Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Über die Nebenwirkungen der großen sozialen Gesetze

ist, richtig auffaßt, d, h. niemand zuliebe als der Wahrheit, seine Tätigkeit
geradezu verbittert. Sowohl der Ärztestand wie auch die zur Entscheidung
über die Renten berufnen Behörden und Gerichte haben im Laufe der Jahre
unendlich viel lernen müssen und tatsächlich gelernt. Für den Arzt haben diese
Gesetze ein reiches, zum größten Teil ganz neues Gebiet erschlossen, das ihm
die besten Anregungen zu neuem Forschen gegeben, ja sogar eine eigne Disziplin,
die Unfallheilkunde, geschaffen hat. Daß unter diesen Umständen im Anfang
Fehler gemacht werden mußten, als man sich ganz neuen, früher nie beachteten
Dingen gegenüber sah, ist menschlich, und so ist die in den ersten Jahren der
Wirksamkeit des Unfallversicherungsgesetzes von den Ärzten vielfach, besonders
bei Nervenkrankheiten nach Unfällen, geübte Simulantenriecherei jetzt ein über-
wundner Standpunkt. Man hat jetzt die Erfahrung und die Kenntnisse, die dazu
nötig find, die Berechtigung oder Nichtberechtigung der Klagen bei mehr oder
weniger fehlenden tatsächlichen Krankheitszeichen nach einem Unfall zu entscheiden,
sodaß auch bei zweifelhaften Fällen die Besorgnis, einem wirklich der Rente
Bedürftigen könne eine solche nicht zuerkannt werden, gegenstandslos ist -- be¬
sonders auch im Hinblick auf die höchst wohlwollende Rechtsprechung der Schieds¬
gerichte und des Neichsversicherungscimts. Diese Auffassung fehlt aber bei den
Angehörigen der beteiligten Volkskreise nicht nur vollkommen, sondern der Arzt,
der sie eben noch von schweren Unfallfolgen befreit hat, dem sie sogar bei der Ent¬
lassung noch sehr dankbar sind, ist nach ihrer Auffassung in demselben Augenblick
"der böse Feind, der mit den Reichen unter einer Decke steckt, um die armen
Leute um ihre ihnen rechtmüßig zustehende Rente zu betrügen," wenn er ihren
Wünschen nach richtiger Erkenntnis der Bedeutung ihrer Unfallfolgen für die
Arbeitsfähigkeit nicht entspricht. Es gehört das anerkannte Pflichtgefühl der
deutschen Ärzteschaft dazu, den Versuchungen zu widerstehn, sich die Freundschaft
der Patienten durch Nachgiebigkeit gegen ihre Rentenwünsche zu erhalten, und
man kann es dem Arzt in bedrängter, kleiner Praxis nicht verdenken, wenn er
sich in zweifelhaften Fällen lieber der Notwendigkeit, ein Gutachten abzugeben,
entzieht. Natürlich werden sich die nachfolgenden Schilderungen zunächst auf
die in verschiedner Hinsicht "zweifelhaften" Fülle beziehen, da die wirklich
schweren Unfälle sowie die sicher vorhandnen ernsten Krankheiten beim Jnva-
lidenverfahren den Beteiligten viel weniger Gelegenheit geben, unredliche Mittel
anzuwenden, da über die Berechtigung zu entsprechenden Renten ja kein Zweifel
herrscht.

Das Denken und Fühlen der den Gesetzen Unterworsnen dreht sich in
einem solchen Maße um Rente und wieder Rente, wie es dem der Sache Fern¬
stehenden kaum glaublich erscheinen würde, wenn es ihm in der Praxis ent¬
gegenträte. Der Grund ist ja menschlich und würde verzeihlich sein, wenn
acht die besten Charaktereigenschaften dadurch verderbt würden; er liegt in dem
Gegensatz des sichern Einkommens, das die Rente bietet, und sei sie auch noch
so klein, zu der Unsicherheit des Verdienstes eines auf Lohnarbeit Angewiesenen --
ich brauche mit Absicht nicht das Wort "Arbeiters." Mag sein, daß dem
Schreiber dieser Zeilen von andern Erfahrenen widersprochen, oder daß es ihm
als ein gewisser Optimismus ausgelegt wird, aber nach seinen Erfahrungen ist


