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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Servis und wvhimngsgeldzuschuß

den Jahren 1890 und 1895 sind bei den Volkszählungen die Preise der
"besetzten Mietwohnungen, ausschließlich der untrennbar mit Geschäftslokalen
verbundnen," im Jahre 1900 die der "Mietwohnungen ohne gewerbliche
Nebenbenutzung" nach der Zahl der heizbaren Zimmer erhoben worden. Für
die einzelnen Jahre können also die Mietpreise einer Reihe von Städten ver¬
glichen werden. Hierbei können jedoch nur die Wohnungen mit zwei bis
sieben heizbaren Zimmern in Betracht gezogen werden, da einerseits einem
etatsmäßigen Unterbeamten aus hygienischen und ethischen Rücksichten mindestens
zwei heizbare Zimmer mit einem Nebenraum zuerkannt werden müssen und
andrerseits Wohnungen von sieben heizbaren Zimmern allen Ansprüchen ge¬
nügen, die höchsten Beamten und Offiziere mit Dienstwohnungen und Miet¬
entschädigungen aber bei dieser Frage überhaupt ausscheiden. Berechnet man
aus den vergleichbaren Zahlenangaben für besetzte Wohnungen von zwei bis
sieben heizbaren Zimmern den Durchschnittspreis für ein Zimmer, so ergeben
sich für 1895 bei Berlin 263. bei Hamburg 203, bei Frankfurt a. M. 203
(für Wohnungen einschließlich der untrennbar mit Gewerberäumen verbundnen),
bei Dresden 201, bei Altona 165, bei Breslau 204, bei Leipzig 190, bei
Königsberg i. Pr. 189, bei Magdeburg 173, bei Mainz 169, bei Frank¬
furt a. O. 126, bei Lübeck 119 und bei Liegnitz 116 Mark; dagegen für 1890
bei Berlin 266, bei München 193. bei Dresden 188, bei Altona 173, bei
Breslau 211, bei Leipzig 194, bei Köln 157, bei Magdeburg 185, bei
Mainz 136 und bei Frankfurt a. O. 125 Mark. Diese Zahlen zeigen, daß
Berlin in beiden Jahren in der Höhe der Mietpreise allen Orten voranstand,
daß die jetzt zur Versetzung in die Servisklasse ^ vorgeschlagnen Städte
Breslau, Leipzig und Köln sich zwar mit den übrigen zu Klasse ^ gehörenden
Städten Dresden, München, Frankfurt ni. M., Hamburg und Altona, nicht
aber mit Berlin messen konnten, und daß schließlich auch zum Beispiel
Magdeburg und Königsberg i. Pr. berechtigt gewesen wären, in Klasse ^ aus¬
zurücken.

Ähnlich stellen sich die Verhältnisse für 1900 bei der Aufnahme der
"Mietwohnungen ohne gewerbliche Nebenbenutzung." Dresden zeigt 211,
Hamburg 187, Altona 165. Straßburg i. E. 127. Breslau 205, Leipzig 177,
Hannover 194, Magdeburg 160 und Frankfurt a. O. 155 Mark; für Berlin
und Charlottenburg sind die Angaben zur Vergleichung nicht zu verwenden,
da die Preise für "Wohnungen ohne Gewerberäume" ermittelt sind.

Dagegen läßt sich aus der Wohnungsaufnahme für Berlin und dreiund¬
zwanzig Nachbargemeinden vom Jahre 1900 das Verhältnis Berlins zu seinen
Vororten ersehen. Hiernach beläuft sich der Einzimmerpreis von Woh¬
nungen (ohne Gewerberäume) mit zwei bis sieben heizbaren Zimmern für
Berlin ans 268, für Charlottenburg auf 264, für Deutsch-Wilmersdorf auf
250, für Schöneberg auf 248, für Rixdorf auf nur 164, für Tempelhof auf
217, für Friedenau auf 204 Mark usw.; für Kolonie Grünewald am höchsten:
auf 301 Mark. Die Erhebung bestätigt die bekannte Tatsache, daß die west¬
lichen Vororte Berlins bedeutend höhere Mietpreise haben als die übrigen.

