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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Rußland und Japan

dem Festlande vorgingen, versuchte England dafür zu arbeiten. Es geschah in
der richtigen Erwägung, daß durch diese Gebietsabtretungen Chinas an Japan
dieses als asiatischer Festlandsstaat ein guter Puffer gegen das weitere Vor¬
dringen Rußlands in Nordchina würde.

Schon im Frühjahr 1898 erhielt aber Rußland selbst gerade diese Plätze
abgetreten, indem es sie auf fünfundzwanzig Jahre, eine Frist, die nach gegen¬
seitigem Einverständnis verlängert werden kann, von China pachtete und dadurch
auch England gegenüber im Kampf um die Hegemonie in China einen außer¬
ordentlichen Vorteil errang, der Rußland in Verbindung mit dem Ausbau der
sibirischen Bahn zum tatsächlichen Herrn in Nordchina machte.

Die nun folgenden Verhandlungen zwischen Rußland und England, durch
die England das Jangsetal und Rußland alles Land nördlich von der Mauer
als Eisenbahnkonzessionssphäre zugeteilt wurde, mit der Verpflichtung, daß beide
Staaten in den entsprechenden Gebieten des andern nicht für ihre Untertanen
Eisenbahnkonzessionen fordern oder den Forderungen des andern entgegentreten
wollten, hatten den Zweck, jeden Grund zu Uneinigkeiten in diesen Eisenbahn¬
fragen zu vermeiden. Hierdurch erhielt Rußland freie Hand, weitere Zweig¬
bahnen von der mandschurischen oder sibirischen Bahn zu bauen und sich ein
Schienennetz in Nordchina herzustellen, das dieses wirtschaftlich und strategisch
beherrscht. Die weitern Projekte Rußlands, deren wichtigstes den Bau der
Bahn Kiächta-Kalgan-Peking vorsieht, lassen an dieser Absicht keinen Zweifel.

Die durch dieses ruhige und sichere Fortschreiten Rußlands in Nordchina
immer großer werdende Sorge für den Handel und die Interessen Englands
und Japans fand darum ihren Ausdruck in dem am 30. Januar 1902 in
London unterzeichneten englisch-japanischen Vertrag, der so lautet:

Die Regierungen von Großbritannien und Japan, einzig geleitet durch
den Wunsch, den stg-tus cjnv und den allgemeinen Frieden im fernen Osten
zu erhalten, sowie besonders interessiert in der Aufrechterhaltung der Unab¬
hängigkeit und der territorialen Unverletzlichkeit des Kaiserreichs China und des
Kaiserreichs Korea, außerdem bemüht, die Gleichstellung des Handels und der
Industrie in diesen Ländern für alle Nationen zu sichern, beschließen hierdurch
wie folgt.

Artikel 1

Die hohen kontrahierenden Parteien haben die Unabhängigkeit Chinas und
Koreas gegenseitig voll anerkannt und erklärten, ganz unbeeinflußt durch irgend
welche aggressiven Absichten in einem der beiden Länder zu sein. Indem sie
jedoch besonders ihre speziellen Interessen im Auge haben, von denen die von
Großbritannien in der Hauptsache in China liegen, während Japan mit Hinzu¬
fügung seiner Interessen in China, insbesondre in hohem Grade politisch sowohl
wie kommerziell in Korea interessiert ist, erkennen sie, daß es für jeden von
ihnen unerläßlich sein wird, solche Maßregeln zu ergreifen, die nötig sind, diese
Interessen zu sichern, falls einer von ihnen durch aggressives Vorgehn von
irgend einer andern Macht bedroht werden sollte, oder durch Unruhen, die in
China oder Korea ausbrechen sollten, und die für die Erhaltung des Lebens
und des Eigentums ihrer Untertanen die Einmischung einer der hohen kontra¬
hierenden Parteien verlangen.


Rußland und Japan

dem Festlande vorgingen, versuchte England dafür zu arbeiten. Es geschah in
der richtigen Erwägung, daß durch diese Gebietsabtretungen Chinas an Japan
dieses als asiatischer Festlandsstaat ein guter Puffer gegen das weitere Vor¬
dringen Rußlands in Nordchina würde.

Schon im Frühjahr 1898 erhielt aber Rußland selbst gerade diese Plätze
abgetreten, indem es sie auf fünfundzwanzig Jahre, eine Frist, die nach gegen¬
seitigem Einverständnis verlängert werden kann, von China pachtete und dadurch
auch England gegenüber im Kampf um die Hegemonie in China einen außer¬
ordentlichen Vorteil errang, der Rußland in Verbindung mit dem Ausbau der
sibirischen Bahn zum tatsächlichen Herrn in Nordchina machte.

Die nun folgenden Verhandlungen zwischen Rußland und England, durch
die England das Jangsetal und Rußland alles Land nördlich von der Mauer
als Eisenbahnkonzessionssphäre zugeteilt wurde, mit der Verpflichtung, daß beide
Staaten in den entsprechenden Gebieten des andern nicht für ihre Untertanen
Eisenbahnkonzessionen fordern oder den Forderungen des andern entgegentreten
wollten, hatten den Zweck, jeden Grund zu Uneinigkeiten in diesen Eisenbahn¬
fragen zu vermeiden. Hierdurch erhielt Rußland freie Hand, weitere Zweig¬
bahnen von der mandschurischen oder sibirischen Bahn zu bauen und sich ein
Schienennetz in Nordchina herzustellen, das dieses wirtschaftlich und strategisch
beherrscht. Die weitern Projekte Rußlands, deren wichtigstes den Bau der
Bahn Kiächta-Kalgan-Peking vorsieht, lassen an dieser Absicht keinen Zweifel.

Die durch dieses ruhige und sichere Fortschreiten Rußlands in Nordchina
immer großer werdende Sorge für den Handel und die Interessen Englands
und Japans fand darum ihren Ausdruck in dem am 30. Januar 1902 in
London unterzeichneten englisch-japanischen Vertrag, der so lautet:

Die Regierungen von Großbritannien und Japan, einzig geleitet durch
den Wunsch, den stg-tus cjnv und den allgemeinen Frieden im fernen Osten
zu erhalten, sowie besonders interessiert in der Aufrechterhaltung der Unab¬
hängigkeit und der territorialen Unverletzlichkeit des Kaiserreichs China und des
Kaiserreichs Korea, außerdem bemüht, die Gleichstellung des Handels und der
Industrie in diesen Ländern für alle Nationen zu sichern, beschließen hierdurch
wie folgt.

Artikel 1

Die hohen kontrahierenden Parteien haben die Unabhängigkeit Chinas und
Koreas gegenseitig voll anerkannt und erklärten, ganz unbeeinflußt durch irgend
welche aggressiven Absichten in einem der beiden Länder zu sein. Indem sie
jedoch besonders ihre speziellen Interessen im Auge haben, von denen die von
Großbritannien in der Hauptsache in China liegen, während Japan mit Hinzu¬
fügung seiner Interessen in China, insbesondre in hohem Grade politisch sowohl
wie kommerziell in Korea interessiert ist, erkennen sie, daß es für jeden von
ihnen unerläßlich sein wird, solche Maßregeln zu ergreifen, die nötig sind, diese
Interessen zu sichern, falls einer von ihnen durch aggressives Vorgehn von
irgend einer andern Macht bedroht werden sollte, oder durch Unruhen, die in
China oder Korea ausbrechen sollten, und die für die Erhaltung des Lebens
und des Eigentums ihrer Untertanen die Einmischung einer der hohen kontra¬
hierenden Parteien verlangen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/330>, abgerufen am 29.06.2024.