Augenblick. wo man diese zum Zusammenschluß"iter bürgerlichen Parteien gegen die Sozialdemokratie auffordere.

Das Jesuitengesetz trug von seinem ersten Entwurf an das Gepräge eme ge¬
wissen Halbheit. So schloß der Paragraph 1 wohl den Orden und die ihm verwand en
Kongregationen vom Reichsgebiet ans. enthielt aber keinerlei Bestmrmuug über
die Tätigkeit einzelner Jesuiten. Hier mußten erst die AusführuuO eMmnnge
des Bundesrath nachhelfen, die zu 1 sagen: Da der Orden der Gesellschaft ^ u
von. Deutschen Reiche ausgeschlossen ist, so ist deu Augehongen W^Ort^°" Ausübung einer Ordenstätigkeit, insbesondre K res' und
Schule. sowie die Abhaltung von Missionen nrch zu ^se - ^
der gegen die Aufhebung des Paragraphen 2 ^ne^ senamentlich i.mener wieder hervorgehoben worden, daß der P°'° ^Gesetzes ohne den Paragra hen 2 nicht haltbar ser. und zum we eM hin^ ^Anschauung entspringt die lebhafte Bewegung der Gemüter gegen den Bundes-
beschoß vom 8. März dieses Jahres. Nun beruht aber die Erfüllung des
ragraplM i des Gesetzes in der Hauptsache auf dem Paragraphen 1 der
M ""Ntmachung des Bundesrath vom 5. Juli 1872, und so lange diese in
friste ^ — zurückgezogen ist sie jedenfalls nicht —, sind auch die Vor¬
dem? s °^ Erfüllung des Paragraphen 1 des Gesetzes intakt und für alle
Na s > " ^andespolizcibehvrden obligatorisch. Wenn die Münchner Neuesten
'mission " Beispiel die Befürchtung aussprechen, daß nun die Jesuiteu-
einem ^ nieder aufgenommen werden würden, die sich bekanntlich auch bei
freuen ^ne des katholischen Pfarrklerus sehr geringer Sympathien er-
ihre ^'Sö^ diese Befürchtung völlig unbegründet, so lange die Polizeibehörden
die i" / ^ Schuldigkeit tuu. Sie können allerdings reichsdeutsche Jesuiten,
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del Pelzes zur Abreise zwingen, wie das noch vor zwei Jahren, der letzte
ZHissi" e Fall dieser Art, in Lüdenscheid geschehen ist, und sie werden namentlich
wem, s'^' ^ 'n Kirchen abgehalten werden, kaum noch inhibieren können,
geistli l Betreffenden nicht fügen. Es bleibt dann nur übrig, den Pfarr-
l'estas "'^ Jesuitemnissioneil vor Gericht zu stellen. Andre Hilfsmittel
wenn s gegenüber den Leitern sozialdemokratischer Versammlungen nicht,
>'e das Auflösuugsgebot der Behörde nicht respektieren,

gravb ^ die Auffassung, daß der Paragraph 1 ohne den Para-
selbst ^ "'^ ^i, auch durch die Beschlüsse des Reichstags von 1872
der ^ ^ ^egt worden. Der Inhalt der Regierungsvorlage war im wesentlichen
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[0697] Mas ist liberal? von vornherein den Gedanken fest, daß er nur „auf gegeben sei. denn niemand konnte wohl daran denken, daß eine polizeiliche Befugm. zur Aufent¬ haltsbeschränkung deutscher Staatsbürger für ewige Z.^t^'. fortdauern tom.^Von katholischer Seite konnte sonach in unsern Tagen und eungem Rechte geltend gemacht werde., daß eine Rechtsbeschränkung, die den S°zlaldemokrateu gegm- Wer ans besondres Verlangen der liberalen Parteien jetzt schon seit ol rzeh Jahren aufgehoben sei. deutscheu Katholiken gegeuüber nicht aufrecht erhalt werden dürfe, zumal in einem Augenblick. wo man diese zum Zusammenschluß"iter bürgerlichen Parteien gegen die Sozialdemokratie auffordere. Das Jesuitengesetz trug von seinem ersten Entwurf an das Gepräge eme ge¬ wissen Halbheit. So schloß der Paragraph 1 wohl den Orden und die ihm verwand en Kongregationen vom Reichsgebiet ans. enthielt aber keinerlei Bestmrmuug über die Tätigkeit einzelner Jesuiten. Hier mußten erst die AusführuuO eMmnnge des Bundesrath nachhelfen, die zu 1 sagen: Da der Orden der Gesellschaft ^ u von. Deutschen Reiche ausgeschlossen ist, so ist deu Augehongen W^Ort^°" Ausübung einer Ordenstätigkeit, insbesondre K res' und Schule. sowie die Abhaltung von Missionen nrch zu ^se - ^ der gegen die Aufhebung des Paragraphen 2 ^ne^ senamentlich i.mener wieder hervorgehoben worden, daß der P°'° ^Gesetzes ohne den Paragra hen 2 nicht haltbar ser. und zum we eM hin^ ^Anschauung entspringt die lebhafte Bewegung der Gemüter gegen den Bundes- beschoß vom 8. März dieses Jahres. Nun beruht aber die Erfüllung des ragraplM i des Gesetzes in der Hauptsache auf dem Paragraphen 1 der M ""Ntmachung des Bundesrath vom 5. Juli 1872, und so lange diese in friste ^ — zurückgezogen ist sie jedenfalls nicht —, sind auch die Vor¬ dem? s °^ Erfüllung des Paragraphen 1 des Gesetzes intakt und für alle Na s > " ^andespolizcibehvrden obligatorisch. Wenn die Münchner Neuesten 'mission " Beispiel die Befürchtung aussprechen, daß nun die Jesuiteu- einem ^ nieder aufgenommen werden würden, die sich bekanntlich auch bei freuen ^ne des katholischen Pfarrklerus sehr geringer Sympathien er- ihre ^'Sö^ diese Befürchtung völlig unbegründet, so lange die Polizeibehörden die i" / ^ Schuldigkeit tuu. Sie können allerdings reichsdeutsche Jesuiten, des ».^^^endwo zu Missionszwecken einfinden, fortan nicht mehr auf Grund del Pelzes zur Abreise zwingen, wie das noch vor zwei Jahren, der letzte ZHissi" e Fall dieser Art, in Lüdenscheid geschehen ist, und sie werden namentlich wem, s'^' ^ 'n Kirchen abgehalten werden, kaum noch inhibieren können, geistli l Betreffenden nicht fügen. Es bleibt dann nur übrig, den Pfarr- l'estas "'^ Jesuitemnissioneil vor Gericht zu stellen. Andre Hilfsmittel wenn s gegenüber den Leitern sozialdemokratischer Versammlungen nicht, >'e das Auflösuugsgebot der Behörde nicht respektieren, gravb ^ die Auffassung, daß der Paragraph 1 ohne den Para- selbst ^ "'^ ^i, auch durch die Beschlüsse des Reichstags von 1872 der ^ ^ ^egt worden. Der Inhalt der Regierungsvorlage war im wesentlichen ^"halt des heutigen Paragraphen 2; dadurch, daß der Reichstag deu Para-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/697>, abgerufen am 22.07.2024.