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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Zur preußisch-polnischen Vereinsfrage

dein Wahnwitz der treibenden Kräfte in toller Überstürzung. Schon auf dein
Petrikauer Reichstag von 1496 wurde das Siegel auf die Entwicklung gedrückt.
Dort sah sich König Johann Albrecht, der Sohn und Nachfolger des oben
genannten Kasimir, gezwungen, außer vielen andern Adelsprivilegien den Land¬
tagen, d. h. dem niedern Adel, das Recht der Wahl ihrer Reichstagsboten ein¬
zuräumen, sowie für die Krone die Verpflichtung zu übernehmen, kriegerische
Unternehmungen erst dann zu beginnen, wenn sie dazu die Erlaubnis der Einzel¬
landtage erhalten hätte. Das war die bedingungslose Unterwerfung der Krone
unter das Belieben der Schlachta.

Als richtiger Hexensabbat erscheint diese erzpolnische Staatsleistung übrigens
erst, wenn man den Inhalt ihrer Verfassungsschale näher betrachtet. Hier einiges
davon: Der Adel entzog sich jeder Verpflichtung zu öffentlichen Lasten, entzog
sich sogar, während alle andre polnische Halmfrucht zollpflichtig war, der Zahlung
des Auslandszolls für sein Getreide. Er sicherte sich allein das Recht, Staatsämter
zu bekleiden. Von der nichtadlichen Bevölkerung wurde die Landbevölkerung
gänzlich schollenpslichtig gemacht. Es wurde Gesetz, daß von den Söhnen eines
Bauern nie mehr als einer zur Erlernung der Wissenschaft oder eines Hand¬
werks in die Stadt ziehn, ja daß seit 1511 überhaupt kein Bauernkind mehr in
die Schule gehn oder ein Handwerk lernen durste, weil das für pariim s-s^nun
se libsrtM soniinuni sontiÄrluiQ erklärt wurde. Kneten durfte von Städtern
kein Kredit gewährt werden. Alle Dörfer landauf landab hatten ungemessene
Fromm zu leisten. Dem Bürgerstande war der Eintritt in geistliche Würden
verboten, ausgenommen die an den akademischen Doktorgrad gebundnen. Städter
waren überall vom Erwerb ländlichen Grund und Bodens ausgeschlossen. Dieser
Besitz wurde zu einem eidlichen Privileg gemacht. Die praktische Anwendung
der ihm verfassungsmäßig zustehenden Machtbefugnisse durch den polnischen
Adel war nichts andres als die öffentlich-rechtlich geregelte Ausbeutung des
Staats durch eine eng begrenzte Anzahl seiner Angehörigen zu deren Privat¬
vorteil. Ausbeutung des Staats durch eine Kaste nun ist auch in andern Ländern
vorgekommen. Im Altertum findet sich jedoch kaum ein Analogon, im Mittelalter
und in der Neuzeit keins zu dieser polnischen Politik; denn sie gab einer im
Verhältnisse zu der großen Masse des Volks geradezu verschwindenden kleinen
Volksgruppe alle Borrechte, und noch dazu einer solchen, die gar nicht imstande
war, mit ihren Kräften den Staat zu halten. Es war geradezu politische Tollheit,
was in Polen geschah. Verursacht aber und begünstigt, und das ist der Kern-
Punkt dieser Erörterung, wurde diese ganze staatliche Entwicklung Polens durch
das Konföderationswesen.

Gegen den letzten Satz zetern die Polen heftig. Mit dieser Feststellung
wird ihren politischen Fähigkeiten ja auch das Todesurteil gesprochen. So sei
ihnen ein Denkspruch aus einem von ihnen mit Inbrunst angebeteten Liebhaber
ihrer Rasse ins Stammbuch geschrieben, der genau dasselbe sagt. In Rousseaus
Voll8iäÄÄti.olls sur 1s AouvsrnsrQsiir as ?o1ossns heißt es in dem vausss xartisn-
liörss as l/snarsKis überschriebnen Kapitel IX: 8an8 Iss sorcköäsi-atjons, 11 ^
a lon^epops aus 1a rsMl>Il<las as ?o1c>MS us soroit plus, ... Igg gon-
k6ä6rs,livres sont 1s bonolisr, 1'gsilv, 1s ssnowsirs as volle sonstiwtion. Hütte