Für die zur Regelung der Wohnungsgeldfrage nötige Wohnungsaufnahme


Servis und wvhimngsgeldzuschuß

den Jahren 1890 und 1895 sind bei den Volkszählungen die Preise der
„besetzten Mietwohnungen, ausschließlich der untrennbar mit Geschäftslokalen
verbundnen," im Jahre 1900 die der „Mietwohnungen ohne gewerbliche
Nebenbenutzung" nach der Zahl der heizbaren Zimmer erhoben worden. Für
die einzelnen Jahre können also die Mietpreise einer Reihe von Städten ver¬
glichen werden. Hierbei können jedoch nur die Wohnungen mit zwei bis
sieben heizbaren Zimmern in Betracht gezogen werden, da einerseits einem
etatsmäßigen Unterbeamten aus hygienischen und ethischen Rücksichten mindestens
zwei heizbare Zimmer mit einem Nebenraum zuerkannt werden müssen und
andrerseits Wohnungen von sieben heizbaren Zimmern allen Ansprüchen ge¬
nügen, die höchsten Beamten und Offiziere mit Dienstwohnungen und Miet¬
entschädigungen aber bei dieser Frage überhaupt ausscheiden. Berechnet man
aus den vergleichbaren Zahlenangaben für besetzte Wohnungen von zwei bis
sieben heizbaren Zimmern den Durchschnittspreis für ein Zimmer, so ergeben
sich für 1895 bei Berlin 263. bei Hamburg 203, bei Frankfurt a. M. 203
(für Wohnungen einschließlich der untrennbar mit Gewerberäumen verbundnen),
bei Dresden 201, bei Altona 165, bei Breslau 204, bei Leipzig 190, bei
Königsberg i. Pr. 189, bei Magdeburg 173, bei Mainz 169, bei Frank¬
furt a. O. 126, bei Lübeck 119 und bei Liegnitz 116 Mark; dagegen für 1890
bei Berlin 266, bei München 193. bei Dresden 188, bei Altona 173, bei
Breslau 211, bei Leipzig 194, bei Köln 157, bei Magdeburg 185, bei
Mainz 136 und bei Frankfurt a. O. 125 Mark. Diese Zahlen zeigen, daß
Berlin in beiden Jahren in der Höhe der Mietpreise allen Orten voranstand,
daß die jetzt zur Versetzung in die Servisklasse ^ vorgeschlagnen Städte
Breslau, Leipzig und Köln sich zwar mit den übrigen zu Klasse ^ gehörenden
Städten Dresden, München, Frankfurt ni. M., Hamburg und Altona, nicht
aber mit Berlin messen konnten, und daß schließlich auch zum Beispiel
Magdeburg und Königsberg i. Pr. berechtigt gewesen wären, in Klasse ^ aus¬
zurücken.

Ähnlich stellen sich die Verhältnisse für 1900 bei der Aufnahme der
„Mietwohnungen ohne gewerbliche Nebenbenutzung." Dresden zeigt 211,
Hamburg 187, Altona 165. Straßburg i. E. 127. Breslau 205, Leipzig 177,
Hannover 194, Magdeburg 160 und Frankfurt a. O. 155 Mark; für Berlin
und Charlottenburg sind die Angaben zur Vergleichung nicht zu verwenden,
da die Preise für „Wohnungen ohne Gewerberäume" ermittelt sind.

Dagegen läßt sich aus der Wohnungsaufnahme für Berlin und dreiund¬
zwanzig Nachbargemeinden vom Jahre 1900 das Verhältnis Berlins zu seinen
Vororten ersehen. Hiernach beläuft sich der Einzimmerpreis von Woh¬
nungen (ohne Gewerberäume) mit zwei bis sieben heizbaren Zimmern für
Berlin ans 268, für Charlottenburg auf 264, für Deutsch-Wilmersdorf auf
250, für Schöneberg auf 248, für Rixdorf auf nur 164, für Tempelhof auf
217, für Friedenau auf 204 Mark usw.; für Kolonie Grünewald am höchsten:
auf 301 Mark. Die Erhebung bestätigt die bekannte Tatsache, daß die west¬
lichen Vororte Berlins bedeutend höhere Mietpreise haben als die übrigen.