Über die Nebenwirkungen der großen sozialen Gesetze

ist, richtig auffaßt, d, h. niemand zuliebe als der Wahrheit, seine Tätigkeit
geradezu verbittert. Sowohl der Ärztestand wie auch die zur Entscheidung
über die Renten berufnen Behörden und Gerichte haben im Laufe der Jahre
unendlich viel lernen müssen und tatsächlich gelernt. Für den Arzt haben diese
Gesetze ein reiches, zum größten Teil ganz neues Gebiet erschlossen, das ihm
die besten Anregungen zu neuem Forschen gegeben, ja sogar eine eigne Disziplin,
die Unfallheilkunde, geschaffen hat. Daß unter diesen Umständen im Anfang
Fehler gemacht werden mußten, als man sich ganz neuen, früher nie beachteten
Dingen gegenüber sah, ist menschlich, und so ist die in den ersten Jahren der
Wirksamkeit des Unfallversicherungsgesetzes von den Ärzten vielfach, besonders
bei Nervenkrankheiten nach Unfällen, geübte Simulantenriecherei jetzt ein über-
wundner Standpunkt. Man hat jetzt die Erfahrung und die Kenntnisse, die dazu
nötig find, die Berechtigung oder Nichtberechtigung der Klagen bei mehr oder
weniger fehlenden tatsächlichen Krankheitszeichen nach einem Unfall zu entscheiden,
sodaß auch bei zweifelhaften Fällen die Besorgnis, einem wirklich der Rente
Bedürftigen könne eine solche nicht zuerkannt werden, gegenstandslos ist — be¬
sonders auch im Hinblick auf die höchst wohlwollende Rechtsprechung der Schieds¬
gerichte und des Neichsversicherungscimts. Diese Auffassung fehlt aber bei den
Angehörigen der beteiligten Volkskreise nicht nur vollkommen, sondern der Arzt,
der sie eben noch von schweren Unfallfolgen befreit hat, dem sie sogar bei der Ent¬
lassung noch sehr dankbar sind, ist nach ihrer Auffassung in demselben Augenblick
„der böse Feind, der mit den Reichen unter einer Decke steckt, um die armen
Leute um ihre ihnen rechtmüßig zustehende Rente zu betrügen," wenn er ihren
Wünschen nach richtiger Erkenntnis der Bedeutung ihrer Unfallfolgen für die
Arbeitsfähigkeit nicht entspricht. Es gehört das anerkannte Pflichtgefühl der
deutschen Ärzteschaft dazu, den Versuchungen zu widerstehn, sich die Freundschaft
der Patienten durch Nachgiebigkeit gegen ihre Rentenwünsche zu erhalten, und
man kann es dem Arzt in bedrängter, kleiner Praxis nicht verdenken, wenn er
sich in zweifelhaften Fällen lieber der Notwendigkeit, ein Gutachten abzugeben,
entzieht. Natürlich werden sich die nachfolgenden Schilderungen zunächst auf
die in verschiedner Hinsicht „zweifelhaften" Fülle beziehen, da die wirklich
schweren Unfälle sowie die sicher vorhandnen ernsten Krankheiten beim Jnva-
lidenverfahren den Beteiligten viel weniger Gelegenheit geben, unredliche Mittel
anzuwenden, da über die Berechtigung zu entsprechenden Renten ja kein Zweifel
herrscht.

Das Denken und Fühlen der den Gesetzen Unterworsnen dreht sich in
einem solchen Maße um Rente und wieder Rente, wie es dem der Sache Fern¬
stehenden kaum glaublich erscheinen würde, wenn es ihm in der Praxis ent¬
gegenträte. Der Grund ist ja menschlich und würde verzeihlich sein, wenn
acht die besten Charaktereigenschaften dadurch verderbt würden; er liegt in dem
Gegensatz des sichern Einkommens, das die Rente bietet, und sei sie auch noch
so klein, zu der Unsicherheit des Verdienstes eines auf Lohnarbeit Angewiesenen —
ich brauche mit Absicht nicht das Wort „Arbeiters." Mag sein, daß dem
Schreiber dieser Zeilen von andern Erfahrenen widersprochen, oder daß es ihm
als ein gewisser Optimismus ausgelegt wird, aber nach seinen Erfahrungen ist


