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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Der Held von Graudenz

Waffenstillstands. Sie scheinen von den Friedensartikeln Kenntnis zu wünschen,
und ich beeile mich deshalb, Euer Exzellenz eine Abschrift davon zu übersenden.

Die Übersendung der Friedensbestimmungen ein Courbiere mutet wie eine
Verhöhnung an, dn sich Rouyer zugleich weigerte, die Parallelen zu verlassen.
Die Franzosen hatten, wie aus dem Friedensinstrmnent klar hervorgeht, vor
Graudenz nichts mehr zu suchen. Der Gouverneur drückte also in einem
Schreiben vom 18. seine Verwunderung über die hartnäckige Fortsetzung der
Blockade aus. Der Brief lautet im Auszuge:

Wahrend des Waffenstillstands war es natürlich, daß die Trancheen besetzt
blieben. Ebenso natürlich dagegen ist es, daß nach dem formellen Abschluß des
Friedens diese Besetzung durch ehemals feindliche Truppen (par Ses troupog ^als
önuömies) aufhöre, und es ist dies wahrscheinlich das erste Beispiel in der Ge¬
schichte, daß ein General, der zur Belagerung eines Platzes bestimmt war und der
die Trancheen davor eröffnet hat, hartnäckig darauf besteht, sie auch noch nach dem
formellen Abschluß des Friedens besetzt zu behalten. Wie dem aber auch sei, wenn
Euer Exzellenz darauf beharrt, die Trancheen besetzt zu halten, so werde ich auch
meinerseits fortfahren, meine Posten so zu besetzen, daß die Nachbarschaft fremder
Truppen so nahe bei meiner Festung mir nicht die geringste Unruhe einzuflößen
vermag. Euer Exzellenz werden also durch Ihre Maßregeln nichts gewinnen, als
das Vergnügen, unsre Truppen unnützerweise anzustrengen und den Kennern, die
hier vorbeipassieren, die Frage aufzudrängen, warum zwei vernünftige Generale
(äsux xizllSi'aux son^s) dieselben Maßregeln, die sie beim Beginn der Belagerung
anwandten, auch noch beibehalten, nachdem ihre Souveräne Frieden miteinander
geschlossen haben.

Übrigens schrieb Courbiere, obgleich er das Deutsche nur mangelhaft sprach
und schrieb, während der Belagerung nur deutsch, um dem Feinde auch nicht
das geringste Zugeständnis zu machen, nach dem Frieden aber französisch, da
er damals ein höfliches Entgegenkommen zeigen durfte, ohne unrichtige Erwar¬
tungen zu erwecken.

Am 21. Juli traf der Major-General der französischen Armee, Marschall
Berthier, aus der Durchreise in der Stadt Graudenz ein. Courbiere, der davon
Kenntnis erhalten hatte, benutzte die Gelegenheit, sich an ihn zu wenden, um
sich über Nouyers Hartnäckigkeit und Verletzung des Völkerrechts zu beklagen.
Er wünschte dessen Verfahren abgestellt zu sehen und erklärte, die Festung sei
noch auf vier Monate verproviantiert, also weit über den 1. Oktober hinaus,
wo die gesamten preußischen Lande vertragsmäßig geräumt sein müßten; die
feindseligen Maßregeln belästigten nur die Privatpersonen und verursachten oder
beschleunigten den Tod von Kranken.

Wie es scheint, wußte Courbiere dabei noch gar nicht einmal, daß nach
der am 12. Juli in Königsberg abgeschlossenen Konvention das gesamte rechte
Weichselufer schon am 20. August geräumt sein sollte, daß sich also von Rechts
wegen kein Franzose oder Rheinbündler an diesem Tage noch in der Stadt
Graudenz und im Festuugsbereich aufhalten durfte. Berthier dagegen mußte
das wissen, denn er selbst hatte ja mit dem Grafen von Kalckreuth die Königs¬
berger Konvention abgeschlossen. Für die Beurteilung Berthiers ist es also
ungemein bezeichnend, daß er dem General Rouyer ausdrücklich die Aufhebung
der Blockade und die Räumung der Trancheen verbot, während er Courbiere


Der Held von Graudenz

Waffenstillstands. Sie scheinen von den Friedensartikeln Kenntnis zu wünschen,
und ich beeile mich deshalb, Euer Exzellenz eine Abschrift davon zu übersenden.

