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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Der Held von Graudenz

Trotz der in der Nachschrift ausgesprochnen Bitte schrieb Courbiere sofort
wieder in deutscher Sprache folgendermaßen:

Feste Graudenz, 15. März 1807.

Auf Euer Hochwohlgeboren sehr geehrtes, anderweitiges Schreiben vom heutigen
Dato ermangele ich nicht, Hochderselben in ergebenster Antwort zu erwidern, daß
ich weder den Herrn Obersten v. Schramm nach Graudenz schicken, auch ebenso
wenig selbst dahin kommen kann, weil dieses uns von Sr. Kgl. Majestät, unserm
Allergnüdigsten Herrn und Svuvernin, verboten ist. Wenn Euer Hochwohlgeboren
nur Eröffnungen zu machen haben, so muß ich meine gestrige, getane Bitte wieder¬
holen, dies schriftlich zu tun, weil dieses die einzige Art ist, ans welche wir uns
unterhalten können. Wenn aber die Unterhaltung die Übergabe der Festung betrifft,
die mir anvertraut ist, so ist es ganz unnötig, hierüber weiter zu korrespondieren,
weil ich fest entschlossen bin, nicht aus Eigenliebe, wie Euer Hochwohlgeboren zu
meinen belieben, sondern aus Pflicht, Graudenz so lange zu behaupten, bis ich
durch Gewalt der Waffen oder Mangel an Lebensmitteln genötigt bin, selbige dem
Feinde zu übergeben. Was übrigens die Drohungen betrifft, die Euer Hochwohl¬
geboren in dem Schreiben zu äußern belieben, so werden Hochdieselben leicht ein¬
sehen, daß solche wenigen Eindruck machen auf einen Mann, der nnter den Waffen
grau geworden und viele Jahre mit Ehren gedient hat.

U. f. w.


gez. de Courbiere.

Diesen Brief beantwortete Savary am 16. März, wie folgt:

Graudenz, den 16. März 1807.


Mein Herr General!

Ich erwartete nicht, von so weit her vor Ihre Festung zu kommen, um hier
die größte Unhöflichkeit zu erfahren, die mir zuteil geworden ist, seit ich die
Ehre habe zu dienen, und ich sollte glauben, daß, indem der Kaiser, mein Herr,
Ihnen die Ehre erwies, mich zu Ihnen zu schicken, Sie selbst mir wenigstens die
erweisen würden, mich anzuhören. Es ist aber nunmehr schon das dritte Schreiben,
das ich wegen dieser Unterredung an Sie richte, die den Gesetzen des Krieges und
den sogar bei den ungesittetsten Völkern, wie den Türken, üblichen Gebräuchen
entspricht. Ungeachtet dessen verweigern Sie diese aber hartnäckig. Ich glaube
nicht mehr, daß Ihre Behauptung, sie sei Ihnen verboten, eine Folge der Ver¬
teidigung ist; denn seitdem der Krieg die Welt bewegt, hat es keine Belagerung
gegeben, ohne daß man sich vorher angehört hätte. Ich hätte vielleicht das Recht,
Sie wie die Garnisonen Kalabriens zu behandeln, die, da sie noch ihre alte Dynastie
anerkannten, trotz ihres Widerstandes unter das Joch mußten, und zwar unter
grausamen Bedingungen, denn Sie behaupten, wie jene, einem Herrn zu dienen,
der uns alle seine Rechte überlassen hat, indem er uns seine Staaten überließ.

Was würden Sie dazu sagen, wenn ich ebenso unbillig mich weigerte, Sie
anzuhören, sobald der Zeitpunkt Ihrer Kapitulation herbeigekommen sein wird?
Hätte ich nicht ebenfalls dann ein Recht zu der Behauptung, es sei mir verboten,
mich in Unterredungen einzulassen? Aber die Grundlage dieser Einwendung ist
zu ungeschickt oder zeugt zu sehr vou Schwäche, während sie zugleich denen wenig
Ehre macht, die sich ihrer bedienen. Ich glaube nicht, daß der König von Preußen
sie angenommen hätte. Ich täusche mich nicht über die Quelle, der sie entspringt,
und es wird mir leicht sein, sie zu erkennen, sobald die Zeit dazu gekommen
sein wird.

Von heute ab wird man sich ernsthaft mit der Festung Graudenz beschäftigen,
und ich erkläre Ihnen: wenn Sie die erste Parallele vollenden lassen, so erhält
die Garnison, Offiziere und Soldaten, keine andern Bedingungen als Kriegsgefangen¬
schaft auf Diskretion und Abführung nach Frankreich in die Pyrenäen.