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0639" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/293436"/>
          <fw type="header" place="top"> Über die Nebenwirkungen der großen sozialen Gesetze</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_3630" prev="#ID_3629"> ist, richtig auffaßt, d, h. niemand zuliebe als der Wahrheit, seine Tätigkeit<lb/>
geradezu verbittert.  Sowohl der Ärztestand wie auch die zur Entscheidung<lb/>
über die Renten berufnen Behörden und Gerichte haben im Laufe der Jahre<lb/>
unendlich viel lernen müssen und tatsächlich gelernt. Für den Arzt haben diese<lb/>
Gesetze ein reiches, zum größten Teil ganz neues Gebiet erschlossen, das ihm<lb/>
die besten Anregungen zu neuem Forschen gegeben, ja sogar eine eigne Disziplin,<lb/>
die Unfallheilkunde, geschaffen hat.  Daß unter diesen Umständen im Anfang<lb/>
Fehler gemacht werden mußten, als man sich ganz neuen, früher nie beachteten<lb/>
Dingen gegenüber sah, ist menschlich, und so ist die in den ersten Jahren der<lb/>
Wirksamkeit des Unfallversicherungsgesetzes von den Ärzten vielfach, besonders<lb/>
bei Nervenkrankheiten nach Unfällen, geübte Simulantenriecherei jetzt ein über-<lb/>
wundner Standpunkt. Man hat jetzt die Erfahrung und die Kenntnisse, die dazu<lb/>
nötig find, die Berechtigung oder Nichtberechtigung der Klagen bei mehr oder<lb/>
weniger fehlenden tatsächlichen Krankheitszeichen nach einem Unfall zu entscheiden,<lb/>
sodaß auch bei zweifelhaften Fällen die Besorgnis, einem wirklich der Rente<lb/>
Bedürftigen könne eine solche nicht zuerkannt werden, gegenstandslos ist &#x2014; be¬<lb/>
sonders auch im Hinblick auf die höchst wohlwollende Rechtsprechung der Schieds¬<lb/>
gerichte und des Neichsversicherungscimts. Diese Auffassung fehlt aber bei den<lb/>
Angehörigen der beteiligten Volkskreise nicht nur vollkommen, sondern der Arzt,<lb/>
der sie eben noch von schweren Unfallfolgen befreit hat, dem sie sogar bei der Ent¬<lb/>
lassung noch sehr dankbar sind, ist nach ihrer Auffassung in demselben Augenblick<lb/>
&#x201E;der böse Feind, der mit den Reichen unter einer Decke steckt, um die armen<lb/>
Leute um ihre ihnen rechtmüßig zustehende Rente zu betrügen," wenn er ihren<lb/>
Wünschen nach richtiger Erkenntnis der Bedeutung ihrer Unfallfolgen für die<lb/>
Arbeitsfähigkeit nicht entspricht.  Es gehört das anerkannte Pflichtgefühl der<lb/>
deutschen Ärzteschaft dazu, den Versuchungen zu widerstehn, sich die Freundschaft<lb/>
der Patienten durch Nachgiebigkeit gegen ihre Rentenwünsche zu erhalten, und<lb/>
man kann es dem Arzt in bedrängter, kleiner Praxis nicht verdenken, wenn er<lb/>
sich in zweifelhaften Fällen lieber der Notwendigkeit, ein Gutachten abzugeben,<lb/>
entzieht.  Natürlich werden sich die nachfolgenden Schilderungen zunächst auf<lb/>
die in verschiedner Hinsicht &#x201E;zweifelhaften" Fülle beziehen, da die wirklich<lb/>
schweren Unfälle sowie die sicher vorhandnen ernsten Krankheiten beim Jnva-<lb/>
lidenverfahren den Beteiligten viel weniger Gelegenheit geben, unredliche Mittel<lb/>
anzuwenden, da über die Berechtigung zu entsprechenden Renten ja kein Zweifel<lb/>
herrscht.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3631" next="#ID_3632"> Das Denken und Fühlen der den Gesetzen Unterworsnen dreht sich in<lb/>
einem solchen Maße um Rente und wieder Rente, wie es dem der Sache Fern¬<lb/>
stehenden kaum glaublich erscheinen würde, wenn es ihm in der Praxis ent¬<lb/>
gegenträte. Der Grund ist ja menschlich und würde verzeihlich sein, wenn<lb/>
acht die besten Charaktereigenschaften dadurch verderbt würden; er liegt in dem<lb/>
Gegensatz des sichern Einkommens, das die Rente bietet, und sei sie auch noch<lb/>
so klein, zu der Unsicherheit des Verdienstes eines auf Lohnarbeit Angewiesenen &#x2014;<lb/>
ich brauche mit Absicht nicht das Wort &#x201E;Arbeiters." Mag sein, daß dem<lb/>