Die Übersendung der Friedensbestimmungen ein Courbiere mutet wie eine
Verhöhnung an, dn sich Rouyer zugleich weigerte, die Parallelen zu verlassen.
Die Franzosen hatten, wie aus dem Friedensinstrmnent klar hervorgeht, vor
Graudenz nichts mehr zu suchen. Der Gouverneur drückte also in einem
Schreiben vom 18. seine Verwunderung über die hartnäckige Fortsetzung der
Blockade aus. Der Brief lautet im Auszuge:

Wahrend des Waffenstillstands war es natürlich, daß die Trancheen besetzt
blieben. Ebenso natürlich dagegen ist es, daß nach dem formellen Abschluß des
Friedens diese Besetzung durch ehemals feindliche Truppen (par Ses troupog ^als
önuömies) aufhöre, und es ist dies wahrscheinlich das erste Beispiel in der Ge¬
schichte, daß ein General, der zur Belagerung eines Platzes bestimmt war und der
die Trancheen davor eröffnet hat, hartnäckig darauf besteht, sie auch noch nach dem
formellen Abschluß des Friedens besetzt zu behalten. Wie dem aber auch sei, wenn
Euer Exzellenz darauf beharrt, die Trancheen besetzt zu halten, so werde ich auch
meinerseits fortfahren, meine Posten so zu besetzen, daß die Nachbarschaft fremder
Truppen so nahe bei meiner Festung mir nicht die geringste Unruhe einzuflößen
vermag. Euer Exzellenz werden also durch Ihre Maßregeln nichts gewinnen, als
das Vergnügen, unsre Truppen unnützerweise anzustrengen und den Kennern, die
hier vorbeipassieren, die Frage aufzudrängen, warum zwei vernünftige Generale
(äsux xizllSi'aux son^s) dieselben Maßregeln, die sie beim Beginn der Belagerung
anwandten, auch noch beibehalten, nachdem ihre Souveräne Frieden miteinander
geschlossen haben.

Übrigens schrieb Courbiere, obgleich er das Deutsche nur mangelhaft sprach
und schrieb, während der Belagerung nur deutsch, um dem Feinde auch nicht
das geringste Zugeständnis zu machen, nach dem Frieden aber französisch, da
er damals ein höfliches Entgegenkommen zeigen durfte, ohne unrichtige Erwar¬
tungen zu erwecken.

Am 21. Juli traf der Major-General der französischen Armee, Marschall
Berthier, aus der Durchreise in der Stadt Graudenz ein. Courbiere, der davon
Kenntnis erhalten hatte, benutzte die Gelegenheit, sich an ihn zu wenden, um
sich über Nouyers Hartnäckigkeit und Verletzung des Völkerrechts zu beklagen.
Er wünschte dessen Verfahren abgestellt zu sehen und erklärte, die Festung sei
noch auf vier Monate verproviantiert, also weit über den 1. Oktober hinaus,
wo die gesamten preußischen Lande vertragsmäßig geräumt sein müßten; die
feindseligen Maßregeln belästigten nur die Privatpersonen und verursachten oder
beschleunigten den Tod von Kranken.

Wie es scheint, wußte Courbiere dabei noch gar nicht einmal, daß nach
der am 12. Juli in Königsberg abgeschlossenen Konvention das gesamte rechte
Weichselufer schon am 20. August geräumt sein sollte, daß sich also von Rechts
wegen kein Franzose oder Rheinbündler an diesem Tage noch in der Stadt
Graudenz und im Festuugsbereich aufhalten durfte. Berthier dagegen mußte
das wissen, denn er selbst hatte ja mit dem Grafen von Kalckreuth die Königs¬
berger Konvention abgeschlossen. Für die Beurteilung Berthiers ist es also
ungemein bezeichnend, daß er dem General Rouyer ausdrücklich die Aufhebung
der Blockade und die Räumung der Trancheen verbot, während er Courbiere