Der Held von Graudenz

Trotz der in der Nachschrift ausgesprochnen Bitte schrieb Courbiere sofort
wieder in deutscher Sprache folgendermaßen:

Feste Graudenz, 15. März 1807.

Auf Euer Hochwohlgeboren sehr geehrtes, anderweitiges Schreiben vom heutigen
Dato ermangele ich nicht, Hochderselben in ergebenster Antwort zu erwidern, daß
ich weder den Herrn Obersten v. Schramm nach Graudenz schicken, auch ebenso
wenig selbst dahin kommen kann, weil dieses uns von Sr. Kgl. Majestät, unserm
Allergnüdigsten Herrn und Svuvernin, verboten ist. Wenn Euer Hochwohlgeboren
nur Eröffnungen zu machen haben, so muß ich meine gestrige, getane Bitte wieder¬
holen, dies schriftlich zu tun, weil dieses die einzige Art ist, ans welche wir uns
unterhalten können. Wenn aber die Unterhaltung die Übergabe der Festung betrifft,
die mir anvertraut ist, so ist es ganz unnötig, hierüber weiter zu korrespondieren,
weil ich fest entschlossen bin, nicht aus Eigenliebe, wie Euer Hochwohlgeboren zu
meinen belieben, sondern aus Pflicht, Graudenz so lange zu behaupten, bis ich
durch Gewalt der Waffen oder Mangel an Lebensmitteln genötigt bin, selbige dem
Feinde zu übergeben. Was übrigens die Drohungen betrifft, die Euer Hochwohl¬
geboren in dem Schreiben zu äußern belieben, so werden Hochdieselben leicht ein¬
sehen, daß solche wenigen Eindruck machen auf einen Mann, der nnter den Waffen
grau geworden und viele Jahre mit Ehren gedient hat.

U. f. w.


gez. de Courbiere.

Diesen Brief beantwortete Savary am 16. März, wie folgt:

Graudenz, den 16. März 1807.


Mein Herr General!

Ich erwartete nicht, von so weit her vor Ihre Festung zu kommen, um hier
die größte Unhöflichkeit zu erfahren, die mir zuteil geworden ist, seit ich die
Ehre habe zu dienen, und ich sollte glauben, daß, indem der Kaiser, mein Herr,
Ihnen die Ehre erwies, mich zu Ihnen zu schicken, Sie selbst mir wenigstens die
erweisen würden, mich anzuhören. Es ist aber nunmehr schon das dritte Schreiben,
das ich wegen dieser Unterredung an Sie richte, die den Gesetzen des Krieges und
den sogar bei den ungesittetsten Völkern, wie den Türken, üblichen Gebräuchen
entspricht. Ungeachtet dessen verweigern Sie diese aber hartnäckig. Ich glaube
nicht mehr, daß Ihre Behauptung, sie sei Ihnen verboten, eine Folge der Ver¬
teidigung ist; denn seitdem der Krieg die Welt bewegt, hat es keine Belagerung
gegeben, ohne daß man sich vorher angehört hätte. Ich hätte vielleicht das Recht,
Sie wie die Garnisonen Kalabriens zu behandeln, die, da sie noch ihre alte Dynastie
anerkannten, trotz ihres Widerstandes unter das Joch mußten, und zwar unter
grausamen Bedingungen, denn Sie behaupten, wie jene, einem Herrn zu dienen,
der uns alle seine Rechte überlassen hat, indem er uns seine Staaten überließ.

Was würden Sie dazu sagen, wenn ich ebenso unbillig mich weigerte, Sie
anzuhören, sobald der Zeitpunkt Ihrer Kapitulation herbeigekommen sein wird?
Hätte ich nicht ebenfalls dann ein Recht zu der Behauptung, es sei mir verboten,
mich in Unterredungen einzulassen? Aber die Grundlage dieser Einwendung ist
zu ungeschickt oder zeugt zu sehr vou Schwäche, während sie zugleich denen wenig
Ehre macht, die sich ihrer bedienen. Ich glaube nicht, daß der König von Preußen
sie angenommen hätte. Ich täusche mich nicht über die Quelle, der sie entspringt,
und es wird mir leicht sein, sie zu erkennen, sobald die Zeit dazu gekommen
sein wird.

Von heute ab wird man sich ernsthaft mit der Festung Graudenz beschäftigen,
und ich erkläre Ihnen: wenn Sie die erste Parallele vollenden lassen, so erhält
die Garnison, Offiziere und Soldaten, keine andern Bedingungen als Kriegsgefangen¬
schaft auf Diskretion und Abführung nach Frankreich in die Pyrenäen.