Schreiber dieser Zeilen von andern Erfahrenen widersprochen, oder daß es ihm<lb/>
als ein gewisser Optimismus ausgelegt wird, aber nach seinen Erfahrungen ist</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0639] Über die Nebenwirkungen der großen sozialen Gesetze ist, richtig auffaßt, d, h. niemand zuliebe als der Wahrheit, seine Tätigkeit geradezu verbittert. Sowohl der Ärztestand wie auch die zur Entscheidung über die Renten berufnen Behörden und Gerichte haben im Laufe der Jahre unendlich viel lernen müssen und tatsächlich gelernt. Für den Arzt haben diese Gesetze ein reiches, zum größten Teil ganz neues Gebiet erschlossen, das ihm die besten Anregungen zu neuem Forschen gegeben, ja sogar eine eigne Disziplin, die Unfallheilkunde, geschaffen hat. Daß unter diesen Umständen im Anfang Fehler gemacht werden mußten, als man sich ganz neuen, früher nie beachteten Dingen gegenüber sah, ist menschlich, und so ist die in den ersten Jahren der Wirksamkeit des Unfallversicherungsgesetzes von den Ärzten vielfach, besonders bei Nervenkrankheiten nach Unfällen, geübte Simulantenriecherei jetzt ein über- wundner Standpunkt. Man hat jetzt die Erfahrung und die Kenntnisse, die dazu nötig find, die Berechtigung oder Nichtberechtigung der Klagen bei mehr oder weniger fehlenden tatsächlichen Krankheitszeichen nach einem Unfall zu entscheiden, sodaß auch bei zweifelhaften Fällen die Besorgnis, einem wirklich der Rente Bedürftigen könne eine solche nicht zuerkannt werden, gegenstandslos ist — be¬ sonders auch im Hinblick auf die höchst wohlwollende Rechtsprechung der Schieds¬ gerichte und des Neichsversicherungscimts. Diese Auffassung fehlt aber bei den Angehörigen der beteiligten Volkskreise nicht nur vollkommen, sondern der Arzt, der sie eben noch von schweren Unfallfolgen befreit hat, dem sie sogar bei der Ent¬ lassung noch sehr dankbar sind, ist nach ihrer Auffassung in demselben Augenblick „der böse Feind, der mit den Reichen unter einer Decke steckt, um die armen Leute um ihre ihnen rechtmüßig zustehende Rente zu betrügen," wenn er ihren Wünschen nach richtiger Erkenntnis der Bedeutung ihrer Unfallfolgen für die Arbeitsfähigkeit nicht entspricht. Es gehört das anerkannte Pflichtgefühl der deutschen Ärzteschaft dazu, den Versuchungen zu widerstehn, sich die Freundschaft der Patienten durch Nachgiebigkeit gegen ihre Rentenwünsche zu erhalten, und man kann es dem Arzt in bedrängter, kleiner Praxis nicht verdenken, wenn er sich in zweifelhaften Fällen lieber der Notwendigkeit, ein Gutachten abzugeben, entzieht. Natürlich werden sich die nachfolgenden Schilderungen zunächst auf die in verschiedner Hinsicht „zweifelhaften" Fülle beziehen, da die wirklich schweren Unfälle sowie die sicher vorhandnen ernsten Krankheiten beim Jnva- lidenverfahren den Beteiligten viel weniger Gelegenheit geben, unredliche Mittel anzuwenden, da über die Berechtigung zu entsprechenden Renten ja kein Zweifel herrscht. Das Denken und Fühlen der den Gesetzen Unterworsnen dreht sich in einem solchen Maße um Rente und wieder Rente, wie es dem der Sache Fern¬ stehenden kaum glaublich erscheinen würde, wenn es ihm in der Praxis ent¬ gegenträte. Der Grund ist ja menschlich und würde verzeihlich sein, wenn acht die besten Charaktereigenschaften dadurch verderbt würden; er liegt in dem Gegensatz des sichern Einkommens, das die Rente bietet, und sei sie auch noch so klein, zu der Unsicherheit des Verdienstes eines auf Lohnarbeit Angewiesenen — ich brauche mit Absicht nicht das Wort „Arbeiters." Mag sein, daß dem Schreiber dieser Zeilen von andern Erfahrenen widersprochen, oder daß es ihm als ein gewisser Optimismus ausgelegt wird, aber nach seinen Erfahrungen ist

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/639
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/639>, abgerufen am 03.07.2024.