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[0475] Der Held von Graudenz Waffenstillstands. Sie scheinen von den Friedensartikeln Kenntnis zu wünschen, und ich beeile mich deshalb, Euer Exzellenz eine Abschrift davon zu übersenden. Die Übersendung der Friedensbestimmungen ein Courbiere mutet wie eine Verhöhnung an, dn sich Rouyer zugleich weigerte, die Parallelen zu verlassen. Die Franzosen hatten, wie aus dem Friedensinstrmnent klar hervorgeht, vor Graudenz nichts mehr zu suchen. Der Gouverneur drückte also in einem Schreiben vom 18. seine Verwunderung über die hartnäckige Fortsetzung der Blockade aus. Der Brief lautet im Auszuge: Wahrend des Waffenstillstands war es natürlich, daß die Trancheen besetzt blieben. Ebenso natürlich dagegen ist es, daß nach dem formellen Abschluß des Friedens diese Besetzung durch ehemals feindliche Truppen (par Ses troupog ^als önuömies) aufhöre, und es ist dies wahrscheinlich das erste Beispiel in der Ge¬ schichte, daß ein General, der zur Belagerung eines Platzes bestimmt war und der die Trancheen davor eröffnet hat, hartnäckig darauf besteht, sie auch noch nach dem formellen Abschluß des Friedens besetzt zu behalten. Wie dem aber auch sei, wenn Euer Exzellenz darauf beharrt, die Trancheen besetzt zu halten, so werde ich auch meinerseits fortfahren, meine Posten so zu besetzen, daß die Nachbarschaft fremder Truppen so nahe bei meiner Festung mir nicht die geringste Unruhe einzuflößen vermag. Euer Exzellenz werden also durch Ihre Maßregeln nichts gewinnen, als das Vergnügen, unsre Truppen unnützerweise anzustrengen und den Kennern, die hier vorbeipassieren, die Frage aufzudrängen, warum zwei vernünftige Generale (äsux xizllSi'aux son^s) dieselben Maßregeln, die sie beim Beginn der Belagerung anwandten, auch noch beibehalten, nachdem ihre Souveräne Frieden miteinander geschlossen haben. Übrigens schrieb Courbiere, obgleich er das Deutsche nur mangelhaft sprach und schrieb, während der Belagerung nur deutsch, um dem Feinde auch nicht das geringste Zugeständnis zu machen, nach dem Frieden aber französisch, da er damals ein höfliches Entgegenkommen zeigen durfte, ohne unrichtige Erwar¬ tungen zu erwecken. Am 21. Juli traf der Major-General der französischen Armee, Marschall Berthier, aus der Durchreise in der Stadt Graudenz ein. Courbiere, der davon Kenntnis erhalten hatte, benutzte die Gelegenheit, sich an ihn zu wenden, um sich über Nouyers Hartnäckigkeit und Verletzung des Völkerrechts zu beklagen. Er wünschte dessen Verfahren abgestellt zu sehen und erklärte, die Festung sei noch auf vier Monate verproviantiert, also weit über den 1. Oktober hinaus, wo die gesamten preußischen Lande vertragsmäßig geräumt sein müßten; die feindseligen Maßregeln belästigten nur die Privatpersonen und verursachten oder beschleunigten den Tod von Kranken. Wie es scheint, wußte Courbiere dabei noch gar nicht einmal, daß nach der am 12. Juli in Königsberg abgeschlossenen Konvention das gesamte rechte Weichselufer schon am 20. August geräumt sein sollte, daß sich also von Rechts wegen kein Franzose oder Rheinbündler an diesem Tage noch in der Stadt Graudenz und im Festuugsbereich aufhalten durfte. Berthier dagegen mußte das wissen, denn er selbst hatte ja mit dem Grafen von Kalckreuth die Königs¬ berger Konvention abgeschlossen. Für die Beurteilung Berthiers ist es also ungemein bezeichnend, daß er dem General Rouyer ausdrücklich die Aufhebung der Blockade und die Räumung der Trancheen verbot, während er Courbiere

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/475>, abgerufen am 22.07.2024.