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[0413] Der Held von Graudenz Trotz der in der Nachschrift ausgesprochnen Bitte schrieb Courbiere sofort wieder in deutscher Sprache folgendermaßen: Feste Graudenz, 15. März 1807. Auf Euer Hochwohlgeboren sehr geehrtes, anderweitiges Schreiben vom heutigen Dato ermangele ich nicht, Hochderselben in ergebenster Antwort zu erwidern, daß ich weder den Herrn Obersten v. Schramm nach Graudenz schicken, auch ebenso wenig selbst dahin kommen kann, weil dieses uns von Sr. Kgl. Majestät, unserm Allergnüdigsten Herrn und Svuvernin, verboten ist. Wenn Euer Hochwohlgeboren nur Eröffnungen zu machen haben, so muß ich meine gestrige, getane Bitte wieder¬ holen, dies schriftlich zu tun, weil dieses die einzige Art ist, ans welche wir uns unterhalten können. Wenn aber die Unterhaltung die Übergabe der Festung betrifft, die mir anvertraut ist, so ist es ganz unnötig, hierüber weiter zu korrespondieren, weil ich fest entschlossen bin, nicht aus Eigenliebe, wie Euer Hochwohlgeboren zu meinen belieben, sondern aus Pflicht, Graudenz so lange zu behaupten, bis ich durch Gewalt der Waffen oder Mangel an Lebensmitteln genötigt bin, selbige dem Feinde zu übergeben. Was übrigens die Drohungen betrifft, die Euer Hochwohl¬ geboren in dem Schreiben zu äußern belieben, so werden Hochdieselben leicht ein¬ sehen, daß solche wenigen Eindruck machen auf einen Mann, der nnter den Waffen grau geworden und viele Jahre mit Ehren gedient hat. U. f. w. gez. de Courbiere. Diesen Brief beantwortete Savary am 16. März, wie folgt: Graudenz, den 16. März 1807. Mein Herr General! Ich erwartete nicht, von so weit her vor Ihre Festung zu kommen, um hier die größte Unhöflichkeit zu erfahren, die mir zuteil geworden ist, seit ich die Ehre habe zu dienen, und ich sollte glauben, daß, indem der Kaiser, mein Herr, Ihnen die Ehre erwies, mich zu Ihnen zu schicken, Sie selbst mir wenigstens die erweisen würden, mich anzuhören. Es ist aber nunmehr schon das dritte Schreiben, das ich wegen dieser Unterredung an Sie richte, die den Gesetzen des Krieges und den sogar bei den ungesittetsten Völkern, wie den Türken, üblichen Gebräuchen entspricht. Ungeachtet dessen verweigern Sie diese aber hartnäckig. Ich glaube nicht mehr, daß Ihre Behauptung, sie sei Ihnen verboten, eine Folge der Ver¬ teidigung ist; denn seitdem der Krieg die Welt bewegt, hat es keine Belagerung gegeben, ohne daß man sich vorher angehört hätte. Ich hätte vielleicht das Recht, Sie wie die Garnisonen Kalabriens zu behandeln, die, da sie noch ihre alte Dynastie anerkannten, trotz ihres Widerstandes unter das Joch mußten, und zwar unter grausamen Bedingungen, denn Sie behaupten, wie jene, einem Herrn zu dienen, der uns alle seine Rechte überlassen hat, indem er uns seine Staaten überließ. Was würden Sie dazu sagen, wenn ich ebenso unbillig mich weigerte, Sie anzuhören, sobald der Zeitpunkt Ihrer Kapitulation herbeigekommen sein wird? Hätte ich nicht ebenfalls dann ein Recht zu der Behauptung, es sei mir verboten, mich in Unterredungen einzulassen? Aber die Grundlage dieser Einwendung ist zu ungeschickt oder zeugt zu sehr vou Schwäche, während sie zugleich denen wenig Ehre macht, die sich ihrer bedienen. Ich glaube nicht, daß der König von Preußen sie angenommen hätte. Ich täusche mich nicht über die Quelle, der sie entspringt, und es wird mir leicht sein, sie zu erkennen, sobald die Zeit dazu gekommen sein wird. Von heute ab wird man sich ernsthaft mit der Festung Graudenz beschäftigen, und ich erkläre Ihnen: wenn Sie die erste Parallele vollenden lassen, so erhält die Garnison, Offiziere und Soldaten, keine andern Bedingungen als Kriegsgefangen¬ schaft auf Diskretion und Abführung nach Frankreich in die Pyrenäen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/413>, abgerufen am 03.07.2024.