Für die zur Regelung der Wohnungsgeldfrage nötige Wohnungsaufnahme


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[0341] Servis und wvhimngsgeldzuschuß den Jahren 1890 und 1895 sind bei den Volkszählungen die Preise der „besetzten Mietwohnungen, ausschließlich der untrennbar mit Geschäftslokalen verbundnen," im Jahre 1900 die der „Mietwohnungen ohne gewerbliche Nebenbenutzung" nach der Zahl der heizbaren Zimmer erhoben worden. Für die einzelnen Jahre können also die Mietpreise einer Reihe von Städten ver¬ glichen werden. Hierbei können jedoch nur die Wohnungen mit zwei bis sieben heizbaren Zimmern in Betracht gezogen werden, da einerseits einem etatsmäßigen Unterbeamten aus hygienischen und ethischen Rücksichten mindestens zwei heizbare Zimmer mit einem Nebenraum zuerkannt werden müssen und andrerseits Wohnungen von sieben heizbaren Zimmern allen Ansprüchen ge¬ nügen, die höchsten Beamten und Offiziere mit Dienstwohnungen und Miet¬ entschädigungen aber bei dieser Frage überhaupt ausscheiden. Berechnet man aus den vergleichbaren Zahlenangaben für besetzte Wohnungen von zwei bis sieben heizbaren Zimmern den Durchschnittspreis für ein Zimmer, so ergeben sich für 1895 bei Berlin 263. bei Hamburg 203, bei Frankfurt a. M. 203 (für Wohnungen einschließlich der untrennbar mit Gewerberäumen verbundnen), bei Dresden 201, bei Altona 165, bei Breslau 204, bei Leipzig 190, bei Königsberg i. Pr. 189, bei Magdeburg 173, bei Mainz 169, bei Frank¬ furt a. O. 126, bei Lübeck 119 und bei Liegnitz 116 Mark; dagegen für 1890 bei Berlin 266, bei München 193. bei Dresden 188, bei Altona 173, bei Breslau 211, bei Leipzig 194, bei Köln 157, bei Magdeburg 185, bei Mainz 136 und bei Frankfurt a. O. 125 Mark. Diese Zahlen zeigen, daß Berlin in beiden Jahren in der Höhe der Mietpreise allen Orten voranstand, daß die jetzt zur Versetzung in die Servisklasse ^ vorgeschlagnen Städte Breslau, Leipzig und Köln sich zwar mit den übrigen zu Klasse ^ gehörenden Städten Dresden, München, Frankfurt ni. M., Hamburg und Altona, nicht aber mit Berlin messen konnten, und daß schließlich auch zum Beispiel Magdeburg und Königsberg i. Pr. berechtigt gewesen wären, in Klasse ^ aus¬ zurücken. Ähnlich stellen sich die Verhältnisse für 1900 bei der Aufnahme der „Mietwohnungen ohne gewerbliche Nebenbenutzung." Dresden zeigt 211, Hamburg 187, Altona 165. Straßburg i. E. 127. Breslau 205, Leipzig 177, Hannover 194, Magdeburg 160 und Frankfurt a. O. 155 Mark; für Berlin und Charlottenburg sind die Angaben zur Vergleichung nicht zu verwenden, da die Preise für „Wohnungen ohne Gewerberäume" ermittelt sind. Dagegen läßt sich aus der Wohnungsaufnahme für Berlin und dreiund¬ zwanzig Nachbargemeinden vom Jahre 1900 das Verhältnis Berlins zu seinen Vororten ersehen. Hiernach beläuft sich der Einzimmerpreis von Woh¬ nungen (ohne Gewerberäume) mit zwei bis sieben heizbaren Zimmern für Berlin ans 268, für Charlottenburg auf 264, für Deutsch-Wilmersdorf auf 250, für Schöneberg auf 248, für Rixdorf auf nur 164, für Tempelhof auf 217, für Friedenau auf 204 Mark usw.; für Kolonie Grünewald am höchsten: auf 301 Mark. Die Erhebung bestätigt die bekannte Tatsache, daß die west¬ lichen Vororte Berlins bedeutend höhere Mietpreise haben als die übrigen. Für die zur Regelung der Wohnungsgeldfrage nötige Wohnungsaufnahme

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/341>, abgerufen am 22.07.2024.