Zur preußisch-polnischen Vereinsfrage

dein Wahnwitz der treibenden Kräfte in toller Überstürzung. Schon auf dein
Petrikauer Reichstag von 1496 wurde das Siegel auf die Entwicklung gedrückt.
Dort sah sich König Johann Albrecht, der Sohn und Nachfolger des oben
genannten Kasimir, gezwungen, außer vielen andern Adelsprivilegien den Land¬
tagen, d. h. dem niedern Adel, das Recht der Wahl ihrer Reichstagsboten ein¬
zuräumen, sowie für die Krone die Verpflichtung zu übernehmen, kriegerische
Unternehmungen erst dann zu beginnen, wenn sie dazu die Erlaubnis der Einzel¬
landtage erhalten hätte. Das war die bedingungslose Unterwerfung der Krone
unter das Belieben der Schlachta.

Als richtiger Hexensabbat erscheint diese erzpolnische Staatsleistung übrigens
erst, wenn man den Inhalt ihrer Verfassungsschale näher betrachtet. Hier einiges
davon: Der Adel entzog sich jeder Verpflichtung zu öffentlichen Lasten, entzog
sich sogar, während alle andre polnische Halmfrucht zollpflichtig war, der Zahlung
des Auslandszolls für sein Getreide. Er sicherte sich allein das Recht, Staatsämter
zu bekleiden. Von der nichtadlichen Bevölkerung wurde die Landbevölkerung
gänzlich schollenpslichtig gemacht. Es wurde Gesetz, daß von den Söhnen eines
Bauern nie mehr als einer zur Erlernung der Wissenschaft oder eines Hand¬
werks in die Stadt ziehn, ja daß seit 1511 überhaupt kein Bauernkind mehr in
die Schule gehn oder ein Handwerk lernen durste, weil das für pariim s-s^nun
se libsrtM soniinuni sontiÄrluiQ erklärt wurde. Kneten durfte von Städtern
kein Kredit gewährt werden. Alle Dörfer landauf landab hatten ungemessene
Fromm zu leisten. Dem Bürgerstande war der Eintritt in geistliche Würden
verboten, ausgenommen die an den akademischen Doktorgrad gebundnen. Städter
waren überall vom Erwerb ländlichen Grund und Bodens ausgeschlossen. Dieser
Besitz wurde zu einem eidlichen Privileg gemacht. Die praktische Anwendung
der ihm verfassungsmäßig zustehenden Machtbefugnisse durch den polnischen
Adel war nichts andres als die öffentlich-rechtlich geregelte Ausbeutung des
Staats durch eine eng begrenzte Anzahl seiner Angehörigen zu deren Privat¬
vorteil. Ausbeutung des Staats durch eine Kaste nun ist auch in andern Ländern
vorgekommen. Im Altertum findet sich jedoch kaum ein Analogon, im Mittelalter
und in der Neuzeit keins zu dieser polnischen Politik; denn sie gab einer im
Verhältnisse zu der großen Masse des Volks geradezu verschwindenden kleinen
Volksgruppe alle Borrechte, und noch dazu einer solchen, die gar nicht imstande
war, mit ihren Kräften den Staat zu halten. Es war geradezu politische Tollheit,
was in Polen geschah. Verursacht aber und begünstigt, und das ist der Kern-
Punkt dieser Erörterung, wurde diese ganze staatliche Entwicklung Polens durch
das Konföderationswesen.

Gegen den letzten Satz zetern die Polen heftig. Mit dieser Feststellung
wird ihren politischen Fähigkeiten ja auch das Todesurteil gesprochen. So sei
ihnen ein Denkspruch aus einem von ihnen mit Inbrunst angebeteten Liebhaber
ihrer Rasse ins Stammbuch geschrieben, der genau dasselbe sagt. In Rousseaus
Voll8iäÄÄti.olls sur 1s AouvsrnsrQsiir as ?o1ossns heißt es in dem vausss xartisn-
liörss as l/snarsKis überschriebnen Kapitel IX: 8an8 Iss sorcköäsi-atjons, 11 ^
a lon^epops aus 1a rsMl>Il<las as ?o1c>MS us soroit plus, ... Igg gon-
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/137>, abgerufen am 01.10.2024.